
Förderung oder Steuerbonus: Was eignet sich mehr für Ihr Sanierungsprojekt?
Während die KfW-Förderung beim Heizungstausch mit bis zu 70 % besonders attraktiv ist, kann sich bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen der Steuerbonus lohnen, da hier Investitionskosten bis zu 200.000 € berücksichtigt werden. Beachten Sie aber, dass die Steuerersparnis über drei Jahre verteilt ausgezahlt wird und eine entsprechend hohe Steuerlast vorhanden sein muss. Nutzen Sie unsere kostenlose digitale Beratung, um die für Sie optimale Variante zu ermitteln.
Sie planen eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie und fragen sich, welche finanzielle Unterstützung für Sie am vorteilhaftesten ist? Der Staat bietet Ihnen zwei Wege: Entweder Sie nutzen Zuschüsse von KfW und BAFA oder Sie setzen auf den steuerlichen Bonus. Welche Option sich für Ihr konkretes Sanierungsvorhaben am besten eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt – und wie Sie die maximale Ersparnis für Ihr Projekt herausholen. Übrigens: Mit Enter als Deutschlands größtem Energieberater und über 150 Mio. € gesicherten Fördermitteln sind Sie dabei in den besten Händen.
Das Thema kurz und kompakt
Beantragung: Während die BAFA- und KfW-Förderung vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden muss, können Eigentümer von sanierten Immobilien den Steuerbonus auch nachträglich mit der Steuererklärung geltend machen.
Hohe Fördersummen: Die staatliche Förderung kann je nach Maßnahme bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen, während der Steuerbonus einheitlich 20 % der Sanierungskosten abdeckt.
Steuerlich abschreiben: Beim Steuerbonus wird die Ersparnis über drei Jahre verteilt ausgezahlt: 7 % im ersten und zweiten Jahr sowie 6 % im dritten Jahr, maximal 40.000 € pro Wohneinheit.
Unterstützung durch Enter: Als Deutschlands größter Energieberater begleiten wir Sie von der ganzheitlichen Gebäudeanalyse über die Förderantragstellung bis zur fertigen Sanierung – mit 100 % Fördergarantie auf die KfW-Auszahlung.
Was sich wann lohnt: Förderung oder Steuerbonus
Die Entscheidung zwischen staatlicher Förderung und Steuerbonus hat weitreichende finanzielle Auswirkungen auf Ihr Sanierungsprojekt. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – ist die Förderung durch KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) besonders attraktiv bei Heizungsmodernisierungen, da hier Förderquoten von bis zu 70 % möglich sind.
Bei sehr umfangreichen und kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen kann sich hingegen der Steuerbonus als vorteilhafter erweisen, da die förderfähigen Kosten bei KfW und BAFA gedeckelt sind, während beim Steuerbonus die gesamten Sanierungskosten berücksichtigt werden. Entscheidend sind dabei nicht nur die Höhe der möglichen Förderung, sondern auch der zeitliche Rahmen der Auszahlung und die jeweiligen Voraussetzungen. Lassen Sie uns die beiden Optionen im Detail vergleichen:
Wann lohnen sich KfW- und BAFA-Förderungen?
Die staatlichen Förderprogramme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind besonders attraktiv bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen und beim Heizungstausch. Die KfW fördert seit Januar 2024 den Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (Zuschuss Nr. 458).

Für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster- oder Türentausch und andere energetische Sanierungsmaßnahmen gewährt das BAFA einen Zuschuss von 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die Förderung um weitere 5 %. Prüfen Sie auch unbedingt, ob es für Ihr Projekt auch regionale Förderungen gibt, die mit KfW oder BAFA kombinierbar sind.
