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Förderung Heizung: Auch 2026 noch bis zu 70 % Zuschuss
Mit einem Heizungstausch zu einer umweltfreundlichen Heizart können Sie effektiv Geld sparen. Außerdem wird eine neue Heizung bis zu 70 % vom Staat gefördert. Jetzt durchschnittlich 5.800 € sparen durch unseren Angebotsvergleich und bis zu 70 % Förderung sichern!
Wer profitiert 2026 noch von attraktiven staatlichen Förderungen für den Heizungstausch? Mit der KfW-Heizungsförderung und dem BAFA-Zuschuss für Heizungsoptimierungen stehen Hausbesitzern weiterhin umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung – Auch nach der Bildung einer neuen Regierung. Die KfW-Förderung für Heizungen umfasst bis zu 70 % der förderfähigen Kosten – das bedeutet bei maximaler Ausschöpfung bis zu 21.000 € Zuschuss für Ihre neue klimafreundliche Heizungsanlage.
Das Thema kurz und kompakt
Staatliche Heizungsförderung in 2026: KfW und BAFA im Überblick
Die staatlichen Fördermittel werden in Deutschland im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergeben. Die Förderprogramme der BEG sind auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeteilt, die jeweils für unterschiedliche Bereiche der BEG zuständig sind.
Die staatliche Förderung für Heizung teilt sich 2026 weiterhin auf zwei Hauptakteure auf: Die KfW übernimmt die Heizungstausch-Förderung 2026, während das BAFA für Optimierungsmaßnahmen wie neue Heizkörper und die Förderung Fußbodenheizung 2026 zuständig bleibt.
Förderaufteilung KfW und BAFA 2026
Wichtige Änderungen 2026: Die neue Bundesregierung plant eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz firmieren soll. Die Heizungsförderung läuft jedoch auch 2026 ohne Einschränkungen weiter. Die aktuellen Förderkonditionen bleiben mindestens für das erste Quartal 2026 bestehen.
Tipp: Die Förderung für Heizungen ist aktuell gesichert, aber Änderungen sind möglich. Starten Sie Ihr Projekt frühzeitig, um sich die derzeit feststehenden Zuschüsse zu sichern und vom Klimageschwindigkeits-Bonus zu profitieren, der bis Ende 2028 gilt!

BEG EM 2026: Alle Heizungsförderprogramme im Detail
Die KfW-Heizungsförderung bietet verschiedene Fördersätze, die sich zu einer Gesamtförderung von bis zu 70 % kombinieren lassen. Sie richtet sich an Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnimmobilien, die ihre bestehenden Heizsysteme durch energieeffizientere Alternativen ersetzen möchten. Im Fokus stehen dabei die Reduzierung des Energieverbrauchs und die Förderung nachhaltiger Energiequellen. Für die Heizungstausch-Förderung ist die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien verbindlich.
KfW-Förderung-Heizung: Fördersätze
- Grundförderung: 30 % für den Austausch alter fossiler Heizungen und der Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und den Einbau einer zusätzlichen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
- Effizienz-Bonus: 5 % für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
- Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % bis zum 31. Dezember 2028 für selbstnutzende Eigentümer bei Austausch bestimmter Heizungstypen.
- Einkommens-Bonus: 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 €.
- Emissionsminderung-Zuschlag: Beim Einbau eines Partikelabscheiders für Biomasseheizungen, der die Einhaltung der Emissions-Grenzwerte für Staub < 2,5 mg/Nm³ Abgas sicherstellt, gibt es einen Zuschlag von zusätzlich 2.500 €.
Die Boni sind kumulierbar und die maximale Zuschussförderung beträgt für selbstnutzende Eigentümer bis zu 70 % und für Vermieter bis zu 35 %.

