
Gebäudemodernisierungsgesetz statt Heizungsgesetz: Was sich 2026 für Eigentümer ändert
Heizungstausch noch vor Ende 2028 abschließen und bis zu 20 % Geschwindigkeitsbonus sichern – jetzt kostenlos beraten lassen.
Erst die Pflicht zu erneuerbaren Energien, dann Ausnahmen, jetzt eine komplette Reform: Wer als Eigentümer den Überblick über die Regeln rund ums Heizen behalten will, braucht Geduld. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Doch was gilt jetzt noch, und was ändert sich konkret? In diesem Artikel erfahren Sie, was das GMG für Sie als Eigentümer bedeutet, welche Förderungen bestehen bleiben und wie Sie mit Enter die beste Entscheidung für Ihre Heizung treffen.
Das Thema kurz und kompakt
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz – und warum ersetzt es das Heizungsgesetz?
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD führt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter einem neuen Namen weiter: als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Der Grund für die Reform: Weg vom engen Fokus auf den Heizungskeller, hin zu einem breiteren Ansatz, der auch Gebäudehülle, Effizienz und Systemlösungen umfasst.

Gleichzeitig muss die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das GMG soll diesen Rahmen füllen. Die Kernziele der Novelle: einfacher, flexibler, technologieoffener. Das Klimaziel bleibt dabei bestehen – ab 2045 darf nur noch klimaneutral geheizt werden.
Die wichtigsten Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick
Das GMG bringt gegenüber dem bisherigen GEG zwei grundlegende Änderungen: Es setzt künftig auf Technologieoffenheit statt Ordnungsrecht – und verlagert die Steuerung weg von einzelnen Eigentümern hin zu den Energielieferanten. Konkret bedeutet das: Nicht mehr der Hausbesitzer wird verpflichtet, eine bestimmte Heizung einzubauen. Stattdessen müssen Versorger ihrem Gas und Öl schrittweise klimafreundliche Anteile beimischen.

Das Eckpunktepapier von CDU/CSU und SPD vom 24. Februar 2026 sieht folgende zentrale Neuerungen vor:
- Abschaffung der §§ 71–71p GEG: Die bisherigen Anforderungen an den Heizungseinbau fallen komplett weg – ebenso die Betriebsverbote für alte Kessel und die Beratungspflicht vor dem Einbau fossiler Heizungen.
- Bio-Treppe ab 2029: Wer eine neue Gasheizung oder Ölheizung einbaut, muss ab dem 1. Januar 2029 einen Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen – zum Beispiel Biomethan oder grünen Wasserstoff. Dieser Anteil steigt stufenweise bis 2040, mit dem Ziel: ab 2045 nur noch klimaneutral heizen.
- Grüngasquote für Versorger: Energielieferanten werden ab 2028 verpflichtet, mindestens 1 % klimafreundliche Gase einzuspeisen – hochlaufend bis 2030. Diese Quote wird auf den Gaspreis umgelegt und damit indirekt auf die Verbraucher.
- Wegfall der Kopplung an die Wärmeplanung: Bisher war der Heizungstausch eng an die kommunale Wärmeplanung geknüpft. Diese Verbindung entfällt. Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern wird der Planungsaufwand zudem um rund 80 % reduziert.
- Klimaneutralität bis 2045 bleibt Ziel: Das übergeordnete Ziel ändert sich nicht. Allerdings soll 2030 evaluiert werden, ob die Maßnahmen ausreichen – und bei Bedarf nachgesteuert werden.
Die 65-%-Regelung fällt weg – Bio-Treppe und Grüngasquote kommen
Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wird ersatzlos auf Gebäudeebene gestrichen. An ihre Stelle tritt ein zweigleisiges System: die Bio-Treppe für Eigentümer neuer fossiler Heizungen und die Grüngasquote für Lieferanten. Beide Instrumente wirken indirekt – und beide Quoten werden voraussichtlich zu Mehrkosten von rund 178 € pro Jahr bis 2030 führen, steigend auf rund 250 € jährlich bis 2035.
Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt
Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden – ohne Einschränkungen bis Ende 2028. Ab 2029 gilt dann die Bio-Treppe. Bestehende Heizungen dürfen bis Ende 2045 weiterlaufen; die bisherige 30-Jahres-Austauschpflicht für alte Kessel wird gestrichen. Dennoch gilt: Wer langfristig plant, sollte die absehbaren Kostensteigerungen durch CO₂-Steuer, steigende Gasnetzentgelte und Grüngasquote einkalkulieren. Eine frühzeitige Beratung lohnt sich – gerade jetzt, solange der Geschwindigkeitsbonus noch bis Ende 2028 gilt.
Was bedeutet das GMG konkret für Hausbesitzer?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern mehr Spielraum bei der Heizungswahl. Gleichzeitig steigt die Eigenverantwortung. Wer langfristig günstig heizen will, muss sich jetzt aktiv mit den Optionen und Kostenrisiken auseinandersetzen. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Kein sofortiger Handlungszwang: Bestehende funktionierende Heizungen müssen nicht getauscht werden. Auch ältere Gas- oder Ölheizungen dürfen weiterlaufen, solange sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Mehr Optionen beim Heizungseinbau: Wer jetzt eine neue Heizung plant, kann frei zwischen Wärmepumpe, Biomasse-Heizungen, Hybridheizung oder auch fossilen Heizungen wählen.
- Kostenrisiken bei fossilen Brennstoffen: Wer trotzdem auf Gas oder Öl setzt, sollte die langfristigen Mehrkosten durch CO₂-Abgabe, steigende Netzentgelte und Grüngasquote einkalkulieren.
- Kommunale Wärmeplanung beachten: Die Wärmeplanung Ihrer Gemeinde bestimmt, wo künftig Fernwärme verfügbar ist – und beeinflusst damit, welche Heizung sich für Ihr Gebäude am besten eignet.
- Geschwindigkeitsbonus sichern: Wer den Heizungstausch bis Ende 2028 abschließt, erhält bis zu 20 % extra Förderung auf die Investitionskosten.
Förderung bleibt: Bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungstausch
Die Bundesförderung für den Heizungstausch bleibt bestehen. Die Koalition hat angekündigt, die Förderung bis mindestens 2029 fortzuführen. Eigentümer, die jetzt auf erneuerbare Energien umsteigen, profitieren weiterhin von attraktiven Zuschüssen. Die einzelnen Förderkomponenten im Überblick:
- Grundförderung: 30 % der Investitionskosten – unabhängig vom Einkommen, für alle Eigentümer.
- Effizienzbonus: 5 % zusätzlich für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen.
- Geschwindigkeitsbonus: Bis zu 20 % extra, wenn der Heizungstausch bis Ende 2028 abgeschlossen wird.
- Einkommensbonus: 30 % weitere Förderung für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen unter 40.000 €.
Die Förderkomponenten lassen sich bis maximal 70 % kombinieren. Gedeckelt sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 € – das ergibt einen maximalen Zuschuss von bis zu 21.000 € pro Einfamilienhaus. Daneben bleibt auch die BAFA-Förderung für Dämmung, Fenster und weitere Einzelmaßnahmen mit bis zu 20 % bestehen.

