Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der baupal GmbH für Lieferung und Montage von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen sowie weitere Services
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
1. Vertragsgrundlagen
1.1 DieseAllgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen derbaupal GmbH, Schlesische Str. 26, 10997 Berlin, eingetragen beim AmtsgerichtCharlottenburg unter der Registernummer HRB 215747 B (nachstehend Enter genannt) und der natürlichen oder juristischen Person (nachstehend Kunde genannt), die Enter mit der Lieferung und Montage einer Wärmepumpe und/odereiner Photovoltaikanlage sowie ggf. mit zusätzlichen Services beauftragenmöchte. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) undUnternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen ausschließlich fürVerbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklichkenntlich gemacht.
1.2 Vertragsbedingungendes Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Ein fehlender Widerspruch durchEnter zu fremden Vertragsbedingungen stellt keine Zustimmung dar.
1.3 Enterund der Kunde werden in diesen AGB gemeinsam die Parteien genannt.
1.4 „Wärmepumpe“ist die im Vertrag zwischen Enter und dem Kunden bezeichnete Heizungsanlage(Außeneinheit, Inneneinheit(en) und die für den Betrieb notwendigen Anbindungs-und Anschlusskomponenten), ohne Thermostate oder Heizkörperventile, sofernnicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.
1.5 „Photovoltaikanlage“(nachstehend PV-Anlage genannt) ist die im Vertrag zwischen Enter unddem Kunden bezeichnete Anlage zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischeEnergie, bestehend aus den Photovoltaikmodulen einschließlich derUnterkonstruktion, der Gleich- und Wechselstromverkabelung, den Wechselrichternsowie den für den Betrieb der Anlage notwendigen Anschluss- undSchutzkomponenten. Sofern im Vertrag und seinen Bestandteilen nichtausdrücklich anders vereinbart, sind Stromspeicher (Batteriespeicher),Wallboxen, Energiemanagementsysteme, Zähler, Messeinrichtungen oder sonstigeVerbrauchseinrichtungen nicht Bestandteil der PV-Anlage.
Teil B: Liefer- und Montageleistungen
2. Beauftragungsprozess/ aufschiebende Bedingung
2.1 Digitale Beratung
Grundlage des Beauftragungsprozesses sind die vom Kundengegenüber Enter bereitgestellten Angaben und Unterlagen, insbesondere zu:
Wärmepumpe
a) Adresse,Art und Baujahr des Gebäudes,
b) bisherigemHeizsystem und gewünschtem Zielzustand,
c) baulichenund technischen Gegebenheiten (z. B. Aufstellort außen/innen, Leitungswege,Technikraum, Elektroanschluss),
d) Fotos,Plänen, Skizzen, ggf. Energieausweisen oder anderen Nachweisen.
PV-Anlage
e) Adresse,Art, Baujahr und Eigentumsverhältnissen des Gebäudes,
f) Dachform,Dachneigung, Ausrichtung, Dachaufbau, Dacheindeckung und Zustand der für diePhotovoltaikanlage vorgesehenen Dachflächen,
g) statischen,baulichen und technischen Gegebenheiten inkl. elektrischer Infrastruktur (z. B.Standsicherheitsnachweis, Hausanschluss, Zählerschrank, Absicherung,Leitungswege, Denkmalschutz),
h) bestehendenoder geplanten Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe, Wallbox,Batteriespeicher)
i) Verschattungenund sonstigen die Leistung der PV-Anlage beeinflussenden Umständen,
j) beabsichtigterNutzung der PV-Anlage
k) Fotos,Plänen, Skizzen und sonstigen relevanten technischen Unterlagen.
Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestelltenAngaben und Unterlagen richtig und vollständig sind.
2.2 Basis-Angebot für Lieferung undMontage
2.2.1 Enter erstellt auf Grundlage der Angabenund Unterlagen des Kunden gemäß Ziff. 2.1 ein Basis-Angebot für dieLieferung und Montage einer Wärmepumpe und/oder PV-Anlage. Enter hat dabei dieeinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Herstellerangaben undSchallschutzanforderungen einzuhalten. Der technische Angebotsinhalt und derAngebotspreis stehen stets unter dem Vorbehalt eines zerstörungsfreien Abgleichsder tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten mit den Angaben des Kunden, ggf. demErgebnis einer Heizlastberechnung gemäß DIN 12831 und der Detailplanung. DieDurchführung dieser Maßnahmen im Rahmen eines Ortstermins ist Bestandteil desBasis-Angebots (nachstehend Ortstermin genannt). Die Kosten werdengesondert ausgewiesen.
2.2.2 Zum Basis-Angebot gehörende technischeAngaben, z. B. Leistungswerte, Maße, Gewichte und Berechnungen, sowiebeigefügte Skizzen, Abbildungen, Zeichnungen und Muster, etc. sind nurannähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- undGewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. Die technischen Angaben undSkizzen, etc. sind keine Beschaffenheitsvereinbarungen, sondern Beschreibungenoder Kennzeichnungen des Materials. Soweit nicht Grenzen für zulässigeAbweichungen ausdrücklich im Basis-Angebot festgelegt und als solche bezeichnetsind, sind branchenübliche Abweichungen zulässig.
2.2.3 Das Basis-Angebot von Enter beruht aufder Annahme, dass der Kunde alle ggf. erforderlichen Vorleistungen gemäß Ziff. 4.3,die Mitwirkungspflichten gemäß Ziffern 5, 6 sowie etwaige im Basis-Angebotgenannte Vorleistungen, rechtzeitig und mangelfrei erbracht hat.
2.2.4 Angaben von Enter zu öffentlichenFörderprogrammen und/oder Zuschüssen erfolgen auf Grundlage der Angabendes Kunden. Enter übernimmt für seine Angaben keine Verantwortung für derenVollständigkeit oder Richtigkeit. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dassihm eine Förderung und/oder ein Zuschuss in dieser Höhe gewährt wird.Maßgeblicher Angebotspreis ist der Preis ohne Förderung/Zuschuss.
2.2.5 Für zusätzliche Services, die Enter dem Kundenanbietet, gelten die jeweiligen Regelungen in Teil D dieser AGB.
2.3 Zustandekommen des Vertrages /aufschiebende Bedingung
2.3.1 Der Vertrag zwischen Enter und demKunden über die Lieferung und Montage einer Wärmepumpe und/oder PV-Anlage unddie Durchführung des Ortstermins sowie ggf. über zusätzliche Services von Enterkommt durch Beauftragung des Basis-Angebots gemäß Ziff. 2.2 innerhalb derBindefrist durch den Kunden zustande. Die Beauftragung hat über die Website vonEnter oder in Textform zu erfolgen.
Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Enter demKunden ein isoliertes Angebot über die Erbringung von zusätzlichen Servicesgemäß Teil D dieser AGB macht.
2.3.2 Sofern der Kunde eine Förderung derLiefer- und Montageleistung durch das Programm „Heizungsförderung fürPrivatpersonen – Wohngebäude“ (458) der KfW beabsichtigt, tritt der Vertrag hinsichtlichder Liefer- und Montageverpflichtung für die Wärmepumpe erst in Kraft, wenn undsoweit die KfW den Förderantrag bewilligt und die Förderung mit einer Zusagegegenüber dem Kunden zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Der Kundewird Enter über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingungunverzüglich in Kenntnis setzen.
2.4 Ortstermin / Mehr- oder Minderkosten
2.4.1 Enter ist berechtigt, fachkundigeDritte mit der Durchführung des Ortstermins gemäß Ziff. 2.2.1 zubeauftragen. Die Ziffern 4.8, 4.9 dieser AGB gelten entsprechend.
