Neue Regierungsbildung 2025: Mögliche Auswirkungen auf Sanierung und Förderung

Der iSFP-Bonus von 5 % kann bei einer Fassadendämmung schnell mehrere tausend Euro ausmachen. Da alle Programme unter Finanzierungsvorbehalt stehen, sollten Hausbesitzer nicht zu lange warten. Jetzt Förderbonus sichern.

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Neue Regierungsbildung 2025: Mögliche Auswirkungen auf Sanierung und Förderung

Der iSFP-Bonus von 5 % kann bei einer Fassadendämmung schnell mehrere tausend Euro ausmachen. Da alle Programme unter Finanzierungsvorbehalt stehen, sollten Hausbesitzer nicht zu lange warten. Jetzt Förderbonus sichern.

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    Stellen Sie sich vor: Sie planen seit Monaten die Sanierung Ihres Hauses, haben bereits Angebote eingeholt und rechnen fest mit der staatlichen Förderung von bis zu 21.000 € für den Heizungstausch. Doch dann kommt der Regierungswechsel – und damit auch die potenzielle Überarbeitung der Förderlandschaft. Enter hat die aktuelle Situation für Sie zusammengefasst.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Schnelles Handeln lohnt sich: Wer in 2025 saniert, nutzt die aktuell großzügigen Bedingungen mit bis zu 21.000 € Heizungsförderung und 12.000 € Dämmzuschuss.

    Checkmark

    Finanzierungsvorbehalt könnte Förderungen gefährden: Zwar bleiben die zentralen Förderprogramme erstmal bestehen, jedoch könnte die Regierung Zuschüsse jederzeit kürzen oder streichen, wenn das Geld knapp wird.

    Checkmark

    EU-Sanierungspflicht kommt ab 2030: Bis zu 16 Millionen deutsche Gebäude müssen dann saniert werden – wer wartet, könnte die Entscheidung über Art und Zeitpunkt der Sanierung verlieren.

    Checkmark

    Enter begleitet Sie als zuverlässiger Partner durch die komplexe Förderlandschaft: Unsere Energie-Effizienzexperten erstellen Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für 5 % Förderbonus, übernehmen die komplette Antragstellung und sichern Ihnen garantiert die maximale Fördersumme.

    Nach der Bundestagswahl: Schwarz-Rot übernimmt das Ruder

    Die Bundestagswahl 2025 hat die politische Landschaft neu sortiert. Nach monatelangen Verhandlungen steht das neue Kabinett: Eine schwarz-rote Koalition aus CDU, CSU und SPD übernimmt das Amt. Der Deutsche Bundestag hat Friedrich Merz bereits zum Bundeskanzler gewählt.

    Für Hausbesitzer besonders relevant: Die Aufteilung der Ministerinnen und Minister zeigt klare Prioritäten. Während die Union mit Bundeskanzler Friedrich Merz die Richtlinienkompetenz innehat, sicherte sich die SPD die entscheidenden Ressorts für Klima-, Bau- und Finanzpolitik. Das Parlament hat diesem Zuschnitt zugestimmt – ein Überblick über die Ministerverteilung macht deutlich, warum sich für Sanierer einiges ändern könnte.

    Neue Regierung Deutschland und Gebäudeförderungen

    Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat zwar Kontinuität bei der Gebäudeförderung versprochen, doch der Teufel steckt im Detail. Denn im Koalitionsvertrag findet sich ein entscheidender Zusatz: Alle Maßnahmen stehen unter „Finanzierungsvorbehalt“. Was das konkret bedeutet und welche Änderungen auf Hausbesitzer zukommen, zeigt ein genauer Blick auf die politischen Weichenstellungen der kommenden Jahre.

    Wer heute saniert, kann noch von den aktuell großzügigen Förderprogrammen profitieren. Doch wie lange diese Konditionen bestehen bleiben, ist völlig offen. Die Zeit zum Handeln könnte knapper sein, als viele denken.

