Solarspitzengesetz: Was sich für PV-Anlagen seit März 2025 geändert hat

Bei neuen PV-Anlagen sollten Sie den Batteriespeicher größer dimensionieren als üblich. Statt der Faustregel „1 kWh pro 1 kWp“ empfehlen wir mindestens 1,2-1,5 kWh pro kWp, um Verluste durch negative Börsenpreise und die 60%-Begrenzung vollständig zu kompensieren.

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Solarspitzengesetz: Was sich für PV-Anlagen seit März 2025 geändert hat

Bei neuen PV-Anlagen sollten Sie den Batteriespeicher größer dimensionieren als üblich. Statt der Faustregel „1 kWh pro 1 kWp“ empfehlen wir mindestens 1,2-1,5 kWh pro kWp, um Verluste durch negative Börsenpreise und die 60%-Begrenzung vollständig zu kompensieren.

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    Stellen Sie sich vor, Ihre PV-Anlage produziert an einem Tag so viel Strom, dass das Netz überlastet wird – und Sie trotzdem die volle Einspeisevergütung erhalten. Genau diese Situation führte zur Verabschiedung des Solarspitzengesetzes im März 2025. Der massive Ausbau von Solaranlagen in Deutschland hat dazu geführt, dass an sonnigen Tagen mehr Strom produziert wird, als das Netz aufnehmen kann. Diese Überlastung bringt nicht nur technische Herausforderungen mit sich, sondern verursacht auch hohe Kosten für Verbraucher. Das neue Gesetz schafft nun die Grundlage für eine intelligentere Netzintegration – und bietet gleichzeitig neue Chancen für vorausschauende Hausbesitzer.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Einspeisebegrenzung: Neue PV-Anlagen ohne intelligente Steuerungstechnik dürfen nur noch 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen– ein deutlicher Rückschritt gegenüber der abgeschafften 70%-Regel.

    Checkmark

    Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen: Betreiber von PV-Anlagen erhalten keine Einspeisevergütung mehr, wenn die Strompreise an der Börse ins Negative fallen – was an sonnigen Tagen häufiger auftritt.

    Checkmark

    Smart Meter wird Pflicht: Alle neuen Photovoltaikanlagen ab 7 kWp mĂĽssen mit einem intelligenten Messystem und einer Steuerbox ausgestattet werden, um die Einspeisung bedarfsgerecht zu regeln.

    Checkmark

    Direktvermarktung vereinfacht: Die Möglichkeiten zur Direktvermarktung von Solarstrom werden ausgeweitet, was neue Erlöschancen für Anlagenbetreiber eröffnet und die Wirtschaftlichkeit verbessern kann.

    Checkmark

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    Gesetzliche Grundlagen und energiewirtschaftliche Entwicklung

    Das Solarspitzengesetz steht im direkten Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und markiert eine wichtige Weiterentwicklung des deutschen Energiewirtschaftsrechts. Die rasante Expansion der Solarenergie und die damit verbundene massive Zunahme von PV-Strom haben zu einer neuen Herausforderung geführt: der Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen im Stromnetz. Besonders in Zeiten negativer Strompreise, die durch ein Überangebot an regenerativ erzeugtem Strom entstehen, gerät die Netzstabilität unter Druck. 

    Einspeisevergütung 2025: das ändert sich

    Das neue Gesetz setzt hier an und schafft rechtliche Rahmenbedingungen, die eine intelligente Balance zwischen dem weiteren Ausbau der Photovoltaik und der Netzstabilität ermöglichen. Durch die gezielte Steuerung der Einspeisung wird das Potenzial der Solarenergie optimal genutzt, ohne das Stromnetz zu überlasten – ein entscheidender Schritt für die erfolgreiche Energiewende in Deutschland.

    Solarenergie: Ausbauziel vs. installierte Leistung (2010 bis 2024)

    Solarspitzengesetz 2025: Alle Änderungen im Überblick

    Das Solarspitzengesetz bringt vier zentrale Veränderungen für Betreiber bzw. zukünftige Betreiber von PV-Anlagen mit sich. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Netzstabilität zu verbessern und die Einspeisung von Solarstrom bedarfsgerechter zu gestalten. Während die Änderungen zunächst Herausforderungen mit sich bringen, eröffnen sie durch intelligente Energiemanagement-Systeme und Stromspeicher neue Chancen für Anlagenbetreiber. 

