Förderung oder Steuerbonus: Was lohnt sich fĂŒr Ihre Sanierung 2026?

Viele EigentĂŒmer wĂ€hlen pauschal die Förderung – doch beim Steuerbonus nach § 35c EStG können bis zu 200.000 € Sanierungskosten berĂŒcksichtigt werden, wĂ€hrend KfW und BAFA die förderfĂ€higen Kosten deckeln. Entscheidend ist Ihre individuelle Steuerlast: Wer sie nicht ausreichend ausschöpfen kann, verschenkt bares Geld. Als Deutschlands grĂ¶ĂŸter Energieberater zeigt Enter Ihnen in der kostenlosen digitalen Beratung, welcher Weg fĂŒr Ihr Vorhaben mehr spart – mit 100 % Fördergarantie auf die KfW-Auszahlung.

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    Wer 2026 energetisch saniert, steht vor einer Entscheidung mit erheblichen finanziellen Folgen: Förderung oder Steuerbonus – und eine Kombination beider Wege fĂŒr dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen. Beim Heizungstausch schlĂ€gt die KfW-Förderung mit bis zu 80 % Zuschuss (Grundförderung 30 % + Geschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus bis 40 %) den Steuerbonus meist deutlich. Bei umfangreichen Sanierungen dreht sich das Bild. Dieser Ratgeber zeigt anhand konkreter Rechenbeispiele, wann welche Option mehr lohnt – und wie Enter Sie dabei absichert.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Beantragung: WĂ€hrend die BAFA- und KfW-Förderung vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden muss, können EigentĂŒmer von sanierten Immobilien den Steuerbonus auch nachtrĂ€glich mit der SteuererklĂ€rung geltend machen.

    Checkmark

    Hohe Fördersummen: Die staatliche Förderung kann je nach Maßnahme Bis zu 80 % der förderfĂ€higen Kosten betragen, wĂ€hrend der Steuerbonus einheitlich 20 % der Sanierungskosten abdeckt.

    Checkmark

    Steuerlich abschreiben: Beim Steuerbonus wird die Ersparnis ĂŒber drei Jahre verteilt ausgezahlt: 7 % im ersten und zweiten Jahr sowie 6 % im dritten Jahr, maximal 40.000 € pro Wohneinheit. Der Steuerbonus nach § 35c EStG gilt fĂŒr Maßnahmen, die bis Ende 2029 abgeschlossen werden.

    Checkmark

    UnterstĂŒtzung durch Enter: Als Deutschlands grĂ¶ĂŸter Energieberater begleiten wir Sie von der ganzheitlichen GebĂ€udeanalyse ĂŒber die Förderantragstellung bis zur fertigen Sanierung – mit 100 % Fördergarantie auf die KfW-Auszahlung.

    So gehen Sie vor: In 5 Schritten zur richtigen Entscheidung

    Bevor wir in die Details einsteigen, hier der Fahrplan, mit dem Sie die fĂŒr Ihr Vorhaben passende Variante finden:

    1. Sanierungsmaßnahmen planen: Legen Sie fest, welche Maßnahmen anstehen – etwa Heizungstausch, DĂ€mmung oder Fenstertausch.
    2. Förderhöhe und Steuerbonus durchrechnen: Vergleichen Sie fĂŒr jede Maßnahme die mögliche KfW-/BAFA-Förderung mit dem Steuerbonus von 20 %.
    3. Steuerlast prĂŒfen: Der Steuerbonus lohnt sich nur, wenn Ihre Einkommensteuer hoch genug ist, um die ErmĂ€ĂŸigung ĂŒber drei Jahre auszuschöpfen.
    4. Energieberatung einbeziehen: Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sichert 5 % extra Förderung und schafft Klarheit ĂŒber die optimale Reihenfolge.
    5. Rechtzeitig handeln: Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden, den Steuerbonus machen Sie nachtrĂ€glich ĂŒber die SteuererklĂ€rung geltend.

    Was sich wann lohnt: BAFA-Förderung oder Steuerbonus

    Die Entscheidung zwischen staatlicher Förderung und Steuerbonus hat weitreichende finanzielle Auswirkungen auf Ihr Sanierungsprojekt. Im Rahmen der Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude – kurz BEG – ist die Förderung durch KfW (Kreditanstalt fĂŒr Wiederaufbau) und BAFA (Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) besonders attraktiv bei Heizungsmodernisierungen, da hier Förderquoten von Bis zu 80 % möglich sind.

