
Handwerker-Mindestlohn: Das gilt 2025
Auch wenn Branchenmindestlöhne bundesweit gelten, variieren die tatsächlichen Handwerkerkosten regional stark. Holen Sie mehrere Angebote ein mit Enter und berücksichtigen Sie bei der Auswahl nicht nur den Preis, sondern auch Qualifikation und Referenzen.
Handwerker-Mindestlohn: Das gilt 2025
Auch wenn Branchenmindestlöhne bundesweit gelten, variieren die tatsächlichen Handwerkerkosten regional stark. Holen Sie mehrere Angebote ein mit Enter und berücksichtigen Sie bei der Auswahl nicht nur den Preis, sondern auch Qualifikation und Referenzen.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 € pro Stunde – doch viele Handwerker profitieren von deutlich höheren Branchenmindestlöhnen. Während ein Dachdecker-Geselle 16,00 € pro Stunde verdient, liegt der Mindestlohn in der Glas- und Fassadenreinigung sogar bei 17,65 €. Welche Mindestlöhne gelten für welche Handwerksbranchen und was bedeutet das für Auftraggeber und Beschäftigte? Die Mindestlohnentwicklung betrifft nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf die Kostenkalkulationen bei Sanierungsprojekten. Als Hausbesitzer sollten Sie die aktuellen Lohnstrukturen kennen, um realistische Angebote bewerten zu können und bei der Planung Ihrer energetischen Sanierung die korrekten Arbeitskosten zu berücksichtigen.
Das Thema kurz und kompakt
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Was versteht man unter Mindestlohn und Branchenmindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeit in Deutschland und schützt Beschäftigte vor Ausbeutung und Dumpinglöhnen. Branchenmindestlöhne sind Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und dann für allgemeingültig erklärt werden. Sie gelten für alle Unternehmen und Betriebe einer Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.

Der entscheidende Unterschied: Die Branchenmindestlöhne sind fast immer höher als der gesetzliche Mindestlohn. Es gilt dabei immer der höhere Betrag – zahlt ein Arbeitgeber den niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn, obwohl ein höherer Branchenmindestlohn gilt, macht er sich strafbar.
Tabelle: Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns
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Überblick: Alle Mindestlöhne für Handwerker 2025
Die Handwerksbranche ist geprägt von unterschiedlichen Mindestlohnregelungen, die je nach Gewerk erheblich variieren. In vielen Branchen haben Gewerkschaften und Arbeitgeber sich auf Mindestlöhne geeinigt, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, zum Teil sehr deutlich. Diese Branchenmindestlöhne spiegeln die besonderen Anforderungen und Qualifikationen der jeweiligen Handwerkszweige wider.
Branchenmindestlohn Dachdeckerhandwerk
Das Dachdeckerhandwerk gehört zu den Gewerken mit den höchsten Mindestlöhnen im Handwerk. Seit 1. Januar 2025 betragen die Mindestlöhne 14,35 € pro Stunde für ungelernte Arbeitnehmer und 16,00 € pro Stunde für gelernte Arbeitnehmer.
Als ungelernt werden diejenigen bezeichnet, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen, wie das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen und Reinigen von Baustellen. Der Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer gilt für Mitarbeitende, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen, beispielsweise Beschäftigte mit einem Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmer- oder Klempnerhandwerk.
Branchenmindestlohn Elektrohandwerk
Der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk beträgt für alle Beschäftigten (soweit sie elektrotechnische und informationstechnische Tätigkeiten ausüben) seit dem 1. Januar 2025 14,41 € pro Stunde. Diese Erhöhung um 46 Cent gegenüber 2024 zeigt die kontinuierliche Aufwertung dieses wichtigen Handwerkszweigs.
Das Bundesarbeitsministerium hat den Tarifvertrag im Dezember 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt damit für die mehr als 520.000 Beschäftigten in den Betrieben der Elektrohandwerke. Die Tarifpartner haben bereits weitere Erhöhungen vereinbart: Zum 1. Januar 2026 steigt die Lohnuntergrenze um 52 Cent auf 14,93 €. Weitere Erhöhungen des Branchenmindestlohns stehen 2027 (15,49 €) und 2028 (16,10 €) an.
Branchenmindestlohn Gebäudereinigung
Die Gebäudereinigung weist eine Besonderheit auf: Es gibt zwei verschiedene Mindestlohnstufen je nach Tätigkeitsbereich. Für die rund 700.000 Gebäudereiniger gilt seit dem 1. Februar 2025 der Branchenmindestlohn für die Innen- und Unterhaltsreinigung ein Branchenmindestlohn von 14,25 € für die Glas- und Fassadenreinigung ein Branchenmindestlohn von 17,65 € pro Stunde.
Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn für alle Bereiche um weitere 0,75 € und beträgt dann für die Innen- und Unterhaltsreinigung ein Branchenmindestlohn 15 € und für die Glas- und Fassadenreinigung ein Branchenmindestlohn um 18,40 € pro Stunde.
Branchenmindestlohn GerĂĽstbauerhandwerk
Seit dem 1. Oktober 2024 liegt der Branchenmindestlohn im Gerüstbauerhandwerk bei 13,95 € pro Stunde. Der aktuelle Mindestlohn-Tarifvertrag gilt seit dem 1. Dezember 2023 und hat noch eine Laufzeit bis zum 30. September 2025. Damit liegt dieser Branchenmindestlohn deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, aber unter den Sätzen für spezialisierte Gewerke wie Dachdecker oder Elektrohandwerk.