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    1. Einspeisebegrenzung auf 60 % fĂĽr neue Anlagen ohne Steuerbox

    Neue Solaranlagen, die nicht über eine digitale Steuereinheit verfügen, werden automatisch auf 60 % ihrer Nennleistung begrenzt. Diese Regelung ersetzt die frühere 70%-Begrenzung und gilt, solange, bis die vorgeschriebene Smart-Meter-Technologie installiert ist. Für eine 10 kWp Anlage bedeutet dies, dass maximal 6 kW ins Netz eingespeist werden können, was zu deutlichen Ertragseinbußen führt.

    Exemplarische Einspeiseverluste

    Die Auswirkungen der 60%-Regelung lassen sich am Beispiel des sonnenreichen Monats Mai verdeutlichen. Eine 10 kWp Anlage hätte bei optimaler Ausrichtung etwa 1.200 kWh produziert, jedoch nur 720 kWh einspeisen können. Dies entspricht einem Verlust von 480 kWh oder etwa 38 € an entgangener Einspeisevergütung.

    Exemplarische Einspeiseverluste

    2. Keine EEG-VergĂĽtung bei negativen Strompreisen fĂĽr Neuanlagen

    Wenn die Strompreise an der Börse negativ werden – also unter null Cent pro kWh fallen – erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr. Negative Strompreise entstehen bei einem Überangebot an Strom, besonders an sonnigen Wochenenden oder Feiertagen. Diese Situation tritt etwa 50 bis 100 Stunden pro Jahr auf. Während dieser Zeiten kann ein Stromspeicher helfen, die Verluste zu minimieren, indem überschüssiger Strom zwischengespeichert wird.

    Jährliche Stunden mit negativen Strompreisen

    3. Smart Meter und Steuerbox werden Pflicht

    Alle neuen PV-Anlagen ab 7 kWp müssen mit einem intelligenten Messystem (Smart Meter) und einer digitalen Steuereinheit ausgestattet werden. Diese Technologie ermöglicht es den Netzbetreibern, die Einspeisung bei Bedarf zu drosseln. Die Installation übernehmen die örtlichen Messstellenbetreiber, die Kosten liegen bei etwa 100 bis 200 € jährlich. Der Vorteil: Mit der Steuerbox entfällt die 60%-Begrenzung und die Anlage kann ihre volle Leistung nutzen.

    4. Direktvermarktung des Stroms wird vereinfacht

    Das Solarspitzengesetz vereinfacht die Direktvermarktung von Solarstrom erheblich. Anlagenbetreiber können ihren Strom nun einfacher direkt an der Börse verkaufen, anstatt die feste Einspeisevergütung zu nutzen. Dies eröffnet Potenzial für höhere Erlöse, besonders bei günstigen Marktbedingungen. Moderne Energiemanagement-Systeme können automatisch zwischen Eigenverbrauch, Speicherung und Direktvermarktung wechseln.

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    Photovoltaik-Änderung März 2025: Welche Maßnahmen sind jetzt empfehlenswert?

    Das Solarspitzengesetz stellt Betreiber von PV-Anlagen vor neue Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig Chancen für optimierte Systeme. Mit den richtigen Maßnahmen können Sie die Auswirkungen der neuen Regelungen nicht nur abfedern, sondern sogar von ihnen profitieren. Entscheidend ist eine durchdachte Anlagenplanung, die auf Eigenverbrauchsoptimierung und intelligente Steuerung setzt.

    PV-Anlage mit Batteriespeicher und intelligentem Energiemanagement-System

    Einbau eines groĂźen Batteriespeichers

    Ein dimensionierter Stromspeicher wird unter den neuen Bedingungen zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor. Während bei negativen Börsenpreisen keine Einspeisevergütung fließt, können Sie überschüssigen Solarstrom in Ihrem Batteriespeicher zwischenlagern und später nutzen. Dies reduziert nicht nur die Verluste durch fehlende Vergütung, sondern maximiert auch Ihren Eigenverbrauchsanteil.

    Die optimale Speichergröße hängt von Ihrem Stromverbrauch und der PV-Anlage mit Speicher ab. Für eine 10 kWp Anlage empfehlen sich Speicherkapazitäten zwischen 8 und 12 kWh. Moderne Lithium-Ionen-Speicher erreichen Wirkungsgrade von über 95 % und amortisieren sich durch die eingesparten Stromkosten oft bereits nach 8 bis 12 Jahren. Zusätzlich profitieren Sie von lokalen Förderungen, die die Investitionskosten erheblich senken können.

