DĂ€mmpflicht 2025 – das mĂŒssen Hausbesitzer wissen

Eine korrekt ausgefĂŒhrte DĂ€mmung senkt die Energiekosten und erhöht den Wohnkomfort – und lohnt sich daher auch ohne allgemeine DĂ€mmpflicht. Als neutrale Plattform vergleichen wir fĂŒr Sie die besten Angebote fĂŒr Ihre DĂ€mmung und sichern Ihnen bis zu 28.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung.

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    Die sogenannte DĂ€mmpflicht ist ein Bestandteil des GebĂ€udeenergiegesetzes (GEG). Sie schreibt vor, dass bei umfangreichen Sanierungsarbeiten oder nach einem EigentĂŒmerwechsel bestimmte GebĂ€udeteile gedĂ€mmt werden mĂŒssen. Dies gilt besonders fĂŒr das Dach bzw. die oberste Geschossdecke sowie die Fassade. Als neutrale Plattform vergleichen wir fĂŒr Sie die besten Angebote fĂŒr Ihre DĂ€mmung und sichern Ihnen bis zu 28.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung.

    Das Thema kurz und kompakt

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    Gesetzliche Vorgaben: Das GebÀudeenergiegesetz (GEG) schreibt die DÀmmung von Dach und oberster Geschossdecke sowie die Isolierung der Fassade vor, wenn mehr als 10 % der FlÀche erneuert werden.

    Checkmark

    Regeln beim Hauskauf: Bei einem EigentĂŒmerwechsel haben die neuen Hausbesitzer zwei Jahre Zeit, der DĂ€mmpflicht nachzukommen. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen von der gesetzlichen Regelung.

    Checkmark

    Förderung nutzen: Die Kosten einer WĂ€rmedĂ€mmung können durch die Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG) um bis zu 20 % reduziert werden.

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    Maximale Ersparnis: Als neutrale Plattform vergleichen wir fĂŒr Sie die besten Angebote fĂŒr Ihre DĂ€mmung und sichern Ihnen bis zu 28.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung.

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    DÀmmpflicht laut GebÀudeenergiegesetz (GEG)

    Das Wichtigste zuerst: Eine allgemeine „DĂ€mmpflicht" gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen werden unter dem Begriff DĂ€mmpflicht verschiedene Vorschriften zur Sanierung einzelner GebĂ€udeteile sowie zur Einhaltung bestimmter DĂ€mmwerte zusammengefasst. Dazu zĂ€hlt vor allem die Pflicht zur DĂ€mmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke bei nicht ausreichendem MindestwĂ€rmeschutz. Aber auch Anforderungen an die DĂ€mmwirkung (U-Wert) von Fenstern, WĂ€nden und Co. sind damit gemeint. Das GEG regelt neben der DĂ€mmung auch die Anforderungen an Heizungsanlagen, da sowohl eine effiziente GebĂ€udehĂŒlle als auch moderne Heiztechnik entscheidend fĂŒr die Energiebilanz sind.

    All diese und weitere Vorschriften der sogenannten DĂ€mmpflicht finden sich im GebĂ€udeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. November 2020 in Kraft ist. Das GEG fasst die zuvor bestehenden Regelungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Erneuerbare-Energien-WĂ€rmegesetz (EEWĂ€rmeG) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammen und bildet seit 2020 das zentrale Regelwerk fĂŒr die energetische Sanierung von GebĂ€uden. Diese gesetzliche Grundlage ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele im GebĂ€udesektor.

    Grafische Darstellung zur Zusammensetzung des GEG

    Sie möchten wissen, welche Kosten durch die DĂ€mmpflicht auf dich zukommen? Mit dem Enter DĂ€mmkostenrechner bekommen Sie einen ersten Überblick fĂŒr Ihr Vorhaben:

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    Schritt 1 von 4
    DĂ€mmung

    Welchen Bereich Ihres Hauses möchten Sie dÀmmen?

    FassadendÀmmung

    EinblasdÀmmung, WDVS, Vorhangfassade, InnendÀmmung

    DachdÀmmung

    Aufsparren-, Zwischenspaaren- und UntersparrendÀmmung

    KellerdÀmmung

    KellerdeckendÀmmung oder PerimeterdÀmmung

    Oberste Geschossdecke

    Begehbare oder Nicht begehbare DĂ€mmung

    Verfahren

    FĂŒr welche Art der DĂ€mmung interessieren Sie sich?

    FlĂ€che in mÂČ

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    Geben Sie die FlÀche in Quadratmetern an
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    Was besagt der U-Wert bzw. WĂ€rmedurchgangskoeffizient?

