
BAFA-Förderung 2026 – alle Förderprogramme im Überblick
Das BAFA fördert Investitionen in energetische Einzelmaßnahmen für umweltfreundliche Heizungs- und Energiesysteme. Als neutrale Plattform vergleichen wir für Sie die besten Angebote für Wärmepumpe, Dämmung, Fenster & Co. und sichern Ihnen bis zu 28.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung.
Nutzen Sie den Enter Förderrechner für einen schnellen Überblick zu möglichen Förderungen für Ihr Sanierungsprojekt:
Wenn Sie Ihr Zuhause energetisch sanieren möchten, können Sie dafür finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Das ermöglicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BAFA-Förderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und soll die Energieeffizienz steigern sowie CO₂-Emissionen senken. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur BAFA-Förderung 2026: von den förderfähigen Maßnahmen über die Voraussetzungen bis hin zur Antragstellung – inklusive der wichtigsten Schritte, damit Sie Förderanträge korrekt stellen.
Das Thema kurz und kompakt
Was ist die BAFA-Förderung?
Die BAFA-Förderprogramme sind eine Initiative des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das neben der Kontrolle der Außenwirtschaft auch finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Maßnahmen bietet. Dies umfasst Wärmedämmung, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik sowie Energieberatung. Ziel des Förderprogramms ist es, den Energieverbrauch zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren, um die Energiewende voranzutreiben. So können Sie bei der Erneuerung Ihrer Heizung darauf vertrauen, dass die Anlage eine höhere Energieeffizienz erreicht.
Überblick: So viel Zuschuss bringt BAFA-Förderprogramme 2026
Die BAFA-Förderprogramme 2026 umfassen verschiedene Zuschüsse für förderfähige Einzelmaßnahmen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Höhe der Förderung sowie die maximale Fördersumme:
* Die Grenze von 60.000 € gilt nur mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Ohne iSFP liegt sie bei 30.000 € pro Wohneinheit/Jahr.
* * Max. 1.300 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, max. 1.700 € ab drei Wohneinheiten.
Erläuterung: Förderfähige Kosten, iSFP und Verwendungsnachweis
Die maximal förderfähigen Kosten für die verschiedenen Einzelmaßnahmen liegen bei 60.000 € pro Wohneinheit. Bei einer Förderhöhe von 20 % ergeben sich daraus Fördermittel von bis zu 12.000 € – etwa für die Dämmung der Fassade oder den hydraulischen Abgleich der Heizung.
Die 60.000 € stehen nur zur Verfügung, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist – andernfalls liegt die maximal förderfähige Summe bei 30.000 €. Unsere Experten achten im Rahmen der Beratung und Antragsstellung auf alle wichtigen Aspekte.
Wie hängen BEG und BAFA-Förderprogramme zusammen?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für die energetische Sanierung. Sie bündelt verschiedene Programme, die darauf abzielen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Die BEG gliedert sich in unterschiedliche Bereiche – unter anderem in die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM).
BAFA-Zuständigkeiten (Einzelmaßnahmen)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist innerhalb der BEG für viele Einzelmaßnahmen zuständig, die den Energieverbrauch von Gebäuden senken. Dazu gehören unter anderem:
- Dämmung: Zuschuss für die Dämmung von Außenwänden, Dach, Fassade, Kellerdecke, Vorhangfassaden und Geschossdecken
- Fenster und Außentüren: Austausch von Fenstern, Außentüren und Toren gegen energieeffiziente Modelle
- Sommerlicher Wärmeschutz: Förderung für außenliegenden Sonnenschutz wie Rollläden oder Markisen sowie moderne Anlagen für den sommerlichen Wärmeschutz
- Heizungsoptimierung und Anlagentechnik
- Gebäudenetze für Kommunen und Unternehmen
- Beratung durch Energieeffizienz-Experten

U-Wert als Voraussetzung für die Förderung
Der U-Wert (auch Wärmedurchgangskoeffizient) beschreibt, wie viel Wärme ein Bauteil aus dem Inneren des Hauses nach außen entweichen lässt. Für die Bewilligung der Gelder durch das BAFA-Förderprogramm muss jede förderfähige Einzelmaßnahme einen bestimmten U-Wert einhalten, der mit dem Verwendungsnachweis durch den Antragsteller belegt werden muss:
Förderstruktur für verschiedene Zielgruppen
Die BEG-Förderprogramme stehen Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften offen. Je nach Maßnahme variieren Fördersatz, maximal förderfähige Kosten und Voraussetzungen.
Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen
Die Einbindung von zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist bei vielen Förderanträgen sinnvoll und je nach Maßnahme auch erforderlich – insbesondere, wenn technische Nachweise (z. B. zur Gebäudehülle) erbracht werden müssen. Die Energieberatung unterstützt bei der Planung und sorgt dafür, dass Maßnahmen fachgerecht umgesetzt und Fördermittel korrekt beantragt werden.
Ob BAFA oder KfW das passende Förderprogramm für Sie haben, ermitteln unsere Förderexperten für Sie. Weitere Infos zu anderen Fördermöglichkeiten finden Sie in unserem separaten Artikel zur KfW-Förderung.
Wie hängen BEG und BAFA-Förderung zusammen?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt das Herzstück der staatlichen Unterstützung zur Gebäudesanierung dar. Die Förderung vereint die zentralen Programme des Bundes, die auf die energetische Optimierung von Gebäuden abzielen. Während die KfW-Bank Zuschüsse und Kredite für umfassende Sanierungen vergibt, ist das BAFA für einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung zuständig. Ob BAFA oder KfW das passende Angebot für Sie haben, ermitteln unsere Förderexperten für Sie.

Das sollten Sie bei der Beantragung der BAFA-Förderung beachten
Wer Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nutzen möchte, sollte einige wichtige Punkte rund um die Antragstellung berücksichtigen:
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn im BAFA Portal gestellt werden. Wichtig ist der Zeitpunkt der Antragstellung: Erst nach Antrag (und in der Regel nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) sollten Sie mit der Umsetzung starten. Verträge sollten – wenn nötig – nur mit aufschiebender Bedingung geschlossen werden.
- Energieeffizienz-Experte notwendig: Für viele Maßnahmen ist die Beratung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich – besonders bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und bei komplexerer Anlagentechnik.
- Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen: Die BAFA-Zuschüsse lassen sich mit dem KfW-Ergänzungskredit kombinieren, aber nicht mit einer Steuerermäßigung.
BAFA-Förderprogramm für die Heizungsoptimierung
Für die Optimierung ihrer Heizung erhalten Hausbesitzer ebenfalls Fördermittel von bis zu 20 %. Die Heizungsoptimierung fördert dabei folgende Maßnahmen:
- Hydraulischer Abgleich zur besseren Wärmeverteilung im Haus.
- Ersatz ineffizienter Heizungspumpen gegen stromsparende Modelle.
- Einbau von Wärmespeichern und modernen Anlagen zur effizienten Nutzung von Wärmerzeugern, die erneuerbare Energien nutzen.
- Dämmung von Rohrleitungen zur Reduzierung von Wärmeverlusten.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen und anderen Anlagen für erneuerbare Energien wird sogar mit bis zu 50 % Zuschuss gefördert.
BAFA-Förderprogramm für Anlagentechnik und Gebäudenetz
NNben Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Heizungsoptimierung gibt es auch Förderprogramme für Anlagentechnik sowie den Ausbau von Gebäudenetzen. Diese richten sich an Privatpersonen, Firmen und Kommunen, die moderne Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz implementieren möchten:
Förderprogramme für Anlagentechnik
- Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung: Moderne Lüftungsanlagen helfen, Heizkosten zu sparen, indem sie Wärme aus der Abluft zurückgewinnen. Der Austausch ineffizienter Systeme wird – je nach Voraussetzungen – mit 15–20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
- Steuer-, Mess- und Regelungstechnik: Intelligente Heizungssteuerungen und Smart-Home-Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs. Diese Technik ermöglicht eine bedarfsgerechte Steuerung und Nutzung erneuerbarer Energien.
- Digitale Energiemanagementsysteme: Einbindung von Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, die besonders für Unternehmen und größere Wohngebäude interessant sind.
Gebäudenetz-Förderung (30 % Grundförderung)
- Definition: Zuschuss für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes, welches mindestens zwei und maximal 16 Gebäude sowie bis zu 100 Wohneinheiten mit Wärme versorgt.
- Voraussetzung: Nach Durchführung der Maßnahme muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 % aus Anlagen mit erneuerbaren Energien erfolgen.