    Bei sehr umfangreichen und kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen kann sich hingegen der Steuerbonus als vorteilhafter erweisen, da die förderfĂ€higen Kosten bei KfW und BAFA gedeckelt sind, wĂ€hrend beim Steuerbonus die gesamten Sanierungskosten berĂŒcksichtigt werden. Wer seine energetische Sanierung steuerlich absetzen möchte, sollte dabei nicht nur die Höhe der möglichen Förderung, sondern auch den zeitlichen Rahmen der Auszahlung und die jeweiligen Voraussetzungen im Blick haben. Lassen Sie uns die beiden Optionen im Detail vergleichen:

    Wo genau der Kipppunkt liegt, lĂ€sst sich beziffern: Eine GegenĂŒberstellung von Zuschuss und Steuerbonus setzt ihn beim Heizungstausch bei rund 42.000 € Gesamtkosten an. Darunter bleibt der Zuschuss vorn, darĂŒber zieht der Steuerbonus vorbei.

    Wann lohnen sich KfW- und BAFA-Förderungen?

    Die staatlichen Förderprogramme durch die Kreditanstalt fĂŒr Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind besonders attraktiv bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen und beim Heizungstausch. Die KfW fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen mit einer Grundförderung von 30 % zzgl. Geschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %, seit Juli 2026) auf bis zu 28.000 € förderfĂ€hige Kosten (Zuschuss Nr. 458). FĂŒr selbstnutzende EigentĂŒmer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € ergibt sich inklusive Einkommensbonus eine maximale Heizungsförderung von bis zu 22.400 €; bei höherem Einkommen sinkt der Zuschuss entsprechend.

    Checkmark

    Wichtig zu wissen: Seit Juli 2026 liegt der Geschwindigkeitsbonus bei 16 % und sinkt seither im Halbjahrestakt um jeweils 4 Prozentpunkte: auf 12 % im ersten Halbjahr 2027, 8 % im zweiten Halbjahr 2027, 4 % im ersten Halbjahr 2028 – ab dem zweiten Halbjahr 2028 entfĂ€llt er vollstĂ€ndig. Wer den Bonus noch mitnehmen möchte, sollte den Heizungstausch daher zĂŒgig angehen. Wer den maximalen Zuschuss sichern möchte, sollte den Heizungstausch also nicht zu lange aufschieben.

    KfW Heizungsförderung

    FĂŒr Einzelmaßnahmen wie DĂ€mmung, Fenster- oder TĂŒrentausch und andere energetische Sanierungsmaßnahmen gewĂ€hrt das BAFA einen Zuschuss von 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die Förderung um weitere 5 %. PrĂŒfen Sie auch unbedingt, ob es fĂŒr Ihr Projekt auch regionale Förderungen gibt, die mit KfW oder BAFA kombinierbar sind.

    Die Vorteile der Förderung machen die energetische Sanierung Ă€ußerst attraktiv:

    • Höhere FördersĂ€tze als beim Steuerbonus (Bis zu 80 % statt 20 %)
    • Fördergelder stehen direkt nach Bewilligung zur VerfĂŒgung – das entlastet Ihre LiquiditĂ€t sofort
    • GĂŒnstige Finanzierung ĂŒber KfW-Kredite möglich
    • Professionelle Begleitung durch Energieberater garantiert optimale Sanierungsergebnisse
    Checkmark

    Experten-Tipp: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Außerdem ist ein Energieberater – der zum Förderprogramm „Energieberatung fĂŒr WohngebĂ€ude" zugelassen ist – fĂŒr die Förderung verpflichtend und die technischen Mindestanforderungen mĂŒssen erfĂŒllt werden. Seit Anfang 2026 gelten zudem verschĂ€rfte LĂ€rmschutzanforderungen fĂŒr die AußengerĂ€te von Luft-Wasser-WĂ€rmepumpen – ein Punkt, den wir bei der GerĂ€teauswahl fĂŒr Sie mitdenken.

    Mit dem Förderrechner von Enter erhalten Sie einen schnellen Überblick, welche Fördermaßnahmen fĂŒr Ihr Vorhaben verfĂŒgbar sind:


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    đŸ’¶ Einkommenssituation

    FĂŒr einkommensabhĂ€ngige Boni

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    HÀufige Fragen zu Förderung oder Steuerbonus

    Ist eine steuerliche Abschreibung trotz BAFA-Förderung möglich?