Förderfähige Kosten KfW-Heizungsförderung
Für innovative Heiztechnik belaufen sich die maximalen förderfähigen Investitionskosten auf 30.000 € pro Einzelwohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich dieser Betrag um jeweils 15.000 € für jede weitere Wohneinheit bis zur sechsten. Ab der siebten Wohneinheit werden zusätzliche 8.000 € pro Wohneinheit an förderfähigen Kosten anerkannt. Die KfW-Förderung kann nur einmalig pro Wohneinheit beantragt werden – nicht mehr jährlich wie früher!

KfW-förderfähige Heizsysteme: Voraussetzungen und Förderkonditionen
Über die BEG sind verschiedene Heizungssysteme förderfähig. Grundvoraussetzung: Mindestens 65 % der Wohnfläche müssen nach dem Heizungstausch durch erneuerbare Energien beheizt werden. Hier sind die wichtigsten förderfähigen Heizungen und die dazugehörigen Voraussetzungen:
- Solarthermie-Anlagen: Solarthermische-Anlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung müssen in der „Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen“ des BAFA aufgeführt sein und Kosten von 2000 € übersteigen.
- Biomasseheizungen: Biomasseheizungen und Pelletheizungen müssen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von mindestens 81 % erfüllen und den Staub-Emissionsgrenzwert von max. 2,5 mg/m³ einhalten.
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen: Wärmepumpen (Luft-Wasser-Wärmepumpe, Wasser-Wasser-Wärmepumpe, Sole-Wasser-Wärmepumpe) müssen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0, ETAs von 145 % bei 35 °C Vorlauftemperatur und 125 % bei 55 °C vorweisen.
- Brennstoffzellenheizungen: Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan.
- Wasserstofffähige Gasheizungen: Gefördert wird der Mehrpreis für die Nutzung von Wasserstoff bei Gasheizungen (H2-ready-Heizungen), die bei Inbetriebnahme zu 100 % mit Wasserstoff betreibbar sind.
- Hybridheizungen: Heizsystem, beispielsweise eine Hybridlösung aus Gas und Wärmepumpe, muss durch erneuerbare Energien eine Heizleistung von 65 % abdecken.
- Errichtung, Erweiterung, Umbau von Gebäudenetzen: Anschluss an bestehende Gebäudenetze oder an bestehende Wärmenetze in Wohngebäuden.
Neue Anforderungen 2026: Lärmschutz für Luft-Wasser-Wärmepumpen
Seit Januar 2026 gelten verschärfte Lärmschutzanforderungenuz für die KfW-Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen. Die Außengeräte müssen nun mindestens 10 dB leiser sein als die EU-Grenzwerte der Ökodesign-Verordnung – bisher waren 5 dB ausreichend. Diese Verschärfung betrifft alle Förderanträge, die ab dem 1. Januar 2026 gestellt werden.
Wichtig: Nicht alle am Markt verfügbaren Wärmepumpen erfüllen diese strengeren Anforderungen. Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Ihr Wunschmodell auf der aktuellen BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen geführt wird.

BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung und neue Heizkörper
Für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung durch die Heizungsoptimierung wird eine Förderung zwischen 15 und 20 % gewährt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für die Nachrüstung von Biomassekesseln mit Abgasfiltern oder vergleichbaren Technologien zur Emissionsreduzierung eine Förderung von 50 % zu erhalten. Es ist jedoch zu beachten, dass Kosten für den Heizungstausch und die Heizungsoptimierung separat behandelt werden und nicht unter denselben förderfähigen Ausgaben fallen. Die Beantragung dieser Fördermittel erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Enter-Vorteil: Wir prüfen für Sie, welche Kombination aus KfW- und BAFA-Förderung für Ihr Projekt optimal ist und sichern Ihnen die maximale Fördersumme.

Förderung Fußbodenheizung 2026: Nachrüstung und Optimierung
Die Nachrüstung einer Fußbodenheizung wird beim Heizungstausch als Umfeldmaßnahme in die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) einbezogen. Zusammen mit der neuen Wärmepumpe erhalten Sie bis zu 70 % Förderung auf die Gesamtkosten – maximal 21.000 € bei 30.000 € förderfähigen Kosten pro Wohneinheit.