    Der U-Wert misst die Menge an WÀrme, die durch ein Bauteil (Wand, Dach, Fenster etc.) hindurchgeht und wird daher auch als WÀrmedurchgangskoeffizient bezeichnet. Je kleiner der U-Wert, desto besser die DÀmmwirkung. Die WÀrmeleitfÀhigkeit des DÀmmstoffs, angegeben in W/(m·K), spielt dabei eine entscheidende Rolle. Moderne HochleistungsdÀmmstoffe erreichen Werte von 0,035 W/(m·K) oder besser, was eine sehr gute DÀmmwirkung bedeutet.

    Wann greift die DĂ€mmpflicht fĂŒr Ihr Haus? Auslöser und Fristen 2025

    Und was hat das mit der DĂ€mmpflicht zu tun, fragen Sie sich jetzt? Ganz einfach: Laut GebĂ€udeenergiegesetz mĂŒssen bei der Sanierung von GebĂ€udeteilen bestimmte U-Werte eingehalten werden. So muss eine DachdĂ€mmung beispielsweise einen U-Wert von mindestens 0,24 W/(mÂČK) aufweisen; gleiches gilt fĂŒr die DĂ€mmung der Fassade oder der obersten Geschossdecke. FĂŒr Fenster ist wiederum ein U-Wert von 1,3 bzw. 1,4 W/(mÂČK) gesetzlich vorgeschrieben.

    Checkmark

    Experten-Tipp: Die Maßeinheit W/(mÂČK) steht fĂŒr Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Sie besagt, wie viel WĂ€rmeenergie durch einen Quadratmeter Bauteil verloren geht, wenn die Temperaturdifferenz ein Kelvin (entspricht einem Grad Celsius) betrĂ€gt.

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    Durch das GEGvVorgeschriebene U-Werte in AbhÀngigkeit vom GebÀudeteil

    Wann greift die DĂ€mmpflicht fĂŒr Ihr Haus? Auslöser und Fristen 2025

    Die DĂ€mmpflicht wird vor allem bei umfangreichen Baumaßnahmen relevant. So schreibt der § 48 im GebĂ€udeenergiegesetz vor, dass bei der Erneuerung von mehr als 10 % eines Bauteils (wie der Fassade oder des Daches) eine energetische Sanierung durchgefĂŒhrt werden muss.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der EigentĂŒmerwechsel. Momentan besteht bei einem EigentĂŒmerwechsel jeder Art – egal ob Kauf, Erbschaft oder Schenkung – eine Zwei-Jahres-Frist zur Sanierung. Dies bedeutet, dass neue EigentĂŒmer von Ein- oder MehrfamilienhĂ€usern innerhalb von zwei Jahren die Anforderungen des GEG erfĂŒllen mĂŒssen – dazu zĂ€hlen allen voran der Heizungstausch sowie die DachdĂ€mmung.

    Ausnahmen von der DĂ€mmpflicht

    Die Pflicht zur DĂ€mmung gilt nur in wenigen FĂ€lle, etwa bei der Instandsetzung eines Bauteils oder wenn das Haus den EigentĂŒmer wechselt. Trotzdem gibt es auch in diesen Situationen verschiedene Ausnahmen von der DĂ€mmpflicht:

    • DenkmalgeschĂŒtzte GebĂ€ude sind von der Pflicht zur WĂ€rmedĂ€mmung ausgenommen, wenn das Erscheinungsbild durch die DĂ€mmung beeintrĂ€chtigt wird oder der Aufwand unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig groß wĂ€re.
    • Ein- und ZweifamilienhĂ€user, die bereits vor dem 1. Februar 2002 von ihren jetzigen EigentĂŒmern bewohnt wurden, sind ebenfalls von Pflicht zur DĂ€mmung des Dachs oder obersten Geschossdecke befreit. Achtung: Diese Ausnahme gilt nicht fĂŒr MehrfamilienhĂ€user.
    • Wirtschaftliche HĂ€rtefĂ€lle: Wenn die Kosten fĂŒr die Sanierung in keinem angemessenen VerhĂ€ltnis zum erwarteten Nutzen stehen, kann von der DĂ€mmpflicht abgesehen werden. Dies muss jedoch im Einzelfall geprĂŒft und nachgewiesen werden.
    • MindestwĂ€rmeschutz: Wenn Dach und oberste Geschossdecken bereits den MindestwĂ€rmeschutz nach DIN 4108-2 aufweisen, besteht keine NachrĂŒstpflicht.

    DĂ€mmpflicht oberste Geschossdecken und Dach

    Die DĂ€mmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs ist gemĂ€ĂŸ § 47 des GEG verpflichtend. Konkret ist die Maßnahme erforderlich, wenn das Dachgeschoss nicht bewohnt und beheizt wird. In diesem Fall muss mindestens die oberste Geschossdecke zum darunterliegenden beheizten Wohnbereich gedĂ€mmt werden. Der WĂ€rmedurchgangskoeffizient (U-Wert) darf dabei den Wert von 0,24 W/(mÂČK) nicht ĂŒberschreiten.

