Netzentgelte Wärmepumpe: So sparen Sie mit § 14a EnWG bis zu 200 € jährlich

Enter begleitet Sie bei der optimalen Umsetzung – von der Wahl des richtigen Moduls über die Anmeldung beim Netzbetreiber bis zur Installation. Jetzt kostenlose Beratung anfragen und von reduzierten Netzentgelten profitieren.

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    Wer eine Wärmepumpe betreibt, zahlt nicht nur für den Strom selbst, sondern auch für dessen Transport durch das Stromnetz. Diese sogenannten Netzentgelte machen oft einen erheblichen Teil der Stromrechnung aus. Seit Januar 2024 können Wärmepumpen-Besitzer durch §14a des Energiewirtschaftsgesetzes ihre Netzentgelte deutlich senken – in vielen Fällen um 110 bis 200 € pro Jahr. Wie das funktioniert und welches der drei Vergünstigungsmodule für Sie am besten geeignet ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

    Das Thema kurz und kompakt

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    Netzentgelte senken: Seit 1. Januar 2024 ermöglicht §14a EnWG Wärmepumpen-Besitzern eine Reduzierung der Netzentgelte um 110–200 € pro Jahr – je nach Netzgebiet und gewähltem Modul.

    Checkmark

    Drei Vergünstigungsmodule zur Wahl: Modul 1 bietet eine pauschale Reduzierung ohne Zusatzaufwand, Modul 2 senkt den Arbeitspreis auf 40 % bei separatem Zähler, Modul 3 kombiniert pauschale Vergünstigung mit zeitvariablen Netzentgelten.

    Checkmark

    Steuerbarkeit als Voraussetzung: Ihre Wärmepumpe muss als steuerbare Verbrauchseinrichtung mit mehr als 4,2 kW Leistung beim Netzbetreiber angemeldet sein – die Reduzierung erhalten Sie unabhängig davon, ob tatsächlich gesteuert wird.

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    Enter hilft bei der Umsetzung: Von der Planung über die Wärmepumpen-Installation bis zur Anmeldung beim Netzbetreiber – Enter begleitet Sie durch den gesamten Prozess und findet die optimale Lösung für Ihre Wärmepumpe. Durch unseren neutralen Anbietervergleich sparen Sie im Durchschnitt 5.800 €.

    Was sind Netzentgelte und warum gibt es Vergünstigungen für Wärmepumpen?

    Netzentgelte sind Gebühren, die jeder Stromkunde für die Nutzung des Stromnetzes zahlt. Sie decken die Kosten für Betrieb, Wartung und Ausbau der Stromleitungen, die vom Netzbetreiber verwaltet werden. Diese Entgelte setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: einem festen Grundpreis pro Jahr und einem Arbeitspreis für jede verbrauchte Kilowattstunde. Zusammen machen Netzentgelte etwa 20–25 % Ihrer gesamten Stromrechnung aus – ein erheblicher Anteil.

    Strommasten im Sonnenuntergang

    Die Energiewende bringt neue Herausforderungen für das Stromnetz: Immer mehr Haushalte installieren Wärmepumpen und E-Autos, die deutlich mehr Strom verbrauchen als herkömmliche Geräte. Um Überlastungen des Netzes zu vermeiden, dürfen Netzbetreiber seit Januar 2024 die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen temporär auf minimal 4,2 kW begrenzen. Im Gegenzug erhalten Sie als Verbraucher reduzierte Netzentgelte – unabhängig davon, ob Ihre Wärmepumpe tatsächlich gesteuert wird.

    § 14a EnWG – Die drei Module der Netzentgeltreduzierung

    Als Wärmepumpen-Besitzer haben Sie die Wahl zwischen drei verschiedenen Modulen zur Reduzierung Ihrer Netzentgelte. Diese unterscheiden sich in ihren technischen Voraussetzungen, dem Einsparpotenzial und der Komplexität. Welches Modul für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihrem Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe, Ihrer technischen Ausstattung und Ihrer Bereitschaft ab, den Verbrauch flexibel zu steuern.

    Die drei Module der Netzentgeltreduzierung

    Modul 1 – Pauschale Reduzierung ohne Zusatzaufwand

    Modul 1 ist die einfachste Variante und wird automatisch angewendet, wenn Sie keine andere Wahl treffen. Sie erhalten eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte zwischen 110 und 200 € pro Jahr – die genaue Höhe hängt von Ihrem Netzgebiet ab. In Hamburg beträgt die Ersparnis beispielsweise 158 €, in Berlin 142 € pro Jahr.

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    Der größte Vorteil: Sie benötigen keine zusätzlichen technischen Voraussetzungen. Kein separater Zähler, kein intelligentes Messsystem – Ihre bestehende Anlage reicht völlig aus. Die Netzentgeltreduzierung wird automatisch in Ihrer Jahresabrechnung ausgewiesen und mit den Stromkosten verrechnet. Modul 1 eignet sich für alle Wärmepumpen-Besitzer, besonders wenn Sie einen moderaten Stromverbrauch haben und den Aufwand minimal halten möchten.

