Photovoltaik für Vermieter: Mieterstrom-Modell, Förderung und Wirtschaftlichkeit

Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) müssen Vermieter nicht mehr zwingend zum Energieversorger werden, um Mieter mit eigenem Solarstrom zu versorgen. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) macht das deutlich einfacher. Welches Modell für Ihr Objekt sinnvoller ist, hängt von Anlagengröße, Mieterzahl und Ihrem Verwaltungsaufwand ab. Enter analysiert das kostenlos für Sie.

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    Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt, hat ein ungenutztes Potenzial auf dem Dach. Eine Photovoltaikanlage für Vermieter könnte die Mieter mit günstigem Solarstrom versorgen und gleichzeitig laufende Einnahmen erzeugen. Doch viele Vermieter schrecken zurück: zu viel Bürokratie, zu viel Verantwortung, plötzlich selbst Energieversorger werden? Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) hat sich das geändert. Es gibt heute zwei unterschiedliche Wege, und die Frage ist nicht mehr ob, sondern welches Modell zu Ihrem Objekt passt. Enter analysiert als Deutschlands größter Energieberater genau diese Entscheidung für Sie.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Zwei Modelle für Vermieter: Das klassische Mieterstrommodell bringt einen staatlichen Mieterstromzuschlag, erfordert aber mehr Verwaltungsaufwand. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist seit dem Solarpaket I 2024 die einfachere Alternative.

    Checkmark

    Stabiler Renditetreiber: Der Mieterstromzuschlag beträgt aktuell bis zu 2,54 ct/kWh (Anlagen bis 10 kWp) und wird 20 Jahre lang ausgezahlt, unabhängig vom Strommarktpreis.

    Checkmark

    Steuerliche Vorteile: Für Anlagen bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit gilt seit 2025 vollständige Einkommensteuerbefreiung (§3 Nr.72 EStG). PV-Anlagen erhalten jedoch keine BEG-Bundesförderung.

    Checkmark

    Enter-Service: Als Deutschlands größter Energieberater analysiert Enter Ihr Gebäude und Ihre Mietstruktur und findet heraus, welches Modell für Ihr Objekt durchschnittlich 2.000 € jährliche Ersparnis ermöglicht.

    Was ist Mieterstrom und lohnt sich Photovoltaik für Vermieter?

    Mieterstrom bezeichnet Solarstrom, der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt und direkt an die Mieter geliefert wird, ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz. Bis 2024 bedeutete das für Vermieter automatisch: Pflichten eines Energieversorgers übernehmen, Lieferverträge abschließen, monatlich abrechnen. Für viele Eigentümer Grund genug, das Thema beiseitezulegen.

    Das Solarpaket I (Mai 2024) hat das geändert. Mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) gibt es seitdem ein vereinfachtes Modell, das die administrativen Hürden deutlich senkt. Die Frage für Vermieter lautet heute nicht mehr „ob“, sondern „welches Modell passt zu meinem Objekt“?

    Die zwei Modelle im Vergleich: Mieterstrom vs. GGV

    Beide Modelle verfolgen dasselbe Ziel, lokal erzeugten Solarstrom im Gebäude zu nutzen. Sie unterscheiden sich jedoch erheblich in ihrem Aufwand, ihren Erlösmöglichkeiten und den rechtlichen Anforderungen.

    1. Das klassische Mieterstrom-Modell

    Im klassischen Modell wird der Vermieter zum eingeschränkten Energieversorger: Stromlieferverträge mit den Mietern, monatliche Abrechnung, Einhaltung der Preisregulierung. Als Gegenleistung erhält er den staatlichen Mieterstromzuschlag nach EEG, 20 Jahre lang, unabhängig vom Marktpreis.

    Anlagengröße Mieterstromzuschlag (2026)
    bis 10 kWp 2,54 ct/kWh
    bis 40 kWp 2,36 ct/kWh
    bis 1.000 kWp 1,29 ct/kWh

    Nachteile: komplexe Abrechnungspflichten, Umsatzsteuerpflicht auf Mieterstromeinnahmen (BFH 2024). Für Vermieter mit mehreren Einheiten und Verwaltungsapparat überwiegen die Vorteile, insbesondere der 20-jährige Zuschlag als stabiler Cashflow-Baustein.

