Animierte Wärmepumpe, Münzen und Sanduhr in Natur

Klimageschwindigkeitsbonus für Wärmepumpen: Bis wann gibt es die Förderung noch?

Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % sinkt ab 2029 schrittweise und entfällt ab 2037 komplett. Wer jetzt handelt, spart also am meisten. Enter begleitet Sie dabei von der kostenlosen Beratung über den Anbietervergleich bis zur maximalen Förderung Wärmepumpe – transparent, günstig und stressfrei. Jetzt kostenlos anfragen!

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    Alte Ölheizung im Keller, steigende CO₂-Kosten und immer neue Förderbedingungen: Für viele Hausbesitzer stellt sich beim Heizungstausch vor allem eine Frage – wie sie sich die maximale Förderung sichern können. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Klimageschwindigkeitsbonus, der den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen belohnt. Wir erklären Ihnen, bis wann der Bonus gilt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Enter unterstützt dabei mit einem Förderservice und hilft Ihnen, sich den Klimageschwindigkeitsbonus noch zu sichern.

    Nutzen Sie den Enter Förderrechner für einen schnellen Überblick zu möglichen Förderungen für Ihr Sanierungsprojekt:

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    Stand der Förderkonditionen: August 2025. Änderungen möglich. Enter berät Sie gerne zu aktuellen Fördermöglichkeiten.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Selbstnutzende Eigentümer erhalten bis Ende 2028 den vollen Förderbonus beim Austausch einer funktionsfähigen fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe.

    Checkmark

    Bis zu 70 % Gesamtförderung: In Kombination mit Grundförderung, Effizienz- und Einkommensbonus sind maximal 21.000 € Zuschuss möglich.

    Checkmark

    Ab 2029 sinkt der Bonus: Alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte – ab 2037 entfällt er komplett.

    Checkmark

    Jetzt handeln lohnt sich doppelt: Steigende CO₂-Preise machen fossile Heizungen wie Öl und Gas jedes Jahr teurer.

    Checkmark

    Enter sichert maximale Förderung: Kostenlose Beratung, Anbietervergleich und Förderservice – durchschnittlich 5.800 € sparen.

    Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

    Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zentraler Baustein der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Er belohnt selbstnutzende Eigentümer mit einem zusätzlichen Zuschuss von 20 %, wenn sie in den kommenden Jahren eine noch funktionierende fossile Heizung gegen eine klimafreundliche Alternative wie eine Wärmepumpe tauschen. Entscheidend: Die alte Heizungsanlage muss nachweislich funktionsfähig sein. Fällt sie vor dem Austausch irreparabel aus, entfällt der Förderbonus komplett. Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen berechtigen altersunabhängig zum Bonus. Bei Gas-Zentralheizungen und Biomasseheizungen gilt die Voraussetzung, dass sie mindestens 20 Jahre alt sein müssen.

    Förderbaustein Fördersatz Voraussetzung
    Grundförderung 30 % Alle Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden, einkommensunabhängig
    Klimageschwindigkeitsbonus 20 % Selbstnutzende Eigentümer mit funktionsfähiger fossiler Heizung
    Effizienzbonus 5 % Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Grundwasser-/Abwasser-WP
    Einkommensbonus 30 % Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 € im Jahr
    Maximal 70 % Förderfähige Kosten gedeckelt auf 30.000 € = max. 21.000 € Zuschuss

    Die Fördersätze werden bei maximal 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Das bedeutet: Selbst wenn die Summe der einzelnen Boni rechnerisch höher ausfällt, bleibt 70 % die Obergrenze. 

    Checkmark

    Experten-Tipp: Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt übrigens nicht nur für Wärmepumpen. Auch andere förderfähige Heiztechnologien auf Basis erneuerbarer Energien profitieren, etwa Biomasseheizungen oder Solarthermie-Anlagen in Kombination mit einer Wärmepumpe.

    Sie sind unsicher, welche Heizung die beste Wahl für Ihr Eigenheim ist? Fragen Sie bei Enter eine kostenlose Beratung an – einer unserer Experten zeigt Ihnen die günstigsten Optionen.

    Bis wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?

    Der volle Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % steht Eigentümern und Eigentümerinnen zur Verfügung, die ihren Förderantrag bis Ende 2028 bei der KfW einreichen. Danach greift eine Reduktionsstaffel: Alle zwei Jahre sinkt der Bonus um 3 Prozentpunkte, bis er 2037 komplett entfällt. 

