
Wärmepumpen-Förderung: Jetzt handeln oder bis 2027 warten?
Der Klimageschwindigkeitsbonus der Wärmepumpen-Förderung ist an feste Stichtage gekoppelt: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Enter sichert Ihnen mit der Fördergarantie die 100 % garantierte Auszahlung der KfW-Förderung – unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie sich für den Wechsel zur Wärmepumpe entscheiden.
Die alte Gastherme im Keller läuft noch, doch der Wechsel zur Wärmepumpe ist für 2027 fest eingeplant. Was Sie dabei jedoch bedenken sollten: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der Wärmepumpen-Förderung – und mit ihm auch die maximale Fördersumme. Enter, Deutschlands größter Energieberater, übernimmt für Sie den kompletten KfW-Antrag und sichert Ihnen durch den unabhängigen Anbieter-Vergleich bis zu 5.800 € Ersparnis beim Kauf Ihrer Wärmepumpe.
Das Thema kurz und kompakt
Wärmepumpen-Förderung: Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat
Am 21. Juli 2026 ist die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 % der förderfähigen Kosten. Neu ist jedoch, dass der Klimageschwindigkeitsbonus von vormals 20 % auf 16 % gesenkt und die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 28.000 € reduziert wurden.
Wie sich der Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 1. Februar 2027 entwickelt
Der Klimageschwindigkeitsbonus steht derzeit bei 16 %, allerdings wird er nicht lange auf dem aktuellen Niveau verbleiben. Stattdessen sinkt er am 1. Februar 2027 erstmals um 4 Prozentpunkte; danach wird er alle sechs Monate im selben Maße reduziert, bis er für Anträge ab dem 1. August 2028 vollständig entfällt. Parallel dazu sinken auch die förderfähigen Gesamtkosten der ersten Wohneinheit im gleichen Takt um jeweils 750 € pro Halbjahr.
Wärmepumpen-Förderung: Was ein halbes Jahr Warten kostet
Für einen Haushalt ohne Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen über 50.000 €) macht der Unterschied zwischen den beiden ersten Stufen in der Tabelle bereits mehr als tausend Euro aus.
Die Rechnung dazu: Bei 28.000 € förderfähigen Kosten ergibt die Kombination aus 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus bis zum 31. Januar 2027 einen Zuschuss von 12.880 €.
Wird der Antrag erst nach dem 1. Februar 2027 gestellt, sinken die förderfähigen Kosten auf 27.250 € und der Geschwindigkeitsbonus auf 12 %, was zusammen nur noch 42 % bzw. 11.445 € Förderung bedeutet. Das halbe Jahr Warten kostet in diesem Beispiel also 1.435 € Förderung.
Welchen Einfluss der Einkommensbonus auf Ihre Entscheidung haben sollte
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird durch die Novelle des BEG mit der Zeit immer weiter absinken. Der Einkommensbonus dagegen kann steigen, wenn sich die Einkommenssituation eines Haushalts ändert. Seit der Reform ist er wie folgt gestaffelt:
- 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €
- 30 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €
- 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €
Wessen Einkommen sich absehbar in eine dieser Stufen verschiebt, für den kann Abwarten rechnerisch sinnvoll sein; für alle anderen bleibt der Klimageschwindigkeitsbonus der stärkere Hebel.
Der Familienzuschlag: Wie ein Kind im Haushalt die Rechnung beeinflusst
Ebenfalls Teil der BEG-Reform ist der sogenannte Familienzuschlag. Dieser reduziert das anzusetzende Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 €, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
Die KfW nennt dazu ein eigenes Rechenbeispiel: Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 40.000 € und einem Kind sinkt das relevante Einkommen auf 30.000 €, wodurch der Einkommensbonus von 30 % auf 40 % steigt.
Warum der Wertschöpfungsbonus 2027 kein Grund zum Warten ist
Im ersten Quartal 2027 soll ein neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen eingeführt werden, die in der EU hergestellt werden. Der Mechanismus dahinter funktioniert wie folgt: Die Grundförderung für alle Wärmepumpen sinkt von 30 % auf 15 %, während EU-Geräte gleichzeitig den Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 % erhalten. Für ein EU-Gerät bleibt die Summe aus Grundförderung und Bonus damit weiterhin bei 30 %, für Geräte ohne EU-Ursprung sinkt sie dagegen auf 15 %.
Wer also mit dem Kauf der Wärmepumpe wartet, um vom Wertschöpfungsbonus zu profitieren, verschafft sich keinen zusätzlichen Vorteil. Hinzu kommt: Die konkreten Ausgestaltungsdetails, etwa wie der EU-Ursprung nachgewiesen werden muss, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erst im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlichen.
Ihre Checkliste zur Wärmepumpen-Förderung: Handeln oder warten?
Die vorangegangenen Abschnitte lassen sich zu einer kurzen Checkliste verdichten, die die eigene Situation einordnet.
- Die alte Heizung ist störanfällig oder mehr als 20 Jahre alt = nicht warten, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt mit jedem Halbjahr.