    2. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

    Die GGV (§ 42b EnWG, eingeführt mit dem Solarpaket I) ist der unkompliziertere Weg: kein Energieversorger-Status, keine Lieferverträge, keine Stromabrechnungen. Der Vermieter betreibt einfach die Anlage und stellt den Solarstrom bereit.

    Zwar bekommen Vermieter so keinen Mieterstromzuschlag, dafür hat er aber andere Vorteile: keine Umsatzsteuerpflicht, deutlich weniger Bürokratie und für Anlagen über 7 kWp ab 2025 verpflichtende Smart Meter (iMSys), die die Abrechnung automatisieren. Die GGV ist damit besonders geeignet für kleinere Mehrfamilienhäuser mit wenigen Einheiten, bei denen der Aufwand des klassischen Modells unverhältnismäßig wäre.

    Direktvergleich: Klassisches Modell vs. GGV

    Kriterium Klassischer Mieterstrom GGV
    Mieterstromzuschlag (EEG) Ja, bis 2,54 ct/kWh Nein
    Energieversorger-Pflichten Ja Nein
    Smart-Meter-Pflicht Ab 7 kWp Ab 7 kWp
    Preisobergrenze 90 % des Grundversorgungstarifs Keine gesetzliche Vorgabe
    Umsatzsteuerpflicht Ja Nein
    Geeignet für Größere MFH, verwaltungsaffine Vermieter Kleinere MFH, Einstieg

    Wirtschaftlichkeit: Wann rechnet sich welches Modell?

    Die Einnahmequellen variieren für Vermieter je nach gewähltem Modell. Im klassischen Mieterstrom-Modell fließen drei Ertragsströme:

    • Mieterstromzuschlag (EEG): 20 Jahre lang, modellabhängig bis 2,54 ct/kWh
    • Mieterstrom-Verkaufserlös: Preisdeckel bei 90 % des Grundversorgungstarifs
    • Einspeisevergütung: Für nicht verbrauchten Überschuss, aktuell 7,78 ct/kWh (bis 10 kWp, 02–07/2026)

    Steuerlich profitieren Vermieter auf beiden Seiten: 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation und vollständige Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp pro Einheit ab 2025 (§ 3 Nr.72 EStG). Wichtig: Beim klassischen Modell greift zusätzlich Umsatzsteuerpflicht auf Mieterstromeinnahmen (BFH 2024). Eine individuelle steuerliche Beratung ist vor der Modellwahl empfehlenswert. Wer zusätzlich über einen dynamischen Stromtarif nachdenkt, kann den Eigenverbrauch noch weiter optimieren.

    Die Entscheidung zwischen den Modellen hängt von drei Faktoren ab: Anlagengröße, Anzahl der Mieteinheiten und Bereitschaft zum Verwaltungsaufwand. Je größer das Objekt, desto eher lohnt sich das klassische Modell. Für kleinere Objekte ist die GGV meist die praktikablere Wahl.

    Förderung von Photovoltaik für Vermieter: Welche Möglichkeiten gibt es?

    PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern erhalten keine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), denn diese gilt ausschließlich für Heizung, Dämmung und Fenster, nicht für Photovoltaik.

    Was es tatsächlich gibt, ist eine Kombination aus Marktprämien und steuerlichen Vergünstigungen:

    • Mieterstromzuschlag (EEG): Technisch gesehen keine Förderung, sondern eine staatliche Marktprämie für lokal verbrauchten Solarstrom. Nur beim klassischen Mieterstrom-Modell anwendbar, läuft 20 Jahre lang.
    • Einspeisevergütung: Für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom, unabhängig vom gewählten Modell.
    • Nullsteuersatz (0 % MwSt.): Auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp seit Januar 2023.
    • Einkommensteuerbefreiung: Für Betriebseinnahmen aus Anlagen bis 30 kWp pro Einheit, gültig für Inbetriebnahmen ab 2025 gemäß § 3 Nr.72 EStG.