2.4.2 Enter erstellt auf Grundlage der Angaben und Unterlagen des Kundengemäß Ziff. 2.1 und der Erkenntnisseaus dem Ortstermin eine Detailplanung(Leitungsführung, Positionierung der Außen- und Inneneinheit(en), Hydraulik-und Elektroanschlüsse) ein fortgeschriebenesAngebot mit den tatsächlich erforderlichen Mehr- oder Minderkosten fürdie Lieferung und Montage der Wärmepumpe und/oder PV-Anlage. Die Ziffern 2.2.2-2.2.4 und 8.2 dieserAGB gelten für das fortgeschriebene Angebot entsprechend. Enter kann dasfortgeschriebene Angebot mit einer Bindefrist versehen.
2.5 Anpassung des Vertrages / Absehen vomVertrag
2.5.1 Die Bestätigung des fortgeschriebenenAngebots durch den Kunden hat innerhalb der Bindefrist über die Website vonEnter oder in Textform zu erfolgen. Die aufschiebende Bedingung gemäßZiff. 2.3.1 gilt entsprechend.
2.5.2 Im Falle der Bestätigung bestimmt dasfortgeschriebene Angebot die vertraglichen Leistungspflichten der Parteien. DieKosten des Ortstermins sind vom aktualisierten Angebotspreis umfasst.
2.5.3 Sieht der Kunde von der Bestätigungdes fortgeschriebenen Angebots innerhalb der Bindefrist ab, gilt der Vertragals aufgehoben. In diesem Fall hat der Kunde Enter eine Pauschale in Höhevon 350 Euro (netto) zzgl. MwSt. für die Aufwände zu zahlen, welche bis zu diesemZeitpunkt in Vertrauen auf die Durchführung der Vertragsverhältnisse entstandensind (insb. Kosten für die Erstellung des Aufmaßes und der Kosten für dieAnfahrt). Den Parteien bleibt das Recht nachzuweisen, dass Enter geringere oderhöhere Aufwände als die Pauschale entstanden sind. Die Pauschale entfällt, wenn das fortgeschriebene Angebotdas Basis-Angebot gemäß Ziff. 2.2 um mehr als 10 % übersteigt und dieAngaben und Unterlagen des Kunden gemäß Ziff. 2.1 korrekt waren.
3. Vertragsbestandteile
Für Lieferungen und Leistungen von Enter aus dem Vertrag geltenin der nachstehenden Rang- und Reihenfolge das Angebot von Enter inklusivealler Anlagen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive aller Anlagen,die Datenschutzbestimmungen von Enter sowie die anerkannten Regeln der Technikzum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages.
4. Ausführungder Leistung
4.1 Die Leistung von Enter ist auf dieHerstellung der funktionalen Betriebsbereitschaft der Wärmepumpe bzw. PV-Anlagebeschränkt. Das umfasst die Lieferung der Wärmepumpe bzw. der PV-Anlage und desvereinbarten Zubehörs sowie die Standardinstallation, einschließlich derhierfür erforderlichen Materialien, Arbeitsleistungen, Elektroarbeiten undInbetriebnahme gemäß Angebot.
4.2 Folgende Leistungen sind nichtVertragsbestandteil:
a) dielaufende Wartung und regelmäßige Inspektion der Wärmepumpe, soweit nichtgesondert als Enter Care vereinbart;
b) dieunterbrechungsfreie Stromversorgung der Wärmepumpe;
c) dieÜbernahme von Gebühren, Kosten und Entgelte im Zusammenhang mit Anforderungenörtlicher Netzbetreiber (z. B. Zählerwechsel, besondereNetzanschlussbedingungen, Anmeldeentgelte) und mit besonderen Stromtarifen(z. B. Wärmepumpensondertarife).
4.3 Erforderliche Vorleistungen undFolgearbeiten anderer Gewerke und die Herbeiführung sonstiger Voraussetzungen fürdie Leistungserbringung obliegen gemäß Ziff. 5-7 dem Kunden.
4.4 Enter trägt die Bestandsrisiken in demUmfang, in dem sie Gegenstand des Ortstermins waren und Enter das Risiko dabeierkannt hat oder hätte erkennen müssen. Im Übrigen verbleiben dieBestandsrisiken beim Kunden.
4.5 Entsprechen die tatsächlichenGegebenheiten vor Ort nicht den vom Kunden gemäß Ziff. 2.1 übermittelten Angabenund musste Enter dies im Rahmen des Ortstermins gemäß Ziff. 2.2.1 nicht erkennen,hat Enter dies unverzüglich mitzuteilen. Das gilt auch, wenn Enter Bedenkengegen die Eignung der Gegebenheiten vor Ort bzw. der Vorleistungen des Kundenfür die Umsetzung der Vertragsleistung hat oder wenn sich ein Bestandsrisikorealisiert, das Enter nicht trägt. Der Kunde bleibt für die tatsächlichenGegebenheiten vor Ort und seine Vorleistungen verantwortlich.
4.6 Der Kunde hat im Falle einerBedenkenanzeige unverzüglich eine Entscheidung über die Fortsetzung derArbeiten zu treffen.
4.7 Ergibt sich aus den tatsächlichenGegebenheiten vor Ort eine Gefahr für Leib und Leben, verstößt die Umsetzungder Entscheidung gemäß Ziff. 4.6 gegen geltendes Recht oder führt dieUmsetzung zu einer mangelhaften, weil nicht funktionstauglichen Leistung, ist Enterzur Verweigerung der Leistung berechtigt.
4.8 Enter ist berechtigt, die geschuldetenLeistungen durch geeignete Nachunternehmer (nachstehend Installationsbetriebgenannt) ausführen zu lassen. Die Installationsbetriebe sind fachkundig,leistungsfähig und zuverlässig und gewerbsmäßig mit der Ausführung der zuvergebenden Leistungen befasst. Ein Anspruch des Kunden auf Beauftragung einesbestimmten Installationsbetriebs besteht nicht.
4.9 Enter ist in Abhängigkeit vonKapazität, Qualität, Lieferkette oder anderen sachlichen Gründen berechtigt,den Installationsbetrieb jederzeit auszutauschen.
4.10 Dem Kunden ist bekannt, dass derInstallationsbereich während der Installationsarbeiten nicht betreten werdenkann.
5. Mitwirkungspflichtendes Kunden
5.1 Der Kunde hat rechtzeitig sicherzustellen,dass
a) dievon ihm gemäß Ziff. 2.1 mitgeteilten Gegebenheiten vor Ort tatsächlichbestehen,
b) alleerforderlichen Vorleistungen (z. B. Fundament, Elektrovorbereitung,Leitungsführungen) und Demontagearbeiten vor Beginn der Installationsarbeitenfachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und nach Maßgabe etwaigertechnischer Vorgaben von Enter erbracht sind. Unterbleiben notwendigeVorleistungen oder werden sie nicht rechtzeitig und/oder mangelhaft ausgeführt,gehen daraus resultierende Verzögerungen und Mehrkosten zu Lasten des Kunden. §643 BGB bleibt unberührt.
