Einspeisevergütung und Eigenverbrauch 2026: Die optimale Strategie für Ihre PV-Anlage

Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich – und ab 2027 plant der Gesetzgeber, sie für Neuanlagen unter 25 kWp vollständig abzuschaffen. Wer 2026 eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich noch 20 Jahre garantierte Vergütung (aktuell 7,78 ct/kWh Überschuss, 12,34 ct/kWh Volleinspeisung) und profitiert gleichzeitig von durchschnittlich 3.360 € jährlicher Energiekosteneinsparung durch optimierten Eigenverbrauch. Als Deutschlands größter Energieberater analysieren wir Ihr Gebäude ganzheitlich und planen Ihre individuell dimensionierte PV-Anlage – inklusive Speicher und Wallbox – damit Sie das Maximum aus Ihrer Investition herausholen, bevor die EEG-Reform 2027 greift.

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    Die Einspeisevergütung und Eigenverbrauch stehen 2026 vor einer Zäsur: Ein Referentenentwurf des BMWE sieht vor, die garantierte Vergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kWp ab Januar 2027 abzuschaffen – wer jetzt handelt, sichert sich noch 20 Jahre Planungssicherheit. Hier erfahren Sie, welche aktuellen Vergütungssätze gelten, warum Eigenverbrauch meist profitabler ist und wie Sie mit der richtigen Strategie das Maximum aus Ihrer Anlage herausholen.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Garantierte Vergütung für 20 Jahre: Die Einspeisevergütung wird für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom gezahlt und ist für 20 Jahre ab Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage garantiert.

    Checkmark

    Aktuelle Vergütungssätze (Februar–Juli 2026): Bei Volleinspeisern liegt der Vergütungssatz aktuell bei 12,34 Cent/kWh, während Überschusseinspeiser 7,78 Cent/kWh erhalten. Ab August 2026 sinken die Sätze auf voraussichtlich 12,23 bzw. 7,71 Cent/kWh.

    Checkmark

    Eigenverbrauch meist wirtschaftlicher: Da die Stromgestehungskosten einer PV-Anlage bei ca. 6–14 Cent/kWh liegen und der durchschnittliche Haushaltsstrompreis laut BDEW bei rund 37 Cent/kWh, ist der Eigenverbrauch in der Regel deutlich profitabler als die reine Einspeisung ins Netz.

    Checkmark

    Jetzt handeln – 2027 entfällt die Vergütung für Neuanlagen: Ein Referentenentwurf des BMWE sieht vor, die garantierte Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kWp ab Januar 2027 abzuschaffen. Wer 2026 eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich noch 20 Jahre Planungssicherheit.

    Checkmark

    Individuell geplante PV-Anlage durch Enter: Als Deutschlands größter Energieberater plant Enter Ihre Photovoltaikanlage individuell auf Basis einer ganzheitlichen Gebäudeanalyse und sichert Ihnen bis zu 2.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung.

    Was ist die Einspeisevergütung und wie funktioniert sie?

    Ein zentrales Element des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das im Jahr 2000 eingeführt wurde, ist die Einspeisevergütung, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern. Die Einspeisevergütung ist das Geld, das Sie erhalten, wenn Sie Ihren selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Für jede Kilowattstunde (kWh), die Ihre PV-Anlage erzeugt und die Sie ins allgemeine Stromnetz einspeisen, erhalten Sie vom Netzbetreiber eine festgelegte Vergütung. Diese ist für volle 20 Jahre garantiert – eine Planungssicherheit, die eine zuverlässige Kalkulation der Amortisation ermöglicht.

    Bei der Einspeisevergütung wird zwischen zwei Modellen unterschieden:

    • Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist, wofür Sie eine höhere Vergütung erhalten.
    • Überschusseinspeisung: Sie nutzen einen Teil des erzeugten Solarstroms selbst, nur der Überschuss wird eingespeist und niedriger vergütet.

    Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von drei Faktoren ab:

    • dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage
    • der Größe Ihrer Anlage (angegeben in Kilowatt-Peak, kurz kWp)
    • der Art der Einspeisung (Voll- oder Überschusseinspeisung)

    Seit Februar 2024 sinkt die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 % – jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres. Um sie zu erhalten, muss Ihre PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sein.

    Historische Entwicklung der Einspeisevergütung

    Die Vergütungssätze sind seit Einführung des EEG deutlich gesunken. Das verdeutlicht, warum der Eigenverbrauch heute im Mittelpunkt einer wirtschaftlichen PV-Strategie steht:

    Jahr Überschusseinspeisung ≤ 10 kWp Volleinspeisung ≤ 10 kWp
    2010 ca. 39,14 Cent/kWh ca. 39,14 Cent/kWh
    2014 ca. 13,68 Cent/kWh ca. 13,68 Cent/kWh
    2018 ca. 12,20 Cent/kWh ca. 12,20 Cent/kWh
    2022 6,83 Cent/kWh 8,60 Cent/kWh
    2025 (Feb–Jul) 7,94 Cent/kWh 12,60 Cent/kWh
    2026 (Feb–Jul) 7,78 Cent/kWh 12,34 Cent/kWh

    Der Anstieg zwischen 2022 und 2025 ist auf die EEG-Novelle 2023 zurückzuführen, die die Volleinspeisung neu bepreiste. Der langfristige Trend zeigt jedoch klar: Die garantierte Vergütung sinkt, der Eigenverbrauch gewinnt an Bedeutung.

    Einspeisevergütung von PV-Strom erklärt

    Aktuelle Einspeisevergütungssätze 2026

    Die Einspeisevergütung für neu installierte PV-Anlagen wird halbjährlich angepasst. Für alle Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Vergütungssätze:

    Leistung der PV-Anlage Überschusseinspeisung Volleinspeisung
    bis 10 kWp 7,78 Cent/kWh 12,34 Cent/kWh
    10 bis 40 kWp 6,73 Cent/kWh 10,35 Cent/kWh
    40 bis 100 kWp 5,50 Cent/kWh 10,35 Cent/kWh

    Bei Anlagen über 10 kWp wird die Vergütung gestaffelt berechnet: Die ersten 10 kWp erhalten den höheren Satz, die weiteren Leistungsanteile den jeweils niedrigeren.

    Wichtig – das Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25. Februar 2025) ändert zwei wesentliche Punkte: Erstens wird die Einspeiseleistung neuer Anlagen auf 60 % der installierten Leistung gedrosselt, sofern kein Smart Meter mit Steuerbox vorhanden ist. Zweitens entfällt die Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen – wobei die Regelung schrittweise verschärft wird: In 2025 gilt dies bei drei oder mehr aufeinanderfolgenden negativen Stunden, in 2026 bereits ab zwei negativen Stunden und ab 2027 schon bei einer einzigen negativen Stunde. Die ausgefallenen Vergütungsstunden werden am Ende der 20-jährigen Garantiezeit nachgeholt – es geht also keine Vergütung dauerhaft verloren.

    PV-Anlage auf einem Hausdach

    Zukünftige Einspeisevergütungen

    Die Einspeisevergütung wird halbjährlich um 1 % gesenkt. Die nächste Senkung erfolgt zum 1. August 2026, die übernächste zum 1. Februar 2027. Die prognostizierten Werte:

    Ab August 2026:

    • Überschusseinspeisung bis 10 kWp: ca. 7,71 Cent/kWh
    • Volleinspeisung bis 10 kWp: ca. 12,23 Cent/kWh

    Ab Februar 2027:

    • Überschusseinspeisung bis 10 kWp: ca. 7,63 Cent/kWh
    • Volleinspeisung bis 10 kWp: ca. 12,11 Cent/kWh
    Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 10 kW

    Zukunft der Einspeisevergütung: Geplante Abschaffung ab 2027

    Die Einspeisevergütung steht vor dem größten Einschnitt seit ihrer Einführung. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), der am 27. Februar 2026 veröffentlicht wurde, sieht vor, die garantierte Einspeisevergütung für alle neu in Betrieb genommenen PV-Anlagen unter 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 abzuschaffen. CDU/CSU und SPD haben sich im April 2026 auf den Grundrahmen dieser EEG-Reform geeinigt.

