
Biotreppe im Gebäudemodernisierungsgesetz: Was zu tun ist
Wer heute noch eine neue Gasheizung plant, trifft eine 20-Jahres-Entscheidung – mit steigenden Brennstoffkosten durch die Biotreppe, wachsenden CO₂-Abgaben und ohne Cent Förderung. Lassen Sie sich jetzt kostenlos von Enter beraten und erfahren Sie, welche Heizlösung wirtschaftlich wirklich passt.
Ihre Gasheizung läuft, aber Sie spüren: Etwas verändert sich. Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz kommt ab 2029 die Biotreppe, die neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise zu klimafreundlichen Brennstoffen verpflichtet. Wer jetzt eine fossile Anlage plant, trifft eine 20-Jahres-Entscheidung mit erheblichem Kostenrisiko. Lohnt sich der Einbau einer Gasheizung 2026 überhaupt noch, oder ist die Wärmepumpe der wirtschaftlich sicherere Weg? Als neutraler Energieberater analysiert Enter Ihr Haus, bevor eine Empfehlung ausgesprochen wird.
Das Thema kurz und kompakt
Warum die nächsten 20 Jahre mit einer Gasheizung teuer werden
Wer heute eine reine Gasheizung einbaut, plant für 20 Jahre und gegen drei Kostentreiber gleichzeitig. Ab 2029 verteuert die Biotreppe den Brennstoff durch verpflichtende Biomethan-Beimischung, der CO₂-Preis liegt aktuell bei 55–65 €/t und wird ab 2028 über das ETS2 für Gebäude marktbasiert verteuert. Parallel steigen die Gasnetzentgelte: nach Berechnungen des Fraunhofer IFAM könnten sie für einen Drei-Personen-Haushalt Mitte der 2040er Jahre auf 3.300 bis 4.300 € pro Jahr klettern, etwa eine Verzehnfachung.

Ihre Bestandsheizung müssen Sie nicht tauschen, das Betriebsverbot wurde gestrichen. Wer aber jetzt neu plant, legt sich für zwei Jahrzehnte fest, in denen alle drei Faktoren parallel anziehen.
Welche Entscheidung Hausbesitzer jetzt treffen müssen
Drei Ausgangslagen prägen die Entscheidung: funktionierende Bestandsheizung, anstehender Heizungstausch oder Neubau. Maßgeblich sind vier Kriterien: 20-Jahres-Heizkosten, Förderfähigkeit, Erfüllungsoptionen der Biotreppe und die technische Eignung des Hauses. Für Neuanlagen werden die Brennstoffquoten ab 2029 verbindlich.
Bestandsheizung behalten oder jetzt handeln?
Ihre funktionierende Bestandsheizung dürfen Sie ohne Druck weiterbetreiben: Die Biotreppe greift ausschließlich bei neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen, nicht bei bestehenden Anlagen. Auch §72 GEG mit der 30-Jahres-Austauschpflicht wurde gestrichen, ein automatisches Betriebsverbot gibt es nicht mehr. Wirtschaftlich sinnvoll wird der vorgezogene Tausch jedoch bei alter, ineffizienter Technik: Bis 2028 sichert der Klimageschwindigkeitsbonus zusätzliche 20 % KfW-Förderung, kombinierbar bis zu 70 % Zuschuss. Wer wartet, riskiert höhere Betriebskosten und einen knapperen Förderrahmen nach Auslaufen des Bonus.
Gasheizung mit Biotreppe oder Wärmepumpe?
Beide Pfade unterscheiden sich in Investition, laufenden Kosten, Förderung und Effizienz fundamental. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erreicht Wirkungsgrade von 300 bis 500 %, während eine Gasheizung mit Biotreppe-Pflicht steigende Brennstoffkosten und CO2-Aufschläge trägt. Entscheidend ist der Förderhebel: Die Wärmepumpe sichert bis zu 70 % KfW-Förderung, maximal 21.000 €, eine neue Gasheizung erhält 0 €.

