§ 14a EnWG 2026: Was bedeutet die Steuerbarkeit meiner Wärmepumpe und was spare ich?

§ 14a EnWG ist kein bürokratischer Pflichtakt, sondern eine jährliche Gutschrift: Wer die Steuerbarkeit seiner Wärmepumpe anmeldet, erhält automatisch eine Netzentgeltreduzierung von 110 bis 190 € pro Jahr, ohne dass der Netzbetreiber auch nur einmal eingreifen muss.

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    Sie haben eine neue Wärmepumpe installiert oder planen gerade die Anschaffung, und Enter begleitet Sie dabei von der Anmeldung bis zur optimalen Modulwahl. Plötzlich taucht jedoch der Begriff „Steuerbarkeit“ auf: Der Netzbetreiber fordert eine Anmeldung, es ist die Rede von Dimmung und Modulen. Was steckt dahinter? Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet Sie zwar zur Steuerbarkeit Ihrer Wärmepumpe, gibt Ihnen im Gegenzug aber bares Geld zurück.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Gesetzliche Pflicht seit 2024: § 14a EnWG gilt für alle neuen Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die ab dem 1. Januar 2024 installiert wurden.

    Checkmark

    Steuerbarkeit ist keine Abschaltung: Der Netzbetreiber darf die Leistung Ihrer Wärmepumpe bei Netzengpass temporär auf mindestens 4,2 kW drosseln, abschalten darf er sie nicht.

    Checkmark

    Garantierter Spareffekt: Die Netzentgeltreduzierung gilt automatisch, ob der Netzbetreiber tatsächlich steuert oder nicht.

    Checkmark

    Enter-Service: Als Deutschlands größter Energieberater übernimmt Enter die Anmeldung beim Netzbetreiber, begleitet den gesamten KfW-Antragsprozess und sichert Ihnen durchschnittlich 5.800 € Ersparnis pro Jahr.

    Was bedeutet § 14a EnWG und wen betrifft es?

    Der § 14a EnWG regelt den Umgang mit sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen – Geräten, die größere Mengen Strom aus dem Netz beziehen und deren Betrieb der Netzbetreiber in Engpasssituationen zeitweise anpassen darf. Dazu zählen:

    • Wärmepumpen
    • Wallboxen für Elektroautos
    • Klimaanlagen
    • Batteriespeicher

    Wer ist betroffen? Alle Neuanlagen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 installiert wurden (Bundesnetzagentur). Die Steuerbarkeit ist in der Praxis eine Kommunikationsschnittstelle zum Netzbetreiber und bei modernen Geräten standardmäßig verbaut.

    Folgendes gilt für Bestandsanlagen:

    Situation Regelung
    Anlage vor 01.01.2024, keine Steuerungsvereinbarung Dauerhafter Bestandsschutz, kein Handlungsbedarf
    Anlage vor 01.01.2024, bestehende Steuerungsvereinbarung Weiter zu alten Konditionen bis 31.12.2028, dann automatische Überführung
    Freiwilliger Wechsel in neue Regelung Jederzeit möglich

    Quelle: Bundesnetzagentur

    Wird meine Wärmepumpe einfach abgeschaltet?

    Nein. Der Netzbetreiber darf die Leistung Ihrer Wärmepumpe lediglich auf mindestens 4,2 kW reduzieren, nicht vollständig abschalten. Bei dieser Mindestleistung läuft Ihre Heizung weiter, die Raumtemperatur bleibt stabil, der Wohnkomfort erhalten.

    Eingriffe sind zudem nur dann erlaubt, wenn eine drohende lokale Netzüberlastung vorliegt – ein seltenes Szenario. Die Bundesnetzagentur hat klar kommuniziert, dass solche Steuerungseingriffe die Ausnahme bleiben sollen. Der Großteil der Hausbesitzer wird den Unterschied im Alltag schlicht nicht bemerken.

    Checkmark

    Experten-Hinweis: Die Netzentgeltreduzierung, die § 14a EnWG als Gegenleistung vorsieht, wird unabhängig davon gewährt, ob der Netzbetreiber tatsächlich eingreift. Sie sparen also automatisch, egal ob gedimmt wird oder nicht.