    Was das konkret bedeutet:

    • Neuanlagen ab 2027: Anlagen unter 25 kWp erhalten keine feste EEG-Vergütung mehr. Stattdessen müssten Betreiber ihren Strom direkt vermarkten – ein erheblicher Mehraufwand für private Hausbesitzer.
    • Bestandsschutz: Alle Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, behalten ihre 20-jährige Vergütungsgarantie vollständig. Die Reform ändert nichts an bestehenden Ansprüchen.
    • Übergangslösung 2027–2029: Es ist eine Übergangsregelung geplant, die Details sind jedoch noch nicht final beschlossen.

    Was das für Sie bedeutet: Wer 2026 eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich noch 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung zu den aktuellen Sätzen – und profitiert gleichzeitig von weiter sinkenden Anlagenpreisen und bis zu 2.000 € Ersparnis durch den neutralen Anbietervergleich von Enter. Nach aktuellem Stand ist 2026 das letzte Jahr, in dem Hausbesitzer diese Planungssicherheit erhalten können.

    Einspeisevergütung und Eigenverbrauch: Was lohnt sich mehr?

    Obwohl die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung höher ausfällt, ist die wirtschaftlichere Option meist die Kombination aus Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung. Der Grund liegt in der deutlichen Preisdifferenz: Während Sie für eingespeisten Strom maximal 12,34 Cent/kWh erhalten, müssen Sie für Netzstrom laut BDEW-Strompreisanalyse rund 37 Cent/kWh bezahlen.

    Bei der Überschusseinspeisung sparen Sie durch jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom die hohen Kosten für Netzstrom. Die Stromgestehungskosten für Solarstrom – also was es Sie kostet, eine Kilowattstunde mit Ihrer PV-Anlage zu erzeugen – liegen laut Fraunhofer ISE (Studie August 2024) bei kleinen Dachanlagen zwischen 6,5 und 14,4 Cent/kWh ohne Speicher und zwischen 9 und 22,5 Cent/kWh mit Speicher. Selbst mit Speicher bleibt Solarstrom damit deutlich günstiger als Netzstrom.

    Grundsätzlich gilt diese Faustregel:

    • Eigenverbrauch: Sie sparen Stromkosten von ca. 37 Cent/kWh (BDEW-Haushaltsstrompreis 2026)
    • Einspeisung: Sie verdienen 7,78–12,34 Cent/kWh (je nach Anlagengröße und Einspeiseart)
    Preisunterschied Strom aus Stromnetz und Einspeisung

    Rechenbeispiel: Einspeisevergütung und Eigenverbrauch berechnen

    Betrachten wir drei verschiedene Szenarien für eine 10-kWp-Anlage, die jährlich etwa 10.000 kWh Strom erzeugt, und einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh. Grundlage: aktuelle Vergütungssätze (7,78 bzw. 12,34 Cent/kWh) und ein Netzstrompreis von 37 Cent/kWh (BDEW 2026).

