
GebĂ€udemodernisierungsgesetz statt Heizungsgesetz: Was sich 2026 fĂŒr EigentĂŒmer Ă€ndert
Das GebĂ€udemodernisierungsgesetz (GModG) befindet sich Stand Juli 2026 noch im parlamentarischen Verfahren â das Inkrafttreten ist fĂŒr den 1. November 2026 geplant. Wer jetzt handelt, sichert sich noch den aktuell gĂŒltigen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 16 % KfW-Förderung, der bereits seit Juli 2026 im Halbjahrestakt um 4 Prozentpunkte sinkt â Enter ĂŒbernimmt den kompletten Förderantrag mit 100 % Fördergarantie.
Das bisherige Heizungsgesetz (GEG) wird 2026 abgeschafft â und durch das GebĂ€udemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Doch Stand Juli 2026 ist das Gesetz noch nicht verabschiedet, das Inkrafttreten verschiebt sich auf den 1. November 2026. Was gilt jetzt, was Ă€ndert sich konkret â und wie sichern Sie als EigentĂŒmer die maximale Förderung? Deutschlands gröĂter Energieberater Enter gibt Ihnen den aktuellen Ăberblick.
Das Thema kurz und kompakt
Was ist das GebĂ€udemodernisierungsgesetz (GModG) â und warum ersetzt es das Heizungsgesetz?
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD reformiert das bisherige GebĂ€udeenergiegesetz (GEG) grundlegend: Unter dem Namen GebĂ€udemodernisierungsgesetz (GModG) â die offizielle AbkĂŒrzung, da âGMG" bereits fĂŒr ein Gesetz aus dem Jahr 2004 vergeben ist â soll ein breiterer Ansatz entstehen, der nicht nur den Heizungskeller, sondern auch GebĂ€udehĂŒlle, Effizienz und Systemlösungen umfasst. Die GEG-Novelle 2026 ist damit die tiefgreifendste Reform des deutschen GebĂ€udeenergierechts seit Jahren.

Gleichzeitig musste die EU-GebĂ€uderichtlinie (EPBD) eigentlich bis zum 29. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese Frist ist verstrichen, ohne dass das GModG in Kraft getreten ist â Deutschland befindet sich damit derzeit im Umsetzungsverzug. Das GModG soll diesen Rahmen fĂŒllen, sobald es verabschiedet ist. Die Kernziele der Novelle: einfacher, flexibler, technologieoffener. Das Klimaziel bleibt dabei bestehen â ab 2045 darf nur noch klimaneutral geheizt werden.
Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Das GModG befindet sich Stand Juli 2026 noch im parlamentarischen Verfahren. Die wichtigsten Meilensteine im Ăberblick:
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 24. Februar 2026 | Eckpunktepapier von CDU/CSU und SPD veröffentlicht |
| 5. Mai 2026 | Referentenentwurf vorgelegt |
| 13. Mai 2026 | Kabinettsbeschluss ohne wesentliche Ănderungen |
| 11. Juni 2026 | Erste Lesung im Bundestag, Verweisung an AusschĂŒsse |
| 12. Juni 2026 | Stellungnahme des Bundesrats |
| 22. Juni 2026 | SachverstÀndigen-Anhörung im Ausschuss |
| 26. Juni 2026 | Fristverschiebung der 65-%-EE-Pflicht auf den 31. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet |
| Geplant: 1. November 2026 | Voraussichtliches Inkrafttreten des GModG |
Ob die Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause gelingt, war Stand Juli 2026 offen. Das Inkrafttreten verschiebt sich voraussichtlich auf den 1. November 2026. Bis dahin gilt das bestehende GEG weiter â die 65-%-EE-Pflicht fĂŒr GroĂstĂ€dte wurde per Gesetz ebenfalls auf den 31. Oktober 2026 verschoben.