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Die Vorteile der Förderung machen die energetische Sanierung äußerst attraktiv:
- Höhere Fördersätze als beim Steuerbonus (bis zu 70 % statt 20 %)
- Fördergelder stehen direkt nach Bewilligung zur Verfügung
- Günstige Finanzierung über KfW-Kredite möglich
- Professionelle Begleitung durch Energieberater garantiert optimale Sanierungsergebnisse
Experten-Tipp: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Außerdem ist ein Energieberater – der zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude" zugelassen ist – für die Förderung verpflichtend und die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt werden.
Mit dem Förderrechner von Enter erhalten Sie einen schnellen Überblick, welche Fördermaßnahmen für Ihr Vorhaben verfügbar sind:
Welchen Gebäudetyp möchten Sie berechnen?
Wann lohnt sich der Steuerbonus?
Egal ob Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte: Der steuerliche Bonus gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) eignet sich besonders für kostenintensive Sanierungsmaßnahmen, da hier Kosten bis zu 200.000 € steuerlich berücksichtigt werden können – deutlich mehr als die förderfähigen Höchstbeträge bei KfW (150.000 € beim Förderkredit bzw. 30.000 € beim Heizungszuschuss) und BAFA (60.000 €). Auch wenn die Förderfristen verpasst wurden, ist der Steuerbonus eine gute Alternative. Sie können 20 % der Sanierungskosten von der Steuer absetzen, maximal 40.000 € pro Wohneinheit. Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt: 7 % im ersten und zweiten Jahr sowie 6 % im dritten Jahr.
Die Vorteile des Steuerbonus lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Auch nachträgliche Beantragung möglich
- Weniger bürokratischer Aufwand
- Kein Energieberater erforderlich
- Maximale Kostengrenze liegt höher als bei der Förderung
Allerdings gibt es beim Steuerbonus einige wichtige Aspekte zu beachten: Die steuerliche Entlastung wird nicht sofort, sondern über drei Jahre verteilt ausgezahlt. Zudem können Sie den Bonus nur dann voll ausschöpfen, wenn Ihre Steuerlast ausreichend hoch ist – nicht genutzte Ermäßigungen verfallen ersatzlos. Anders als bei der Förderung bleibt es auch bei aufwendigen und kostenintensiven Maßnahmen beim einheitlichen Satz von 20 %. Nicht zuletzt benötigen Sie eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens, die bestätigt, dass alle technischen Anforderungen erfüllt wurden.

Beispielrechnungen für energetische Sanierungen: Abschreibung oder Förderung
Um Ihnen die Entscheidung zwischen Förderung und steuerlicher Abschreibung zu erleichtern, haben wir drei typische Sanierungsszenarien durchgerechnet. Die Beispiele zeigen deutlich, wann sich welche Option mehr lohnt:
Szenario 1: Komplette Gebäudesanierung
Bei einer umfassenden Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 mit Fassadendämmung, Fenstertausch und neuer Haustür entstehen Kosten von etwa 115.000 €. Der Unterschied zwischen der Steuerabschreibung und der Förderung gestaltet sich dabei wie folgt:
| KfW-Förderung | |
|---|---|
| Maximal förderfähig | 30.000 € |
| Grundförderung (20 %) | 6.000 € |
| Zuschüsse gesamt | 6.000 € |
| BAFA-Förderung | |
| Maximal förderfähig | 60.000 € |
| Grundförderung (15 %) | 9.000 € |
| iSFP-Bonus (5 %) | 3.000 € |
| Zuschüsse gesamt | 12.000 € |
| Steuervergünstigung | |
| Rabatt 1. Jahr (7 %) | 8.050 € |
| Rabatt 2. Jahr (7 %) | 8.050 € |
| Rabatt 3. Jahr (6 %) | 6.900 € |
| Steuerrabatt gesamt | 23.000 € |
Wichtig: Die KfW-Förderung kann nicht mit der BAFA-Förderung oder dem Steuerbonus für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Es muss eine der Optionen gewählt werden.
