Gebäudemodernisierungsgesetz statt Heizungsgesetz: Was sich 2026 für Eigentümer ändert

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) befindet sich Stand Juli 2026 noch im parlamentarischen Verfahren – das Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 geplant. Wer jetzt handelt, sichert sich noch den aktuell gültigen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 16 % KfW-Förderung, der bereits seit Juli 2026 im Halbjahrestakt um 4 Prozentpunkte sinkt – Enter übernimmt den kompletten Förderantrag mit 100 % Fördergarantie.

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    Das bisherige Heizungsgesetz (GEG) wird 2026 abgeschafft – und durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Doch Stand Juli 2026 ist das Gesetz noch nicht verabschiedet, das Inkrafttreten verschiebt sich auf den 1. November 2026. Was gilt jetzt, was ändert sich konkret – und wie sichern Sie als Eigentümer die maximale Förderung? Deutschlands größter Energieberater Enter gibt Ihnen den aktuellen Überblick.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark
    Neuer Name, neues Konzept: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das bisherige Heizungsgesetz (GEG § 71) ablösen – mit mehr Technologieoffenheit und einfacheren Regeln. Stand Juli 2026 befindet sich das Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren; das Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 geplant.
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    65-%-Pflicht entfällt: Stattdessen kommt eine stufenweise steigende Bio-Treppe für erneuerbare Brennstoffanteile – beginnend mit 10 % ab 2029, steigend bis 60 % ab 2040.
    Checkmark
    Förderung bleibt bestehen: Bis zu 80 % Zuschuss beim Heizungstausch sind aktuell möglich – der Höchstsatz sinkt jedoch bereits im Halbjahrestakt.
    Checkmark
    Fossile Heizungen weiter erlaubt: Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, unterliegen aber künftig der Bio-Treppe-Pflicht und steigenden Kosten durch CO₂-Abgabe und Grüngasquote.
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    Jetzt beraten lassen lohnt sich: Enter hilft als Deutschlands größter Energieberater, die beste Lösung für Ihren Heizungstausch zu finden – mit ganzheitlicher Gebäudeanalyse und Fördergarantie.

    Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – und warum ersetzt es das Heizungsgesetz?

    Die Koalition aus CDU/CSU und SPD reformiert das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend: Unter dem Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – die offizielle Abkürzung, da „GMG" bereits für ein Gesetz aus dem Jahr 2004 vergeben ist – soll ein breiterer Ansatz entstehen, der nicht nur den Heizungskeller, sondern auch Gebäudehülle, Effizienz und Systemlösungen umfasst. Die GEG-Novelle 2026 ist damit die tiefgreifendste Reform des deutschen Gebäudeenergierechts seit Jahren.

    Grafik: Das Gebäudemodernisierungsgesetz

    Gleichzeitig musste die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) eigentlich bis zum 29. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese Frist ist verstrichen, ohne dass das GModG in Kraft getreten ist – Deutschland befindet sich damit derzeit im Umsetzungsverzug. Das GModG soll diesen Rahmen füllen, sobald es verabschiedet ist. Die Kernziele der Novelle: einfacher, flexibler, technologieoffener. Das Klimaziel bleibt dabei bestehen – ab 2045 darf nur noch klimaneutral geheizt werden.

    Checkmark
    Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Sie bekommen mehr Wahlfreiheit bei der Heizung. Gleichzeitig wächst aber auch die Eigenverantwortung, sich rechtzeitig und gut zu informieren – über Kosten, Förderungen und die langfristigen Folgen Ihrer Entscheidung.

    Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens

    Das GModG befindet sich Stand Juli 2026 noch im parlamentarischen Verfahren. Die wichtigsten Meilensteine im Überblick:

    Datum Schritt
    24. Februar 2026 Eckpunktepapier von CDU/CSU und SPD veröffentlicht
    5. Mai 2026 Referentenentwurf vorgelegt
    13. Mai 2026 Kabinettsbeschluss ohne wesentliche Änderungen
    11. Juni 2026 Erste Lesung im Bundestag, Verweisung an Ausschüsse
    12. Juni 2026 Stellungnahme des Bundesrats
    22. Juni 2026 Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss
    26. Juni 2026 Fristverschiebung der 65-%-EE-Pflicht auf den 31. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet
    Geplant: 1. November 2026 Voraussichtliches Inkrafttreten des GModG

    Ob die Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause gelingt, war Stand Juli 2026 offen. Das Inkrafttreten verschiebt sich voraussichtlich auf den 1. November 2026. Bis dahin gilt das bestehende GEG weiter – die 65-%-EE-Pflicht für Großstädte wurde per Gesetz ebenfalls auf den 31. Oktober 2026 verschoben.