Die wichtigsten Eckpunkte des GebĂ€udemodernisierungsgesetzes im Ăberblick
Das GModG bringt gegenĂŒber dem bisherigen GEG zwei grundlegende Ănderungen: Es setzt kĂŒnftig auf Technologieoffenheit statt Ordnungsrecht â und verlagert die Steuerung weg von einzelnen EigentĂŒmern hin zu den Energielieferanten. Konkret bedeutet das: Nicht mehr der Hausbesitzer wird verpflichtet, eine bestimmte Heizung einzubauen. Stattdessen mĂŒssen Versorger ihrem Gas und Ăl schrittweise klimafreundliche Anteile beimischen.

Der Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026 sieht folgende zentrale Neuerungen vor:
- Abschaffung der §§ 71â71p GEG: Die bisherigen Anforderungen an den Heizungseinbau fallen komplett weg â ebenso die Betriebsverbote fĂŒr alte Kessel und die Beratungspflicht vor dem Einbau fossiler Heizungen.
- Bio-Treppe ab 2029: Wer eine neue Gasheizung oder Ălheizung einbaut, muss ab dem 1. Januar 2029 einen Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen â zum Beispiel Biomethan oder grĂŒnen Wasserstoff. Dieser Anteil steigt stufenweise: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Das Ziel: ab 2045 nur noch klimaneutral heizen.
- GrĂŒngasquote fĂŒr Versorger: Energielieferanten sollen verpflichtet werden, schrittweise klimafreundliche Gase einzuspeisen. Die genaue Ausgestaltung dieser Quote wird voraussichtlich ĂŒber eine gesonderte Ănderung des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Diese Quote wird auf den Gaspreis umgelegt und damit indirekt auf die Verbraucher.
- Wegfall der Kopplung an die WĂ€rmeplanung: Bisher war der Heizungstausch eng an die kommunale WĂ€rmeplanung geknĂŒpft. Diese Verbindung entfĂ€llt. FĂŒr Kommunen unter 15.000 Einwohnern wird der Planungsaufwand zudem um rund 80 % reduziert.
- Streichung des Betriebsverbots und der 30-Jahres-Austauschpflicht: Das bisherige Betriebsverbot fĂŒr fossile Heizungen ab 2045 (§ 72 GEG) entfĂ€llt ebenso wie die Pflicht, alte Kessel nach 30 Jahren zu ersetzen. Bestehende Heizungen dĂŒrfen damit theoretisch unbegrenzt weiterlaufen â was politisch umstritten ist.
- NullemissionsgebĂ€ude ab 2030: Neue öffentliche GebĂ€ude mĂŒssen ab 2028, neue WohngebĂ€ude ab 2030 als NullemissionsgebĂ€ude errichtet werden â das heiĂt, am GebĂ€ude selbst dĂŒrfen keine fossilen COâ-Emissionen mehr entstehen. Die Bio-Treppe ist damit vor allem eine Ăbergangslösung fĂŒr BestandsgebĂ€ude.
- Solarpflicht ab 2027: Das GModG sieht eine stufenweise Solarpflicht vor â ab 2027 fĂŒr neue NichtwohngebĂ€ude, ab 2030 fĂŒr neue WohngebĂ€ude. FĂŒr EigentĂŒmer, die ohnehin eine Sanierung planen, ist dies ein wichtiger Planungsparameter.
- KlimaneutralitĂ€t bis 2045 bleibt Ziel: Das ĂŒbergeordnete Ziel Ă€ndert sich nicht. Allerdings soll 2030 evaluiert werden, ob die MaĂnahmen ausreichen â und bei Bedarf nachgesteuert werden.
