KfW-Antrag Wärmepumpe: So sichern Sie sich bis zu 70 % Förderung

Enter begleitet Sie durch den gesamten KfW-Antragsprozess für Ihre Wärmepumpe – von der Vorbereitung der Unterlagen über die Antragstellung bis zur maximalen Förderung von bis zu 70 %. Sichern Sie sich jetzt kostenlose digitale Beratung und sparen Sie durchschnittlich 5.800 € gegenüber dem Marktdurchschnitt.

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    Sie möchten Ihre alte Heizung durch eine klimafreundliche Wärmepumpe ersetzen und dabei von der staatlichen Förderung profitieren? Der KfW-Antrag für Wärmepumpen ermöglicht Ihnen Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten – doch viele Hausbesitzer scheuen den vermeintlich komplizierten Antragsprozess. Dabei ist die Beantragung mit der richtigen Vorbereitung deutlich einfacher als gedacht.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Bis zu 70 % Förderung möglich: Die KfW-Heizungsförderung bietet Zuschüsse für den Einbau einer Wärmepumpe – bestehend aus Grundförderung (30 %), Effizienzbonus (5 %), Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) und Einkommensbonus (30 %). Die maximale Förderhöhe ist auf 70 % gedeckelt.

    Checkmark

    Antrag vor Arbeitsbeginn erforderlich: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Arbeiten im KfW-Kundenportal „Meine KfW" gestellt werden, sonst verfällt der Förderanspruch. Ein Vertrag ohne aufschiebende Bedingung gilt bereits als schädlicher Vorhabenbeginn.

    Checkmark

    Bestätigung zum Antrag notwendig: Für die Antragsstellung benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen sowie einen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung bezüglich der KfW-Förderzusage.

    Checkmark

    Enter begleitet Sie zum Erfolg: Enter unterstützt Sie von der ersten Beratung bis zur maximalen Förderung – transparent, günstig und stressfrei durch den gesamten Antragsprozess mit Zugang zu über 140 geprüften Handwerksbetrieben.

    Was ist die KfW-Heizungsförderung für Wärmepumpen?

    Das KfW-Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" ist die zentrale Fördermaßnahme für den Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Die Förderung ist seit Ende 2023 verfügbar und Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, die ihre alte Heizung durch eine klimafreundliche Wärmepumpe ersetzen möchten.

    Die Heizungsförderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die Sie kombinieren können:

    • Grundförderung: 30 % für alle förderfähigen Wärmepumpen.
    • Effizienzbonus: zusätzliche 5 % für besonders effiziente Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten.
    • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % beim Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen (gilt bis Ende 2028).
    • Einkommensbonus: 30 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €.

    Die Förderung ist auf maximal 70 % gedeckelt und bezieht sich auf förderfähige Kosten bis zu 30.000 € bei Einfamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich der Förderhöchstbetrag je nach Anzahl der Wohneinheiten. Enter hilft Ihnen, alle verfügbaren Boni zu identifizieren und zu beantragen – für Ihre maximale Fördersumme.

    Voraussetzungen für die KfW-Förderung

    Damit Sie die KfW-Heizungsförderung für Ihre Wärmepumpe erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Bestehendes Wohngebäude: Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen.
    • Eigentumsverhältnisse: Sie müssen als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
    • Förderfähige Wärmepumpe: Die Wärmepumpe muss auf der Liste förderfähiger Wärmeerzeuger im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal (WEP) stehen.
    • Heizungsoptimierung: Der Einbau muss mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems und einem hydraulischen Abgleich verbunden sein.
    • Antragstellung vor Arbeitsbeginn: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.
    • Vertrag mit Bedingung: Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung muss vorliegen.

    Die aufschiebende oder auflösende Bedingung bedeutet: Der Vertrag tritt erst in Kraft bzw. kann aufgelöst werden, wenn die KfW-Förderzusage vorliegt. So sind Sie abgesichert, falls die Förderung nicht bewilligt wird.

    Welche Unterlagen benötigen Sie für den KfW-Antrag?