    Die wichtigsten Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick

    Das GModG bringt gegenüber dem bisherigen GEG zwei grundlegende Änderungen: Es setzt künftig auf Technologieoffenheit statt Ordnungsrecht – und verlagert die Steuerung weg von einzelnen Eigentümern hin zu den Energielieferanten. Konkret bedeutet das: Nicht mehr der Hausbesitzer wird verpflichtet, eine bestimmte Heizung einzubauen. Stattdessen müssen Versorger ihrem Gas und Öl schrittweise klimafreundliche Anteile beimischen.

    Grafik: Ersatz des Heizungsgesetzes durch die Grüngas-Quote

    Der Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026 sieht folgende zentrale Neuerungen vor:

    • Abschaffung der §§ 71–71p GEG: Die bisherigen Anforderungen an den Heizungseinbau fallen komplett weg – ebenso die Betriebsverbote für alte Kessel und die Beratungspflicht vor dem Einbau fossiler Heizungen.
    • Bio-Treppe ab 2029: Wer eine neue Gasheizung oder Ölheizung einbaut, muss ab dem 1. Januar 2029 einen Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen – zum Beispiel Biomethan oder grünen Wasserstoff. Dieser Anteil steigt stufenweise: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Das Ziel: ab 2045 nur noch klimaneutral heizen.
    • Grüngasquote für Versorger: Energielieferanten sollen verpflichtet werden, schrittweise klimafreundliche Gase einzuspeisen. Die genaue Ausgestaltung dieser Quote wird voraussichtlich über eine gesonderte Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Diese Quote wird auf den Gaspreis umgelegt und damit indirekt auf die Verbraucher.
    • Wegfall der Kopplung an die Wärmeplanung: Bisher war der Heizungstausch eng an die kommunale Wärmeplanung geknüpft. Diese Verbindung entfällt. Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern wird der Planungsaufwand zudem um rund 80 % reduziert.
    • Streichung des Betriebsverbots und der 30-Jahres-Austauschpflicht: Das bisherige Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 (§ 72 GEG) entfällt ebenso wie die Pflicht, alte Kessel nach 30 Jahren zu ersetzen. Bestehende Heizungen dürfen damit theoretisch unbegrenzt weiterlaufen – was politisch umstritten ist.
    • Nullemissionsgebäude ab 2030: Neue öffentliche Gebäude müssen ab 2028, neue Wohngebäude ab 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden – das heißt, am Gebäude selbst dürfen keine fossilen CO₂-Emissionen mehr entstehen. Die Bio-Treppe ist damit vor allem eine Übergangslösung für Bestandsgebäude.
    • Solarpflicht ab 2027: Das GModG sieht eine stufenweise Solarpflicht vor – ab 2027 für neue Nichtwohngebäude, ab 2030 für neue Wohngebäude. Für Eigentümer, die ohnehin eine Sanierung planen, ist dies ein wichtiger Planungsparameter.
    • Klimaneutralität bis 2045 bleibt Ziel: Das übergeordnete Ziel ändert sich nicht. Allerdings soll 2030 evaluiert werden, ob die Maßnahmen ausreichen – und bei Bedarf nachgesteuert werden.

    GEG vs. GModG: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

    Regelung GEG (bisher) GModG (neu, ab 1.11.2026 geplant)
    65-%-EE-Pflicht beim Heizungseinbau Ja (§§ 71–71p) Entfällt ersatzlos auf Gebäudeebene
    Beratungspflicht vor fossiler Heizung Ja Entfällt
    Betriebsverbot fossile Heizungen ab 2045 Ja (§ 72) Entfällt
    30-Jahres-Austauschpflicht alte Kessel Ja Entfällt
    Kopplung an kommunale Wärmeplanung Ja Entfällt
    Erneuerbare-Pflicht für Neubau 65 % EE beim Einbau Bio-Treppe: 10 % ab 2029 → 60 % ab 2040
    Nullemissionsgebäude-Standard Nicht vorgesehen Neubau ab 2030 verpflichtend