- Das Haushaltseinkommen wird sich in den nächsten sechs bis zwölf Monaten voraussichtlich nicht strukturell verändern = nicht warten.
- Durch den Familienzuschlag würden Sie in eine höhere Einkommensbonus-Stufe rutschen = Warten kann sich lohnen, wenn die Rechnung wie im Beispiel oben tatsächlich positiv ausfällt.
- Sie setzen auf den Wertschöpfungsbonus ab 2027 = nicht warten, da er nur die gleichzeitige Absenkung der Grundförderung ausgleicht und keine zusätzliche Förderung bringt.
Für die meisten Haushalte gilt somit: Mit dem aktuellen Fördersatz holen Sie das Maximum für Ihre Wärmepumpe raus. Nur eine absehbare Änderung der eigenen Einkommenssituation rechtfertigt eine bewusste Verzögerung.
Wie Enter Ihnen die Entscheidung mit Fördergarantie und persönlicher Berechnung erleichtert
Heizlast, tatsächlich förderfähige Kosten und die persönliche Einkommenssituation unterscheiden sich von Fall zu Fall. Als Deutschlands größter Energieberater analysiert Enter Ihr Gebäude ganzheitlich und findet die perfekt dimensionierte Wärmepumpe für Ihre Situation.
Konkret übernimmt Enter für Sie die kostenlose digitale Beratung samt Heizlastberechnung sowie die komplette Antragstellung im KfW‑Portal. Dabei prüft Enter auch, ob der Familienzuschlag oder eine andere Einkommensstufe in Ihrem Fall greift. Mit der Fördergarantie sichert Enter Ihnen die 100 % garantierte Auszahlung der bewilligten KfW-Förderung – unabhängig davon, wann Sie sich für den Kauf der Wärmepumpe entscheiden.
Fazit: Jetzt handeln und Wärmepumpe mit Enter planen
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 sukzessive um vier Prozentpunkte pro Halbjahr, bis er im August 2028 bei null Prozent ankommt. Der angekündigte Wertschöpfungsbonus kann diesen Rückgang nicht ausgleichen. Nur eine absehbare Verbesserung beim Einkommensbonus, etwa durch den Familienzuschlag, kann ein kalkuliertes Abwarten rechtfertigen.
Enter unterstützt Sie bei der Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmepumpe mit einer kostenlosen digitalen Beratung, der ganzheitlichen Gebäudeanalyse und der Fördergarantie. Darüber hinaus sichern wir Ihnen durch unseren unabhängigen Anbieter-Vergleich bis zu 5.800 € Ersparnis beim Kauf einer Wärmepumpe – ganz unabhängig vom Zeitpunkt.
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FAQ
Was bedeutet der Familienzuschlag für Familien, die ein Kind erwarten und eine Wärmepumpe planen?
Der Familienzuschlag reduziert das anzusetzende Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 €, sobald zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Bei einem Einkommen von 40.000 € kann das beispielsweise einen Sprung von 30 auf 40 % Einkommenbonus bedeuten. Ob sich das Warten auf die Geburt lohnt, hängt jedoch vom konkreten Zeitfenster und der eigenen Einkommenshöhe ab.
Sollte ich beim Kauf einer Wärmepumpe auf den Wertschöpfungsbonus für EU-Geräte ab 2027 warten?
Nein. Der Wertschöpfungsbonus gleicht ab dem ersten Quartal 2027 nur die gleichzeitige Absenkung der Grundförderung von 30 auf 15 % aus, sodass EU-Geräte weiter bei 30 % bleiben. Eine Nettoerhöhung der Förderung entsteht dadurch nicht. Zudem sind die genauen Nachweisregeln für den EU-Ursprung noch nicht veröffentlicht, was zusätzliche Unsicherheit für wartende Haushalte bedeutet.
Wie viel Förderung verliert ein Hausbesitzer, wenn der Antrag erst nach dem 1. Februar 2027 gestellt wird?
Das lässt sich am besten anhand eines Beispiels verdeutlichen: Bei förderfähigen Kosten von 28.000 € liegt der Zuschuss ohne Einkommensbonus bis zum 31. Januar 2027 bei 46 % bzw. 12.880 €. Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten auf 27.250 €, während der Geschwindigkeitsbonus auf 12 % reduziert wird. Zusammen ergibt das einen Zuschuss von „nur noch“ 42 % bzw. 11.445 €. Das halbe Jahr Zuwarten kostet in diesem Beispiel also 1.435 € Förderung.
Was passiert mit meinem Förderantrag, wenn sich mein Haushaltseinkommen zwischen Planung und Antragstellung ändert?
Maßgeblich ist laut Merkblatt zum KfW-Programm 458 die Einkommenssituation zum Zeitpunkt der Antragstellung, nicht zum Zeitpunkt der Planung. Eine bewusste Verzögerung lohnt sich deshalb nur, wenn die Einkommensänderung bereits vor der Antragstellung feststeht und nachweisbar ist, nicht wenn sie erst danach eintritt.

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