Wärmepumpen-Förderung bereits gesenkt: Was jetzt gilt

Das KfW-Portal ist derzeit geschlossen und nimmt bis zum 21. Juli 2026 keine neuen Anträge entgegen. Ab dem 21. Juli öffnet das Portal wieder – und gleichzeitig tritt die neue Wärmepumpen-Förderung in Kraft. Enter sichert Ihnen die Förderkonditionen bereits heute mit der Fördergarantie und der Preisgarantie ab.

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    Die Bundesregierung hat entschieden: Die Wärmepumpen-Förderung wird ab dem 21. Juli 2026 neu geregelt – und das KfW-Portal öffnet genau dann wieder. Für die meisten Eigentümer bedeutet die neue Regelung bis zu mehrere Tausend Euro weniger Zuschuss – und alle sechs Monate wird es weiter weniger. Enter analysiert Ihre individuelle Situation und sichert Ihnen mit Fördergarantie und Preisgarantie die bestmöglichen Konditionen – bereits jetzt, vor dem Stichtag.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    KfW-Portal derzeit geschlossen: Das Portal „Meine KfW" nimmt bis 21. Juli 2026 keine neuen Anträge entgegen. Wer jetzt handeln will, kann noch keinen Antrag stellen.

    Checkmark

    Gilt ab 21. Juli: Die neue Wärmepumpen-Förderung tritt am 21. Juli 2026 in Kraft – gleichzeitig öffnet das KfW-Portal wieder. Wer jetzt plant, kann sich die Konditionen mit der Enter-Fördergarantie bereits heute sichern.

    Checkmark

    Die Treppe nach unten: Alle sechs Monate sinkt die Förderung erneut – durch die schrittweise Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus und der förderfähigen Kostenhöchstgrenze. Für Gruppen B und C: Jedes weitere Halbjahr Warten kostet bares Geld.

    Checkmark

    Wer ab 21. Juli mehr bekommt: Haushalte mit niedrigem Einkommen (bis 30.000 € / bis 40.000 € mit Kind) erhalten ab dem 21. Juli bis zu 80 % Förderung – das ist die einzige Gruppe, die durch die neue Regelung gewinnt.

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    Enter sichert trotzdem ab: Als Deutschlands größter Energieberater übernimmt Enter den KfW-Antrag vollständig – und garantiert mit der Fördergarantie die 100 % gesicherte Auszahlung sowie mit der Preisgarantie stabile Kosten bis Ende Sommer 2027.

    Was jetzt gilt: Die neue Förderstruktur

    Das Prinzip der KfW-Heizungsförderung bleibt erhalten – der Zuschuss für den Tausch einer alten Heizung auf eine Wärmepumpe läuft weiterhin über das KfW-Programm 458. Was sich geändert hat, ist die Höhe – und es wird schrittweise weiter sinken.

    Die neue Förderstruktur (gilt ab 21. Juli 2026):

    Förderbaustein Fördersatz Voraussetzung
    Grundförderung 30 % Alle selbstnutzenden Eigentümer beim Wechsel auf Wärmepumpe
    Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (war: 20 %) Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung (Gas, Öl, Kohle)
    Einkommensbonus 40 % Haushaltseinkommen ≤ 30.000 €
    Einkommensbonus 30 % Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €
    Einkommensbonus 10 % Haushaltseinkommen ≤ 50.000 €
    Familienzuschlag (neu) –10.000 € auf Einkommen Mind. 1 Kind unter 18 im Haushalt
    Maximal kombiniert bis zu 80 % Bei ≤ 30.000 € Einkommen, auf 28.000 € förderfähige Kosten

    Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel entfällt mit der neuen Regelung vollständig.

    Die Treppe: So geht es alle sechs Monate weiter nach unten:

    Zeitraum Klimageschwindigkeitsbonus Förderfähige Kosten max.
    Ab 21. Juli 2026 16 % 28.000 €
    I. Halbjahr 2027 12 % 27.250 €
    II. Halbjahr 2027 8 % 26.500 €
    I. Halbjahr 2028 4 % 25.750 €
    II. Halbjahr 2028 entfällt 25.000 €

    Stand: Beschluss Bundesregierung Juli 2026.

    Wer gewinnt, wer verliert: Die drei Eigentümer-Gruppen

    Die neue Förderstruktur trifft Eigentümer sehr unterschiedlich. Entscheidend sind zwei Faktoren: das zu versteuernde Haushaltseinkommen und der Zustand der aktuellen Heizung.

