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Kommunale Wärmeplanung in Deutschland: Alles, was Sie jetzt wissen müssen
Wir geben Ihnen durch unsere Expertise in der Energie- und Fördermittelberatung wertvolle Unterstützung zur kommunalen Wärmeplanung. Auch Privathaushalte sollten sich frühestmöglich informieren, um energetische Sanierungen zukunftssicher anzugehen. Jetzt beraten lassen und Einsparpotenziale entdecken.
Kommunen in Deutschland stehen vor der Herausforderung, ihre Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Die kommunale Wärmeplanung ist entscheidend. Was wird gefordert? Welche Fristen gelten? Und was ist schlichtweg wichtig zu wissen über die kommunale Wärmeplanung? Dazu beraten wir Sie jetzt – aus erster Hand unserer Enter Energieeffizienz-Experten.
Das Thema kurz und kompakt
Was ist die kommunale Wärmeplanung und welches Ziel wird damit verfolgt?
Ein kommunaler Wärmeplan ist ein strategisches Konzept, das Städten und Gemeinden hilft, ihre Wärmeversorgung langfristig klimafreundlich umzustellen. Seit dem 01. Januar 2024 sind große und kleine Kommunen verpflichtet, solche Wärmepläne zu erstellen. Warum? Das Ziel ist es, bis 2045 eine weitgehend treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.
Was heißt das nun konkret?
Kommunen prüfen, wie sich ihr Wärmebedarf künftig ohne fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl decken lässt. Dazu wird der gesamte Wärmebedarf – von Privathaushalten bis hin zu Gewerbeimmobilien – unter die Lupe genommen. Besonders im Fokus stehen dabei Lösungen wie:
- der Ausbau von Wärmenetzen oder
- der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien.
Für Hausbesitzer bedeutet das: Sie erhalten frühzeitig Planungssicherheit, bspw. welche Heizlösungen in Zukunft sinnvoll sind und welche Dämmstandards Sie einhalten müssen. Enter berät Sie dazu gerne persönlich. Gemeinsam schaffen wir ein klares Bild davon, welche Maßnahmen Sie konkret angehen können. Photovoltaikanlagen sind sehr beliebt, um einen ersten Schritt hin zu natürlicher Energie zu gehen. So tragen Kommunen und Bürger gleichermaßen dazu bei, die Klimaziele bis 2045 zu erreichen – was langfristig nicht nur CO₂, sondern auch Kosten spart.
Zukunftsfähige und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland
Die kommunale Wärmeplanung bietet Kommunen die Chance, ihre Wärmeversorgung nachhaltig und wirtschaftlich zu gestalten. Der Ausbau von Wärmenetzen (z. B. Nah- und Fernwärme) ist ein erster großer Sprung, da diese eine klimafreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl darstellen. In Ostdeutschland sind bereits 30 % der Haushalte an ein Fernwärmenetz angeschlossen – während es in Westdeutschland lediglich 10 % sind.
Dabei zeigen Kommunen wie Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein, wie die Dekarbonisierung der Wärmenetze erfolgreich gelingen kann. Der Bund unterstützt diese Projekte bis 2028 mit Fördermitteln. Damit sollen der Umstieg auf erneuerbare Energien weiter vorangetrieben und eine kosteneffiziente Wärmeversorgung in Kommunen sichergestellt werden.
Welche Fristen gibt es für die Erstellung der Wärmepläne?
Um die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, trat am 01.01.2024 das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft. Es verpflichtet Länder sicherzustellen, dass ihre Kommunen fristgerecht ihren kommunalen Wärmeplan erstellen. Die Fristen sind dabei klar definiert:
- Städte mit über 100.000 Einwohnern: bis zum 30.06.2026
- Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern: bis zum 30.06.2028
- Gemeinden unter 10.000 Einwohner: Haben die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens. Sie haben auch die Option, mit mehreren Gemeinden zusammen einen gemeinsamen Wärmeplan zu entwickeln (Konvoiverfahren).
Die Einwohnerzahl rückwirkend zum 01.01.2024 ist entscheidend für die Einstufung.
Wie hängen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz zusammen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind beides zentrale Instrumente der Wärmewende. Außerdem sind Sie beide am 01.01.2024 in Kraft getreten.
Ziel beider Gesetze ist es, den Wärmebedarf unserer Gebäude drastisch zu senken.
Dadurch arbeiten das Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz Hand in Hand, um den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu ebnen und den kommunalen Energieverbrauch nachhaltig zu senken.