    Zwar soll die staatliche Heizungsförderung bis 2029 fortgeführt werden. Doch im Bundeshaushalt 2026 sind die Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bereits um 3,36 Mrd. Euro gekürzt worden (von 15,32 auf 11,96 Mrd. Euro). Wie die Förderung danach konkret aussieht, ist derzeit offen.

    Die Entwicklung des Klimageschwindigkeitsbonus im Überblick:

    Antragszeitraum Klimageschwindigkeitsbonus
    Bis Ende 2028 20 %
    2029–2030 17 %
    2031–2032 14 %
    2033–2034 11 %
    2035–2036 8 %
    Ab 2037 0 % (entfällt komplett)

    Was bedeutet das konkret? Wer den Antrag beispielsweise erst 2031 stellt, erhält statt 20 % nur noch 14 % Klimageschwindigkeitsbonus. Bei 30.000 € förderfähigen Kosten sind das 1.800 € weniger Zuschuss als beim heutigen Stand. 

    Frühzeitiges Handeln sichert nicht nur den höheren Bonus, sondern vermeidet auch längere Wartezeiten. Enter begleitet Sie durch den gesamten Förderprozess, damit Sie die volle Förderhöhe in Anspruch nehmen können.

    Tabelle veranschaulicht die Reduktion des Klimageschwindigkeitsbonus von 2028 bis 2037

    Neue technische Anforderungen 2026: Was muss die Wärmepumpe erfüllen?

    Die Regierung hat das Heizungsgesetz entschärft – aber gleichzeitig technische Anforderungen verschärft. Seit Januar 2026 gelten verschärfte Lärmschutzanforderungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Die Geräuschemissionen müssen mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. 

    Schalleistungspegel im Überblick: 

    Heizleistung Max. Schallleistungspegel (ab 2026) Vorheriger Grenzwert
    Bis 6 kW 55 dB 60 dB
    6–12 kW 60 dB 65 dB
    12–30 kW 68 dB 73 dB

    Für Sie als Eigenheimbesitzer bedeutet das: Die neuen Modelle sind leiser und damit deutlich nachbarschaftsfreundlicher

    Ab 2028 werden zudem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) gefördert. Wer sich jetzt für ein förderfähiges Modell mit natürlichem Kältemittel entscheidet, sichert sich den 5 %-Effizienzbonus und ist für kommende Anforderungen bestens aufgestellt.

    Enter vergleicht über 140 geprüfte Anbieter und hilft Ihnen, eine Wärmepumpe zu finden, die sowohl die verschärften technischen Anforderungen erfüllt als auch die maximale Förderung auslöst. So stellen Sie sicher, dass Ihre Investition auch langfristig zukunftssicher ist.

    Beispielrechnung: So viel Förderung ist mit dem Klimageschwindigkeitsbonus möglich

    Wie sich der Klimageschwindigkeitsbonus in der Praxis auswirkt, zeigt ein konkretes Beispiel: Ein typisches Einfamilienhaus, Baujahr 1990, rund 150 m² Wohnfläche. Im Keller steht eine alte Ölheizung. Der Eigentümer bewohnt das Haus selbst und hat ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €. Er entscheidet sich für den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (Propan).

    Position Betrag/Satz
    Kosten Luft-Wasser-Wärmepumpe 30.000 €
    Grundförderung (30 %) 9.000 €
    Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) 6.000 €
    Effizienzbonus (5 %) 1.500 €
    Einkommensbonus (30 %) Deckelung greift → Gesamtfördersatz 70 %
    Gesamtförderung 21.000 €
    Eigenanteil nur 9.000 €

    Was passiert, wenn der Klimageschwindigkeitsbonus wegfällt, etwa ab 2037? Dann sinkt der Gesamtfördersatz auf 50 %. Der Zuschuss beträgt nur noch 15.000 € statt 21.000 €. Der Eigenanteil steigt von 9.000 € auf 15.000 €. Das sind 6.000 € mehr aus eigener Tasche. 

    Förderübersicht Wärmepumpe

    Allein durch den Wegfall dieses einen Förderbonus beim Heizungstausch zahlen Sie also deutlich mehr für dieselbe Wärmepumpe. Je länger Sie warten, desto teurer wird es.