GEG vs. GModG: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
| Regelung | GEG (bisher) | GModG (neu, ab 1.11.2026 geplant) |
|---|---|---|
| 65-%-EE-Pflicht beim Heizungseinbau | Ja (§§ 71â71p) | EntfĂ€llt ersatzlos auf GebĂ€udeebene |
| Beratungspflicht vor fossiler Heizung | Ja | EntfÀllt |
| Betriebsverbot fossile Heizungen ab 2045 | Ja (§ 72) | EntfÀllt |
| 30-Jahres-Austauschpflicht alte Kessel | Ja | EntfÀllt |
| Kopplung an kommunale WÀrmeplanung | Ja | EntfÀllt |
| Erneuerbare-Pflicht fĂŒr Neubau | 65 % EE beim Einbau | Bio-Treppe: 10 % ab 2029 â 60 % ab 2040 |
| NullemissionsgebÀude-Standard | Nicht vorgesehen | Neubau ab 2030 verpflichtend |
Was Kritiker bemÀngeln
Die Kritik am GModG ist breit und kommt aus verschiedenen Richtungen. Der BDEW warnt, dass die Abschaffung der direkten EE-Pflicht die Erreichung der Klimaziele im GebĂ€udesektor gefĂ€hrdet â die Biomethan-Produktion liegt derzeit bei nur rund 10 TWh, wĂ€hrend der Gesamtgasbedarf in Deutschland rund 845 TWh betrĂ€gt. Der Nationale Normenkontrollrat bezeichnete den Entwurf als eines der âhandwerklich schwĂ€chsten und praxisfernsten Vorhaben" der vergangenen Jahre. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hĂ€lt es fĂŒr âeher zweifelhaft", ob das Gesetz einer Verfassungsklage standhĂ€lt â die Klima-Union sieht ebenfalls VerstöĂe gegen Artikel 20a Grundgesetz. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach dem Kabinettsbeschluss eine Klimaklage angekĂŒndigt. Hinzu kommen steigende COâ-Kosten durch den EU-Emissionshandel ETS 2, der ab 2027 greift und fossile Brennstoffe schrittweise teurer macht.
Die 65-%-Regelung fĂ€llt weg â Bio-Treppe und GrĂŒngasquote kommen
Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wird ersatzlos auf GebĂ€udeebene gestrichen. An ihre Stelle tritt ein zweigleisiges System: die Bio-Treppe fĂŒr EigentĂŒmer neuer fossiler Heizungen und die GrĂŒngasquote fĂŒr Lieferanten. Beide Instrumente wirken indirekt â und beide Quoten werden voraussichtlich zu spĂŒrbaren Mehrkosten fĂŒhren. Eine Studie des Ăko-Instituts errechnet, dass die WĂ€rmekosten durch die Bio-Treppe von rund 11 ct/kWh auf rund 15 ct/kWh ab 2029 steigen könnten â und bis 2040 auf rund 25 ct/kWh.
Gas- und Ălheizungen bleiben erlaubt
Gas- und Ălheizungen dĂŒrfen weiterhin eingebaut werden â ohne EinschrĂ€nkungen bis Ende 2028. Ab 2029 gilt dann die Bio-Treppe. Bestehende Heizungen dĂŒrfen nach aktuellem Entwurf unbegrenzt weiterlaufen; die bisherige 30-Jahres-Austauschpflicht fĂŒr alte Kessel sowie das Betriebsverbot ab 2045 werden gestrichen. Dennoch gilt: Wer langfristig plant, sollte die absehbaren Kostensteigerungen durch COâ-Steuer, steigende Gasnetzentgelte und die Bio-Treppe einkalkulieren. Eine frĂŒhzeitige Beratung lohnt sich â gerade jetzt, solange der volle Geschwindigkeitsbonus von 20 % noch bis Ende 2028 gilt.
Was bedeutet das GModG konkret fĂŒr Hausbesitzer?
Das GebĂ€udemodernisierungsgesetz gibt EigentĂŒmern von Ein- und ZweifamilienhĂ€usern mehr Spielraum bei der Heizungswahl. Gleichzeitig steigt die Eigenverantwortung. Wer langfristig gĂŒnstig heizen will, muss sich jetzt aktiv mit den Optionen und Kostenrisiken auseinandersetzen. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Kein sofortiger Handlungszwang: Bestehende funktionierende Heizungen mĂŒssen nicht getauscht werden. Auch Ă€ltere Gas- oder Ălheizungen dĂŒrfen nach aktuellem Entwurf weiterlaufen, solange die gesetzlichen Anforderungen erfĂŒllt sind.