    Nein, eine Doppelförderung ist nicht möglich. Sie mĂŒssen sich fĂŒr jede einzelne Sanierungsmaßnahme entscheiden: Entweder Sie nutzen die BAFA-Förderung oder den Steuerbonus nach § 35c EStG. Verschiedene Maßnahmen innerhalb desselben Projekts können Sie aber unterschiedlich fördern lassen. So können Sie beispielsweise fĂŒr den Fenstertausch den Steuerbonus nutzen und fĂŒr die Heizung die KfW-Förderung beantragen – vorausgesetzt, die Kosten werden sauber getrennt und jeweils eigene Rechnungen vorliegen.

    Ist ein Förderbeitrag steuerlich absetzbar?

    Nein, erhaltene Fördermittel können nicht zusĂ€tzlich steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt sowohl fĂŒr ZuschĂŒsse von KfW und BAFA als auch fĂŒr zinsvergĂŒnstigte Darlehen. Bei der SteuererklĂ€rung mĂŒssen Sie erhaltene Förderungen entsprechend angeben, da sie den steuerlich absetzbaren Betrag mindern. Nur der tatsĂ€chlich selbst getragene Eigenanteil kann berĂŒcksichtigt werden.

    Ist die KfW-Förderung steuerpflichtig?

    Nein, KfW-ZuschĂŒsse sind grundsĂ€tzlich steuerfrei – Sie mĂŒssen auf den erhaltenen Betrag also keine Einkommensteuer zahlen. Dennoch mĂŒssen die ZuschĂŒsse in der SteuererklĂ€rung angegeben werden, weil sie die förderfĂ€higen Kosten mindern. Das bedeutet: Wenn Sie fĂŒr dieselbe Maßnahme zusĂ€tzlich Handwerkerleistungen nach § 35a EStG absetzen möchten, wird der geförderte Anteil herausgerechnet. Die KfW-Förderung selbst löst jedoch keine Steuerpflicht aus.

    WÀrmepumpe steuerlich absetzbar trotz Förderung: Kann man eine geförderte WÀrmepumpe von der Steuer absetzen?

    Nein, eine WĂ€rmepumpe kann entweder ĂŒber die KfW gefördert oder steuerlich abgesetzt werden – nicht beides. Da die KfW-Förderung inklusive aller Boni bis zu 80 % der förderfĂ€higen Kosten (max. 28.000 €) abdecken kann und damit deutlich höher ausfĂ€llt als der Steuerbonus von 20 %, ist die Förderung beim Heizungstausch fast immer die bessere Wahl. Selbst bei einer teuren ErdwĂ€rmepumpe fĂŒr 70.000 € ĂŒbersteigt die maximale KfW-Förderung von bis zu 22.400 € (bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 €) den Steuerbonus von 14.000 € klar. Enter unterstĂŒtzt Sie dabei, die maximal mögliche Förderung zu sichern – mit 100 % garantierter Auszahlung dank der Fördergarantie.

    Wann lohnt sich der Steuerbonus (steuerliche Abschreibung)?

    Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist besonders interessant in folgenden Situationen:

    • Kostenintensive Sanierungen ĂŒber 60.000 €: Da die BAFA-Förderung bei 60.000 € förderfĂ€higen Kosten gedeckelt ist, profitieren Sie beim Steuerbonus von der höheren BerĂŒcksichtigungsgrenze (bis 200.000 € Sanierungskosten, max. 40.000 € SteuerermĂ€ĂŸigung)
    • Verpasste Förderfristen bei KfW oder BAFA: Der Steuerbonus kann nachtrĂ€glich ĂŒber die SteuererklĂ€rung geltend gemacht werden
    • Ausgeschöpfte staatliche Fördertöpfe oder Zeiten politischer Unsicherheit bei Förderprogrammen
    • Wunsch nach Planungssicherheit: Der Steuerbonus ist ein gesetzlicher Anspruch nach § 35c EStG, den das Finanzamt gewĂ€hren muss – anders als Förderprogramme, die unter Haushaltsvorbehalt stehen und kurzfristig gestoppt werden können
    • Geplante ImmobilienverkĂ€ufe (da keine Kreditaufnahme nötig)

    Voraussetzung ist immer eine ausreichend hohe Steuerlast, da nicht genutzte SteuerermĂ€ĂŸigungen ersatzlos verfallen. Wichtig: Der Steuerbonus gilt nur fĂŒr Maßnahmen, die bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Wer 2026 mit der Sanierung beginnt, hat also noch ausreichend Zeit – sollte aber bei Großprojekten die Frist im Blick behalten. Sie sind unsicher, welcher Weg fĂŒr Ihr Sanierungsprojekt der richtige ist? In einer kostenlosen digitalen Beratung analysieren die Experten von Enter Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen, wie Sie die maximale Förderung erhalten.