    Das ändert sich jetzt konkret: Fünf Ministerinnen und Minister, die über Ihre Sanierung bestimmen

    Friedrich Merz steht als neuer Bundeskanzler für einen wirtschaftlich-pragmatischen Kurs. Statt ideologischer Vorgaben setzt er auf „Technologieoffenheit“ und „finanzielle Zumutbarkeit“ – Begriffe, die beim Thema Sanierung durchaus eine Rolle spielen könnten. Merz hat bereits angekündigt, dass pauschale Verbote durch praktikable Lösungen ersetzt werden sollen.

    Doch die eigentlichen Entscheidungen fallen in anderen Ministerien. Lars Klingbeil übernimmt als SPD-Politiker das Bundesfinanzministerium und damit die Kontrolle über das Budget für alle Förderprogramme. Er steht vor einem Dilemma: Einerseits will seine Partei sozial ausgewogenen Klimaschutz, andererseits mahnt er selbst zu „Haushaltsdisziplin“ und „umfassenden Sparmaßnahmen“.

    Besonders interessant: Die SPD dominiert die sanierungsrelevanten Ressorts. Carsten Schneider leitet das Klimaschutzministerium und entscheidet über eine mögliche Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Verena Hubertz steuert als Bauministerin die kommunale Wärmeplanung. Katherina Reiche von der CDU im Wirtschaftsministerium gilt als Befürworterin von Marktanreizen, statt auf Verpflichtungen zu setzen.

    Gebäudeenergiegesetz Regelungen

    Diese Konstellation deutet auf Kontinuität bei den Förderungen hin, aber auch auf eine stärkere soziale Staffelung. Programme vom BAFA oder der KfW könnten künftig stärker vom Haushaltseinkommen abhängen – nach dem Motto: Wer mehr verdient, bekommt weniger Zuschuss.

    Bis zu 21.000 € Heizungsförderung: Bleibt das so?

    Die gute Nachricht zuerst: Die zentralen Förderprogramme bleiben erstmal bestehen. Im Koalitionsvertrag bekennen sich Union und SPD klar zur Fortführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der KfW-Heizungsförderung. Hausbesitzer können also weiterhin mit bis zu 20 % Zuschuss für Dämmmaßnahmen und bis zu 21.000 € für den Heizungstausch rechnen.

    Bis zu 21.000 € Heizungsförderung: KfW-Heizungstausch

    Doch dann kommt das große „Aber“: Alle Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Diese scheinbar harmlose Formulierung hat es in sich. Sie bedeutet, dass die Regierung die Programme jederzeit kürzen oder streichen kann, wenn das Geld knapp wird. Und angesichts der angespannten Haushaltslage ist das durchaus realistisch.

    Bereits jetzt zeichnen sich erste Veränderungen ab. Die neue Regierung will die Förderung „zielgenauer“ gestalten und stärker sozial staffeln. Konkret könnte das bedeuten: Wer mehr verdient, erhält künftig weniger Zuschuss. Auch eine Deckelung der förderfähigen Kosten oder schärfere technische Anforderungen sind denkbar.

    BAFA-Fördersätze für Effizenz-Einzelmaßnahmen

    Besonders kritisch wird es beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser bringt derzeit 5 % Förderbonus auf Effizienz-Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmmaßnahmen, Fenster- und Türentausch) und ermöglicht höhere förderfähige Kosten von bis zu 60.000 € statt 30.000 €. Ob dieser Vorteil bestehen bleibt, ist völlig offen – dabei kann er bei einer Fassadendämmung schnell mehrere tausend Euro ausmachen.

    Ein Blick auf die Vergangenheit zeigt: Förderprogramme können sich schnell ändern. Die Förderung für Photovoltaik wurde mehrfach gekürzt, die Abwrackprämie für Autos abrupt beendet. Wer sich auf die heutigen Konditionen verlassen will, sollte nicht zu lange warten.

    Die Botschaft ist klar: Wer 2025 saniert, nutzt noch die aktuell großzügigen Bedingungen. Wer wartet, geht das Risiko ein, dass sich die Rahmenbedingungen verändern.

    Sanierungspflichten ab 2030

    Während sich alle auf die deutsche Förderpolitik konzentrieren, bahnt sich aus Brüssel eine viel größere Veränderung an: Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie wird zum Gamechanger für Millionen deutsche Hausbesitzer. Was abstrakt klingt, könnte sehr konkrete Folgen haben.