    Handwerker verlegt Mineralwolle zur DĂ€mmung der obersten Geschossdecke

    Ist der Dachboden unbewohnt, ist es finanziell deutlich attraktiver, lediglich die oberste Geschossdecke zu dÀmmen. Wird das Dachgeschoss allerdings zu Wohnraum umgebaut, muss auch das Hausdach entsprechend der Vorschriften des GebÀudeenergiegesetzes gedÀmmt werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der MindestwÀrmeschutz nach DIN 4108-2 bereits eingehalten wird.

    DĂ€mmungpflicht Fassade – Pflicht mit Ausnahmen

    Bei der Hausfassade greift die DĂ€mmpflicht immer dann, wenn im Zuge einer Instandsetzung mehr als 10 % der FassadenflĂ€che erneuert werden. In diesem Fall muss die neue WĂ€rmedĂ€mmung laut GebĂ€udeenergiegesetz einen U-Wert von maximal 0,24 W/(mÂČK) einhalten. Gut zu wissen: Wird nur ein kleiner Riss in der Fassade ausgebessert, muss keine neue DĂ€mmung vorgenommen werden.

    Handwerker montiert DĂ€mmplatten von außen an der Fassade eines Hauses
    Checkmark

    Experten-Tipp: Auch wenn es keine allgemeine Verpflichtung zur DĂ€mmung der Fassade gibt, ist sie wirtschaftlich oft sinnvoll. Das gilt insbesondere fĂŒr die EinblasdĂ€mmung, bei der DĂ€mmstoff direkt in den Hohlraum eines zweischaligen Mauerwerks eingeblasen wird. Diese DĂ€mmmethode ist besonders kostengĂŒnstig und schnell umzusetzen.

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    Kellerdecken dĂ€mmen – keine allgemeine Pflicht

    Die DĂ€mmung der Kellerdecke ist grundsĂ€tzlich nicht verpflichtend. Einzig bei GebĂ€uden, die vor 1984 errichtet wurden und die bisher keine ausreichende WĂ€rmedĂ€mmung besitzen, gilt laut GEG eine NachrĂŒstpflicht. Andernfalls muss eine KellerdeckendĂ€mmung nur im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung ergĂ€nzt werden.

    Eine KellerdeckendĂ€mmung lohnt sich aber auch ohne gesetzliche Pflicht, da Hausbesitzer hier mit nur wenig Aufwand eine hohe Energieeinsparung erzielen können. Gerade in Altbauten erhöht die NachrĂŒstung der DĂ€mmung den Wohnkomfort im Erdgeschoss.

    Übersicht, fĂŒr welche GebĂ€udeteile eine DĂ€mmpflicht gilt

    DĂ€mmpflicht Altbau: Das gilt fĂŒr historische GebĂ€ude

    Altbauten sind von der DĂ€mmpflicht besonders betroffen, da sie oft erhebliche energetische Schwachstellen aufweisen. Bei GebĂ€uden, die vor 1978 errichtet wurden, greifen die Vorgaben des GebĂ€udeenergiegesetzes (GEG) in vollem Umfang – insbesondere nach einem EigentĂŒmerwechsel mĂŒssen innerhalb von zwei Jahren die Mindestanforderungen zur WĂ€rmedĂ€mmung erfĂŒllt werden. Die typischen Herausforderungen bei der DĂ€mmung von Altbauten sind:

    • die historische Bausubstanz
    • mögliche BeeintrĂ€chtigungen des Erscheinungsbilds
    • bauphysikalische Besonderheiten wie Fachwerk oder Ziegelmauerwerk. 
    DÀmmpflicht Altbau: Besonderheiten bei historischen GebÀuden

    Bei denkmalgeschĂŒtzten Altbauten gibt es jedoch Sonderregelungen: Hier kann von der DĂ€mmpflicht abgewichen werden, wenn die Maßnahmen das schĂŒtzenswerte Erscheinungsbild beeintrĂ€chtigen wĂŒrden. Unser Energieeffizienz-Experte kommt kostenlos zu Ihnen nach Hause und hilft Ihnen, die beste Lösung fĂŒr Ihre Altbau-Sanierung zu finden – denn gerade bei Altbauten kann eine sorgfĂ€ltig geplante DĂ€mmung den Wohnkomfort erheblich steigern und die Heizkosten enorm senken.