c) dasöffentliche Stromnetz und die vorhandene Hausinstallation den geltendentechnischen Normen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen und vonausreichender Kapazität und Qualität sind, um den Anschluss der Wärmepumpe ohnezusätzliche Maßnahmen zu ermöglichen,
d) dasbestehende System, an das die Wärmepumpe bzw. PV-Anlage angeschlossen/integriertwird (bsplw. zentrales Warmwasser-/ Heizverteilungssystem oder Ersatz von Gas-oder Ölheizungssystem) und der Technikraum, in den die Inneneinheit derWärmepumpe installiert wird, einem technisch geeigneten Zustand aufweist undalle relevanten gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllt,
e) derelektrische Hausanschluss, der Zählerschrank und der Verteiler (Schaltschrank)den geltenden Vorschriften entsprechen und über ausreichend freie Plätze fürdie notwendigen Sicherungen und Komponenten (z. B. FI/LS-Schalter) verfügen,
f) dasHauptstromkabel, die Hauptsicherungen, die Stromkreise und die Unterverteilungenausreichend dimensioniert sind, um die Wärmepumpe und/oder PV-Anlage dauerhaftaufzunehmen,
g) vorhandeneLeerrohre für die geplanten Leitungen geeignet sind (Durchmesser, Verlauf,Belegungsgrad),
h) zumvereinbarten Installationstermin uneingeschränkter und ungestörter Zugang zurMontagefläche, zu den Räumen, in denen Installations- und Montageleistungen zuerbringen sind, und zu den erforderlichen Strom- und Wasseranschlüssen besteht.Das beinhaltet den Schutz vor Witterung. Der Kunde beschafft alle hierzu ggf. erforderlichenZustimmungen von Mietern, Bewohnern, Nachbarn und sonstigen Dritten.
5.2 Der Kunde ist im Falle der Montageeiner Wärmepumpe für die kostenfreie Bereitstellung eines mangelfreien,insbesondere dichten, Bestandssystems bei Montagebeginn, einerSpannungsversorgung und eines funktionsfähigen Abwassersystems verantwortlich. Kommtder Kunde dieser Verpflichtung bis zum vereinbarten Installationstermin nichtoder nicht vollständig nach und kommt er durch das Unterlassen der Handlung inVerzug der Annahme, steht Enter eine angemessene Entschädigung gemäß § 642BGB zu. Dies umfasst insbesondere die Kosten für zusätzliche An- und Abfahrtenund die Kosten für den Arbeitsausfall.
5.3 Der Kunde hat im Falle der Montageeiner PV-Anlage folgende zusätzlichen Voraussetzungen rechtzeitig sicherzustellen:
a) Gebäudeund Dach können die zusätzliche Belastung durch die Photovoltaikanlageein-schließlich Unterkonstruktion und Verkabelung dauerhaft und standsicheraufnehmen. Der Kunde lässt – soweit nicht aus aktuellen statischen Unterlagenzweifelsfrei ersichtlich – die Tragfähigkeit des Daches vor Montagebeginn durcheinen hierfür qualifizierten Fachmann prüfen und weist dies auf Verlangen nach.
b) DasDach befindet sich in einem für die Montage geeigneten Zustand und verfügt übereine passende Dachdeckung. Der Kunde garantiert, dass die für die Montagevorgesehenen Flächen frei von Asbest und vergleichbar gesundheitsgefährdendenStoffen sind.
c) Sämtlichefür Errichtung und Betrieb der Anlage erforderlichen öffentlich-rechtlichenGenehmigungen, Anzeigen und Zustimmungen sind erteilt.
d) Sicherstellungvon Zufahrten und geeigneten Flächen für Anlieferung, Zwischenlagerung undgegebenenfalls den Einsatz von Gerüsten, Hebezeugen oder Kränen frei.
5.4 Der Kunde hat Enter unentgeltlich zurBenutzung oder Mitbenutzung zu überlassen:
a) dienotwendigen Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle;
b) vorhandeneZufahrtswege und Parkmöglichkeiten;
c) vorhandeneAnschlüsse für Wasser und Energie.
5.5 Besondere Mitwirkungspflicht des Kundennach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Der Kunde hat gemäß § 5a GefStoffV eine erweiterteInformationspflicht bezüglich vorhandener oder vermuteter Gefahrstoffe, diedurch die Montageleistungen freigesetzt werden und gesundheitsgefährdend seinkönnten. Vor Arbeitsbeginn sind Enter und – sofern dem Kunden bekannt – demInstallationsbetrieb alle bekannten Informationen zur Bau- oderNutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe, insbesonderezum Baujahr und zu Asbestverdacht, schriftlich oder elektronisch zuübermitteln. Aufgrund des Asbestverbots ab dem 31.10.1993 ist bei Baubeginnzwischen 1993 und 1996 das genaue Beginndatum mitzuteilen, falls bekannt.
Reichen die Angaben für eine Gefährdungsbeurteilung nichtaus, führt Enter eine zusätzliche, vom Kunden gesondert zu vergütende Prüfunggemäß § 6 Abs. 2b GefStoffV durch. Sollten während der Ausführung asbesthaltigeMaterialien angetroffen werden, sind entsprechende Schutzmaßnahmen nach TRGS519 zu ergreifen. Die Mehrkosten für zusätzliche Schutzmaßnahmen oderBeprobungen werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
Kann das Vorhandensein von Asbest nicht ausgeschlossenwerden, ist Enter erst nach Vorlage eines Nachweises über die Asbestfreiheitzur Arbeitsaufnahme verpflichtet. Notwendige Maßnahmen des Kunden verlängernetwaige Ausführungsfristen entsprechend. Ist die Herstellung der Asbestfreiheitdurch den Kunden nicht oder nicht in angemessener Zeit möglich, ist Enter nachbilligem Ermessen zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Bis dahin erbrachteLeistungen werden nach Vertragspreisen abgerechnet; weitergehende Ansprüche,insbesondere nach § 642 BGB, bleiben unberührt.
6. Genehmigungenund Erlaubnisse
6.1 Der Kunde ist für die Beschaffung bzw.das Vorliegen aller erforderlichen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichenGenehmigungen und Erlaubnisse sowie für die Einhaltung/Erfüllung aller ggf.einschlägigen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Anforderungen, Auflagenund Verpflichtungen allein verantwortlich. Er trägt die damit einhergehendenKosten. Die Verantwortlichkeit von Enter für die eigene Leistung bleibtunberührt.
6.2 Kosten für die Benutzung vonNachbargrundstücken während der Installation trägt der Kunde.
7. Förderung, Zuschüsse und Finanzierung bei der Lieferung und Montage von Wärmepumpen
7.1 Enter unterstützt den Kunden beiBedarf bei der Antragstellung im Rahmen des Programms „Heizungsförderung fürPrivatpersonen – Wohngebäude“ (458) der KfW. Die Bewilligung, Ablehnung sowie dieHöhe der Förderung liegen jedoch ausschließlich im Ermessen der KfW. Enterübernimmt insoweit keine Verantwortung und Haftung.
7.2 Der Kunde trägt das Risiko, dass dieVoraussetzungen für die beantragte Förderung vorliegen, insbesondere:
a) dasskein Anschluss- oder Benutzungszwang an ein Wärmenetz besteht,
b) dassbei mehreren Investoren die interne Aufteilung der Fördermittel geklärt ist,
c) dassfür dieselbe Maßnahme keine steuerliche Förderung nach § 35c EStGbeantragt wird.
7.3 Die Beantragung von öffentlichenFörderungen und Zuschüssen (z. B. BAFA, KfW, Landesprogramme) ist imÜbrigen Sache des Kunden. Enter übernimmt keine Gewähr und keine Haftung fürdie Förderfähigkeit des Vorhabens, die Bewilligung oder die Förderhöhe.
7.4 Etwaige Angaben von Enter zuFördermöglichkeiten sind unverbindlich, sie ersetzen keine verbindlicheAuskunft der zuständigen Stellen und sie begründen auch keine Haftung für dietatsächliche Bewilligung der Förderung.