Besonders sinnvoll bei Wärmepumpen: Fußbodenheizungen arbeiten mit niedrigen Vorlauftemperaturen (30–35 °C) und sind damit ideal für den effizienten Betrieb von Wärmepumpen geeignet. Wärmepumpe und Fußbodenheizung werden gemeinsam in einem Antrag gefördert – maximale Fördermittel, minimaler Aufwand.
Gut zu wissen: Wer seine bestehende Heizung (maximal 20 Jahre alt) behält und nur die Fußbodenheizung nachrüstet, kann alternativ die BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung nutzen: 15–20 % Zuschuss bei Vorlauftemperaturen bis maximal 35 °C.
120.000 € Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit von der KfW
Ein weiteres wichtiges Element in der Förderlandschaft stellt die Option des Ergänzungskredits von der KfW dar (Kredit Nr. 358, 359). Dieser Kredit dient der Unterstützung von Eigentümern, die energetische Sanierungsmaßnahmen an ihren Immobilien durchführen möchten. Seit Januar 2024 können Eigentümer für förderfähige Ausgaben bis zu maximal 120.000 € pro Wohneinheit (begrenzt auf die Höhe der Fördersumme der Maßnahme) einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit beantragen. Dieser Kredit ist besonders attraktiv für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem Haushaltseinkommen unter 90.000 €, da ihnen ein Zinsvorteil von bis zu 25 % gewährt wird.
Effizienzhaus-Kredit: Tilgungszuschüsse zwischen 5 % und 45 %
Neben der KfW-Heizungsförderung gibt es über die BEG auch finanzielle Unterstützung bei der Komplettsanierung. Die Höhe des Förderkredits (Kredit Nr. 261) hängt dabei vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab und ist erhältlich in Form von Darlehen mit Tilgungszuschüssen. Eigentümer können bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit erhalten, mit Tilgungszuschüssen zwischen 5 % und 45 %.

Steuerbonus als Alternative zur Heizungsförderung
Neben der KfW- und BAFA-Förderung können Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien die steuerliche Förderung nutzen. Über drei Jahre lassen sich 20 % der Sanierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen – verteilt auf 7 % im ersten und zweiten Jahr sowie 6 % im dritten Jahr. Die Förderung gilt für energetische Sanierungsmaßnahmen zwischen 2020 und 2029.
Wann lohnt sich der Steuerbonus?
- Bei hoher Steuerlast und ausreichendem zu versteuerndem Einkommen
- Wenn das Haushaltseinkommen über 40.000 € liegt (kein KfW-Einkommensbonus möglich)
- Bei bereits laufenden Maßnahmen ohne vorherige Antragstellung
Wichtig: Der Steuerbonus ist nicht kombinierbar mit KfW- oder BAFA-Förderungen für dieselbe Maßnahme. Eine Kombination mit kommunalen Förderprogrammen ist jedoch möglich. Die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung müssen erfüllt sein, und ein Fachbetrieb muss die fachgerechte Umsetzung bescheinigen.
Alte Heizung austauschen oder optimieren? Der Wegweiser zur richtigen Förderung
Wenn es um den Austausch oder die Optimierung Ihrer Gas- oder Ölheizung geht, stehen Ihnen diverse Möglichkeiten offen. Die Entscheidung, ob Sie Ihre veraltete Heizung austauschen oder optimieren sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Zustand Ihrer aktuellen Heizungsanlage, die Energieeffizienz, Ihre langfristigen Wohnpläne und Ihre Budgetüberlegungen.
Wann ist der Heizungstausch mit KfW-Förderung sinnvoll?
Austausch empfohlen bei:
- ❌ Ölheizungen (alle Baujahre) → 70 % Förderung möglich
- ❌ Gasheizungen älter als 20 Jahre → Heizungstausch Förderung mit Geschwindigkeitsbonus
- ❌ Nachtspeicherheizungen → Volle 70 % Förderung für neue Heizung
- ❌ Defekte oder ineffiziente Anlagen → Reparaturkosten > 5.000 €
Wann reicht die Optimierung mit BAFA-Förderung?