Beide Gesetze gehen mit vielen neuen Regulierungen einher, an die wir uns nun nach und nach herantasten müssen. Um für sämtliche Themen rund um Energieeffizienz zu sensibilisieren und aufzuklären, stehen Ihnen unsere lokalen Enter Energieexperten persönlich zur Seite. Privathaushalte schauen wir uns gerne vor Ort an, um konkrete Empfehlungen zur Steigerung Ihrer Energieeffizienz zu geben.
Wärmeplanung der verschiedenen Bundesländer im Überblick
In Deutschland machen Wärmeversorgung und Heizung über 50 % des gesamten Energieverbrauchs aus. Rund 80 % davon werden noch immer durch fossile Energieträger gedeckt. Dadurch sind Privathaushalte und Gewerbeimmobilien für den Großteil der CO₂-Emissionen verantwortlich. Umso wichtiger sind die kommunalen Wärmepläne bei der Dekarbonisierung der Wärmenetze.
*Hinweis: Keine Garantie auf Vollständigkeit und Aktualität der Tabelle. Unser Stand: 09.2024. Für genaue lokale Informationen fragen Sie unverbindlich unsere Enter Energieeffizienz-Experten an.
Ausblick: Zukünftige Wärmeplanung in Europa
Die kommunale Wärmeplanung ist kein neues Thema, sondern steht seit 2018 auf der Agenda. Doch seit dem WPG ist sie 2024 immer relevanter geworden – und das nicht nur in Deutschland, sondern ganz Europa. Viele europäische Länder haben die kommunale Wärmeplanung bereits fest in ihre Stadtplanung integriert.
Länder wie Dänemark gelten als Vorreiter und setzen seit den 70er-Jahren (durch die Ölkrise motiviert) auf langfristige Wärmepläne. Dänische Kommunen wurden früh verpflichtet, auf erneuerbare Energien und Fernwärme zu setzen. Erfolgreiche grenzüberschreitende Projekte wie zwischen Straßburg und Kehl oder Görlitz und Zgorzelec zeigen, wie europäische Zusammenarbeit dabei gestärkt wird.
Fazit: Mit Enter keine Fristen für die Wärmeplanung verpassen und zum Klimaschutz beitragen
Die kommunalen Wärmepläne in Deutschland müssen in den kommenden Jahren bei Städten und Gemeinden oberste Priorität haben, um bis 2045 eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten. Jetzt gilt es, Strukturen zu schaffen und Fristen einzuhalten. Enter steht als erfahrener Rundum-Sanierungspartner bereit und unterstützt dabei in folgenden Bereichen:
- Planung und Energieberatung individueller Wärmepläne für Privatpersonen und Geschäftskunden.
- Vermittlung von geprüften Handwerkern für energetische Sanierungen.
- Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern für private und gewerbliche Projekte.
- Beratung und Installation von Photovoltaikanlagen und anderen energiesparenden Maßnahmen im Haus.
Für Privathaushalte, die energetisch sanieren möchten, empfiehlt es sich, jetzt erste Schritte zu unternehmen. Nur so können Kommunen und Bürger eng zusammenarbeiten und die Ziele gemeinsam erreichen.
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FAQs
Was bedeutet kommunale Wärmeplanung?
Am 17. November 2023 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze angenommen. Die kommunale Wärmeplanung beschreibt, wie Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung klimaneutral gestalten. Sie legt fest, wie Wärme aus erneuerbaren Energien und Fernwärme fossile Brennstoffe ersetzen können.
Welche Kommunen sind zur Wärmeplanung verpflichtet?
Das sind z. B. Kommunen mit über 45.000 Einwohnern wie Heidelberg oder Freiburg in Baden-Württemberg. In Schleswig-Holstein müssen Städte wie Kiel und Flensburg bis spätestens 2024 bzw. 2027 Wärmepläne vorlegen.
Bis wann muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen?
Für Städte über 100.000 Einwohner ist die Frist der 30.06.2026. Kleinere Städte haben bis zum 30.06.2028 Zeit.
Ist die kommunale Wärmeplanung Pflicht?
Ja, seit dem 01.01.2024 ist die kommunale Wärmeplanung mit dem Gesetz für die Wärmeplanung (WPG) Pflicht. Das zielt vorrangig darauf ab, die Wärmeversorgung schrittweise auf klimafreundliche Technologien umzustellen und die bestehende Infrastruktur langfristig zu modernisieren.