    Szenario 1: Volleinspeisung

    • Gesamte Produktion wird eingespeist: 10.000 kWh
    • Einspeisevergütung: 12,34 Cent/kWh
    • Jährliche Einnahmen: 1.234 €
    • Stromkosten (bei 5.000 kWh Verbrauch und 37 Cent/kWh): 1.850 €
    • Gesamtbilanz: 1.234 € − 1.850 € = − 616 €

    Szenario 2: Überschusseinspeisung ohne Speicher

    • Eigenverbrauchsanteil: 30 % (3.000 kWh)
    • Eingesparte Stromkosten: 3.000 kWh × 37 Cent/kWh = 1.110 €
    • Eingespeister Überschuss: 7.000 kWh
    • Einspeisevergütung: 7,78 Cent/kWh
    • Einnahmen aus Einspeisung: 544,60 €
    • Restlicher Strombezug aus dem Netz: 2.000 kWh × 37 Cent/kWh = 740 €
    • Gesamtbilanz: 1.110 € + 544,60 € − 740 € = + 914,60 €

    Szenario 3: Überschusseinspeisung mit Speicher

    • Eigenverbrauchsanteil: 50 % (5.000 kWh)
    • Eingesparte Stromkosten: 5.000 kWh × 37 Cent/kWh = 1.850 €
    • Eingespeister Überschuss: 5.000 kWh
    • Einspeisevergütung: 7,78 Cent/kWh
    • Einnahmen aus Einspeisung: 389 €
    • Restlicher Strombezug aus dem Netz: 0 kWh
    • Gesamtbilanz: 1.850 € + 389 € = + 2.239 €

    Das Rechenbeispiel zeigt, dass die Überschusseinspeisung mit Speicher (Szenario 3) mit einem jährlichen Plus von 2.239 € die wirtschaftlichste Lösung ist. Im Vergleich dazu führt die reine Volleinspeisung (Szenario 1) zu einem jährlichen Minus von 616 €. Der entscheidende Hebel ist nicht die Einspeisevergütung, sondern die Einsparung teuren Netzstroms durch maximierten Eigenverbrauch.

    Wechsel zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch

    Sie haben sich für ein Modell entschieden, möchten aber wechseln? Das ist grundsätzlich möglich. Der Wechsel von Volleinspeisung zu Überschusseinspeisung (oder umgekehrt) muss dem Netzbetreiber schriftlich mitgeteilt werden – der Antrag muss in der Regel bis zum 30. November des laufenden Jahres gestellt werden, damit der Wechsel zum 1. Januar des Folgejahres wirksam wird. Beachten Sie: Beim Wechsel gilt dann der zum Zeitpunkt des Wechsels gültige Vergütungssatz, nicht mehr der ursprünglich zugesicherte.

    Solaranlage auf dem Dach eines Wohnhauses

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    Optimierungsmöglichkeiten für Ihre PV-Anlage

    Eine PV-Anlage bietet zahlreiche Möglichkeiten, um ihre Rentabilität zu maximieren und den eigenen Energieverbrauch zu optimieren. Hier sind die wichtigsten Strategien:

    Batteriespeicher für höheren Eigenverbrauch

    Ein Batteriespeicher erhöht Ihren Eigenverbrauchsanteil deutlich – von durchschnittlich 20–30 % auf bis zu 60–80 %. Überschüssiger Solarstrom wird tagsüber gespeichert und steht abends oder nachts zur Verfügung, wenn die Sonne nicht scheint.

    Verbrauchsverhalten anpassen

    Auch ohne Speicher lässt sich der Eigenverbrauch spürbar steigern: Starten Sie energieintensive Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Spülmaschine oder Trockner gezielt zur Mittagszeit, wenn Ihre PV-Anlage auf Hochtouren läuft. Typische Eigenverbrauchsquoten ohne besondere Maßnahmen liegen bei 20–30 %, mit Speicher bei 50–70 % und mit Speicher plus Wärmepumpe bei bis zu 80 %.

    Intelligentes Energiemanagement

    Smart-Home-Systeme koordinieren Ihre Stromerzeuger und -verbraucher automatisch. Mit Enter Connect, dem intelligenten Energiemanager von Enter, werden Wärmepumpe, PV-Speicher und Verbraucher in Echtzeit gesteuert – für maximale Effizienz und bis zu 3.360 € jährliche Energiekosteneinsparung im Komplettpaket.