Optimierung sinnvoll bei:
- ✅ Gasheizungen jünger als 15 Jahre
- ✅ Brennwerttechnik bereits vorhanden
- ✅ Budget unter 10.000 € verfügbar
- ✅ Schrittweise Modernisierung geplant
Vorteile der Heizungsmodernisierung: Warum sich die Förderung 2026 besonders lohnt
- Kosteneinsparung und Energieeffizienz: Moderne Heizsysteme nutzen Energie effizienter, was zu niedrigeren Heizkosten führt. Eine Investition in eine neue Heizung kann sich daher langfristig durch geringere Betriebskosten auszahlen.
- Bis zu 70 % Zuschuss: Die Umstellung auf eine umweltfreundliche Heizung wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Diese können die Investitionskosten erheblich senken und den Umstieg attraktiver machen.
- CO₂-Emissionen: Der Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung durch eine umweltfreundlichere Option kann die CO₂-Emissionen Ihres Haushalts deutlich reduzieren. Dies trägt zum Klimaschutz bei und kann helfen, zukünftige gesetzliche Anforderungen an die Energieeffizienz zu erfüllen.
- Unabhängigkeit: Durch die Nutzung erneuerbarer Energien können Sie Ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Dies macht Sie weniger anfällig für steigende Energiepreise und trägt zur Energiesicherheit bei.
- Geschwindigkeitsbonus läuft 2028 aus: Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % gilt nur noch bis Ende 2028. Wer jetzt handelt, sichert sich diese zusätzliche Förderung für den Austausch alter Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen.
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- Maximale Förderung garantiert: Unser Förderservice hilft Ihnen, alle Förderungen optimal zu nutzen und das meiste herauszuholen. Wir prüfen auch die Kombination aller möglichen Fördertöpfe oder Steuervorteile.
- Rundum-sorglos-Paket: Bei uns bekommen Sie den Förderantrag-Service, Umsetzungsbegleitung und die Handwerkervermittlung alles aus einer Hand – Sie können sich entspannt zurücklehnen.

Fördermittel beantragen: Schritt für Schritt zur maximalen Förderung
Für den Erhalt der Fördermittel ist eine rechtzeitige Beantragung essenziell. Die KfW-Förderung setzt voraus, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Notwendige Unterlagen umfassen:
- Einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer Bedingung, die den Auftrag an die Förderzusage knüpft, wobei der Ausführungszeitpunkt innerhalb von 36 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids liegen muss.
- Eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Fachhandwerker oder Energieberater.
Fachplanung und Baubegleitung: Extra Förderung sichern
Die Planung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten wird in vielen Fällen mit bis zu 50 % gefördert, etwa bei den Programmen BEG EM, WG und NWG sowie beim Steuerbonus für Sanierungen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist der maximale Betrag förderfähiger Ausgaben auf 5.000 € begrenzt. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Obergrenze bei 2.000 € je Wohneinheit, mit einem Gesamtmaximum von 20.000 €.
Fazit: Heizungstausch durchschnittlich 5.800 € günstiger mit Enter
Heizen mit erneuerbaren Energien und dabei auch noch Geld sparen? Mit Fördermitteln und der Unterstützung durch Enter wird die Heizungsmodernisierung nicht nur nachhaltig, sondern auch finanziell attraktiv.
Die Förderungen der BEG senken die Investitionskosten signifikant und eröffnen langfristige Einsparungen durch reduzierte Energiekosten. Durch die effiziente Nutzung von Energie und den Einsatz erneuerbarer Quellen tragen moderne Heizsysteme dazu bei, Ihre laufenden Kosten zu minimieren.
Enter erleichtert diesen Übergang zusätzlich durch transparente Preise und geprüfte Handwerker, was die Umsetzung Ihrer Projekte effizient und sorgenlos gestaltet. Nutzen Sie die Vorteile von Enter für eine kosteneffiziente und zukunftssichere Heizungslösung, die Ihre Immobilie langfristig in ein energieeffizientes Zuhause verwandelt.