- Mehr Optionen beim Heizungseinbau: Wer jetzt eine neue Heizung plant, kann frei zwischen WÀrmepumpe, Biomasse-Heizung, Hybridheizung oder auch fossilen Heizungen wÀhlen.
- Hybridheizungen als Bio-Treppe-Alternative: Eine WĂ€rmepumpen-Hybridheizung oder Solarthermie-Hybridheizung mit Gasvorrrang kann die Anforderungen der Bio-Treppe erfĂŒllen, ohne biogene Brennstoffe einzusetzen â wenn die WĂ€rmepumpe im bivalenten Betrieb Vorrang hat. Das macht Hybridlösungen besonders attraktiv fĂŒr EigentĂŒmer, die nicht vollstĂ€ndig auf Gas verzichten wollen.
- Kostenrisiken bei fossilen Brennstoffen: Wer trotzdem auf Gas oder Ăl setzt, sollte die langfristigen Mehrkosten durch COâ-Abgabe, steigende Netzentgelte, GrĂŒngasquote und Bio-Treppe einkalkulieren.
- Kommunale WĂ€rmeplanung beachten: Die WĂ€rmeplanung Ihrer Gemeinde bestimmt, wo kĂŒnftig FernwĂ€rme verfĂŒgbar ist â und beeinflusst damit, welche Heizung sich fĂŒr Ihr GebĂ€ude am besten eignet.
- Vollen Geschwindigkeitsbonus sichern: Der Geschwindigkeitsbonus liegt seit Juli 2026 bei 16 % und sinkt im Halbjahrestakt um jeweils 4 Prozentpunkte â ab der zweiten JahreshĂ€lfte 2028 entfĂ€llt er vollstĂ€ndig. Je frĂŒher Sie handeln, desto höher die Förderung.
GebÀudemodernisierungsgesetz Förderung: Bis zu 80 % Zuschuss beim Heizungstausch
Die Bundesförderung fĂŒr den Heizungstausch bleibt bestehen. Die Koalition hat angekĂŒndigt, die Förderung bis mindestens 2029 fortzufĂŒhren. EigentĂŒmer, die jetzt auf erneuerbare Energien umsteigen, profitieren weiterhin von attraktiven ZuschĂŒssen. Die einzelnen Förderkomponenten im Ăberblick:
- Grundförderung: 30 % der Investitionskosten â unabhĂ€ngig vom Einkommen, fĂŒr alle EigentĂŒmer.
- Effizienzbonus: EntfĂ€llt seit Juli 2026 vollstĂ€ndig und wird fĂŒr keine WĂ€rmepumpenart mehr gewĂ€hrt.
- Geschwindigkeitsbonus: Aktuell (seit Juli 2026) 16 % extra, der Bonus sinkt bereits im Halbjahrestakt um 4 Prozentpunkte und entfÀllt ab der zweiten JahreshÀlfte 2028 vollstÀndig.
- Einkommensbonus: Gestaffelt nach Haushaltseinkommen â 40 % bis 30.000 âŹ, 30 % bis 40.000 âŹ, 10 % bis 50.000 ⏠und 0 % ab 50.001 ⏠Jahreseinkommen.
Die Förderkomponenten lassen sich je nach Einkommensgruppe bis maximal 80 % kombinieren. Gedeckelt sind die förderfĂ€higen Kosten seit Juli 2026 auf 28.000 ⏠pro Wohneinheit â das ergibt fĂŒr Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 ⏠einen maximalen Zuschuss von bis zu 22.400 ⏠pro Einfamilienhaus. Daneben bleibt auch die BAFA-Förderung fĂŒr DĂ€mmung, Fenster und weitere EinzelmaĂnahmen mit einer Basisförderung von 15 % bestehen â mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich dieser Satz auf bis zu 20 %.