Branchenmindestlohn Maler- und Lackiererhandwerk
Im Maler- und Lackiererhandwerk gelten wie bei anderen Gewerken unterschiedliche Sätze für gelernte und ungelernte Kräfte. Die letzte Erhöhung der Lohnuntergrenze gab es zum 1. April 2024. Seither erhalten ungelernte Arbeitnehmer mindestens 13 € pro Stunde und bei gelernten Arbeitnehmern sind es 15 €.
Der aktuelle Mindestlohntarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk ist seit dem 1. Mai 2025 in Kraft, womit die Lohnuntergrenzen fĂĽr das gesamte Jahr 2025 festgelegt sind.
Branchenmindestlohn Schornsteinfegerhandwerk
Der aktuelle Tarifvertrag im Schornsteinfegerhandwerk läuft seit dem 1. Januar 2023, das Bundesarbeitsministerium hat ihn inzwischen für allgemeinverbindlich erklärt. Demnach liegt die Lohnuntergrenze im Schornsteinfegerhandwerk seit dem 1. Januar 2024 bei 14,50 € pro Stunde. Dieser Satz gilt unverändert auch für 2025.
Branchenmindestlohn SHK-Handwerk (Sanitär, Heizung, Klima)
Für das SHK-Handwerk (Sanitär, Heizung, Klima) gibt es aktuell keinen spezifischen Branchenmindestlohn. Das bedeutet, dass für alle Beschäftigten in diesem wichtigen Handwerkszweig der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde gilt. Dies betrifft sowohl ungelernte Helfer als auch Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
Obwohl es keinen Branchenmindestlohn gibt, sind die Tariflöhne im SHK-Handwerk in der Regel deutlich höher als der gesetzliche Mindestlohn. Die tatsächlichen Löhne variieren je nach Region, Qualifikation und Betriebsgröße erheblich. Viele SHK-Betriebe zahlen ihren Fachkräften freiwillig deutlich mehr als den Mindestlohn, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten.
Die SHK-Branche ist besonders relevant für energetische Sanierungsprojekte, da sie für den Einbau von Wärmepumpen, modernen Heizungsanlagen und anderen energieeffizienten Systemen zuständig ist. Bei der Kalkulation von Sanierungskosten sollten Hausbesitzer daher mit höheren Stundenlöhnen rechnen, als es der gesetzliche Mindestlohn vermuten lässt.
Branchenmindestlohn Fliesenleger
Auch für Fliesenleger existiert kein eigenständiger Branchenmindestlohn. Beschäftigte in diesem Handwerk erhalten daher mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde. Dies gilt sowohl für ungelernte Hilfskräfte als auch für ausgebildete Fliesen-, Platten- und Mosaikleger.
Fliesenleger sind oft als Teil des Bauhauptgewerbes tätig, für das ebenfalls kein Branchenmindestlohn existiert. Der Versuch, einen Mindestlohn für das Bauhauptgewerbe zu etablieren, scheiterte 2022, als die Arbeitgeberverbände den Schlichterspruch ablehnten.
In der Praxis zahlen viele Fliesenleger-Betriebe jedoch deutlich höhere Löhne als den gesetzlichen Mindestlohn, insbesondere für erfahrene Fachkräfte. Die Vergütung hängt stark von der regionalen Marktsituation, der Auftragslage und den individuellen Fähigkeiten der Beschäftigten ab. Gerade bei hochwertigen Arbeiten im Bereich der Badsanierung oder bei anspruchsvollen Natursteinverlegungen können die Stundenlöhne erheblich über dem Mindestlohn liegen.

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FAQ
1. Was sind Branchenmindestlöhne?
Branchenmindestlöhne sind Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und dann für allgemeingültig erklärt werden. Sie gelten für alle Unternehmen und Betriebe einer Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Diese branchenbezogenen Mindestlöhne liegen fast immer deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn und berücksichtigen die besonderen Anforderungen der jeweiligen Handwerksbranche.
2. Wie hoch ist der Mindestlohn fĂĽr einen Handwerker?
Der Mindestlohn für Handwerker variiert je nach Branche erheblich. Während der gesetzliche Mindestlohn 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde liegt, gelten in vielen Handwerksbranchen deutlich höhere Branchenmindestlöhne. Dachdecker-Gesellen erhalten mindestens 16,00 Euro pro Stunde, im Elektrohandwerk sind es 14,41 Euro und in der Glas- und Fassadenreinigung sogar 17,65 Euro pro Stunde. Für Branchen ohne spezifischen Branchenmindestlohn wie das SHK-Handwerk gilt der gesetzliche Mindestlohn.
3. Wann gibt es 14 € Mindestlohn?
Einen einheitlichen Mindestlohn von 14 Euro gibt es derzeit nicht. Verschiedene Handwerksbranchen haben jedoch bereits Mindestlöhne um oder über 14 Euro erreicht: Das Elektrohandwerk zahlt seit Januar 2025 mindestens 14,41 Euro pro Stunde, das Dachdeckerhandwerk 14,35 Euro für ungelernte Kräfte und die Gebäudereinigung 14,25 Euro für Innen- und Unterhaltsreinigung. Der gesetzliche Mindestlohn könnte laut politischen Diskussionen bis 2026 auf 15 Euro steigen, dies ist jedoch noch nicht beschlossen.
4. Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichen Mindestlohn und Branchenmindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn ist eine flächendeckende, gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die für alle Beschäftigten in Deutschland gilt und 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde liegt. Ein Branchenmindestlohn gilt nur für die Beschäftigten der jeweiligen Branche, für die er ausgehandelt und für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ist der Branchenmindestlohn höher als der gesetzliche Mindestlohn – was fast immer der Fall ist – muss der Arbeitgeber den höheren Branchenmindestlohn zahlen.
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