
Was die Abschaffung der Einspeisevergütung 2027 für Sie bedeutet
Die Abschaffung der Einspeisevergütung ist noch kein beschlossenes Gesetz. Wer aber jetzt handelt und seine PV-Anlage auf hohen Eigenverbrauch auslegt, macht sich unabhängig von künftigen Vergütungssätzen. Enter analysiert Ihr Haus ganzheitlich und plant eine Komplettlösung mit bis zu 80 % Eigenverbrauchsquote – kostenlos und unverbindlich.
Die Einspeisevergütung soll abgeschafft werden und Sie fragen sich, ob sich Ihre geplante Solaranlage noch rechnet? Die Antwort hängt davon ab, welche der drei Entwicklungen Sie tatsächlich betrifft: das bereits geltende Solarspitzengesetz, der Arbeitsentwurf zur EEG-Reform oder das Auslaufen alter Ü20-Anlagen. Wir erklären, was hinter jeder Entwicklung steckt und wie Enter Hausbesitzer dabei unterstützt, ihre Solaranlage von Anfang an auf hohen Eigenverbrauch auszulegen und so unabhängig von künftigen Vergütungssätzen zu werden.
Das Thema kurz und kompakt
EEG-Reform 2027: Was ist geplant und was gilt schon heute?
Rund um die Abschaffung der Einspeisevergütung gibt es drei Entwicklungen, die es zu unterscheiden gilt: das Solarspitzengesetz, einen noch nicht beschlossenen Arbeitsentwurf und das reguläre Auslaufen alter Förderverträge. Im Folgenden werden alle drei Ebenen klar voneinander getrennt, damit Sie einschätzen können, welche Änderung Sie tatsächlich betrifft.
Kernpunkte des EEG-2027-Arbeitsentwurfs
- Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 kWp: Betreiber erhalten keinen garantierten Vergütungssatz mehr.
- Verpflichtende Direktvermarktung für alle neuen PV-Anlagen, unabhängig von der Anlagengröße.
- Geplante Kappung der Einspeiseleistung auf 50 % der installierten Leistung für Kleinanlagen – eine Verschärfung der bisherigen 60-%-Regel.
- Befristete Übergangsregelung via Netzbetreiberabnahme und Marktwertdurchleitung für Anlagen unter 25 kWp.
Hintergrund dieser Pläne ist die EU-Ebene: Die bestehende EU-Beihilfegenehmigung für das EEG läuft Ende 2026 aus. Gleichzeitig schreibt die EU-Strommarkt-Verordnung (EU) 2024/1747 neue Förderinstrumente wie Differenzverträge (CfD) vor, die das bisherige Vergütungsmodell ersetzen sollen.

Bestandsschutz bei Einspeisevergütung: Wer ist sicher?
Wer eine PV-Anlage bereits betreibt oder bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, erhält die zugesagte Vergütung für die vollen 20 Jahre. Daran ändert auch ein neues EEG nichts. In der gesamten Geschichte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seit dem Jahr 2000 wurde eine einmal zugesagte Bestandsförderung nie rückwirkend gestrichen. Der Bestandsschutz nach § 100 EEG gilt unabhängig von künftigen Gesetzesänderungen.
Solarspitzengesetz: Was seit Februar 2025 gilt
Das Solarspitzengesetz greift seit dem 1. März 2025 gemäß § 51a EEG: Neuanlagen ab 2 kWp erhalten keine Vergütung mehr während negativer Börsenstrompreise. Die Stufenregelung verschärft sich schrittweise: 2025 gilt dies ab drei aufeinanderfolgenden Stunden, 2026 ab zwei Stunden, ab 2027 bereits ab einer einzigen Stunde. Der Vergütungszeitraum verlängert sich um die nicht vergüteten Stunden. Balkonkraftwerke unter 2 kWp sind ausgenommen. Zur Einordnung: Allein 2025 traten fast 575 Stunden mit negativen Strompreisen auf, Tendenz steigend.