Besonders für Kommunen: Diese Förderprogramme sind ideal für Kommunen und Bauträger, die nachhaltige Quartierskonzepte umsetzen möchten.

BAFA-Förderung für Energieberatung und Baubegleitung
Für eine effiziente Sanierung ist eine fundierte Energieberatung hilfreich. Deshalb fördert das BAFA die Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 % der Kosten. Die Beratung umfasst dabei zum Beispiel:
- Analyse des aktuellen Energieverbrauchs
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Beratung zu möglichen Fördermitteln
- Unterstützung bei der Antragstellung
Die Fördersätze für diesen Teil des BAFA-Förderprogramms liegen bei maximal 650 € für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern; bei einer Energieberatung im Mehrfamilienhaus kann der Zuschuss bis zu 850 € betragen.
Tipp: iSFP-Bonus erhöht den Fördersatz um 5 %
Ein wichtiger Aspekt des BAFA-Förderprogramms ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Er kann mit den Förderanträgen eingereicht werden und dabei die Aufgabe eines Wegweisers für eine nachhaltige Sanierung. Damit beschert er Ihnen als Eigentümer eine Erhöhung der Fördermittel von 5 %, sodass Sie Ihre Kosten weiter senken können. Enter bietet für Privatpersonen einen umfassenden Service zur Erstellung Ihres iSFP. Mit einer professionellen Energieberatung und detaillierter Vor-Ort-Datenaufnahme entwickelt Enter einen individuellen Sanierungsfahrplan, der genau auf Ihr Zuhause zugeschnitten ist. Maßnahmen aus einem iSFP können 15 Jahre lang umgesetzt werden, um den Bonus zu bekommen. Jetzt zusätzliche 5 % sichern mit iSFP!
Schritt für Schritt: Wie stelle ich die BAFA-Förderungsanträge?
1. Vorbereitung und Angebotseinholung
- Angebote einholen: Lassen Sie sich detaillierte Kostenvoranschläge von Fachunternehmen erstellen.
- Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden: Außer bei der Heizungsoptimierung ist ein zertifizierter Experte Pflicht. Er erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB) und händigt Ihnen die benötigte TPB-ID aus.
- Vertragsschluss mit „aufschiebender Bedingung“: Dies ist der wichtigste Schritt. Sie müssen einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag unterzeichnen. Wichtig: Der Vertrag muss die Klausel enthalten, dass er erst in Kraft tritt, wenn das BAFA die Förderzusage erteilt (aufschiebende Bedingung).
- Voraussichtliches Datum der Umsetzung: Legen Sie gemeinsam mit dem Fachbetrieb fest, wann die Maßnahme voraussichtlich durchgeführt wird (wichtig für das Antragsformular).
2. Antragsstellung
Mit Enter als Partner – der einfache Weg (empfohlen):
- Enter übernimmt die komplette Antragstellung für Sie
- Sie erteilen uns lediglich eine Vollmacht
- Unser Experte trägt alle technischen Daten automatisch ein
- Wir koordinieren den gesamten Prozess und halten Sie auf dem Laufenden
Eigenständige Antragstellung – aufwendig und schwierig
- Sie stellen den Förderantrag selbst über das BAFA-Portal
- Risiko: Komplexe Formulare, Formfehler können zu Ablehnungen führen
- Zeitaufwand: Mehrere Stunden Bearbeitungszeit
- Enter-Vorteil: Unsere Förderexperten haben bereits hunderte Förderanträge erfolgreich gestellt. Was für Sie stundenlange Recherche bedeutet, erledigen wir routiniert. Sie vermeiden Kostenverluste durch abgelehnte Anträge.
3. Prüfung und Zuwendungsbescheid
- Das BAFA prüft Ihren Antrag
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid per Post
- Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung
4. Umsetzung der Maßnahme
- Um finanzielle Risiken zu vermeiden, sollte erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids mit der Umsetzung begonnen werden.