Empfehlung: Bei dieser umfassenden Sanierung ist der Steuerbonus fast doppelt so hoch wie die beste Fördervariante. Der Grund liegt in der Deckelung der förderfähigen Kosten bei KfW und BAFA. Während bei der Förderung nur ein Teil der Investitionssumme berücksichtigt wird, können beim Steuerbonus die gesamten Sanierungskosten von 115.000 € geltend gemacht werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Steuerersparnis erst über drei Jahre verteilt ausgezahlt wird und eine entsprechend hohe Steuerlast vorhanden sein muss.

Szenario 2: Fenstertausch als Einzelmaßnahme
Bei einem Austausch der Fenster als energetische Einzelmaßnahme entstehen Kosten von etwa 20.000 €. Die verfügbaren Förderwege unterscheiden sich wie folgt:
| BAFA-Förderung | |
|---|---|
| Maximal förderfähig | 20.000 € |
| Grundförderung (15 %) | 3.000 € |
| iSFP-Bonus (5 %) | 1.000 € |
| Zuschüsse gesamt | 4.000 € |
| Steuervergünstigung | |
| Rabatt 1. Jahr (7 %) | 1.400 € |
| Rabatt 2. Jahr (7 %) | 1.400 € |
| Rabatt 3. Jahr (6 %) | 1.200 € |
| Steuerrabatt gesamt | 4.000 € |
Empfehlung: Hier sind beide Optionen gleichwertig, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Der Steuerbonus bietet mehr Flexibilität bei der Antragstellung, die BAFA-Förderung ermöglicht dafür eine günstige Finanzierung über den KfW-Ergänzungskredit (Kredit Nr. 358, 359).

Szenario 3: Heizungstausch
Beim Austausch einer alten Heizungsanlage gegen eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe entstehen Kosten von etwa 25.000 €. Welche Option sich finanziell mehr lohnt, zeigt folgende Übersicht:
| KfW-Förderung | |
|---|---|
| Maximal förderfähig | 25.000 € |
| Grundförderung (30 %) | 7.500 € |
| Klimabonus (20 %) | 5.000 € |
| Effizienzbonus (5 %) | 1.250 € |
| Einkommensbonus (30 %) | 7.500 € |
| Zuschüsse gesamt (maximal 70 %) | 17.500 € |
| Steuervergünstigung | |
| Rabatt 1. Jahr (7 %) | 1.750 € |
| Rabatt 2. Jahr (7 %) | 1.750 € |
| Rabatt 3. Jahr (6 %) | 1.500 € |
| Steuerrabatt gesamt | 5.000 € |
KfW vs. Steuerbonus: Beim Heizungstausch ist die KfW-Förderung klar im Vorteil. Schon die Grundförderung von 30 % liegt über dem Steuerbonus. Mit Klima- und Einkommensbonus sind sogar bis zu 70 % möglich. Ähnlich sieht es übrigens aus, wenn Sie Ihre Heizung durch eine Erd-Wärmepumpe für etwa 70.000 € tauschen:
| KfW-Förderung | |
|---|---|
| Maximal förderfähig | 30.000 € |
| Grundförderung (30 %) | 9.000 € |
| Klimabonus (20 %) | 6.000 € |
| Effizienzbonus (5 %) | 1.500 € |
| Einkommensbonus (30 %) | 9.000 € |
| Zuschüsse gesamt (maximal 70 %) | 21.000 € |
| Steuervergünstigung | |
| Rabatt 1. Jahr (7 %) | 4.900 € |
| Rabatt 2. Jahr (7 %) | 4.900 € |
| Rabatt 3. Jahr (6 %) | 4.200 € |
| Steuerrabatt gesamt | 14.000 € |
Heizung steuerlich absetzen: Obwohl die Gesamtkosten bei 70.000 € liegen, sind nur maximal 30.000 € förderfähig bei der KfW. Die maximale KfW-Förderung beträgt also 21.000 € und die restlichen 40.000 € müssen anderweitig finanziert werden. Trotz der höheren Gesamtkosten ist die KfW-Förderung mit bis zu 21.000 € immer noch attraktiver als der Steuerbonus mit 14.000 €. Die KfW bietet zusätzlich günstige Kredite für die Finanzierung der nicht förderfähigen Kosten an.