7.5 Ziff. 2.3.2 dieser AGB (aufschiebendeBedingung) bleibt unberührt.
8. Leistungsänderungen
8.1 Änderungen des Vertrages sind nur mitZustimmung der Parteien möglich.
8.2 Stellt sich nach Vertragsschlussheraus, dass die Angaben und Unterlagen des Kunden gemäß Ziff. 2.1unzutreffend oder unvollständig waren oder hat Enter nach VertragsschlussBedenken gegen die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort oder die Vorleistungendes Kunden und sind zur funktionsgerechten Montage der Wärmepumpe und/oderPV-Anlage Änderungen oder Ergänzungen der Leistung erforderlich, kann Enter einAngebot für die Umsetzung übermitteln. Eine Verpflichtung zur Angebotslegungbesteht nicht. Legt Enter kein Angebot vor, insbesondere weil es sich umVorleistungen handelt oder weil Enter nicht auf die Durchführung dererforderlichen geänderten oder zusätzlichen Leistung eingerichtet ist, ist dieLeistung durch den Kunden zu erbringen. Ziff. 5.1 lit. b) giltentsprechend.
8.3 Enter ist zur Ausführung der erforderlichengeänderten/zusätzlichen Leistung erst nach Beauftragung des Angebotes durch denKunden verpflichtet. Hat Enter ein vertragsgemäßes Angebot gelegt und kommteine Einigung nicht binnen 14 Kalendertagen nach Zugang des Angebots beimKunden zustande, kann Enter die weitere Leistungsausführung verweigern und nachAblauf einer angemessenen Nachfrist den Vertrag in Textform kündigen. Im Falleder Kündigung kann Enter die ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisenabrechnen und außerdem die Kosten vergütet verlangen, die bereits entstandenund in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthaltensind. Das beinhaltet insbesondere Kosten für bestellte Bauteile.
8.4 Ändern sich nach dem Zustandekommendes Vertrages die anerkannten Regeln der Technik, erstellt Enter ein Angebotüber die erforderlichen zusätzlichen/geänderten Planungs- und Bauleistungen zurEinhaltung der geänderten technischen Vorschrift. Dem Kunden obliegt in diesemFall die Entscheidung, ob die Ausführung der geänderten/zusätzlichen Leistungunter Anpassung der Vergütung gemäß Ziff. 8.2, 8.3 erfolgt oder ob auf dieEinhaltung der geänderten technischen Vorschrift verzichtet wird. Fordert der Kundeeine Ausführung, die gegen geltendes Recht verstößt, kann Enter insoweit dieweitere Ausführung verweigern.
9. Preise
9.1 Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB),sind die Angebotspreise von Enter Bruttobeträge und beinhalten die gesetzlicheMehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Ist der Kunde Unternehmer(§ 14 BGB), sind die Angebotspreise Nettopreise ohne Umsatzsteuer.Die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist vom Kunden in derjeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten.
9.2 Mit dem im Angebot von Enter genanntenPreis sind nur die im Angebot beschriebenen Lieferungen und Leistungenabgegolten.
9.3 Bei der Lieferung und Montage einer PV-Anlageberechnet Enter keine Mehrwertsteuer, sofern der Kunde durch Vorlage einerunterschriebenen Betreibererklärung nachweist, dass die Voraussetzungen für dieSteuerbefreiung gemäß § 12 Abs. 3 UStG (Nullsteuersatz für die Lieferung undMontage von Photovoltaikanlagen) erfüllt sind. Auf Wunsch stellt Enter demKunden ein entsprechendes Muster zur Verfügung. Sollte der Kunde bis zurVorlage des Nachweises Mehrwertsteuer für die Lieferung und/oder Montage einer PV-Anlagean Enter gezahlt haben, erstattet Enter die Steuer in Form einer Gutschrift.Diese Gutschrift kann Enter mit offenen, aus dem Vertrag resultierendenForderungen gegen den Kunden verrechnen. Eine Verzinsung der geleisteten Steuererfolgt nicht.
10. Zahlung
10.1 Zahlungen erfolgen gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan.
10.2 Der Kunde hat Zahlungen binnen 7Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug in Euro zu leisten. Maßgeblichist der Zahlungseingang (Wertstellung).
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Sofern nicht die Voraussetzungen des § 946BGB vorliegen, bleibt Enter bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüchegegen den Kunden aus dem Vertrag Eigentümerin der vertragsgegenständlichenBauteile und Materialien („Vorbehaltsware“).
11.2 Sollten Dritte im Rahmen derZwangsvollstreckung, bsplw. durch Pfändung, ein Pfandrecht an derVorbehaltsware begründen wollen, hat der Kunde Enter unverzüglich davon inKenntnis zu setzen und den Dritten auf das entgegenstehende Eigentumhinzuweisen. Für etwaige Enter dadurch entstehende Schäden haftet der Kunde.
11.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Enter nach Setzung einer angemessenenFrist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme derVorbehaltsware durch Enter liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Enterhat dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
12. Fristen und Termine
12.1 Die Installation der Wärmepumpe und/oderPV-Anlage erfolgt an einem mit dem Kunden verbindlich abgestimmten Installationstermin.
12.2 Termine und Ausführungszeiträume, dieim Angebot oder in der Auftragsbestätigung von Enter genannt sind, sind nurverbindlich, wenn sie ausdrücklich als Vertragstermine bezeichnet oder ihreVerbindlichkeit von Enter ausdrücklich bestätigt wird.
12.3 Enter ist berechtigt, einenvereinbarten Installationstermin aus wichtigem Grund zu verschieben, ohne dassdem Kunden daraus Ansprüche erwachsen. Ein wichtiger Grund liegt insbesonderevor, wenn aus Gründen, die Enter nicht zu vertreten hat, kein geeigneterInstallationsbetrieb zur Verfügung steht. Enter hat in diesem Fall alles zuunternehmen, um unverzüglich einen neuen verbindlichen Installationstermin zubenennen.
12.4 Sagt der Kunde einen verbindlichenTermin gemäß Ziff. 12.1, 12.2 aufgrund von Umständen aus seinemRisikobereich weniger als 48 Stunden vorher ab oder hat der Kunde seineMitwirkungspflichten schuldhaft nicht erfüllt, ist Enter berechtigt, diedadurch bedingten Mehrkosten zu berechnen. §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.
12.5 Wird Enter an der Vertragserfüllungdurch einen Umstand aus dem Risikobereich des Kunden oder durch höhere Gewalt(z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, behördliche Maßnahmen,massive Lieferkettenstörungen) oder durch andere für Enter unabwendbareUmstände gehindert, ruhen die Verpflichtungen von Enter zur Vertragserfüllungfür die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Enter hat allesbilligerweise Zumutbare zu unternehmen, um die Weiterführung bzw. Fortsetzungder Arbeiten zu ermöglichen.
13. Abnahme
13.1 Der Kunde istverpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk durch eine Erklärung in Textform abzunehmen.Enter kann sich im Abnahmetermin durch Dritte, insbesondere durch denInstallationsbetrieb, vertreten lassen.
13.2 Der Kunde istnicht berechtigt, die Abnahme der Leistungen zu verweigern, weil von ihm oderin seinem Auftrag ausgeführte Arbeiten, insbesondere an der Heizungsanlageund/oder PV-Anlage, noch nicht fertig gestellt sind und deshalb eineabschließende Funktionsprüfung der Gesamtanlage (z. B. Gebäudeheizsystemeinschließlich Wärmepumpe) nicht durchgeführt werden kann. Einbehalte von derSchlusszahlung aus diesem Grund sind ausgeschlossen.