    Wärmepumpen Förderung sinkt ab 2027 enter 4

    Gruppe A – Niedriges Einkommen (bis 30.000 € / bis 40.000 € mit Kind): Die einzige Gruppe, die jetzt mehr bekommt

    Diese Eigentümer profitieren von der stärkeren sozialen Staffelung. Der erhöhte Einkommensbonus führt ab sofort auf bis zu 80 % Förderquote – mehr als bisher möglich war.

    Was das bedeutet: Eine Wärmepumpe mit 28.000 € förderfähigen Kosten ergibt jetzt einen Zuschuss von bis zu 22.400 €.

    Auch für diese Gruppe gilt die Treppe nach unten. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle sechs Monate weiter – wer wartet, verliert auch hier. Jetzt handeln heißt: maximale 80 %-Förderung sichern, bevor die nächste Stufe greift.

    Gruppe B – Alte fossile Heizung, hohes Einkommen (über 40.000 €): Alle sechs Monate mehr verlieren

    Diese Eigentümer verlieren durch die neue Staffelung bereits jetzt erheblich – und alle sechs Monate folgt die nächste Stufe der Degression.

    Was das bedeutet: Wer heute noch 70 % auf 30.000 € förderfähige Kosten erhalten hätte (21.000 €), bekommt jetzt weniger – und in sechs Monaten nochmals weniger. Die Förderdifferenz wächst mit jedem Halbjahr.

    Der Handlungszeitpunkt ist jetzt. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung hat und über 40.000 € verdient, verliert bei jedem weiteren Halbjahr Wartezeit Tausende Euro Förderung – Stufe für Stufe.

    Gruppe C – Neuere Heizung, hohes Einkommen (über 40.000 €): Kaum noch Förderung ab 2028

    Wer eine Heizung hat, die nicht mehr als „fossil und funktionstüchtig" gilt, erhält keinen Klimageschwindigkeitsbonus. Mit höherem Einkommen und ohne Bonus bleibt künftig nur die Grundförderung von 30 % – auf sinkende förderfähige Kosten.

    Was das bedeutet: Ab 2028 sind Zuschüsse für diese Gruppe auf ca. 7.500 € oder weniger geschrumpft – bei Investitionskosten von meist über 30.000 €.

    Für diese Gruppe ist der richtige Zeitpunkt entscheidend: Wer jetzt handelt, sichert sich noch die höchstmögliche Förderung – bevor die förderfähigen Kosten alle sechs Monate weiter sinken. Enter prüft kostenlos, welche Förderung in Ihrer Situation konkret möglich ist.

    Was das in Euro bedeutet: Förderbeträge im Vergleich

    Zu versteuerndes Jahreseinkommen Heute (Juli 2026) I. Hj. 2027 II. Hj. 2027 Bis II. Hj. 2028
    Bis 30.000 € 22.400 € ↑ 21.800 € ca. 20.000 € ca. 17.500 €
    30.001–40.000 € 19.600 € 19.075 € ca. 17.500 € ca. 15.000 €
    40.001–50.000 € 15.680 € 14.170 € ca. 12.500 € ca. 10.000 €
    Über 50.000 € 12.880 € 11.445 € ca. 10.000 € ca. 7.500 €

    Stand: Beschluss Bundesregierung Juli 2026. Endgültige Beträge können sich im parlamentarischen Verfahren noch anpassen.

    Warum das KfW-Portal jetzt geschlossen ist – und was Enter tut

    Das KfW-Portal „Meine KfW" ist derzeit bis zum 21. Juli 2026 für neue Antragsstellungen nicht verfügbar. Das bedeutet: Wer sich entscheidet und heute handeln will, kann den KfW-Antrag noch nicht selbst stellen. Für Eigentümer, die durch die neue Förderstruktur weniger Zuschuss erhalten, gleicht Enter das mit dem 1.000 € Förderausgleichs-Bonus zusätzlich aus.