Wichtig fĂŒr die Planung: Seit Januar 2026 gelten verschĂ€rfte LĂ€rmschutzanforderungen fĂŒr die KfW-Förderung von Luft-Wasser-WĂ€rmepumpen. Das AuĂengerĂ€t muss mindestens 10 dB unter den EU-Ăkodesign-Grenzwerten liegen â nicht alle am Markt verfĂŒgbaren Modelle erfĂŒllen diese Anforderung. Lassen Sie sich bei der Auswahl beraten, um die Förderung nicht zu gefĂ€hrden.
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Mieterschutz: Was Vermieter und Mieter wissen mĂŒssen
Das GModG enthĂ€lt auch neue Regelungen zur Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern â ein Aspekt, der im öffentlichen Diskurs bislang wenig Aufmerksamkeit bekommen hat, fĂŒr Vermieter aber erhebliche finanzielle Konsequenzen hat.
- COâ-Abgabe und Netzentgelte ab 2028: Bei neu eingebauten fossilen Heizungen sollen die COâ-Kosten sowie die Gasnetzentgelte ab 2028 hĂ€lftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.
- Bio-Treppe-Kosten ab 2029: Auch die Mehrkosten durch die Bio-Treppe sollen bis zu einem Brennstoffanteil von maximal 30 % hĂ€lftig geteilt werden. Ăbersteigt der Bio-Anteil 30 %, trĂ€gt der Vermieter die Kosten vollstĂ€ndig.
- Planungshinweis fĂŒr Vermieter: Wer als Vermieter heute noch eine neue Gasheizung einbaut, trĂ€gt ab 2028 dauerhaft einen Teil der steigenden Betriebskosten. Eine WĂ€rmepumpe oder Hybridlösung kann diese Kostenrisiken langfristig deutlich reduzieren.
Fazit: Mehr Freiheit beim Heizen â jetzt mit Enter die beste Entscheidung treffen
Das GebĂ€udemodernisierungsgesetz bringt EigentĂŒmern mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch. Doch eines ist klar: Fossile Brennstoffe werden durch COâ-Abgabe, Bio-Treppe und steigende Netzentgelte langfristig teurer. Die Förderungen bleiben attraktiv â besonders der aktuell gĂŒltige Geschwindigkeitsbonus von 16 % macht schnelles Handeln lohnend, da er bereits im Halbjahrestakt weiter sinkt.
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FAQ
Was Ă€ndert sich mit dem neuen Heizungsgesetz 2026 fĂŒr Hausbesitzer?
Das GebĂ€udemodernisierungsgesetz (GModG) soll das bisherige Heizungsgesetz (GEG §§ 71â71p) ablösen â steht aber Stand Juli 2026 noch nicht in Kraft. Die zentrale Ănderung: Die 65-Prozent-Regelung, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten, entfĂ€llt ersatzlos auf GebĂ€udeebene. Stattdessen kommt die sogenannte Bio-Treppe â eine stufenweise steigende Beimischpflicht fĂŒr klimaneutrale Brennstoffe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Förderungen fĂŒr den Heizungstausch bleiben bis mindestens 2029 bestehen, aktuell mit bis zu 80 % Zuschuss (abhĂ€ngig vom Haushaltseinkommen). EigentĂŒmer haben damit mehr Wahlfreiheit, sollten aber die langfristigen Kostenrisiken fossiler Brennstoffe durch COâ-Abgabe, Bio-Treppe und steigende Netzentgelte im Blick behalten.
Wird das Heizungsgesetz 2026 abgeschafft?
Ja, die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat beschlossen, das bisherige Heizungsgesetz (GEG § 71) durch das GebĂ€udemodernisierungsgesetz (GModG) zu ersetzen. Stand Juli 2026 ist das Gesetz jedoch noch nicht verabschiedet â die erste Lesung im Bundestag fand am 11. Juni 2026 statt, das Inkrafttreten ist nun fĂŒr den 1. November 2026 geplant. Bis dahin gilt das bestehende GEG weiter; die 65-%-EE-Pflicht fĂŒr GroĂstĂ€dte wurde per Gesetz (verkĂŒndet am 26. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt) ebenfalls auf den 31. Oktober 2026 verschoben. Kernziel bleibt klimaneutrales Heizen bis 2045 â allerdings mit flexibleren, technologieoffeneren Regeln. Die bisherigen Betriebsverbote fĂŒr alte Kessel und die Beratungspflicht vor dem Einbau fossiler Heizungen werden mit dem GModG gestrichen. Eine Evaluierung ist fĂŒr 2030 vorgesehen, um zu prĂŒfen, ob die MaĂnahmen zur Erreichung der Klimaziele ausreichen.