    Die drei Sparmodule: Was Ihnen konkret zusteht

    Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibt, hat Anspruch auf eine Reduzierung der Netzentgelte. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Modul ab, für das Sie sich entscheiden. Drei Varianten stehen zur Wahl:

    Modul 1: Die automatische Pauschale

    Modul 1 ist der Standardfall: Es ist weder zusätzlicher Aufwand noch ein separater Zähler noch eine aktive Entscheidung erforderlich. Wer kein anderes Modul wählt, wird automatisch in Modul 1 eingestuft und erhält eine pauschale Netzentgeltreduzierung von 110 bis 190 € brutto pro Jahr, abhängig vom jeweiligen Netzgebiet (Bundesnetzagentur). Für die meisten Haushalte ist dies der einfachste Weg, sofort zu profitieren.

    Modul 2: 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis

    Wärmepumpenbesitzer mit hohem Jahresstromverbrauch der Anlage profitieren besonders von Modul 2. Hier wird der Netzentgelt-Arbeitspreis, also der verbrauchsabhängige Anteil der Netzkosten, auf 40 % des bisherigen Werts gesenkt, was einem Rabatt von 60 % entspricht. Voraussetzung ist ein separater Zähler, der den Stromverbrauch der Wärmepumpe gesondert erfasst. Für diesen Verbrauch darf der Netzbetreiber keinen Netzentgelt-Grundpreis berechnen.

    Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Bei einem Jahresverbrauch der Wärmepumpe von 6.000 kWh und einem Netzentgelt-Arbeitspreis von 10 ct/kWh sinkt dieser auf 4 ct/kWh. Das ergibt eine Ersparnis von rund 360 € pro Jahr. Die genaue Höhe hängt vom Arbeitspreis Ihres Netzgebiets ab, der von Netzbetreiber zu Netzbetreiber variiert. Ab einem Wärmepumpen-Jahresverbrauch von ca. 4.000 kWh ist Modul 2 in den meisten Netzgebieten die wirtschaftlichere Wahl gegenüber Modul 1.

    Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte mit Smart Meter

    Wer die Modul-1-Pauschale mit der Möglichkeit verbinden möchte, günstige Netzlastzeiten aktiv zu nutzen, ist mit Modul 3 richtig beraten. Seit dem 1. April 2025 sind alle Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, dieses Modul anzubieten (Bundesnetzagentur). Voraussetzung ist ein intelligenter Stromzähler (Smart Meter). Die gesetzliche Pflicht gilt, die praktische Verfügbarkeit variiert jedoch noch je nach Netzbetreiber. Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach, ob Modul 3 in Ihrem Netzgebiet bereits buchbar ist.

    Besonders attraktiv ist Modul 3 für Hausbesitzer, die zusätzlich eine PV-Anlage betreiben: In Kombination mit einem Energiemanager wie Enter Connect lässt sich der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms maximieren und die Wärmepumpe mit Photovoltaik gezielt in günstigen Zeitfenstern betreiben – das senkt die Stromkosten weiter.

    Wärmepumpe: Drei Sparmodule im Vergleich

    Wer ist für die Anmeldung zuständig?

    Für alle Neuanlagen seit dem 1. Januar 2024 gilt: Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist gesetzliche Pflicht. In der Praxis übernimmt dies in der Regel der Elektroinstallateur, der die Wärmepumpe einbaut. Für Sie als Hausbesitzer entsteht kein gesonderter Aufwand bei der Inbetriebnahme.

    Was Sie jedoch aktiv entscheiden sollten, ist die Wahl des Moduls: Treffen Sie keine Wahl, greift automatisch Modul 1. Wer bei hohem Verbrauch Modul 2 nutzen möchte oder eine PV-Anlage mit Modul 3 kombinieren will, sollte das vor der Installation mit dem Installateur besprechen, denn die nachträgliche Einrichtung eines separaten Zählers kann aufwendiger sein.