    Darum lohnt sich eine Wärmepumpe gerade jetzt

    Viele Gründe sprechen dafür, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für einen Heizungstausch ist:

    • Voller Klimageschwindigkeitsbonus nur noch bis Ende 2028: Der Förderbonus von 20 % sinkt danach alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte und entfällt ab 2037 komplett.
    • CO₂-Preis steigt weiter: Bereits 2025 liegt er bei 55–65 €/t. Ab 2027 greift der EU-Emissionshandel mit deutlich höheren Kosten für Gas und Öl.
    • Konkrete Mehrkosten schon heute: Ein unsaniertes Einfamilienhaus mit Gasheizung zahlt 2025 bereits 237 € mehr pro Jahr – Tendenz steigend.
    • Haushaltsmittel schrumpfen: Die BEG-Mittel für 2026 wurden bereits um 3,36 Mrd. Euro gekürzt. Weitere Kürzungen bei Förderprogrammen sind nicht ausgeschlossen.

    Wer jetzt den Heizungstausch angeht, sichert sich nicht nur die höchste Förderung, sondern macht sich auch langfristig unabhängig von steigenden Öl- und Gaspreisen. Eine Wärmepumpe ist eine Investition in die Zukunft Ihres Zuhauses und in deutlich niedrigere Energiekosten. 

    Auflistung der Vorteile einer Wärmepumpe

    Enter macht den Einstieg einfach: kostenlose Beratung per Videogespräch, Vergleich von über 140 geprüften Anbietern und ein Förderservice, der Ihnen die maximale Fördersumme sichert.

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    Der Klimageschwindigkeitsbonus ist das stärkste finanzielle Argument für einen schnellen Heizungstausch. Bis Ende 2028 erhalten selbstnutzende Eigentümer die vollen 20 % Förderbonus, danach sinkt er stetig bis auf null. 

    In Kombination mit Grundförderung, Effizienzbonus und Einkommensbonus sind bis zu 21.000 € Zuschuss möglich. Wer jetzt handelt, profitiert doppelt: maximale Förderung beim Kauf einer Wärmepumpe und langfristiger Schutz vor steigenden CO₂-Kosten für Öl und Gas.

    Enter begleitet Sie durch den gesamten Prozess: von der kostenlosen Beratung per Videogespräch über den Anbietervergleich mit über 140 geprüften Handwerksbetrieben bis zum Förderservice für die maximale Fördersumme. Über 10.000 erfolgreiche Projekte und durchschnittlich 5.800 € Ersparnis sprechen für sich.

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    FAQ

    Wer hat Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus?

    Anspruch haben selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige fossile Heizung ersetzen. Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen berechtigen altersunabhängig. Bei Gas-Zentralheizungen und Biomasseheizungen muss die Anlage mindestens 20 Jahre alt sein. Vermieter sind nicht berechtigt.

    Was passiert, wenn die alte Heizung vor dem Austausch kaputtgeht?

    Bei einem irreparablen Defekt entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus. Stattdessen greift eine Havarie-Übergangsregelung mit einer Frist von fünf Jahren für den Einbau einer neuen Heizung. Die Grundförderung von 30 % bleibt in diesem Fall bestehen.

    Kann ich den Klimageschwindigkeitsbonus mit anderen Förderungen kombinieren?

    Ja, der Bonus ist mit Grundförderung, Effizienzbonus und Einkommensbonus kombinierbar – bis maximal 70 % der förderfähigen Kosten. Eine Kombination mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG ist jedoch ausgeschlossen. Regionale Förderprogramme können unter Umständen zusätzlich genutzt werden.

    Gilt der Klimageschwindigkeitsbonus auch im Neubau?

    Nein, der Bonus gilt ausschließlich für Bestandsgebäude. Im Neubau wird die Wärmepumpe indirekt über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) mit zinsverbilligten Krediten gefördert.

    Wie beantrage ich die Förderung mit Klimageschwindigkeitsbonus?

    Zuerst holen Sie ein Angebot vom Fachunternehmen ein. Dann stellen Sie vor Vertragsabschluss den Antrag über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Erst nach der Förderzusage schließen Sie den Vertrag und setzen die Maßnahme um. Enter unterstützt Sie mit dem Förderservice bei der Antragstellung.

    Wie hilft Enter bei der Wärmepumpen-Förderung?

    Enter bietet eine kostenlose Beratung per Videogespräch, vergleicht über 140 geprüfte Anbieter und sichert mit dem Förderservice (ab 590 €) die maximale Fördersumme. Durchschnittlich sparen Kunden 5.800 € – bei über 10.000 erfolgreichen Projekten.

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