    Für einen erfolgreichen KfW-Antrag benötigen Sie verschiedene Dokumente zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Prozess. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie wann bereithalten müssen:

    Dokument Beschreibung Zeitpunkt
    Bestätigung zum Antrag (BzA) Vom Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen erstellt, enthält BzA-ID (15-stellige Nummer) Vor Antragstellung
    Lieferungs- und Leistungsvertrag Mit aufschiebender/auflösender Bedingung bezüglich KfW-Zusage Vor Antragstellung
    Grundbuchauszug Nachweis der Eigentumsverhältnisse Bei Nachweiseinreichung
    Bestätigung nach Durchführung (BnD) Vom Experten/Fachunternehmen nach Abschluss der Arbeiten Nach Umsetzung
    Rechnungen Alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten Bei Nachweiseinreichung
    Einkommensteuerbescheide Bei Beantragung des Einkommensbonus (2. und 3. Jahr vor Antragstellung) Bei Nachweiseinreichung

    Die Bestätigung zum Antrag ist das zentrale Dokument für die Antragstellung. Sie enthält alle technischen Daten zur geplanten Wärmepumpe und bestätigt die Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Ohne die BzA-ID können Sie den Antrag im Kundenportal nicht abschließen.

    Enter unterstützt Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und stellt sicher, dass nichts fehlt. Unsere Energieeffizienz-Experten prüfen Ihre Dokumente auf Vollständigkeit und erstellen die notwendigen Bestätigungen – für eine reibungslose Antragstellung ohne Verzögerungen.

    Schritt für Schritt: So stellen Sie den KfW-Antrag für Ihre Wärmepumpe

    Der Antragsprozess für die KfW-Heizungsförderung gliedert sich in fünf überschaubare Schritte. Die Einhaltung der richtigen Reihenfolge ist entscheidend für Ihren Fördererfolg – bereits kleine Fehler können dazu führen, dass Ihr Förderanspruch verfällt. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung führen wir Sie sicher durch den gesamten Prozess.

    Schritt 1 – Registrierung im KfW-Kundenportal

    Bevor Sie Ihren Förderantrag stellen können, müssen Sie sich im Kundenportal „Meine KfW" registrieren. Der Registrierungsprozess ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten:

    1. Rufen Sie das Portal unter meine.kfw.de auf
    2. Klicken Sie auf „Jetzt registrieren"
    3. Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus (Name, E-Mail-Adresse, Passwort)
    4. Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse über den zugesandten Link

    Bestehende Accounts aus dem alten KfW-Zuschussportal können nicht verwendet werden – eine Neuregistrierung ist erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den Zugang zu allen KfW-Förderprogrammen für Privatpersonen.

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    Beachten Sie: Nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer kann den Antrag stellen. Eine Bevollmächtigung Dritter ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen gelten nur für Wohnungseigentümergemeinschaften mit speziellen Regelungen für die Verwaltung.

    Schritt 2 – Antrag ausfüllen und einreichen

    Nach erfolgreicher Anmeldung im Kundenportal wählen Sie das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)" aus. Im Förderantrag geben Sie alle erforderlichen Informationen zu Ihrem Vorhaben ein:

    • Art der Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser etc.)
    • Gebäudedaten (Adresse, Baujahr, Wohnfläche)
    • Voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme
    • Gewünschte Förderkomponenten (Grundförderung, Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus)

    Das Kundenportal berechnet automatisch, welche Fördersumme Sie erwarten können. Laden Sie den Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung sowie die Bestätigung zum Antrag (BzA) hoch. Der Bundesverband Wärmepumpe stellt eine hilfreiche Ausfüllhilfe zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch den Antrag führt.

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    Wichtiger Hinweis: Zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie noch keine Arbeiten vor Ort beginnen – der Antrag muss erst bewilligt werden. Ein vorzeitiger Beginn führt zum Verlust des Förderanspruchs.