    Checkmark

    Experten-Hinweis: Enter koordiniert nicht nur die gesamte Installation Ihrer Wärmepumpe, sondern übernimmt auch die Anmeldung beim Netzbetreiber und berät Sie bei der Modulwahl, abgestimmt auf Ihre individuelle Situation, Ihren Verbrauch und Ihre vorhandene oder geplante Technik.

    § 14a EnWG als Pflicht und Chance zugleich – mit Enter von Anfang an richtig aufgestellt

    § 14a EnWG ist für Neuanlagen die gesetzliche Voraussetzung für den Netzanschluss. Wer die Steuerbarkeit sicherstellt, profitiert sofort: niedrigere Netzentgelte, garantierter Spareffekt, kein Komfortverlust. Enter begleitet Sie dabei von der ersten Beratung bis zur fertigen Installation. Das bedeutet konkret:

    • Anmeldung der Wärmepumpe beim Netzbetreiber
    • Beratung zur optimalen Modulwahl
    • Enter-Fördergarantie: Begleitung des gesamten KfW-Antragsprozesses, von der Antragsstellung bis zur bestätigten KfW-Förderung

    Wer zudem eine PV-Anlage betreibt oder plant, kann mit Enter Connect den Eigenverbrauch automatisiert steuern und Modul 3 optimal nutzen. So entsteht ein intelligentes Energiesystem, das dauerhaft Kosten senkt. Jetzt kostenlos beraten lassen.

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    FAQ

    Muss ich als Hausbesitzer selbst aktiv werden, wenn ich eine neue Wärmepumpe installieren lasse?

    In der Praxis übernimmt der Elektroinstallateur die Anmeldung beim Netzbetreiber bei der Installation. Was Sie vorab klären sollten, ist die Modulwahl: Treffen Sie keine Entscheidung, greift automatisch Modul 1. Wer Modul 2 oder 3 nutzen möchte, sollte das vor der Installation festlegen, da ein nachträglicher Einbau eines separaten Zählers aufwendiger sein kann.

    Was passiert mit meiner Wärmepumpe, wenn der Netzbetreiber sie steuert? Bleibt es trotzdem warm?

    Ja, der Netzbetreiber darf die Leistung Ihrer Wärmepumpe nur auf mindestens 4,2 kW reduzieren, nicht vollständig abschalten. Bei dieser Leistung läuft die Heizung weiter, die Raumtemperatur bleibt stabil. Eingriffe sind zudem selten und auf kurze Zeitfenster bei lokaler Netzüberlastung begrenzt.

    Lohnt sich Modul 2 oder Modul 3 für Hausbesitzer mit PV-Anlage?

    Für PV-Besitzer ist Modul 3 in der Regel attraktiver: Zeitvariable Netzentgelte lassen sich mit einem Energiemanager wie Enter Connect kombinieren, um die Wärmepumpe bevorzugt dann zu betreiben, wenn selbst erzeugter Strom zur Verfügung steht. Das maximiert den Eigenverbrauch und senkt die Betriebskosten weiter. Modul 2 hingegen empfiehlt sich bei hohem Jahresverbrauch ohne PV.

    Was gilt für meine Bestandswärmepumpe, die ich vor 2024 installiert habe?

    Wenn Sie vor dem 1. Januar 2024 eine Wärmepumpe ohne Steuerungsvereinbarung mit dem Netzbetreiber betrieben haben, gilt für Sie dauerhafter Bestandsschutz und es besteht kein Handlungsbedarf. Wer bereits eine ältere Vereinbarung hat, wird bis zum 31. Dezember 2028 zu den bisherigen Konditionen geführt und dann automatisch in die neue Regelung überführt. Ein freiwilliger früherer Wechsel ist möglich.

    Wie viel spare ich pro Jahr durch § 14a EnWG konkret?

    Das hängt vom gewählten Modul ab. Modul 1 bringt automatisch eine pauschale Ersparnis von 110 bis 190 € brutto pro Jahr, je nach Netzgebiet. Modul 2 kann bei einem Wärmepumpen-Jahresverbrauch von 6.000 kWh eine Ersparnis von rund 360 € pro Jahr erzielen. Modul 3 bietet zusätzliches Potenzial für PV-Besitzer, die zeitvariable Tarife aktiv nutzen.

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