- Die beauftragte Firma führt die Maßnahme fach- und termingerecht durch
- Sammeln Sie alle Rechnungen und Nachweise
5. Verwendungsnachweis und Auszahlung
- Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der Experte den technischen Projektnachweis (TPN)
- Reichen Sie den Online-Verwendungsnachweis mit TPN-ID und allen Belegen ein
- Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses
Weitere Informationen zum grundsätzlichen Prozess der Antragstellung finden Sie im sogenannten „Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung“ auf der Website des BAFA

Fazit: Sichern Sie sich die maximale BAFA-Förderung mit Enter
Das BAFA fördert diverse Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Immobilien. Sowohl Dämmmaßnahmen als auch der Einbau von Fenstern und Türen zählen zu den förderfähigen Kosten und werden mit bis zu 20 % bezuschusst. Selbiges gilt für die Optimierung Ihrer Heizung sowie die Verbesserung der Anlagentechnik und/oder die Erweiterung des Gebäudenetzes, um den Wärmeschutz zu steigern.
Wichtig: Der Heizungstausch wird in der Regel nicht über das BAFA gefördert, sondern über die KfW-Heizungsförderung.
Enter unterstützt Sie bei Energieberatung, Antragstellung und den nötigen Unterlagen – damit Sie die Förderung korrekt beantragen und typische Fehler vermeiden. Als neutrale Plattform vergleichen wir für Sie die besten Angebote für Dämmung, Fenster & Co. und sichern Ihnen bis zu 28.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung.
Ehepaar Graß aus Brandenburg
Sparen jetzt 2.100 € Energiekosten/Jahr
83 % weniger Primärenergiebedarf
Baujahr 1989 | Wohnfläche 188 m²
Ölheizung von 1990
Liese & Arend aus Berlin
Sparen jetzt 1.650 € Energiekosten/Jahr
81 % weniger Primärenergiebedarf
Baujahr 1935 | Wohnfläche 113 m²
Ölheizung von 2003
FAQ
Was wird vom BAFA gefördert?
Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung mit direkten Zuschüssen, um die Energieeffizienz zu steigern und den Verbrauch von Energien zu senken. Dazu gehören Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle von Wohngebäuden, der Austausch von Fenstern und Türen, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung sowie die Energieberatung.
Welche Maßnahmen zählen als BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)?
Zu den typischen Einzelmaßnahmen gehören unter anderem:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster, Türen, sommerlicher Wärmeschutz)
- Anlagentechnik (außer Heizung) (z. B. Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Mess-/Regeltechnik, Energiemanagement)
- Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rohrdämmung)
- Gebäudenetze (je nach Vorhaben und Voraussetzungen)
Wann muss der BAFA-Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf BAFA-Förderung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Achten Sie auf den Zeitpunkt der Antragstellung: Erst nach Antrag (und in der Regel nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) sollten Sie starten. Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA Portal.
Kann ich als Privatperson einen BAFA-Antrag stellen?
Ja, Privatpersonen können Gelder aus den BAFA-Förderprogrammen beantragen, wenn sie Eigentümer eines Wohngebäudes sind. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Firmen und Kommunen sind antragsberechtigt. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umsetzung Ihres Vorhabens gestellt wird.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Haustüren?
Die Förderung für den Austausch oder den erstmaligen Einbau von Haustüren beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt wird, gibt es eine Erhöhung der Förderung auf 20 %.
Wie beantrage ich eine BAFA-Förderung für Fenster?
Zunächst muss ein Unternehmen ein Angebot für die Maßnahme erstellen. Anschließend wird der Antrag online über das Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht. Nach der Bewilligung darf der Einbau der neuen Fenster erfolgen, danach müssen die Rechnungen beim BAFA eingereicht werden, um die Förderung zu erhalten. Als neutrale Plattform vergleichen wir für Sie die besten Angebote für Ihre neuen Fenster und sichern Ihnen bis zu 6.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung.
Kann ich BAFA-Zuschüsse mit dem Steuerbonus kombinieren?
Nein, eine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen. Hausbesitzer müssen sich entscheiden: Entweder nutzen sie die BAFA-Zuschüsse oder sie setzen 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt als Steuerbonus gemäß § 35c EStG ab.
Wie lange dauert die Auszahlung durch das BAFA?
Nach Abschluss der Maßnahme muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit kann je nach Auftragsaufkommen mehrere Monate betragen. 2026 ist durch die digitale Abwicklung mit einer durchschnittlichen Dauer von 3 bis 5 Monaten bis zur Auszahlung zu rechnen.

Voller Durchblick im Förderdschungel
Alles Wichtige zu KfW, BAFA und Co.
25 Seiten geballtes Wissen
.jpg)
Was lohnt sich wirklich?
Wofür gibt es Fördermittel?
27 Seiten kompaktes Wissen