Experten-Tipp: Erdwärmepumpen qualifizieren sich automatisch für den Effizienzbonus, da sie Erdreich als Wärmequelle nutzen.

Enter erstellt für Sie eine individuelle Berechnung für Ihr konkretes Sanierungsvorhaben. Unsere Experten berücksichtigen dabei alle möglichen Förderwege und Kombinationsmöglichkeiten, damit Sie garantiert die maximale Förderung für Ihr saniertes Eigenheim erhalten.
Szenario 4: Dämmung der Gebäudehülle
Bei einer kombinierten Dämmung von Fassade (45.000 €), Dach (35.000 €) und Kellerdecke (15.000 €) summieren sich die Kosten auf insgesamt 95.000 €. Eine Gegenüberstellung der verfügbaren Fördermöglichkeiten:
| BAFA-Förderung | |
|---|---|
| Maximal förderfähig | 60.000 € |
| Grundförderung (15 %) | 9.000 € |
| iSFP-Bonus (5 %) | 3.000 € |
| Zuschüsse gesamt | 12.000 € |
| Steuervergünstigung | |
| Rabatt 1. Jahr (7 %) | 6.650 € |
| Rabatt 2. Jahr (7 %) | 6.650 € |
| Rabatt 3. Jahr (6 %) | 5.700 € |
| Steuerrabatt gesamt | 19.000 € |
In diesem Fall ist die steuerliche Förderung mit 19.000 € attraktiver als die BAFA-Förderung mit 12.000 €. Der Grund dafür ist einfach: Bei der BAFA-Förderung sind die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit gedeckelt. Beim Steuerbonus gibt es diese Beschränkung nicht – hier sind die Kosten unbegrenzt absetzbar, nur der maximale Steuervorteil ist auf 40.000 € begrenzt.
Fördergrenze bei Einzelmaßnahmen: Die Obergrenze von 60.000 € für förderfähige Kosten bei der BAFA-Förderung gilt pro Kalenderjahr und Wohneinheit (mit iSFP). Das bedeutet: Wenn Sie mehrere Einzelmaßnahmen planen, können Sie die maximale Fördersumme durch geschickte zeitliche Planung mehrfach ausschöpfen. Sprechen Sie mit unseren Experten über die optimale Verteilung Ihrer Sanierungsmaßnahmen.

Förderung oder Steuerbonus – unser Fazit 2025
Ob KfW-Förderung, BAFA-Zuschuss oder steuerlicher Bonus nach § 35c EStG – welche Variante sich mehr lohnt, hängt von Umfang, Zeitpunkt und individuellen Voraussetzungen Ihres Sanierungsvorhabens ab.
Während bei einem Heizungstausch meist die KfW-Förderung mit bis zu 70 % Zuschuss unschlagbar ist, profitieren Eigentümer bei umfangreichen Sanierungen oft stärker vom Steuerbonus, da hier bis zu 200.000 € Investitionskosten berücksichtigt werden. Wichtig ist, die Förderstrategie frühzeitig zu planen und die Antragsfristen zu beachten – denn eine Kombination aus Förderung und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
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Die optimale Nutzung von Fördermitteln oder Steuervorteilen erfordert eine sorgfältige Planung und viel Fachwissen. Als Deutschlands größter Energieberater begleiten wir Sie von der ganzheitlichen Gebäudeanalyse über die Förderantragstellung bis zur fertigen Sanierung – mit 100 % Fördergarantie auf die KfW-Auszahlung. Aus über 37.000 erfolgreichen Projekten und mehr als 150 Mio. € gesicherten Fördermitteln wissen wir genau, wie Sie das Maximum herausholen:
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FAQ
Ist eine steuerliche Abschreibung trotz BAFA-Förderung möglich?