    Schritt 3 – Bestätigung zum Antrag (BzA) hochladen

    Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein zentrales Dokument für die Heizungsförderung. Dieses Formular wird von einem Energieeffizienz-Experten oder einem Fachunternehmen erstellt und enthält alle relevanten technischen Daten:

    • Eine 15-stellige BzA-ID, die Sie bei der Antragstellung eingeben müssen
    • Technische Details zur geplanten Wärmepumpe und deren Leistungsdaten
    • Bestätigung der Einhaltung technischer Mindestanforderungen
    • Förderfähige Gesamtkosten der Maßnahme

    Laden Sie die BzA als PDF-Datei im Kundenportal „Meine KfW" hoch. Ohne diese Bestätigung kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Die BzA stellt sicher, dass die geplante Wärmepumpe alle Fördervoraussetzungen erfüllt und auf der Liste förderfähiger Wärmeerzeuger im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal steht. Nach Einreichung aller Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb von 3 bis 10 Werktagen eine Zuschusszusage von der KfW. Diese Zusage reserviert den Zuschussbetrag für Sie und erlaubt Ihnen, mit den Arbeiten zu beginnen.

    Schritt 4 – Umsetzung der Maßnahme

    Sobald Sie die Zusage von der KfW erhalten haben, können Sie mit dem Einbau der Wärmepumpe beginnen. Die Umsetzungsphase unterliegt bestimmten Vorgaben, die Sie unbedingt beachten müssen:

    • Die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten nach Zusage vollständig abgeschlossen sein
    • Alle Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden
    • Der hydraulische Abgleich und die Optimierung des Heizungsverteilungssystems sind Pflicht
    • Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig auf

    Nach Abschluss der Arbeiten lassen Sie sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Fachunternehmen oder Energieberater ausstellen. Diese enthält eine 15-stellige BnD-ID und bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme gemäß den Fördervoraussetzungen.

    Checkmark

    Wichtiger Hinweis: Beginnen Sie nicht mit den Arbeiten, bevor Sie die Zusage erhalten haben. Ein vorzeitiger Beginn gilt als schädlicher Vorhabenbeginn und führt zum Verlust Ihres Förderanspruchs – auch wenn der Antrag bereits gestellt wurde.

    Schritt 5 – Nachweise einreichen und Auszahlung erhalten

    Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie sich identifizieren und Ihre Nachweise im Kundenportal einreichen. Die Identifizierung können Sie auf verschiedenen Wegen durchführen:

    • eID-Verfahren (Online-Ausweisfunktion des Personalausweises)
    • SCHUFA-IdentitätsCheck
    • Video-Identifizierung
    • Postident-Verfahren in einer Postfiliale

    Laden Sie anschließend im Kundenportal „Meine KfW" folgende Dokumente hoch:

    • Bestätigung nach Durchführung (BnD) mit BnD-ID
    • Alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten
    • Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
    • Gegebenenfalls weitere Nachweise für Boni (Einkommensteuerbescheide, Nachweise zum Alter der Altanlage)

    Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss in der Regel zur Mitte oder zum Ende des Monats auf Ihr Konto aus. Die Bearbeitungszeit beträgt meist 2 bis 4 Wochen nach Einreichung der vollständigen Nachweise.

    Wie lange dauert die Bearbeitung des KfW-Antrags?

    Die Bearbeitungszeiten für die KfW-Heizungsförderung variieren je nach Auslastung der KfW, aber Sie können mit folgenden Richtwerten rechnen:

    • Zusage nach Antragstellung: In der Regel 3–10 Werktage
    • Umsetzungsfrist: 36 Monate ab Zusage für die vollständige Durchführung der Maßnahme
    • Prüfung der Nachweise: 2–4 Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen
    • Auszahlung: Zur Monatsmitte oder zum Monatsende nach erfolgreicher Prüfung

    In Zeiten hoher Nachfrage – beispielsweise zu Jahresbeginn oder nach Änderungen der Förderkonditionen – können die Bearbeitungszeiten länger ausfallen. Die KfW hat einen virtuellen Warteraum eingerichtet, um Systemüberlastungen zu vermeiden. Wenn Sie an der Reihe sind, haben Sie 10 Minuten Zeit, um zu bestätigen, dass Sie ins Kundenportal weitergeleitet werden möchten.

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    Tipp: Stellen Sie Ihren Förderantrag möglichst frühzeitig und außerhalb von Stoßzeiten. Planen Sie Pufferzeiten ein, insbesondere wenn Sie auf die Auszahlung zur Finanzierung angewiesen sind. Enter begleitet Sie durch den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass alle Fristen eingehalten werden – von der Antragstellung bis zur Auszahlung.