Hybridheizung oder Solarthermie als Erfüllungsoption
Eine Solarthermie-Hybridheizung befreit von 2029 bis 2034 von der Biotreppe-Pflicht, sofern die Mindestkollektorfläche von 0,04 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten erreicht wird. Ab 2035 ist ein gutachterlicher Nachweis erforderlich, Solarthermie bleibt bis 15 % anrechenbar. Wärmepumpen-Hybridheizungen erfüllen die Biotreppe bis 2035, wenn die Wärmepumpe priorisiert läuft und Raumwärme sowie Warmwasser abdeckt. Wichtig: Hybridlösungen sind eine Übergangsoption, keine Dauerlösung, da ab 2035 die Anforderungen deutlich strenger werden.
Förderung, Kontrolle und Mieterschutz im Überblick
Die KfW-Heizungsförderung sichert für eine Wärmepumpe bis zu 70 % Zuschuss, maximal 21.000 € pro Wohneinheit: 30 % Grundförderung, +20 % Klimageschwindigkeitsbonus bis 2028, +5 % Effizienzbonus für Erdwärme oder natürliches Kältemittel und +30 % Einkommensbonus bei Jahreseinkommen unter 40.000 €. Für neu eingebaute Gasheizungen gibt es keinen Cent Förderung.
Im Mietverhältnis greift ab 2028 eine neue Mieterschutz-Regelung: CO₂-Abgaben, Gasnetzentgelte und Biotreppe-Mehrkosten werden bis zur 30-%-Stufe je hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Ab der 60-%-Stufe bleibt der Vermieteranteil auf 30-%-Niveau eingefroren.
Was kontrolliert der Schornsteinfeger ab 2029?
Der Nachweis über den Biomethan-Bezug läuft über den Liefervertrag mit Ihrem Energieversorger nach dem Massebilanzverfahren. Bei der jährlichen Feuerstättenschau prüft der Schornsteinfeger die Dokumentationspflichten und sieht sich die Vertragsunterlagen an. Wer keine vollständigen Nachweise vorlegen kann, riskiert Bußgelder.
Halten Sie diese drei Unterlagen griffbereit:
- Liefervertrag mit dem Energieversorger über den Biomethan-Anteil
- Herkunftsnachweis nach Massebilanzverfahren
- Prüfprotokoll der letzten Feuerstättenschau
Mit Enter die richtige Heizungsentscheidung treffen
Bevor eine Empfehlung ausgesprochen wird, analysiert Enter Ihr Haus als Gesamtsystem: Heizlastberechnung, Gebäudehülle, Dämmstandard und individuelle Verbrauchssituation. So entsteht keine Standardlösung, sondern eine passgenau dimensionierte Anlage, die teure Über- oder Unterdimensionierung vermeidet. Über 37.000 erfolgreiche Projekte und 150 Mio. € gesicherte Fördermittel zeigen, wie viel an dieser Entscheidung hängt. Im Anbietervergleich sparen Hausbesitzer durchschnittlich 5.800 € beim Wärmepumpen-Kauf.
In einer kostenlosen digitalen Beratung klärt ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte mit Ihnen, ob Wärmepumpe, Hybridlösung oder ein anderer Weg die wirtschaftlich beste Antwort auf die Biotreppe ist. Die Fördergarantie sichert die KfW-Auszahlung, die Effizienzgarantie verspricht eine mindestens dreimal effizientere Anlage als die fossile Altheizung. Enter begleitet Sie von der ersten Beratung über die Installation bis zur zweijährigen Fernwartung.
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FAQ
Betrifft die Biotreppe meine bestehende Gasheizung?
Nein. Die Biotreppe gilt ausschließlich für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen ab 2029. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen. Sie fallen gegebenenfalls unter die separate Grüngasquote, die das Gasnetz insgesamt betrifft und Energieversorger zur Beimischung verpflichtet.
Darf ich 2027 noch eine reine Gasheizung einbauen?
Ja, bis Ende 2028 ist der Einbau einer reinen Gasheizung ohne Biotreppe-Pflicht möglich, sofern das GModG wie geplant am 1. November 2026 in Kraft tritt. Ab 2029 gilt für neu eingebaute Anlagen die stufenweise Brennstoffquote.
Wie teuer wird Heizen mit Biotreppe konkret?
Eine Beispielrechnung auf Basis von co2online-Daten für ein Einfamilienhaus mit 130 m² zeigt die Dimension: Eine Gasheizung mit Biomethan kostet über 20 Jahre rund 65.130 €, etwa 9.600 € mehr als reines Erdgas und rund 40.640 € mehr als eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (~24.490 €). Die monatlichen Mehrkosten durch die Biomethan-Beimischung liegen bei 10 % bei rund 7 €, bei 60 % bereits bei etwa 44 €.
Kann eine Wärmepumpe oder Solarthermie die Biotreppe ersetzen?
Ja. Wärmepumpen-Hybridheizungen mit Wärmepumpen-Priorität für Raumwärme und Warmwasser gelten bis 2035 als Biotreppe-konform. Solarthermie-Hybridheizungen befreien von 2029 bis 2034 von der Biotreppe-Pflicht, wenn die Mindestkollektorfläche erfüllt ist. Ab 2035 ist ein gutachterlicher Nachweis nötig, Solarthermie bleibt bis 15 % anrechenbar.
Wann gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz endgültig?
Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 geplant. Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 13. Mai 2026, laut Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beraten das Gesetz bis Herbst 2026. Details können sich im Parlamentsverfahren noch ändern. Hausbesitzer sollten die Entwicklung im Blick behalten.

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