13.3 NachFertigstellung der kundenseitigen Arbeiten gemäß Ziff. 13.2 erfolgt eineeinmalige Gesamtfunktionsprüfung der Heizungsanlage einschließlich Wärmepumpebzw. der PV-Anlage. Der Kunde hat Enter hierzu rechtzeitig, mindestens eineWoche vorher zu informieren und einen Termin vorzuschlagen. Die vorangegangeneAbnahme der Leistung von Enter bleibt von der Gesamtfunktionsprüfung unberührt.
13.4 Zeigt sich bei derGesamtfunktionsprüfung ein Mangel, der auf die Leistung von Enter zurückzuführenist, gelten insoweit die gesetzlichen und vertraglichen Mängelrechte. Zeigensich keine Mängel, die auf die Leistung von Enter zurückzuführen sind, trägtder Kunde die Kosten für die Teilnahme von Enter.
14. Mängelansprüche
14.1 Die Mängelansprüche des Kunden richten sich nach dengesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
14.2 Ist ein Mangel darauf zurückzuführen, dass dietatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht den vom Kunden gemäß Ziff. 2.1übermittelten Angaben und Unterlagen entsprechen oder dass die Gegebenheitenvor Ort bzw. die Vorleistungen des Kunden für die Umsetzung derVertragsleistung nicht geeignet sind, haftet Enter nur, wenn Enter dieserkennen musste und nicht gemäß Ziff. 4.6 Bedenken angezeigt hat.
14.3 Enter haftet nicht für einen Ausfall der Wärmepumpeinfolge eines Stromausfalls sowie für etwaige Folgeschäden, wenn die Wärmepumpeohne separate Notstromlösung betrieben wird.
14.4 Ein Mangel liegt nicht vor bei Fehlern, die durchBeschädigung oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, beiSchäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge vonÜberbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche,mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
14.5 Ein Kunde, der Unternehmer ist, hat die Wärmepumpe, diePV-Anlage und alle weiteren vertragsgegenständlichen Bauteile und Materialiennach Ablieferung unverzüglich im Hinblick auf Menge und Beschaffenheitsorgfältig zu untersuchen und Enter etwaige Mängel unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail) mitzuteilen. Beanstandungen sind unter Angabe der Bestelldaten undder Rechnungsnummer mitzuteilen.
15. Kündigung
15.1 Kündigungenbedürfen der Textform.
15.2 ImFalle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden findet § 648a Abs. 4BGB entsprechend Anwendung.
15.3 Beginntdie baupal GmbH auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf derWiderrufsfrist mit der Leistung, ist dem Kunden bekannt, dass seinWiderrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Widerruft derKunde den Vertrag nach Beginn der Leistungserbringung, hat er Wertersatz fürdie bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.
Teil C: Förderausfallgarantiefür Wärmepumpen (KfW-Programm 458)
16. Förderausfallgarantie für Verbraucher
16.1 Hinweis zu den gesetzlichen Rechtendes Kunden
16.1.1 Diese Förderausfallgarantie ist eine freiwilligezusätzliche Leistung von Enter. Sie schränkt die gesetzlichen Mängelrechte desKunden als Verbraucher nicht ein. Enter gewährt dem Kunden die Garantiezusätzlich zu dessen gesetzlichen Ansprüchen.
16.1.2 Garantiegeberist die baupal GmbH („Enter“), Schlesische Straße 26, 10997 Berlin, Telefon:+49 30 2000 89750, E-Mail-Adresse: service@enter.de.
16.2 Sachlicher und räumlicherAnwendungsbereich
16.2.1 DieseGarantiebedingungen gelten ausschließlich für natürliche Personen, die mit Enter einen Vertrag über Lieferung und Einbaueiner förderfähigen Wärmepumpe nach KfW-Förderprogramm 458 ("Heizungsförderungfür Privatpersonen – Wohngebäude") abschließen.Der Kunde muss Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sein, d. h., der Vertragdarf nicht vorwiegend für gewerbliche oder selbstständige Zwecke abgeschlossenwerden. FürUnternehmer gelten diese Garantiebedingungen nicht.
16.2.2 Die Garantie gilt fürWärmepumpenanlagen, die in der Bundesrepublik Deutschland installiert wurdenund für die ein Förderantrag im Rahmen des KfW-Programms 458 gestellt wurde undeine Förderzusage der KfW vorliegt.
16.3 Gegenstand der Förderausfallgarantie
16.3.1 Enter garantiert demKunden unter den Voraussetzungen und im Rahmen dieser Garantiebedingungen denErhalt des Investitionszuschusses für die installierte Wärmepumpenanlage nachdem KfW-Förderprogramms 458 ("Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude")in der im fortgeschriebenen Angebot von Enter gemäß Ziff. 2.4.2 dieser AGBkalkulierten und ausgewiesenen Höhe.
16.3.2 Enter garantiert nichtdie Bewilligung durch die KfW, sondern leistet im Garantiefall einenfinanziellen Ausgleich.
16.4 Garantieleistung
16.4.1 Erfüllt der Kunde dieVoraussetzungen gemäß Ziff. 8.5 und wird die Förderung dennoch nichtausgezahlt, weil ein Ablehnungsgrund in den Verantwortungsbereich von Enterfällt (insbesondere technische Nichtkonformität der Anlage), zahlt Enter demKunden einen Ausgleichsbetrag.
16.4.2 Der Ausgleichsbetragentspricht dem Investitionszuschuss, der dem Kunden nach den zum Zeitpunkt dervollständigen Einreichung der BnA und der notwendigen Rechnungen/Nachweisegeltenden KfW-Förderrichtlinien zugestanden hätte. Er ist der Höhe nach aufdenjenigen Betrag begrenzt, der bei vollständiger Erfüllung allerFördervoraussetzungen tatsächlich hätte ausgezahlt werden können.
16.5 Garantiebedingungen/Garantieausschluss
16.5.1 Die Inanspruchnahme dieser Garantie setztvoraus, dass der Kunde nach dem KfW-Programm 458 förderberechtigt ist und dasjeweils zu Zeitpunkt des Förderantrags geltende und unter www.kfw.de einsehbareFörderverfahren der KfW für das KfW-Programm 458 vollständig eingehalten hat.
16.5.2 Garantieleistungen von Enter sind ausgeschlossen, wenn und soweit die KfW dieAuszahlung von Fördermitteln ablehnt, weil der Kunde nicht förderberechtigtund/oder die Maßnahme nichtförderfähig ist und der Kunde Enter über die der Ablehnung zugrunde liegendenTatsachen bei Zustandekommen des Vertrages schuldhaft nicht informiert hat.
16.5.3 DieGarantieleistungspflicht des Auftragnehmers endet in jedem Fall, wenn der Kundedie für die Garantieleistungen erforderlichen Nachweise trotz Nachforderungdurch die KfW nicht fristgerecht einreicht.
16.6 Inanspruchnahme der Garantie
16.6.1 Der Kunde kannAnsprüche aus dieser Garantie innerhalb eines Monats in Textform (z. B. perE-Mail) geltend machen,
a) nach Erhalt einesAblehnungsbescheids der KfW nach der Einreichung der Nachweise nach derUmsetzung oder
b) wenn die Auszahlung derFördermittel nicht innerhalb von neun Monaten nach ordnungsgemäßer undvollständiger Nachweiseinreichung im KfW-Kundenportal erfolgt ist,
obwohl dieFörderzusage erteilt wurde.