    Bis 2030 müssen alle Neubauten klimaneutral errichtet werden – das ist bereits beschlossen. Doch viel interessanter: Für Bestandsgebäude kommen gestaffelte Sanierungspflichten. Besonders ineffiziente Häuser der Energieklassen F und G müssen bis 2030 auf mindestens Klasse E saniert werden. Bis 2033 wird sogar die Klasse D zur Pflicht.

    Das betrifft nicht nur ein paar Altbauten: Experten schätzen, dass bis zu 16 Millionen Gebäude in Deutschland betroffen sein könnten – das ist fast jedes zweite Ein- und Zweifamilienhaus.

    Hinzu kommt die kommunale Wärmeplanung: Ab 2026 für Großstädte und ab 2028 für alle Kommunen müssen die Gemeinden festlegen, wo Wärmenetze entstehen sollen. Hausbesitzer müssen sich dann nach dem kommunalen Plan richten.

    Sanierungspflichten ab 2030

    Die neue Bundesregierung hat angekündigt, diese EU-Vorgaben „eins zu eins“ umzusetzen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll bereits 2025 überprüft und entsprechend angepasst werden. Minister Carsten Schneider vom Klimaschutzministerium hat bereits durchblicken lassen, dass „ambitionierte Standards“ kommen werden.

    Warum 2025 Ihr Jahr zum Sanieren ist

    Die Zeichen stehen auf Veränderung – ob zum Vorteil der Hausbesitzer, ist noch unklar. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln? Diese vier Punkte zeigen, ob Sie sofort aktiv werden sollten:

    • Ihre Heizung ist älter als 30 Jahre: Spätestens beim nächsten größeren Defekt müssen Sie ohnehin austauschen. Nutzen Sie die aktuell noch großzügige Förderung von bis zu 21.000 € – niemand weiß, ob diese Summe in zwei Jahren noch zur Verfügung steht.
    • Sie planen eine Sanierung in den nächsten 1–2 Jahren: Starten Sie jetzt statt später. Die heutigen Förderbedingungen sind attraktiv, die Handwerkerkapazitäten noch verfügbar. Wenn 2030 die Sanierungspflichten greifen, könnte die Nachfrage steigen – und damit die Preise.
    • Sie wollen sich Fördergelder sichern: Der Finanzierungsvorbehalt im Koalitionsvertrag ist nicht nur eine Floskel. Bei knapper Kassenlage werden zuerst die freiwilligen Ausgaben gestrichen. Wer die Förderung haben will, sollte sie jetzt beantragen.
    • Sie stehen vor einem Immobilienkauf: Prüfen Sie vorab den energetischen Zustand. Was heute noch freiwillig ist, wird morgen zur teuren Pflicht. Ein Haus der Klasse G kann schnell zur Kostenfalle werden.

    Sanierungsexperte Alexander Müller bringt es auf den Punkt: „Wer 2025 saniert, hat alle Trümpfe in der Hand. Wer wartet, könnte schlechtere Konditionen riskieren“.

    neue Regierung Deutschland 2025

    Fazit: Schnelles Handeln lohnt sich

    Der Regierungswechsel 2025 markiert eine Zeitenwende für deutsche Hausbesitzer. Zwar bleiben die Förderprogramme vorerst bestehen, doch der Finanzierungsvorbehalt im Koalitionsvertrag und die anstehenden EU-Vorgaben machen eines klar: Das Zeitfenster für freiwillige, gut geförderte Sanierungen könnte sich bald schließen.

    Wer heute handelt, profitiert noch von bis zu 70 % Heizungsförderung und 20 % Zuschuss für Dämmmaßnahmen. Wer wartet, riskiert nicht nur schlechtere Förderkonditionen, sondern wird ab 2030 möglicherweise zur Sanierungspflicht gedrängt. 

    Die Botschaft ist eindeutig: 2025 ist das Jahr zum Sanieren mit maximaler staatlicher Unterstützung. Unsere Energie-Effizienzexperten beraten Sie gerne zu allen Förderoptionen und klären Sie über alle weiteren Schritte auf

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