    Wärmepumpe integrieren

    Wärmepumpen sind ideale Ergänzungen zu Solaranlagen. Durch den Betrieb der Wärmepumpe mit eigenem Solarstrom sinken die Heizkosten drastisch, während überschüssige Wärme in Pufferspeichern für später bereitgestellt werden kann.

    Kombination aus Wärmepumpe und PV-Anlage auf dem Dach

    Größe der Anlage optimieren

    Die optimale Anlagengröße hängt von Ihrem Stromverbrauch, Ihren Nutzungsgewohnheiten und den verfügbaren Dachflächen ab. Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von etwa 4.500 kWh wäre eine Anlage zwischen 5 und 10 kWp PV-Leistung sinnvoll.

    Enter unterstützt Sie bei der optimalen Auslegung Ihrer PV-Anlage. Auf Basis einer ganzheitlichen Gebäudeanalyse plant Enter Ihre Photovoltaikanlage individuell und sichert Ihnen bis zu 2.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung. Jetzt Solaranlage planen – bis zu 2.000 € günstiger.

    Einspeisevergütung richtig nutzen: Ihr Fahrplan für eine profitable PV-Anlage

    Die Einspeisevergütung ist ein wichtiger Baustein in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Ihrer Photovoltaikanlage, aber sie sollte nicht der alleinige Fokus sein. Die kontinuierlich sinkenden Vergütungssätze machen deutlich: Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms ist der Schlüssel zu einer rentablen PV-Anlage.

    Der wirtschaftliche Vorteil des Eigenverbrauchs liegt auf der Hand: Während Sie für eingespeisten Strom maximal 12,60 Cent/kWh erhalten, sparen Sie durch selbst genutzten Solarstrom etwa 34 Cent/kWh an Strombezugskosten. Mit einer gut geplanten Kombination aus Eigennutzung und Netzeinspeisung lässt sich die Amortisationszeit Ihrer Anlage deutlich verkürzen.

    Machen Sie den ersten Schritt zu Ihrer optimalen PV-Anlage: Jetzt Solaranlage planen – bis zu 2.000 € günstiger. Als Deutschlands größter Energieberater analysiert Enter Ihr Gebäude ganzheitlich, plant Ihre Photovoltaikanlage individuell und sichert Ihnen bis zu 2.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung – eine Investition, die sich nicht nur finanziell, sondern auch ökologisch lohnt.

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    FAQ

    Was ist eine Einspeisevergütung?

    Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Zahlung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie basiert auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Bundesregierung und wird ab dem Inbetriebnahmejahr für 20 Jahre garantiert. Wichtig: Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich diese 20-jährige Planungssicherheit – ab 2027 soll die feste Vergütung für Neuanlagen unter 25 kWp nach aktuellem Referentenentwurf entfallen.

    Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

    Um die Einspeisevergütung zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:

    1. Anmeldung beim Netzbetreiber: Beantragen Sie die Netzverknüpfung und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
    2. Netztechnische Freigabe: Der Netzbetreiber prüft Ihre Anlage und erteilt die Genehmigung zur Einspeisung.
    3. Montage und Inbetriebnahme: Die PV-Anlage wird durch einen Fachbetrieb installiert und in Betrieb genommen.
    4. Registrierung im Marktstammdatenregister: Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur registrieren – die Frist ist gesetzlich vorgeschrieben.
    5. Zählertausch: Für die Einspeisung benötigen Sie einen Zweirichtungszähler, den der Netzbetreiber gegen eine geringe Mietgebühr zur Verfügung stellt.
    6. Auszahlung: Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die Vergütung monatlich oder jährlich direkt vom Netzbetreiber.

    Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

    Aktuell (Februar bis Juli 2026) beträgt sie bei Überschusseinspeisung (Teileinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp 7,78 Cent/kWh und bei Volleinspeisung 12,34 Cent/kWh. Die Vergütungssätze sinken halbjährlich um 1 % – die nächste Absenkung erfolgt zum 1. August 2026 auf voraussichtlich 7,71 bzw. 12,23 Cent/kWh.