16.6.2 Der Kunde hat Enterhierbei sämtliche für die Prüfung des Garantiefalls erforderlichen Unterlagenvollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen, insbesondere den Ablehnungsbescheidder KfW sowie die im Zusammenhang mit dem Förderverfahren eingereichten Nachweise.
16.6.3 Erfolgt die Anzeigenicht fristgerecht oder legt der Kunde die erforderlichen Unterlagen nichtvollständig vor, besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen.
16.6.4 Enter prüft den geltendgemachten Garantiefall nach Eingang der vollständigen Unterlagen und teilt demKunden das Ergebnis der Prüfung innerhalb von sechs Wochen in Textform mit.
16.6.5 Liegen dieVoraussetzungen der Garantie vor, erbringt Enter die Garantieleistung gemäßdiesen Garantiebedingungen. Weitergehende Ansprüche aus diesenGarantiebedingungen bestehen nicht.
16.7 Garantiedauer
16.7.1 DieGarantieleistungspflicht des Auftragnehmers besteht für die Dauer des laufendenKfW-Programms 458 und erlischt in jedem Fall zehn Monate nach derordnungsgemäßen und vollständigen Einreichung aller für die Auszahlung derFörderung erforderlichen Nachweise.
16.7.2 Die Frist gemäß Ziff. 8.7.1gilt unbeschadet gesetzlicher Verjährungsvorschriften, die für den Kunden alsVerbraucher günstiger sind; es gelten in jedem Fall die gesetzlichenRegelungen, sofern diese eine längere Frist vorsehen.
16.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, von einem Dritten (insbesondere derKfW) geleistete Fördermittel auf die Garantieleistung anzurechnen, sofern undsoweit diese Zahlungen denselben Schaden ausgleichen. Erfüllungsort für dieGarantieleistung ist der Sitz des Auftragnehmers.
Teil D: Sonstige Enter-Services
17. EnterConnect
17.1 EnterConnect ist ein Energiemanagementsystem, bestehendaus einem Hardware-Gateway und der zugehörigen Software (App und Webinterface).EnterConnect steuert automatisch die angebundenen Verbrauchseinrichtungen(insbesondere Wärmepumpe, Batteriespeicher, Wallbox) mit dem Ziel derOptimierung des Energieverbrauchs und der Reduzierung der Stromkosten.
17.2 Wenn der Kunde Enter mit dem Service EnterConnect beauftragt,gelten für die Lieferung und Montage der Hardware die Regelungen aus Teil Bdieser AGB entsprechend, wenn und soweit nachstehend nichts Abweichendes vereinbartist.
17.3 Leistungsumfang
17.3.1 Währendder Vertragslaufzeit stellt Enter dem Kunden die EnterConnect-Software mitfolgenden Maßgaben zur Nutzung in einem von Enter beauftragten Rechenzentrumbereit.
a) 24x7-Betrieb derSoftware mit einer Verfügbarkeit von 98,0% im Jahresschnitt. Enter nimmtgelegentlich Wartungsfenster für Wartungsarbeiten verschiedener Art inAnspruch. Wartungszeiten, welche in der Regel sieben Kalendertage im Vorausangekündigt werden, gelten als Zeiten, in denen die Software verfügbar ist. DieBeeinträchtigung der Systemnutzer wird hierbei, auch unter Berücksichtigungrelevanter kommerzieller Aspekte, so gering wie möglich gehalten.
b) Support des Kunden beider Einrichtung und Nutzung der Software per E-Mail und Telefon.
17.3.2 Enter istberechtigt, seine Leistungen, insbesondere auch den Funktionsumfang derSoftware, jederzeit zu aktualisieren bzw. zu erweitern und wird hierbei dieberechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Dies umfasstinsbesondere das Recht, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durchgleichwertige Leistungen zu ersetzen und/oder Leistungen zu ergänzen, soweitsich für den Kunden keine Nachteile ergeben, insbesondere durch Bereitstellungvon automatischen Firmwareupdates für die Geräte.
17.3.3 Die Steuerung der Software erfolgt unterBerücksichtigung der vom Kunden in der App festgelegtenPräferenzen und Komforteinstellungen. Der Kunde kann jederzeit manuelle Übersteuerungenvornehmen oder Zeitpläne anpassen. Die Aufrechterhaltung des Wohnkomforts hatVorrang vor der Kostenoptimierung.
17.4 Nutzungsrechte des Kunden
Enter räumt dem Kunden im Rahmen derSoftware-Bereitstellung mit Zahlung der geschuldeten Gebühren das einfache,nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, auf dieLaufzeit des Vertrages zeitlich und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungeninhaltlich beschränkte Recht ein, auf die EnterConnect-Software mittelsTelekommunikation zuzugreifen und die mit der Software verbundenenFunktionalitäten gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen. DarüberhinausgehendeRechte, insbesondere an der Software oder der der Software zu Grunde liegendenSoftwareanwendung, erhält der Kunde nicht.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über dienach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Drittennutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es demKunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zuveräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermietenoder zu verleihen.
Die Nutzungsberechtigung bezieht sich stets nur auf dieneueste zur Verfügung gestellte Fassung der Software; mit Aktualisierungerlöschen die Nutzungsrechte an zuvor bereitgestellten Fassungen für dieZukunft.
17.5 Mitwirkungspflichten des Kunden
17.5.1 DieBereitstellung der EnterConnect-Software durch Enter ist an bestimmteVoraussetzungen hinsichtlich der beim Kunden eingesetzten technischenInfrastruktur geknüpft (u.a. Internetzugang und Nutzung eines Browsers). DerKunde wird sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software und ihretechnischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Browser, Client-Hardware undNetzwerkverbindung) informieren und diese beachten.
17.5.2 Der Kunde wird die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht anunberechtigte Nutzer weitergeben.
17.5.3 Der Kunde wird Enter dauerhaft physischen undtechnischen Zugang zu den Gateways verschaffen, um es Enter zu ermöglichen,seine vertraglichen Leistungen zu erbringen (z.B.Einspielen von Software-Updates, Datenübertragung). Enter ist in diesem Rahmenberechtigt, auch ohne Information und Zustimmung des Kunden im Einzelfall diezur Erhaltung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Gatewayserforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
17.5.4 Sofern der Kunde die Leistungen von Enter zur Nutzungin vermieteten Objekten bezieht, ist der Kunde allein für die Schaffung etwaiger dafür notwendiger,insbesondere datenschutzrechtlicher,Voraussetzungen verantwortlich.
17.6 Laufzeit und Kündigung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, kommt der Vertragüber die Nutzung von EnterConnect auf unbestimmte Zeit zustande. Er kann vonbeiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsendegekündigt werden. Die Kündigung hat über die Website von Enter oder in Textformzu erfolgen.
17.7 Mängelansprüche und Haftung
17.7.1 Mängelrechte des Kunden für die EnterConnect-Hardwarerichten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
17.7.2 Enter gewährleistet, dass durch die EnterConnect-Softwarebei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletztwerden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde Enter von gegen ihngeltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setztund Enter die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen in seinem Namenüberlässt. Enter trägt die entsprechenden Kosten. Rechte in diesem Sinne sindnur solche, die dem Dritten in Staaten zustehen, in denen der Kunde dieSoftware vertragsgemäß nutzt.
17.7.3 Die optimierte Steuerung setzt eine funktionierendeInternetverbindung am Installationsort voraus. Bei Ausfall derInternetverbindung arbeiten die angebundenen Geräte (insbesondere dieWärmepumpe) im Normalmodus nach den Standardeinstellungen weiter. Eine Haftungvon Enter für entgangene Einsparungen bei Internetausfall ist ausgeschlossen.