    Modul 2 – Zeitvariable Tarife mit separater Messung

    Bei Modul 2 wird der Arbeitspreis für Netzentgelte auf 40 % reduziert – Sie zahlen also nur noch 60 % des regulären Netzentgelt-Arbeitspreises pro verbrauchter Kilowattstunde. Zusätzlich entfällt der Grundpreis für die Netzentgelte komplett. Diese Regelung gilt ausschließlich für den Strom, der über einen separaten Zähler gemessen wird.

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    Die technische Voraussetzung: Sie benötigen einen separaten Stromzähler nur für Ihre Wärmepumpe. Dieser misst den Verbrauch unabhängig vom restlichen Haushaltsstrom. Bei einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh kann die Ersparnis durch Modul 2 deutlich über der Pauschale von Modul 1 liegen – je nach Netzentgelt-Arbeitspreis in Ihrem Gebiet.

    Modul 2 eignet sich besonders für Haushalte mit hohem Wärmepumpen-Verbrauch oder wenn bereits ein separater Zähler vorhanden ist. Beachten Sie jedoch: Die Installation eines neuen separaten Zählers verursacht einmalige Kosten von etwa 100–300 €, die Sie bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigen sollten.

    Modul 3 – Vollständige Netzintegration

    Modul 3 kombiniert die pauschale Reduzierung aus Modul 1 mit zeitvariablen Netzentgelten. Die Netzentgelte variieren dabei je nach Tageszeit und Netzauslastung in drei Tarifstufen: Hochtarif (HT) bei hoher Auslastung, Standardtarif (ST) bei mittlerer Auslastung und Niedertarif (NT) bei geringer Netzauslastung.

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    Der Anreiz: Wenn Sie Ihren Stromverbrauch gezielt in Zeiten niedriger Netzauslastung verschieben, sparen Sie zusätzlich zur Pauschale aus Modul 1. Die technische Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem – ein Smart Meter, das den Verbrauch zeitgenau erfasst und mit dem Netzbetreiber kommuniziert. Seit April 2025 sind Netzbetreiber verpflichtet, Modul 3 anzubieten.

    Modul 3 eignet sich für technikaffine Haushalte mit flexiblem Verbrauchsverhalten. Besonders vorteilhaft ist die Kombination mit einer PV-Anlage und einem Stromspeicher – so können Sie selbst erzeugten Strom in teuren Hochtarif-Zeiten nutzen und den Netzbezug in günstige Niedertarif-Zeiten verschieben. Enter berät Sie gerne zur optimalen Kombination von Wärmepumpe, PV-Anlage und Speicher für maximale Effizienz und Kosteneinsparung.

    Wie funktioniert eine Wärmepumpe in Bezug auf den Stromverbrauch

    Voraussetzungen für reduzierte Netzentgelte

    Um von reduzierten Netzentgelten zu profitieren, muss Ihre Wärmepumpe bestimmte technische und rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Die gute Nachricht: Für die meisten modernen Wärmepumpen sind diese Anforderungen bereits standardmäßig gegeben.

    Die Grundvoraussetzung ist, dass Ihre Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG gilt. Das bedeutet: Sie muss eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW haben – was bei praktisch allen gängigen Wärmepumpen der Fall ist. Bei der Inbetriebnahme gibt es einen wichtigen Unterschied: Neuanlagen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, nehmen automatisch und verpflichtend an der neuen Regelung teil. Bestandsanlagen, die vor diesem Datum installiert wurden, haben eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028 und werden danach automatisch in die neue Regelung überführt – ein freiwilliger Wechsel ist aber jederzeit möglich.

    Checkmark

    Experten-Tipp: Technisch muss Ihre Wärmepumpe durch den Netzbetreiber steuerbar sein. Das bedeutet nicht, dass sie ständig gesteuert wird, sondern nur, dass der Netzbetreiber in seltenen Überlastungssituationen die Leistung temporär auf minimal 4,2 kW begrenzen kann. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist verpflichtend – in der Regel übernimmt das Ihr Installationsbetrieb bei der Installation.

    Je nach gewähltem Modul unterscheiden sich die Anforderungen an die Messeinrichtung: Modul 1 funktioniert mit Ihrem Standard-Zähler, Modul 2 benötigt einen separaten Zähler nur für die Wärmepumpe, und Modul 3 erfordert ein intelligentes Messsystem. Die Schritte zur Erfüllung der Voraussetzungen sind überschaubar:

    1. Prüfen Sie die Leistung Ihrer Wärmepumpe (über 4,2 kW erforderlich)
    2. Wählen Sie das passende Modul aus
    3. Melden Sie die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an
    4. Stellen Sie die technischen Voraussetzungen sicher (Zähler, Steuerbarkeit)
    5. Erhalten Sie die Bestätigung und profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten

    Wenn Sie Ihre Wärmepumpe installieren lassen, kümmern wir uns um alle technischen Voraussetzungen – von der Anmeldung beim Netzbetreiber über die richtige Messeinrichtung bis zur Auswahl des optimalen Moduls für Ihre Situation.

