Zu welchem Thema möchtest du Antworten erhalten?
Ab wann darf ich das Fachunternehmen beauftragen?
Ab erfolgreicher Antragsstellung darf die beantragte Maßnahme beauftragt werden. Allerdings geschieht dies zu diesem Zeitpunkt auf eigenes finanzielles Risiko.
Eine vorzeitige Beauftragung oder Zahlung der zu fördernden Maßnahme, sprich vor Antragstellung, stellt einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn dar und schließt Sie somit gemäß BEG EM Richtlinie (§ 9.2) für eine Fördermittelbeantragung aus. Das finanzielle Risiko besteht darin, da zu diesem Zeitpunkt der Zuwendungsbescheid durch die Förderbehörde noch nicht erteilt wurde. Wenn Sie Ihre Maßnahme ohne finanzielles Risiko durchführen möchten, muss die Erteilung des Zuwendungsbescheides abgewartet werden. In der Regel wird dieser innerhalb von 3 Wochen nach Antragstellung ausgestellt und postalisch an Enter versendet. Wir teilen Ihnen den Erhalt unmittelbar nach Eingang des Bescheides per E-Mail mit und schicken Ihnen das Originale Schreiben per Post zu.