17.8 Datenschutz
17.8.1 Soweit Enter personenbezogene Daten des Kunden,als Auftragsverarbeiter verarbeitet, schließen die Parteien hierzu einegesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
17.8.2 Sofern und soweit im Zusammenhang mit derNutzung der Leistungen von Enter nicht personenbezogene, ohne weiteresverfügbare Daten i.S.v. Art 4. Abs. 13 der VO (EU) 2023/2854 erzeugt werden,darf Enter die betreffenden Daten für die folgenden Zwecke verwenden:
a) Nutzung der Daten für den Betrieb, dieVerbesserung, Analyse und Weiter-/Neuentwicklung der Funktionen des ProduktsEnterConnect,
b) Weiterverwendung anonymisierter oderaggregierter Daten (einschließlich kommerzieller Nutzung, Benchmarking,Forschung und statistischer Auswertungen), und
c) Weitergabe der Daten an Dienstleister undKonzernunternehmen, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist.
17.8.3 Enter kann stets Verarbeitungsdienste, z.B.Cloud-Computing-Dienste (einschließlich Infrastructure-as-a-Service,Plattform-as-a-Service und Software-as-a-Service), Hosting-Dienste oderähnliche Dienste nutzen, um die vorstehend vereinbarten Zwecke zu erreichen.
17.8.4 Der Kundeist damit einverstanden, dass Enter die im Rahmen der Nutzung der Software beimKunden erzeugten und an Enter automatisch übermittelten Maschinendaten ohnePersonenbezug für eigene Zwecke, insbesondere für die Nutzungsanalyse und dieOptimierung der Lösung nutzt. Enter stellt sicher, dass durch die Übermittlungund Nutzung der Daten keine betrieblichen (Geheimhaltungs-)Interessen desKunden verletzt werden.
18. Enter Care
18.1 Enter bietet im Zusammenhang mit der Lieferung undMontage einer Wärmepumpe Enter Care als Wartungspaket mit jährlicherVor-Ort-Wartung an.
18.2 Wenn der Kunde Enter mit den Services Enter Carebeauftragt, gelten die Regelungen aus Teil B und Teil C Ziff. 17 dieserAGB entsprechend, wenn und soweit nachstehend nichts Abweichendes vereinbartist.
18.3 Enter Care ist ein kostenpflichtiges Wartungspaket. Esumfasst die folgenden Leistungen:
a) JährlicheVor-Ort-Wartung durch einen von Enter beauftragten, qualifiziertenHandwerkspartner
b) Fernmonitoring über Enter Connect (HEMS) inkl. Alertsund proaktiven Hinweisen
c) Fern-Störungssupport mit Remote Erstdiagnose undFehlercode-Analyse
d) Störungsmanagement & Koordination (Single Point ofContact)
18.4 Die folgenden Leistungen werden einmal jährlich durcheinen qualifizierten Handwerkspartner vor Ort durchgeführt:
a) Funktions- und Sicherheitscheck der gesamten Anlage
b) Auslesen der Fehlerhistorie • Reinigung zugänglicher Komponenten
c) Parametercheck und Basis-Optimierung der Einstellungen
d) Prüfung von Druck, Heizungswasser, Ausdehnungsgefäß undSicherheitsfunktionen
e) Check von Regelung, Sensorik und App-Anbindung
f) Software-Update, sofern möglich
18.5 Sofern der jeweilige Hersteller der installiertenWärmepumpe ein entsprechendes Garantieverlängerungsprogramm anbietet,koordiniert Enter zusätzlich die Verlängerung der Herstellergarantie auf 5Jahre und stellt alle erforderlichen Wartungsnachweise bereit. Ein Anspruch aufdie Koordination der Garantieverlängerung besteht nur, soweit ein solchesHerstellerprogramm zum Zeitpunkt der Leistungserbringung tatsächlich verfügbarist. Ein Anspruch des Kunden auf die Gewährung der Garantieverlängerung durchden Hersteller besteht nicht; Enter übernimmt insoweit keine Haftung.
18.6 Enter ist gemäß Ziffern 4.8, 4.9 dieser AGB berechtigt,die Vor-Ort-Wartung durch geeignete Installationsbetriebe ausführen zu lassen.Ein Anspruch des Kunden auf Beauftragung eines bestimmten Installationsbetriebsbesteht nicht. Enter bemüht sich, soweit möglich, denselben Betriebeinzusetzen, der die Installation durchgeführt hat.
18.7 Die Erbringung der Leistungen Fernmonitoring und Fern-Störungssupportsetzt eine dauerhafte Internetverbindung der Wärmepumpe und/oder der PV-Anlagesowie den Datenzugang über die EnterConnect Plattform voraus. Der Kunde istverpflichtet, diese technischen Voraussetzungen auf eigene Kostensicherzustellen. Enter haftet nicht für Leistungsausfälle, die auf einerfehlenden oder unterbrochenen Internetverbindung beruhen.
18.8 Enter Care wird als separater Wartungsvertragabgeschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monateverlängert sich der Vertrag über Enter Care automatisch auf unbestimmte Zeit, es sei denn, der Kunde kündigt denVertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Laufzeit gemäß Satz 1.Verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann der Kunde in mit einerFrist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Kündigungen haben über dieWebsite von Enter oder in Textform zu erfolgen.
18.9 Preisanpassungen für Enter Care werden dem Kundenmindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Im Fall einerPreiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zweiWochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung über die Website vonEnter oder in Textform zu kündigen.
19. EnterFlowby SpotmyEnergy
19.1 Enter ist Vertriebspartner der SpotmyEnergy GmbH,Hafenstraße 4a, 51063 Köln, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter derRegisternummer HRB 115744 (nachstehend SpotmyEnergy genannt) sowie der SpotmyEnergyAnlagen GmbH Hafenstraße 4a, 51063 Köln, eingetragen beim AmtsgerichtCharlottenburg unter der Registernummer HRB 279965 B (nachstehend SpotmyEnergyAnlagen genannt).
SpotmyEnergy liefert Strom an Haushaltskunden zu einemdynamischen Tarif. SpotmyEnergy Anlagen führt den Messstellenbetrieb durch.
19.2 Enter vermittelt im Rahmen von EnterFlow bySpotmyEnergy nach Maßgabe dieser Ziff. 18 der AGB Stromliefer- und Messstellenbetriebsverträgemit SpotmyEnergy und SpotmyEnergy Anlagen. Enter liefert selbst keinen Stromund führt keinen Messstellenbetrieb durch. Enter vermittelt nur die Verträgeund ist nicht an der Leistungserbringung beteiligt.
19.3 Leistungsbeschreibung
19.3.1 Enter ist lediglich Vermittler. Das bedeutet, dassEnter dem Kunden Informationen von SpotmyEnergy und SpotmyEnergy Anlagen überLeistungen und Konditionen zu den Stromliefer- und Messstellenbetriebsverträgenzur Verfügung stellt, ohne diese geprüft zu haben oder für ihre Richtigkeiteinzustehen. Enter ist nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für SpotmyEnergyund/oder SpotmyEnergy Anlagen abzugeben. Eine Beratung des Kunden überStromlieferverträge und Messstellenbetriebsverträge erbringt Enter nicht.