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Liese & Arend aus Berlin
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Baujahr 1935 | Wohnfläche 113 m²
Ölheizung von 2003
FAQ
Wie lange dauert die Auszahlung für die Heizungsförderung?
Die Auszahlungsdauer kann variieren, in der Regel erfolgt sie nach erfolgreicher Prüfung des Antrags und Vorlage aller erforderlichen Nachweise. Es kann einige Wochen bis zu wenigen Monaten dauern.
Wer bekommt Förderungen für eine neue Heizung?
Förderungen stehen Eigentümern von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Eigentümergemeinschaften zur Verfügung, die ihre Heizsysteme auf effizientere Lösungen umrüsten möchten.
Welche Förderungen gibt es für eine neue Heizung?
Für den Heizungstausch stehen verschiedene Arten von Förderungen zur Verfügung. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden sowohl Zuschüsse als auch Kredite angeboten. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Kredite für größere Sanierungs- oder Neubauprojekte beantragt werden, bei denen es Tilgungszuschüsse und vergünstigte Zinsen gibt. Ebenso gewährt die KfW Zuschüsse von bis zu 70 % für einzelne Maßnahmen wie den Heizungstausch. Über das BAFA werden Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung mit bis zu 20 % bezuschusst. Die Förderungen sind abhängig von der Art der Heizung und der Energieeffizienz des Gebäudes.
Welche Heizungen werden 2026 gefördert?
Verschiedene Heizungsanlagen werden gefördert, sofern sie bestimmte Effizienzkriterien erfüllen. Beim Tausch von Öl- und Gasheizung oder einer anderen fossilen Heizung erhalten Sie Zuschüsse für die neue Heizung. Geförderte Heizungssysteme sind beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen und Hybridheizungen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien arbeiten.
Wie beantrage ich die Förderung für den Heizungstausch?
Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW oder dem BAFA beantragt werden. Als neutrale Plattform vergleichen wir für Sie die besten Angebote für Ihre neue Heizung und sichern Ihnen durchschnittlich 5.800 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung. Wir kümmern uns um den kompletten Förderantrag für Sie.
Wer bekommt 70 % Förderung für eine neue Heizung?
Die maximale Förderung Heizung 2026 von 70 % erhalten selbstnutzende Eigentümer, die alle Förderboni der KfW kombinieren können:
Voraussetzungen für 70 % Förderung:
- Selbstnutzung: Sie wohnen selbst in der Immobilie (Hauptwohnsitz)
- Niedriges Einkommen: Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr (30 % Einkommensbonus)
- Alte Heizung: Austausch einer Öl-, Gas- (>20 Jahre), Biomasse- (>20 Jahre) oder Nachtspeicherheizung (20 % Geschwindigkeitsbonus)
- Effiziente Wärmepumpe: Bei Erd- oder Wasserwärmepumpe oder natürlichen Kältemitteln (5 % Effizienzbonus)
- Grundförderung: 30 % für alle klimafreundlichen Heizungen
Kann ich die Nachrüstung einer Fußbodenheizung fördern lassen?
Ja, die Nachrüstung einer Fußbodenheizung wird über die BAFA mit 15–20 % der Kosten gefördert. Besonders sinnvoll ist dies in Kombination mit einer Wärmepumpe, da Fußbodenheizungen mit niedrigen Vorlauftemperaturen arbeiten und die Effizienz deutlich steigern. Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beim BAFA beantragt werden und kann nicht mit der KfW-Heizungsförderung kombiniert, aber nacheinander umgesetzt werden.
Was ändert sich bei der Wärmepumpen-Förderung 2026?
Ab Januar 2026 gelten verschärfte Lärmschutzanforderungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Die Außengeräte müssen mindestens 10 dB leiser sein als die EU-Grenzwerte (bisher 5 dB). Die Fördersätze bleiben unverändert bei bis zu 70 %, und die Heizungsförderung läuft auch 2026 weiter. Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % gilt noch bis Ende 2028.


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