    Häufige Fehler bei der Antragstellung vermeiden

    Bei der Beantragung der KfW-Heizungsförderung für Wärmepumpen kommt es immer wieder zu vermeidbaren Fehlern, die zu Ablehnungen oder Verzögerungen führen. Die folgenden Stolpersteine sollten Sie unbedingt vermeiden:

    1. Vorzeitiger Beginn der Arbeiten: Warten Sie unbedingt die Zusage ab, bevor Sie mit den Arbeiten vor Ort beginnen. Ein Vertragsabschluss ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt bereits als schädlicher Vorhabenbeginn und führt zum Verlust des Förderanspruchs.
    2. Fehlende oder unvollständige BzA: Stellen Sie sicher, dass die Bestätigung zum Antrag alle erforderlichen Angaben enthält und von einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen erstellt wurde. Prüfen Sie die BzA-ID vor Antragstellung auf Richtigkeit.
    3. Nicht förderfähige Wärmepumpe: Prüfen Sie vorab im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal, ob Ihr gewünschtes Wärmepumpen-Modell auf der Liste förderfähiger Wärmeerzeuger steht. Nicht gelistete Geräte sind von der Förderung ausgeschlossen.
    4. Fehlender hydraulischer Abgleich: Die Optimierung des Heizungsverteilungssystems inklusive hydraulischem Abgleich ist Fördervoraussetzung und darf nicht vergessen werden. Ohne diesen Nachweis wird die Förderung nicht ausgezahlt.
    5. Versäumte Fristen: Reichen Sie die Nachweise spätestens 36 Monate nach Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung ein. Bei Fristversäumnis verfällt Ihr Förderanspruch.
    6. Unvollständige Nachweise: Sammeln Sie alle Rechnungen und Dokumente sorgfältig und prüfen Sie vor Einreichung die Vollständigkeit anhand der Checklisten der KfW. Fehlende Unterlagen verzögern die Auszahlung erheblich.

    Mit Enter zur maximalen Förderung – stressfrei und transparent

    Der KfW-Antrag für Wärmepumpen kann komplex erscheinen – mit Enter wird er zum transparenten und stressfreien Prozess. Als Deutschlands größter Sanierungsvergleich bieten wir Ihnen den schnellsten, sichersten und günstigsten Einstieg in Ihr Heizungsprojekt. Wir bringen Sie direkt mit geprüften Handwerkern zusammen und begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Sanierung.

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    FAQ

    Wie beantrage ich die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?

    Registrieren Sie sich im KfW-Kundenportal „Meine KfW" und stellen Sie dort vor Beginn der Arbeiten Ihren Antrag. Sie benötigen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen sowie einen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung. Nach Erhalt der Zusage können Sie mit dem Einbau beginnen. Enter begleitet Sie durch den gesamten Prozess und sichert Ihnen die maximale Förderung.

    Wie lange dauert ein KfW-Antrag für Wärmepumpen?

    Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 3–10 Werktage bis zur Zusage. Nach Abschluss der Arbeiten und Einreichung der Nachweise benötigt die KfW weitere 2–4 Wochen für die Prüfung. Die Auszahlung erfolgt dann zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Insgesamt sollten Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung mit 2–4 Monaten rechnen, je nach Komplexität Ihres Projekts und aktueller Auslastung der KfW.

    Wie stelle ich einen Antrag bei der KfW?

    Melden Sie sich im Kundenportal „Meine KfW" an und wählen Sie das Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude". Geben Sie die BzA-ID aus Ihrer Bestätigung zum Antrag ein, laden Sie den Lieferungs- und Leistungsvertrag hoch und füllen Sie alle erforderlichen Felder aus. Das Portal berechnet automatisch Ihre voraussichtliche Fördersumme. Nach Prüfung erhalten Sie die Zusage per E-Mail und können mit den Arbeiten beginnen.

    Kann ich den KfW-Antrag auch selbst stellen?

    Ja, als Eigentümer können Sie den Antrag selbst im Kundenportal stellen. Sie benötigen jedoch eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen. Eine Bevollmächtigung Dritter ist grundsätzlich nicht möglich. Enter unterstützt Sie bei der Vorbereitung aller Unterlagen und stellt sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist – für eine reibungslose Bearbeitung und maximale Fördersumme.

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