Was ist der aktuelle Stand des GebÀudemodernisierungsgesetzes?
Das GModG durchlĂ€uft Stand Juli 2026 noch das parlamentarische Verfahren. Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 13. Mai 2026, die erste Lesung im Bundestag am 11. Juni 2026. Am 22. Juni 2026 fand eine SachverstĂ€ndigen-Anhörung im Ausschuss statt â bei der massive Kritik geĂ€uĂert wurde: Der Nationale Normenkontrollrat bezeichnete den Entwurf als eines der âhandwerklich schwĂ€chsten und praxisfernsten Vorhaben" der vergangenen Jahre. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hĂ€lt es fĂŒr âeher zweifelhaft", ob das Gesetz einer Verfassungsklage standhĂ€lt. Ob die Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause gelingt, war Stand Juli 2026 offen. Das voraussichtliche Inkrafttreten ist der 1. November 2026.
Brauche ich einen Energieberater fĂŒr den Heizungstausch?
Eine gesetzliche Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung entfĂ€llt mit dem GModG. Dennoch ist die EinschĂ€tzung eines Experten empfehlenswert â besonders bei der Frage, welches Heizsystem langfristig die geringsten Kosten verursacht. Faktoren wie COâ-Abgabe, steigende Gasnetzentgelte, die kommende Bio-Treppe und die GrĂŒngasquote machen die Kalkulation komplex. Bei Enter â Deutschlands gröĂtem Energieberater â erhalten Sie eine kostenlose digitale Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten, der Ihre individuelle Situation analysiert und die gĂŒnstigsten Optionen aufzeigt. Dank der Fördergarantie ist die 100 % garantierte Auszahlung Ihrer KfW-Förderung dabei sichergestellt.
Welche Rolle spielt die kommunale WĂ€rmeplanung beim Heizungstausch?
Die kommunale WĂ€rmeplanung legt fest, wo kĂŒnftig FernwĂ€rme, Wasserstoffnetze oder dezentrale Lösungen wie WĂ€rmepumpen vorgesehen sind. Mit dem GModG wird die direkte Kopplung zwischen WĂ€rmeplanung und Heizungstausch aufgelöst â dennoch bleibt sie ein wichtiger Orientierungsrahmen fĂŒr jeden EigentĂŒmer. Denn wer heute eine neue Heizung plant, sollte wissen, ob in seiner Kommune mittelfristig ein WĂ€rmenetz entsteht oder ob eine eigene Lösung die bessere Wahl ist. FĂŒr Kommunen unter 15.000 Einwohnern wird der Planungsaufwand zudem um rund 80 % reduziert.
Was bedeutet die Bio-Treppe konkret fĂŒr meine Heizkosten?
Wer nach dem 1. Januar 2029 eine neue Gas- oder Ălheizung einbaut, muss schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe â etwa Biomethan oder grĂŒnen Wasserstoff â einsetzen. Diese Brennstoffe sind deutlich teurer als konventionelles Erdgas. Eine Studie des Ăko-Instituts errechnet, dass die WĂ€rmekosten durch die Bio-Treppe von rund 11 ct/kWh heute auf rund 15 ct/kWh ab 2029 steigen könnten â und bis 2040 auf rund 25 ct/kWh. Wer jetzt auf eine WĂ€rmepumpe oder Hybridheizung umsteigt, umgeht diese Kostensteigerung vollstĂ€ndig â und sichert sich zugleich den aktuell gĂŒltigen Geschwindigkeitsbonus von 16 % KfW-Förderung, der im Halbjahrestakt weiter sinkt.

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