Ü20-Anlagen: Was nach 20 Jahren Förderung passiert
Läuft die 20-jährige EEG-Förderung aus, wird eingespeister Strom nur noch zum Jahresmarktwert Solar vergütet. Nach Abzug der Vermarktungskosten bleiben Betreibern oft nur 2–5 ct/kWh, ein Bruchteil der ursprünglichen Vergütung. Eigenverbrauch optimieren wird damit zur wichtigsten wirtschaftlichen Maßnahme für Post-EEG-Anlagen. Konkrete Maßnahmen können sein: einen Solarstromspeicher nachzurüsten, ein Energiemanagementsystem zur smarten Steuerung einzusetzen und Verbrauchsgewohnheiten so anzupassen, dass möglichst viel Solarstrom direkt im Haushalt genutzt wird. Welche Maßnahmen sich für Ihre Ü20-Anlage konkret lohnen, berechnet Ihnen ein Energieeffizienz-Experte von Enter – kostenlos und unverbindlich.
Eigenverbrauch statt Einspeisung: Was ist mein Solarstrom wert?
Jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie selbst verbrauchen, ersetzt Netzstrom zu 35–40 ct/kWh. Eingespeister Strom bringt bei Überschusseinspeisung dagegen nur 7,78 ct/kWh. Eigenverbrauch ist damit rund fünfmal wertvoller als Einspeisung. Für die Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage ist die Eigenverbrauchsquote deshalb der entscheidende Hebel, nicht die Vergütungshöhe.
Die folgende Tabelle vergleicht zwei Szenarien für eine typische 10-kWp-Anlage am Einfamilienhaus:
Maßnahmen zur Eigenverbrauchssteigerung
- Solarstromspeicher: Ein Batteriespeicher puffert überschüssigen Solarstrom und stellt ihn abends sowie nachts zur Verfügung, wenn die Anlage keinen Strom mehr erzeugt. So nutzen Sie Ihren Solarstrom rund um die Uhr, statt ihn zur niedrigen Einspeisevergütung abzugeben.
- Wärmepumpe als Großverbraucher: Eine Wärmepumpe nutzt tagsüber Solarstrom für Heizung und Warmwasser. Dieser hohe Eigenverbrauch macht die Einspeisevergütung wirtschaftlich nahezu irrelevant.
- Intelligentes Energiemanagement: Systeme wie Enter Connect steuern Wärmepumpe, Speicher und Haushaltsgeräte automatisiert in Echtzeit und verteilen den Solarstrom dorthin, wo er den größten Nutzen bringt.
Werden alle drei Maßnahmen kombiniert, sind Eigenverbrauchsquoten von bis zu 80 % realistisch. Das bedeutet, dass nur noch ein Bruchteil des erzeugten Stroms ins Netz fließt und die Abhängigkeit von Vergütungssätzen auf ein Minimum sinkt.
Direktvermarktung für Privatbesitzer: Warum sie kaum praktikabel ist
Die Direktvermarktung von Solarstrom ist im EEG-2027-Entwurf als Ersatz für die garantierte Einspeisevergütung vorgesehen, setzt jedoch ein Smart Meter voraus, ein intelligentes Messsystem, das in deutschen Haushalten bisher kaum verbaut ist. Für Kleinanlagen unter 25 kWp ist dieses Modell derzeit unwirtschaftlich: Vermarktungskosten können bis zu 69 % der Erlöse aufzehren. Ohne Smart Meter gilt zudem eine Wirkleistungsbegrenzung auf 60 %, die im Entwurf sogar auf 50 % verschärft werden soll.

PV-Anlage 2026 kaufen oder lieber warten: Was lohnt sich jetzt?
Ob Sie bereits eine Solaranlage betreiben, gerade eine Anschaffung planen oder eine Ü20-Anlage besitzen: Die richtige Entscheidung hängt von Ihrer konkreten Ausgangslage ab.
Was trotz Reform bleibt: MwSt., KfW und aktuelle Vergütungssätze
- 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen und Solarstromspeicher bleibt nach § 12 Abs. 3 UStG erhalten, unbefristet für Anlagen bis 30 kWp auf Privatwohnungen. Diese Regelung ist von der EEG-Reform nicht betroffen.