19.3.2 Entscheidet sich der Kunde für den Stromliefervertragmit SpotmyEnergy und/oder den Messstellenbetriebsvertrag mit SpotmyEnergyAnlagen, fragt Enter die von SpotmyEnergy bzw. SpotmyEnergy Anlagen gefordertenDaten und Angaben beim Kunden ab und füllt das entsprechende Auftragsdatenblattvon SpotmyEnergy bzw. SpotmyEnergy Anlagen aus. Nachdem der Kunde dieUnterlagen geprüft und unterschrieben hat, übermittelt Enter die Unterlagen anSpotmyEnergy bzw. SpotmyEnergy Anlagen. Hierbei handelt es sich um ein Angebotauf Vertragsabschluss des Kunden. Der Kunde erhält eine Kopie der Unterlagen.Der Vertragsschluss des Stromliefervertrags mit SpotmyEnergy und/oder des Messstellenbetriebsvertragsmit SpotmyEnergy Anlagen richtet sich ausschließlich nach derenVertragsbestimmungen, auf die insofern verwiesen wird. In der Regel hängt derVertragsschluss von einer Auftragsbestätigung / Annahmeerklärung durchSpotmyEnergy bzw. SpotmyEnergy Anlagen ab, auf die Enter keinen Einfluss hat.
19.4 Pflichten des Kunden
19.4.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er Enter dievon SpotmyEnergy bzw. SpotmyEnergy Anlagen geforderten Daten und Angaben richtig,wahr und vollständig zur Verfügung stellt. Stellt er Enter diese Daten undAngaben nicht zur Verfügung, ist Enter nicht zur weiteren Bearbeitungverpflichtet.
19.4.2 Es ist Sache des Kunden das ausgefüllteAuftragsdatenblatt, die Auftragsunterlagen und die Vertragsunterlagen auf ihreVollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
19.5 Vergütung
Die Vermittlung durch Enter erfolgt für den Kundenkostenfrei. Enter erhält von SpotmyEnergy und/oder SpotmyEnergy Anlagen eineVermittlungsgebühr in Höhe eines Anteils an den Grundgebühren aus den zwischendem Kunden und SpotmyEnergy und/oder SpotmyEnergy Anlagen geschlossenenVerträgen.
19.6 Hinweise
Enter übernimmt hinsichtlich der Stromlieferverträgeund Messstellenbetriebsverträge keine Beratungsleistungen. Enter hat den Kundenjedoch über die Risiken und Chancen eines dynamischen Stromliefervertragesinformiert. Dem Kunden ist bekannt, dass er bei entsprechender Entwicklung derSpotmarktpreise einen Arbeitspreis in Höhe der von SpotmyEnergy festgelegtenPreisobergrenze zahlen muss. Ein dynamischer Stromliefervertrag setzt voraus,dass spezielle Messvorrichtungen an der Messstelle des Kunden bestehen. Es istSache des Kunden zu prüfen, ob seine Messstelle über die von SpotmyEnergygeforderten Messvorrichtungen verfügt oder er zusätzlich den Messstellenbetriebsvertragmit SpotmyEnergy Anlagen schließen möchte.
19.7 Abweichend von Ziff. 21 dieser AGB ist Enter im Falleeiner Vermittlungsleistung im Rahmen von EnterFlow by SpotmyEnergy im für denVermittlungserfolg erforderlichen Umfang zur Weitergabe der erhobenen Kundendatenan SpotmyEnergy und/oder SpotmyEnergy Anlagen berechtigt.
Teil E: Gemeinsame Bestimmungen
20. Haftung und Versicherung
20.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichtsanderes ergibt, haftet Enter bei einer schuldhaften Pflichtverletzung nach dengesetzlichen Vorschriften.
20.2 Auf Schadensersatz haftet Enter – gleich aus welchemRechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Enter vorbehaltlich einesmilderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. fürSorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit;
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichenVertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführungdes Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derVertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist dieHaftung von Enter jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweiseeintretenden Schadens begrenzt.
c) für Haftungstatbestände nach dem ProdHaftG.
20.3 Die aus Ziff. 19.2 sich ergebendenHaftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunstenvon Personen, deren Verschulden Enter nach gesetzlichen Vorschriften zuvertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Enter einen Mangel arglistigverschwiegen oder eine selbständige Garantie übernommen hat, und für Ansprüchedes Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
20.4 Soweit Enter nach den vorstehenden Regelungen in denZiff. 19.1 bis 19.3 haftet, ist die Haftung für andere Schäden alsPersonenschäden der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme derHaftpflichtversicherung gemäß Ziff. 19.5. Für andere Schäden alsPersonenschäden, die nicht versichert sind, haftet Enter nur bis zur Höhe derzwischen den Parteien vereinbarten Vergütung.
20.5 Enter verfügt über eine Betriebs- bzw.Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
a) FürPersonenschäden: € 5.000.000,00
b) Fürsonstige Schäden: € 5.000.000,00
21. Aufrechnung
Der Kunde kann gegen Forderungen von Enter nur mitunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
22. Datenschutz
Enter ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO berechtigt,die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Kontakt- undVertragsdaten zu erheben, zu verarbeiten, aufzubewahren und zu nutzen. Hierzukann sich Enter eines sorgfältig ausgewählten Dienstleisters bedienen, welcheran die Weisungen von Enter gebunden ist. Sofern Enter zur Erfüllung derVertragspflichten personenbezogene Daten an den Kunden übermittelt,verpflichtet sich der Kunde, diese ausschließlich für die Erfüllung desVertragszwecks zu nutzen.
Es gilt die Datenschutzerklärung, die auf der Website vonEnter zur Verfügung steht (https://www.enter.de/datenschutz).
23. Regelungen zu Streitbeilegung
Enter ist bei Verträgen mitVerbrauchern nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahrenvor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
24. Widerrufrecht
24.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von§ 13 BGB, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu.Das Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
24.2 Der Kunde hat das Recht, binnenvierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. DieWiderrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein vomKunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitzgenommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Enter (baupalGmbH, Schlesische Str. 26, 10997 Berlin, Telefon: +49 30 2000 89750, E-Mail:service@enter.de) mittels eindeutiger Erklärung (z. B. ein mit der Postversandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zuwiderrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügteMuster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. ZurWahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung überdie Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
24.3 Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Enter ihmalle Zahlungen, die Enter von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kundeeine andere Art der Lieferung, als die von Enter angebotene, günstigsteStandardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehnTagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf diesesVertrags durch den Kunden bei Enter eingegangen ist. Für diese Rückzahlungverwendet Enter dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichenTransaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklichetwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieserRückzahlung Entgelte berechnet.
Enter holt die Waren ab. Enter trägt die Kosten derRücksendung der Waren.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nuraufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnenzurückzuführen ist.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während derWiderrufsfrist beginnen sollen, so hat er Enter einen angemessenen Betrag zuzahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Enter von derAusübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereitserbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertragvorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
24.4 Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An baupal GmbH, Schlesische Str. 26, 10997 Berlin, E-Mail: service@enter.de
Muster-Widerrufsformular
baupal GmbH
Schlesische Straße 26
10997 Berlin
E-Mail: service@enter.de
Hiermit widerrufe(n)ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) /erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
25. Schlussbestimmungen
25.1 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zum Vertrag und diesen AGB wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung per E-Mail.
25.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirtschaftlich am nächsten stehende Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches.
26. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
26.1 Erfüllungsort ist der Ort der Installation der Wärmepumpe.
26.2 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen, soweit nicht bei Verträgen mit Verbrauchern zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
26.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder mit solchen natürlichen oder juristischen Personen, die durch Eintragung im Handelsregister oder durch Gesetz solchen Kaufleuten gleichgestellt sind, ist der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin.
27. Schlussbestimmungen
27.1 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zum Vertrag und diesen AGB wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung per E-Mail.
27.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirtschaftlich am nächsten stehende Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Stand: Juli 2026