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Fazit: Mehr Freiheit beim Heizen – jetzt mit Enter die beste Entscheidung treffen
Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt Eigentümern mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch. Doch eines ist klar: Fossile Brennstoffe werden durch CO₂-Abgabe, Grüngasquote und steigende Netzentgelte langfristig teurer. Die Förderungen bleiben attraktiv – besonders der Geschwindigkeitsbonus bis Ende 2028 macht schnelles Handeln lohnend.
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FAQ
Was ändert sich mit dem neuen Gesetz ab 2026 für Hausbesitzer?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) löst das bisherige Heizungsgesetz ab. Die zentrale Änderung: Die 65-Prozent-Regelung, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten, entfällt ersatzlos auf Gebäudeebene. Stattdessen kommt eine stufenweise steigende Grüngasquote ab 2029 – die sogenannte Bio-Treppe. Förderungen für den Heizungstausch bleiben bis mindestens 2029 bestehen, mit bis zu 70 % Zuschuss. Eigentümer haben damit mehr Wahlfreiheit, sollten aber die langfristigen Kostenrisiken fossiler Brennstoffe im Blick behalten.
Wird das Heizungsgesetz 2026 abgeschafft?
Ja, die Regierung aus CDU/CSU und SPD hat beschlossen, das bisherige Heizungsgesetz (GEG § 71) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen. Die Verabschiedung ist vor der Sommerpause 2026 geplant. Kernziel bleibt klimaneutrales Heizen bis 2045 – allerdings mit flexibleren, technologieoffeneren Regeln. Die bisherigen Betriebsverbote für alte Kessel und die Beratungspflicht vor dem Einbau fossiler Heizungen werden ebenfalls gestrichen. Eine Evaluierung ist für 2030 vorgesehen, um zu prüfen, ob die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele ausreichen.
Brauche ich einen Energieberater für den Heizungstausch?
Eine gesetzliche Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung entfällt mit dem GMG. Dennoch ist die Einschätzung eines Energieberaters empfehlenswert – besonders bei der Frage, welches Heizsystem langfristig die geringsten Kosten verursacht. Faktoren wie CO₂-Abgabe, steigende Gasnetzentgelte und die kommende Grüngasquote machen die Kalkulation komplex. Bei Enter erhalten Sie eine kostenlose Videoberatung durch einen Energieeffizienz-Experten, der Ihre individuelle Situation analysiert und die günstigsten Optionen aufzeigt.
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung beim Heizungstausch?
Die kommunale Wärmeplanung legt fest, wo künftig Fernwärme, Wasserstoffnetze oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen vorgesehen sind. Mit dem GMG wird die direkte Kopplung zwischen Wärmeplanung und Heizungstausch zwar aufgelöst – dennoch bleibt sie ein wichtiger Orientierungsrahmen für die Gesellschaft und jeden einzelnen Eigentümer. Denn wer heute eine neue Heizung plant, sollte wissen, ob in seiner Kommune mittelfristig ein Wärmenetz entsteht oder ob eine eigene Lösung die bessere Wahl ist. Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern wird der Planungsaufwand zudem um rund 80 % reduziert.


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