    DÀmmpflicht meistern und bis zu 20 % Förderung sichern

    Um die Kosten fĂŒr eine WĂ€rmedĂ€mmung zu reduzieren, steht Hausbesitzern die Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG) zur VerfĂŒgung, die vom Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt wird:

    • Grundförderung: FĂŒr Einzelmaßnahmen wie die DĂ€mmung der obersten Geschossdecke, des Dachs oder der Fassade erhalten Sie einen Zuschuss von 15 % der förderfĂ€higen Kosten.
    • iSFP-Bonus: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sichern Sie sich einen Förderbonus von zusĂ€tzlich 5 %. Damit steigt die maximale Förderhöhe auf 20 %.
    • Förderhöchstbetrag: Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, können bis zu 60.000 € als förderfĂ€hige Kosten angerechnet werden. Ohne iSFP liegt die maximal förderfĂ€hige Summe bei 30.000 €.

    Als neutrale Plattform vergleichen wir fĂŒr Sie die besten Angebote fĂŒr Ihre DĂ€mmung und sichern Ihnen bis zu 28.000 € Ersparnis sowie die maximale Fördersumme fĂŒr Ihre WĂ€rmedĂ€mmung. Wichtig: Die FörderantrĂ€ge mĂŒssen immer vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

    Fazit: Eine DĂ€mmung lohnt sich – auch ohne Pflicht

    Mit der richtigen WĂ€rmedĂ€mmung können Hausbesitzer ihre Energiekosten senken und gleichzeitig den Wohnkomfort sowie den Immobilienwert steigern. Die oberste Geschossdecke, das Dach oder die Fassade zu dĂ€mmen, lohnt sich also gleich aus mehreren GrĂŒnden – unabhĂ€ngig davon, ob die DĂ€mmung vorgeschrieben ist oder nicht. Gleichzeitig ist es natĂŒrlich wichtig, ein VerstĂ€ndnis fĂŒr die gesetzlichen Anforderungen zu haben und diese bei der GebĂ€udedĂ€mmung einzuhalten.

    Enter hilft Ihnen, die DĂ€mmung mit bis zu 28.000 € Ersparnis zu erhalten, ohne Umwege ĂŒber teure Beratungen. Transparente Preise, geprĂŒfte Handwerker, maximale Förderung – alle Vorschriften der sogenannten DĂ€mmpflicht werden eingehalten und Sie sparen dabei signifikant durch den Sanierungsvergleich von Enter. 

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    FAQ

    Bis wann mĂŒssen alte HĂ€user gedĂ€mmt werden?

    Bis 2030 mĂŒssen alle GebĂ€ude, die nicht den Standards der EU-GebĂ€uderichtlinie entsprechen, saniert werden. Dies betrifft insbesondere Ă€ltere GebĂ€ude, die einen hohen Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienzklassen G oder F aufweisen.

    Ist man verpflichtet, sein Haus zu dÀmmen?

    Eine allgemeine DÀmmpflicht gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem gibt es einige Szenarien, in denen Immobilienbesitzer ihr Haus dÀmmen muss: 

    • Bei Sanierung von mehr als 10 % eines Bauteils (Dach, Fassade)
    • Beim EigentĂŒmerwechsel (innerhalb von zwei Jahren) 
    • Wenn die oberste Geschossdecke und das Hausdach nicht den MindestwĂ€rmeschutz nach DIN 4108-2 erfĂŒllen. 

    Welche Geschossdecken mĂŒssen ab 2024 gedĂ€mmt werden?

    Nach dem GebĂ€udeenergiegesetz muss die oberste Geschossdecke nur gedĂ€mmt werden, wenn das darĂŒberliegende Dachgeschoss nicht beheizt wird. Der U-Wert darf nach der NachrĂŒstung maximal 0,24 W/(mÂČK) betragen. Soll der Dachboden in Zukunft als Wohnraum genutzt werden, ist auch eine DachdĂ€mmung gesetzlich vorgeschrieben.

    Wer kontrolliert die DĂ€mmpflicht?

    Die DĂ€mmpflicht ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Vorschrift. Wird sie nicht eingehalten, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €. Die Einhaltung wird von den Bauaufsichtsbehörden der LĂ€nder kontrolliert.

    Welche Ausnahmen gibt es von der DĂ€mmpflicht?

    Von der DĂ€mmpflicht ausgenommen sind Ein- und ZweifamilienhĂ€user, die bereits am 1. Februar 2002 selbst bewohnt wurden und seitdem keinen EigentĂŒmerwechsel erfahren haben. Zudem gibt es Ausnahmen fĂŒr denkmalgeschĂŒtzte GebĂ€ude (§ 105 GEG), GebĂ€ude mit einer NutzflĂ€che unter 50 Quadratmetern sowie FĂ€lle, in denen die Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich nicht vertretbar wĂ€ren (§ 102 GEG).

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