    Nutzung eines intelligenten Energiemanagement-Systems

    Ein intelligentes Messsystem koordiniert die verschiedenen Komponenten Ihres Haushalts optimal miteinander. Es steuert nicht nur die Speicherung des Solarstroms, sondern auch den Betrieb von Verbrauchern wie Wärmepumpe, Wallbox oder Waschmaschine. Bei drohenden negativen Börsenpreisen aktiviert das System automatisch energieintensive Geräte oder lädt den Batteriespeicher prioritär.

    Diese intelligenten Systeme lernen aus Ihren Verbrauchsmustern und den Wetterprognosen, um die Energieflüsse vorausschauend zu optimieren. Dadurch können Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil von durchschnittlich 30 % auf bis zu 70 % steigern. Die Integration verschiedener Verbraucher schafft zusätzliche Flexibilität und macht Ihr System resilient gegen die Auswirkungen des Solarspitzengesetzes.

    Photovoltaik: Nutzung eines intelligenten Energiemanagement-Systems

    Fazit

    Das Solarspitzengesetz markiert einen wichtigen Wendepunkt für die deutsche Photovoltaik-Branche. Die neuen Regelungen mögen auf den ersten Blick wie Einschränkungen wirken, eröffnen aber gleichzeitig neue Möglichkeiten für intelligente und zukunftsorientierte PV-Systeme. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die auf smarte Technologien wie Stromspeicher, Energiemanagement-Systeme und steuerbare Verbraucher setzen, können auch unter den veränderten Bedingungen wirtschaftlich erfolgreich sein – teilweise sogar profitabler als zuvor.

    Die Zukunft der Photovoltaik liegt in der intelligenten Vernetzung und bedarfsgerechten Steuerung. Wer heute bereits in die richtige Technologie investiert, positioniert sich optimal für die kommenden Jahre. Die Energiewende wird dadurch nicht gebremst, sondern effizienter gestaltet. Moderne PV-Anlagen mit Batteriespeichern und smarten Energiemanagement-Systemen bieten Hausbesitzern mehr Unabhängigkeit vom Stromnetz und langfristig stabile Energiekosten.

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    FAQ

    FĂĽr wen gelten die neuen Solar-Regelungen?

    Die neuen Regelungen des Solarspitzengesetzes gelten für alle Photovoltaikanlagen, die seit März 2025 in Betrieb genommen wurden. Bestehende PV-Anlagen sind nicht betroffen und können weiterhin nach den bisherigen Bedingungen betrieben werden. Balkonkraftwerke bis 800 W Wechselrichterleistung sind von den Änderungen ausgenommen. Betreiber können jedoch freiwillig auf die neuen Regelungen umstellen und erhalten dann 0,6 Cent pro kWh zusätzliche Vergütung.

    Sind PV-Anlagen 2025 noch steuerfrei?

    Ja, die steuerlichen Vorteile für Photovoltaikanlagen bleiben bestehen. Für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und bis 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit in Mehrfamilienhäusern entfällt weiterhin die Einkommensteuer auf Erträge. Die Umsatzsteuer beträgt 0 % beim Kauf und Betrieb. Das Solarspitzengesetz ändert nichts an diesen steuerlichen Regelungen – es fokussiert sich ausschließlich auf die Netzstabilität und Einspeisevergütung.

    Welche Auswirkungen hat das Solarspitzengesetz 2025?

    Das Solarspitzengesetz führt zu einer bedarfsgerechteren Stromeinspeisung und reduziert Netzüberlastungen. Für Betreiber neuer PV-Anlagen bedeutet dies: keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen, 60%-Einspeisebegrenzung ohne Steuerbox und Smart Meter-Pflicht ab 7 kWp. Gleichzeitig entstehen neue Chancen durch vereinfachte Direktvermarktung und höhere Eigenverbrauchsanreize. Mit intelligentem Energiemanagement und Stromspeichern können Betreiber sogar profitieren.

    Ist ein Rundsteuerempfänger für PV-Anlagen ab 2025 Pflicht?

    Ja, für neue Photovoltaikanlagen ab 7 kWp ist eine digitale Steuereinheit (Steuerbox) zusammen mit einem Smart Meter verpflichtend. Diese Technik ermöglicht es den Netzbetreibern, die Einspeisung bei Bedarf zu steuern. Ohne diese Ausstattung wird die Anlage automatisch auf 60 % ihrer Nennleistung begrenzt. Der örtliche Messstellenbetreiber ist für den Einbau zuständig. Modern ausgestattete Anlagen können flexibel auf Netzbedürfnisse reagieren und erzielen oft bessere Erträge.

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