Nein, eine Doppelförderung ist nicht möglich. Sie müssen sich für jede einzelne Sanierungsmaßnahme entscheiden: Entweder Sie nutzen die BAFA-Förderung oder den Steuerbonus. Verschiedene Maßnahmen können Sie aber unterschiedlich fördern lassen. So können Sie beispielsweise für den Fenstertausch den Steuerbonus nutzen und für die Heizung die KfW-Förderung beantragen.
Ist ein Förderbeitrag steuerlich absetzbar?
Nein, erhaltene Fördermittel können nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt sowohl für Zuschüsse von KfW und BAFA als auch für zinsvergünstigte Darlehen. Bei der Steuererklärung müssen Sie erhaltene Förderungen entsprechend angeben.
Wärmepumpe steuerlich absetzbar trotz Förderung: Kann man eine geförderte Wärmepumpe von der Steuer absetzen?
Nein, eine Wärmepumpe kann entweder über die KfW gefördert oder steuerlich abgesetzt werden – nicht beides. Da die KfW-Förderung mit bis zu 70 % deutlich höher ausfällt als der Steuerbonus von 20 %, ist die Förderung hier fast immer die bessere Wahl. Als Deutschlands größter Energieberater unterstützt Enter Sie dabei, die maximal mögliche Förderung zu sichern – mit 100 % garantierter Auszahlung dank unserer Fördergarantie.
Wann lohnt sich eine Abschreibung?
Der Steuerbonus ist besonders interessant bei:
- Kleineren Sanierungsmaßnahmen bis etwa 50.000 €
- Verpassten Förderfristen bei KfW oder BAFA
- Ausgeschöpften staatlichen Fördertöpfen
- Geplanten Immobilienverkäufen (da keine Kreditaufnahme nötig)
Voraussetzung ist immer eine ausreichend hohe Steuerlast, da nicht genutzte Steuerermäßigungen verfallen. Sie sind unsicher, welcher Weg für Ihr Sanierungsprojekt der richtige ist? In einer kostenlosen digitalen Beratung analysieren die Experten von Enter Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen, wie Sie die maximale Förderung erhalten.
Wo muss ich die BAFA-Förderung in der Steuererklärung angeben?
Erhaltene Zuschüsse des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) müssen in der Steuererklärung angegeben werden, da sie den steuerlich absetzbaren Betrag mindern. Tragen Sie die Förderung im Mantelbogen unter „Sonstige anrechenbare Zuschüsse oder steuerfreie Einnahmen" ein. Wichtig: Nur der Eigenanteil nach Abzug der Förderung kann bei der Steuer berücksichtigt werden – also die tatsächlichen Kosten, die Sie selbst getragen haben.
Wo muss ich die KfW-Förderung in der Steuererklärung angeben?
Auch Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) müssen in der Steuererklärung erfasst werden. Geben Sie die erhaltene Fördersumme im Mantelbogen unter den „steuerfreien Einnahmen" an. Falls Sie einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss genutzt haben, muss der Zuschussanteil ebenfalls angegeben werden, da er steuerlich als Einnahme gilt. Nur der nach Abzug der Förderung verbleibende Eigenanteil ist als Sanierungskosten ansetzbar.
Neue Heizung steuerlich absetzen trotz Förderung, ist das möglich?
Nein, eine Doppelförderung ist nicht zulässig. Sie können Ihre neue Heizung entweder über BAFA oder KfW fördern lassen oder steuerlich geltend machen, aber nicht beides für dieselbe Maßnahme. Wenn Sie die Förderung bereits in Anspruch genommen haben, ist eine zusätzliche steuerliche Abschreibung für dieselben Kosten ausgeschlossen. Alternativ können Sie unterschiedliche Maßnahmen getrennt fördern – zum Beispiel die Heizung über die KfW und den Fenstertausch über den Steuerbonus.

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