- KfW-Kredit 270 für Solaranlagen und Speicher steht weiterhin zur Verfügung. Damit lässt sich die Photovoltaik-Förderung über zinsgünstige Darlehen unabhängig vom Vergütungsmodell nutzen.
- Aktuelle Vergütungssätze bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh (ab Februar 2026) bzw. 7,71 ct/kWh (ab August 2026). Die degressive Vergütung beträgt halbjährlich 1 %. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Sätze jeweils im Voraus.
Rechnet sich PV für Ihr Haus – auch ohne Einspeisevergütung?
Sie sind unsicher, ob Sie Ihre PV-Anlage dieses Jahr kaufen oder lieber abwarten sollten? Enter hilft Ihnen dabei, herauszufinden, ob sich eine PV-Anlage mit Speicher und Energiemanager für Ihr konkretes Haus rechnet.
Abschaffung der Einspeisevergütung: PV trotzdem wirtschaftlich planen mit Enter
Wer die EEG-Reform ernst nimmt, sollte seine PV-Anlage von Anfang an auf hohen Eigenverbrauch auslegen und nicht auf sinkende Vergütungssätze hoffen. Als Deutschlands größter Energieberater analysiert Enter jedes Haus ganzheitlich und plant eine passende Komplettlösung:
- Ganzheitliche Gebäudeanalyse: passgenaue Dimensionierung von PV-Anlage, Batteriespeicher und Energiemanager für Ihr konkretes Haus
- Bis zu 80 % Eigenverbrauchsquote: durch das Zusammenspiel von PV-Anlage, Solarstromspeicher, Enter Connect und Wärmepumpe
- Durchschnittlich 3.360 € jährliche Energiekosteneinsparung – unabhängig von künftigen Vergütungssätzen
- Kostenlose digitale Solar-Beratung: Ein Energieeffizienz-Experte berechnet Ihre individuelle Eigenverbrauchsquote.
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FAQ
Ist die Abschaffung der Einspeisevergütung schon beschlossen?
Nein, bei der Abschaffung der Einspeisevergütung handelt es sich um einen Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom Januar 2026, der sich noch in der Ressortabstimmung befindet und kein geltendes Gesetz ist. Bis zur Verabschiedung eines neuen EEG gelten die aktuellen Vergütungsregeln vollständig und ohne Einschränkung.
Gilt die Abschreibung auch für meine bestehende Solaranlage?
Nein, Bestandsanlagen und Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, genießen Bestandsschutz nach § 100 EEG. Sie erhalten die zugesagte Vergütung für die vollen 20 Jahre plus das Restjahr der Inbetriebnahme, unabhängig von künftigen Gesetzesänderungen.
Lohnt sich PV ohne Einspeisevergütung noch?
Ja, selbst verbrauchter Solarstrom ersetzt Netzstrom und ist damit rund fünfmal wertvoller als die Einspeisevergütung. Mit einer richtig dimensionierten Anlage, Batteriespeicher und intelligentem Energiemanagement bleibt eine PV-Anlage wirtschaftlich attraktiv.
Was bedeutet Direktvermarktung für Privatbesitzer?
Direktvermarktung ist der im EEG-2027-Entwurf geplante Ersatz für die feste Einspeisevergütung. Für Privatpersonen mit Kleinanlagen ist sie aktuell kaum praktikabel: Smart Meter fehlen flächendeckend, und Vermarktungskosten können bis zu 69 % der Erlöse aufzehren. Eigenverbrauch optimieren bleibt die deutlich sinnvollere Alternative.
Was passiert mit meiner Anlage nach 20 Jahren Förderung?
Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung wird eingespeister Strom nur noch zum Jahresmarktwert Solar vergütet. Nach Abzug der Vermarktungskosten bleiben deutlich niedrigere Erlöse als die ursprüngliche Vergütung. Eigenverbrauchsoptimierung durch Batteriespeicher und smarte Steuerung wird dann zur wichtigsten wirtschaftlichen Maßnahme für Ü20-Anlagen.

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