    Kann ich als Vermieter den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen?

    Nein, der Steuerbonus nach § 35c EStG steht ausschließlich Selbstnutzern zu. Die Immobilie muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und mindestens zehn Jahre alt sein. Als Vermieter haben Sie jedoch andere Möglichkeiten: Sie können die BAFA- oder KfW-Förderung in Anspruch nehmen – diese steht auch Vermietern offen. ZusĂ€tzlich können Sie die Sanierungskosten ĂŒber die regulĂ€re Abschreibung nach § 7 EStG als Werbungskosten steuerlich geltend machen. In vielen FĂ€llen ist die Kombination aus direkter Förderung und Abschreibung fĂŒr Vermieter sogar attraktiver als der Steuerbonus fĂŒr Selbstnutzer.

    Wo muss ich die BAFA-Förderung in der SteuererklÀrung angeben?

    Erhaltene ZuschĂŒsse des BAFA (Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mĂŒssen in der SteuererklĂ€rung angegeben werden, da sie den steuerlich absetzbaren Betrag mindern. Tragen Sie die Förderung in der SteuererklĂ€rung unter den steuerfreien ZuschĂŒssen bzw. Einnahmen ein. Wichtig: Nur der Eigenanteil nach Abzug der Förderung kann bei der Steuer berĂŒcksichtigt werden – also die tatsĂ€chlichen Kosten, die Sie selbst getragen haben. PrĂŒfen Sie im aktuellen Steuerformular die genaue Zeilennummer, da sich diese von Jahr zu Jahr Ă€ndern kann.

    KfW-Zuschuss in der SteuererklÀrung: Wo eintragen?

    Auch ZuschĂŒsse oder TilgungszuschĂŒsse der KfW (Kreditanstalt fĂŒr Wiederaufbau) mĂŒssen in der SteuererklĂ€rung erfasst werden. Geben Sie die erhaltene Fördersumme unter den steuerfreien Einnahmen an. Falls Sie einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss genutzt haben, muss der Zuschussanteil ebenfalls angegeben werden, da er steuerlich als Einnahme gilt. Nur der nach Abzug der Förderung verbleibende Eigenanteil ist als Sanierungskosten ansetzbar. Tipp: Vergessen Sie nicht, die KfW-Förderung anzugeben – das Finanzamt kann die Angaben mit den KfW-Daten abgleichen, und fehlende Angaben können zu Nachforderungen fĂŒhren.

    Neue Heizung steuerlich absetzen trotz Förderung – ist das möglich?

    Nein, eine Doppelförderung ist nicht zulĂ€ssig. Sie können Ihre neue Heizung entweder ĂŒber die KfW fördern lassen oder steuerlich geltend machen, aber nicht beides fĂŒr dieselbe Maßnahme. Wenn Sie die Förderung bereits in Anspruch genommen haben, ist eine zusĂ€tzliche steuerliche Abschreibung fĂŒr dieselben Kosten ausgeschlossen. Alternativ können Sie unterschiedliche Maßnahmen getrennt fördern – zum Beispiel die Heizung ĂŒber die KfW und den Fenstertausch ĂŒber den Steuerbonus. Beim Heizungstausch ist die Förderung Heizung mit bis zu 80 % fast immer die finanziell bessere Wahl gegenĂŒber dem Steuerbonus von 20 %.

    Was ist der Unterschied zwischen Handwerkerbonus (§ 35a EStG) und Steuerbonus (§ 35c EStG)?

    Beide Paragrafen ermöglichen SteuerermĂ€ĂŸigungen, unterscheiden sich aber erheblich: Der Handwerkerbonus nach § 35a EStG gilt fĂŒr allgemeine Handwerkerleistungen (z. B. Badsanierung, Malerarbeiten) und deckt nur die Arbeitskosten ab – maximal 1.200 € SteuerermĂ€ĂŸigung pro Jahr (20 % von max. 6.000 € Arbeitskosten). Der Steuerbonus nach § 35c EStG gilt speziell fĂŒr energetische Sanierungsmaßnahmen und berĂŒcksichtigt die gesamten Kosten (Material + Arbeit) – mit einer maximalen SteuerermĂ€ĂŸigung von 40.000 € pro Wohneinheit. Wichtig: Beide können nicht fĂŒr dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Wenn Sie den Steuerbonus nach § 35c nutzen, entfĂ€llt fĂŒr diese Maßnahme der Handwerkerbonus nach § 35a.

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