    Als Deutschlands größter Energieberater analysiert Enter zuerst, bevor empfohlen wird. Das bedeutet konkret:

    1. Individuelle Förderprüfung: Enter berechnet Ihre exakte Förderhöhe nach aktuellem Recht – inklusive Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus für Ihre konkrete Situation.
    2. Vollständige Antragsübernahme: Enter stellt den KfW-Antrag komplett vor Arbeitsbeginn – nach Öffnung des Portals am 21. Juli 2026 – inklusive aller nötigen Nachweise.
    3. Fördergarantie: 100 % garantierte Auszahlung der KfW-Förderung oder Differenz-Erstattung.
    4. Preisgarantie: Stabile Installationspreise bis Ende Sommer 2027 – unabhängig von Marktentwicklungen.
    5. 1.000 € Förderausgleichs-Bonus: Für Eigentümer, die durch die neue Regelung Förderung verlieren.
    6. Neutraler Anbietervergleich: Enter ist kein Hersteller, sondern unabhängiger Energieberater. Das spart Eigentümern durchschnittlich 5.800 € durch den Vergleich geeigneter Anbieter und Modelle.
    7. Langzeit-Service: Fester Ansprechpartner inklusive 2 Jahre Fernwartung mit Enter Connect.

    Mit über 37.000+ abgeschlossenen Projekten und mehr als 150+ Mio. € gesicherten Fördermitteln verfügt Enter über mehr Erfahrung mit KfW-Anträgen für Wärmepumpen als jeder andere Energieberater in Deutschland.

    Jetzt kostenlose Beratung anfragen – Enter berechnet Ihre individuelle Förderhöhe, sichert mit der Fördergarantie die maximale KfW-Auszahlung und schützt mit der Preisgarantie Ihren Investitionsplan.

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    FAQ

    Wann tritt die neue Förderregelung in Kraft?

    Die neue Wärmepumpen-Förderung tritt am 21. Juli 2026 in Kraft – gleichzeitig öffnet das KfW-Portal wieder. Bis dahin gelten noch die bisherigen Konditionen, aber die Zeit läuft: Alle sechs Monate folgt nach dem 21. Juli die nächste Absenkungsstufe.

    Warum ist das KfW-Portal gerade geschlossen?

    Das KfW-Portal „Meine KfW" ist bis zum 21. Juli 2026 für neue Antragsstellungen nicht verfügbar. Anträge, die vor der Schließung eingegangen sind, werden weiterhin bearbeitet. Enter stellt Ihren Antrag unmittelbar nach Portal-Öffnung und sichert mit der Förder- und Preisgarantie Ihre aktuellen Konditionen bereits jetzt ab.

    Was bedeutet der 1.000 € Förderausgleichs-Bonus von Enter?

    Eigentümer, die aufgrund der neuen Förderstruktur weniger Zuschuss erhalten als nach bisherigem Recht möglich gewesen wäre, erhalten von Enter einen Ausgleich von 1.000 € – direkt als Abzug vom Installationspreis. Der Bonus gilt in Verbindung mit der Preisgarantie bis Ende Sommer 2027.

    Welche Eigentümer sind am stärksten betroffen?

    Am stärksten betroffen sind Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 40.000 €, insbesondere wenn sie eine noch relativ neue oder bereits modernisierte Heizung besitzen. Diese Gruppe verliert durch den wegfallenden oder stark reduzierten Einkommensbonus und die Degression des Klimageschwindigkeitsbonus zusammen mehrere Tausend Euro Förderung – und alle sechs Monate mehr.

    Was passiert mit dem Klimageschwindigkeitsbonus?

    Der Klimageschwindigkeitsbonus – bisher 20 % für den Tausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung – sinkt ab dem 21. Juli 2026 auf 16 %. Danach folgt alle sechs Monate die nächste Stufe: 12 %, 8 %, 4 %, bis er im II. Halbjahr 2028 vollständig entfällt. Wer eine Ölheizung austauschen oder eine Wärmepumpe nachrüsten möchte, sollte diese Degression in der Planung berücksichtigen.

    Wie hoch ist die maximale Förderung für eine Wärmepumpe aktuell?

    Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 € sind heute bis zu 80 % Förderung auf 28.000 € förderfähige Kosten möglich – das sind bis zu 22.400 €. Für höhere Einkommensgruppen sinkt die Förderquote. Enter berechnet Ihre individuelle Förderhöhe kostenlos im Beratungsgespräch.

    Übernimmt Enter den KfW-Antrag für mich?

    Enter übernimmt den vollständigen Förderantrag und garantiert mit der Fördergarantie die 100 % gesicherte Auszahlung der KfW-Förderung – oder erstattet die Differenz. Mit über 150+ Mio. € bereits gesicherten Fördermitteln ist Enter der erfahrenste Partner für KfW-Anträge bei Wärmepumpen in Deutschland.

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