    Die steuerliche Situation beim klassischen Mieterstrom ist komplex: Einerseits sind Einkommensteuererlöse befreit, andererseits greift die Umsatzsteuerpflicht auf Mieterstromeinnahmen (BFH 2024).

    Photovoltaik für Vermieter: Mit Enter die richtige Entscheidung für Ihr Objekt treffen

    Mieterstrom oder GGV: Die richtige Antwort hängt von Ihrem Objekt ab. Enter analysiert als Deutschlands größter Energieberater Ihre Gebäude- und Mietstruktur ganzheitlich und empfiehlt das Modell, das sich für Sie rechnet. Was Enter dabei konkret bietet:

    • Ganzheitliche Gebäudeanalyse: Passgenaue PV-Anlage statt Standardprodukt
    • Modellberatung: Klare Empfehlung, ob klassischer Mieterstrom oder GGV für Ihr Objekt sinnvoller ist
    • Enter Connect: Intelligentes Energiemanagement erhöht den Eigenverbrauchsanteil gezielt und verbessert die Wirtschaftlichkeit beider Modelle
    • Enter Flow: Dynamischer Stromtarif für die optimale Verwertung nicht direkt verbrauchten Solarstroms
    • Durchschnittlich 2.000 € jährliche Ersparnis für Enter-Kunden mit PV-Anlage

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    FAQ

    Lohnt sich Mieterstrom für Vermieter wirklich?

    Ja, unter den richtigen Bedingungen. Der Mieterstromzuschlag fließt 20 Jahre lang stabil und unabhängig vom Marktpreis. Entscheidend ist die Eigenverbrauchsquote: Je mehr des erzeugten Stroms die Mieter direkt nutzen, desto höher der Gesamtertrag. Bei gut dimensionierten Anlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil amortisiert sich die Investition erfahrungsgemäß in wenigen Jahren. Ein intelligentes Energiemanagement wie Enter Connect erhöht diesen Anteil gezielt.

    Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und der GGV?

    Beim klassischen Mieterstrom-Modell wird der Vermieter zum eingeschränkten Energieversorger und erhält den staatlichen Mieterstromzuschlag. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV), eingeführt mit dem Solarpaket I 2024, ist das vereinfachte Modell: kein Versorger-Status, kein Mieterstromzuschlag, aber auch deutlich weniger bürokratischer Aufwand. Für kleinere Objekte ist die GGV oft die praktischere Wahl.

    Welche Förderung gibt es für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern?

    PV-Anlagen erhalten keine BEG-Bundesförderung (kein KfW-Zuschuss, kein iSFP). Dafür gibt es den Mieterstromzuschlag nach EEG (nur beim klassischen Modell), die Einspeisevergütung für überschüssigen Strom, den Nullsteuersatz (0 % MwSt.) auf Kauf und Installation sowie die Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp pro Einheit ab 2025.

    Was müssen Vermieter beim Mieterstrom steuerlich beachten?

    Beim klassischen Mieterstrom-Modell unterliegen die Erlöse aus der Stromlieferung an Mieter der Umsatzsteuer. Gleichzeitig sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp pro Einheit einkommensteuerfrei. Da beide Regelungen ineinandergreifen, ist eine individuelle steuerliche Beratung dringend empfehlenswert, bevor ein Modell gewählt wird.

    Ab welcher Anlagengröße lohnt sich das klassische Mieterstrom-Modell für Vermieter?

    Eine pauschale Schwelle gibt es nicht. Als Faustregel gilt: Je größer die Anlage und je mehr Mieteinheiten das Objekt hat, desto eher überwiegen die Ertragsvorteile des klassischen Modells den höheren Verwaltungsaufwand. Für kleinere Objekte mit wenigen Einheiten ist die GGV in der Regel die wirtschaftlichere und einfachere Wahl. Eine Gebäudeanalyse durch einen Energieberater schafft hier Klarheit.

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