    Einflussfaktoren auf den Stromverbrauch

    So beantragen Sie die Netzentgeltreduzierung

    Die Beantragung der Netzentgeltreduzierung ist unkomplizierter, als viele denken. In den meisten Fällen übernimmt Ihr Installateur die wichtigsten Schritte bereits bei der Installation Ihrer Wärmepumpe. Dennoch ist es hilfreich zu wissen, wie der Prozess abläuft und worauf Sie achten sollten.

    1. Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden: Die Anmeldung Ihrer Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung erfolgt in der Regel durch Ihren Installationsbetrieb. Dieser meldet die Anlage mit allen technischen Daten beim zuständigen Netzbetreiber an.
    2. Gewünschtes Modul auswählen: Teilen Sie Ihrem Installateur oder direkt dem Netzbetreiber mit, welches der drei Module Sie nutzen möchten. Ohne aktive Wahl wird automatisch Modul 1 angewendet – die pauschale Reduzierung ohne zusätzliche technische Anforderungen.
    3. Technische Voraussetzungen schaffen: Je nach gewähltem Modul müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Für Modul 2 benötigen Sie einen separaten Zähler, für Modul 3 ein intelligentes Messsystem. Ihr Installateur kümmert sich um die Installation der erforderlichen Messeinrichtungen.
    4. Bestätigung des Netzbetreibers abwarten: Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung vom Netzbetreiber. Dieser Prozess dauert in der Regel einige Wochen. Die Reduzierung der Netzentgelte tritt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung in Kraft.
    5. Reduzierung in der Stromrechnung prüfen: Die Netzentgeltreduzierung wird transparent in Ihrer nächsten Stromrechnung ausgewiesen. Prüfen Sie, ob die Vergünstigung korrekt berücksichtigt wurde.
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    Wichtig zu wissen: Die Zuständigkeit liegt beim Netzbetreiber, nicht bei Ihrem Stromlieferanten. Der Netzbetreiber rechnet die Reduzierung mit Ihrem Lieferanten ab, der sie dann an Sie weitergibt. Ein Wechsel zwischen den Modulen ist jederzeit möglich, allerdings nicht rückwirkend – die neue Regelung gilt erst ab dem Zeitpunkt der Umstellung.

    Enter unterstützt Sie bei Ihrer Wärmepumpen-Planung

    Die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG bietet attraktive Einsparmöglichkeiten – doch die optimale Umsetzung erfordert Fachwissen und Erfahrung. Genau hier setzt Enter an: Als neutrale Marktplatz-Plattform begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur fertigen Installation Ihrer Wärmepumpe und darüber hinaus.

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    FAQ

    Wie hoch sind die Netzentgelte für Wärmepumpen ohne Reduzierung?

    Netzentgelte machen etwa 20–25 % Ihrer gesamten Stromkosten aus. Die genaue Höhe variiert je nach Netzgebiet und Verbrauch. Bei einem typischen Jahresverbrauch von 5.000 kWh für Ihre Wärmepumpe liegen die Netzentgelte zwischen 250 und 400 € jährlich – ein erheblicher Anteil, den Sie durch die Regelung nach § 14a EnWG deutlich senken können.

    Wird meine Wärmepumpe tatsächlich vom Netzbetreiber gesteuert?

    Eine Steuerung erfolgt nur in seltenen Überlastungssituationen des Stromnetzes. Selbst dann bleibt eine Mindestleistung von 4,2 kW immer verfügbar – Ihre normale Heizfunktion ist nicht beeinträchtigt. Das Wichtigste: Die Netzentgeltreduzierung erhalten Sie unabhängig davon, ob Ihre Wärmepumpe tatsächlich gesteuert wird oder nicht. Die meisten Verbraucher merken von einer Steuerung überhaupt nichts.

    Welches Modul ist für mich am besten geeignet?

    Modul 1 ist für die meisten Haushalte die beste Wahl – einfach, ohne Zusatzaufwand und mit garantierter Ersparnis. Modul 2 lohnt sich bei sehr hohem Verbrauch über 6.000 kWh jährlich und wenn bereits ein separater Zähler vorhanden ist. Modul 3 eignet sich für technikaffine Nutzer mit Smart Home-System und idealerweise einer PV-Anlage, die ihren Verbrauch flexibel steuern möchten.

    Kann ich das Modul nachträglich wechseln?

    Ja, ein Wechsel zwischen den Modulen ist jederzeit möglich. Wichtig zu wissen: Der Wechsel gilt nicht rückwirkend – die neue Regelung greift erst ab dem Zeitpunkt der Umstellung. Beachten Sie auch, dass die technischen Voraussetzungen für das gewünschte Modul erfüllt sein müssen, etwa ein separater Zähler für Modul 2 oder ein intelligentes Messsystem für Modul 3.

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