    Wer zahlt die Einspeisevergütung?

    Die Einspeisevergütung wird von Ihrem zuständigen Netzbetreiber ausgezahlt – also dem Unternehmen, das das Stromnetz in Ihrer Region betreibt (z. B. Netze BW, Westnetz, Bayernwerk Netz). Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Solarstrom abzunehmen und zu vergüten. Die Kosten werden über das EEG-Konto auf alle Stromverbraucher umgelegt.

    Wann wird Einspeisevergütung ausgezahlt?

    Die Auszahlung der Einspeisevergütung an PV-Betreiber erfolgt entweder monatlich oder jährlich, je nach Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber. Bei monatlicher Abrechnung wird der aktuelle Zählerstand erfasst, bei jährlicher erhalten Sie monatliche Vorauszahlungen mit finaler Abrechnung am Jahresende. Die meisten Netzbetreiber zahlen die Vergütung im Folgemonat oder -quartal aus.

    Kann ich zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch wechseln?

    Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Der Antrag muss schriftlich beim Netzbetreiber gestellt werden – in der Regel bis zum 30. November des laufenden Jahres, damit der Wechsel zum 1. Januar des Folgejahres wirksam wird. Beachten Sie: Beim Wechsel gilt der zum Zeitpunkt des Wechsels gültige Vergütungssatz, nicht mehr der ursprünglich zugesicherte. Da die Sätze halbjährlich sinken, sollten Sie diesen Schritt sorgfältig abwägen.

    Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?

    Für Neuanlagen ab 2027 ist eine weitreichende Reform geplant: Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) vom Februar 2026, dessen Grundrahmen CDU/CSU und SPD im April 2026 vereinbart haben, sieht vor, die feste EEG-Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 abzuschaffen. Stattdessen müssten Betreiber ihren Strom direkt vermarkten. Für Bestandsanlagen gilt Bestandsschutz – alle Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, behalten ihre 20-jährige Vergütungsgarantie vollständig. 2026 ist damit voraussichtlich das letzte Jahr, in dem Sie die garantierte Einspeisevergütung noch sichern können.

    Was passiert nach 20 Jahren, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?

    Nach Ablauf der EEG-Förderung können Sie weiterhin Solarstrom ins Netz einspeisen. Die Vergütung orientiert sich dann am Jahresmarktwert Solar – dieser lag 2025 bei ca. 4,51 Cent/kWh (Quelle: netztransparenz.de). Abzüglich der Vermarktungskostenpauschale (2026: 0,23 Cent/kWh) verbleiben netto rund 4,28 Cent/kWh. Alternativ – und wirtschaftlich meist attraktiver – können Sie den Eigenverbrauchsanteil erhöhen: etwa durch Nachrüstung eines Batteriespeichers, Integration einer Wärmepumpe oder Nutzung des ab Juni 2026 möglichen Energy Sharings, das es erlaubt, überschüssigen Solarstrom direkt an Nachbarn zu verkaufen. Als Deutschlands größter Sanierungsvergleich analysiert Enter Ihre individuelle Situation und plant die optimale PV-Anlage inkl. Speicher – bis zu 2.000 € günstiger und mit maximal möglicher Förderung.

    Wie wird die Einspeisevergütung steuerlich behandelt?

    Für die meisten privaten PV-Besitzer ist die steuerliche Behandlung seit 2022 deutlich einfacher geworden: Für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 eine Einkommensteuerbefreiung – Sie müssen die Einspeisevergütung nicht in der Steuererklärung angeben. Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem ein Umsatzsteuer-Nullsatz beim Kauf einer PV-Anlage. Wer die Kleinunternehmerregelung wählt, muss keine Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung abführen. Im Ergebnis entfällt für die meisten Eigenheimbesitzer der bürokratische Aufwand rund um die Steuer vollständig.

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