    Was Kritiker bemängeln

    Die Kritik am GModG ist breit und kommt aus verschiedenen Richtungen. Der BDEW warnt, dass die Abschaffung der direkten EE-Pflicht die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor gefährdet – die Biomethan-Produktion liegt derzeit bei nur rund 10 TWh, während der Gesamtgasbedarf in Deutschland rund 845 TWh beträgt. Der Nationale Normenkontrollrat bezeichnete den Entwurf als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben" der vergangenen Jahre. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hält es für „eher zweifelhaft", ob das Gesetz einer Verfassungsklage standhält – die Klima-Union sieht ebenfalls Verstöße gegen Artikel 20a Grundgesetz. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach dem Kabinettsbeschluss eine Klimaklage angekündigt. Hinzu kommen steigende CO₂-Kosten durch den EU-Emissionshandel ETS 2, der ab 2027 greift und fossile Brennstoffe schrittweise teurer macht.

    Die 65-%-Regelung fällt weg – Bio-Treppe und Grüngasquote kommen

    Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wird ersatzlos auf Gebäudeebene gestrichen. An ihre Stelle tritt ein zweigleisiges System: die Bio-Treppe für Eigentümer neuer fossiler Heizungen und die Grüngasquote für Lieferanten. Beide Instrumente wirken indirekt – und beide Quoten werden voraussichtlich zu spürbaren Mehrkosten führen. Eine Studie des Öko-Instituts errechnet, dass die Wärmekosten durch die Bio-Treppe von rund 11 ct/kWh auf rund 15 ct/kWh ab 2029 steigen könnten – und bis 2040 auf rund 25 ct/kWh.

    Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt

    Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden – ohne Einschränkungen bis Ende 2028. Ab 2029 gilt dann die Bio-Treppe. Bestehende Heizungen dürfen nach aktuellem Entwurf unbegrenzt weiterlaufen; die bisherige 30-Jahres-Austauschpflicht für alte Kessel sowie das Betriebsverbot ab 2045 werden gestrichen. Dennoch gilt: Wer langfristig plant, sollte die absehbaren Kostensteigerungen durch CO₂-Steuer, steigende Gasnetzentgelte und die Bio-Treppe einkalkulieren. Eine frühzeitige Beratung lohnt sich – gerade jetzt, solange der volle Geschwindigkeitsbonus von 20 % noch bis Ende 2028 gilt.

    Was bedeutet das GModG konkret für Hausbesitzer?

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern mehr Spielraum bei der Heizungswahl. Gleichzeitig steigt die Eigenverantwortung. Wer langfristig günstig heizen will, muss sich jetzt aktiv mit den Optionen und Kostenrisiken auseinandersetzen. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

    • Kein sofortiger Handlungszwang: Bestehende funktionierende Heizungen müssen nicht getauscht werden. Auch ältere Gas- oder Ölheizungen dürfen nach aktuellem Entwurf weiterlaufen, solange die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
    • Mehr Optionen beim Heizungseinbau: Wer jetzt eine neue Heizung plant, kann frei zwischen Wärmepumpe, Biomasse-Heizung, Hybridheizung oder auch fossilen Heizungen wählen.
    • Hybridheizungen als Bio-Treppe-Alternative: Eine Wärmepumpen-Hybridheizung oder Solarthermie-Hybridheizung mit Gasvorrrang kann die Anforderungen der Bio-Treppe erfüllen, ohne biogene Brennstoffe einzusetzen – wenn die Wärmepumpe im bivalenten Betrieb Vorrang hat. Das macht Hybridlösungen besonders attraktiv für Eigentümer, die nicht vollständig auf Gas verzichten wollen.
    • Kostenrisiken bei fossilen Brennstoffen: Wer trotzdem auf Gas oder Öl setzt, sollte die langfristigen Mehrkosten durch CO₂-Abgabe, steigende Netzentgelte, Grüngasquote und Bio-Treppe einkalkulieren.
    • Kommunale Wärmeplanung beachten: Die Wärmeplanung Ihrer Gemeinde bestimmt, wo künftig Fernwärme verfügbar ist – und beeinflusst damit, welche Heizung sich für Ihr Gebäude am besten eignet.
    • Vollen Geschwindigkeitsbonus sichern: Der Geschwindigkeitsbonus liegt seit Juli 2026 bei 16 % und sinkt im Halbjahrestakt um jeweils 4 Prozentpunkte – ab der zweiten Jahreshälfte 2028 entfällt er vollständig. Je früher Sie handeln, desto höher die Förderung.
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    Experten-Tipp: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) befindet sich Stand Juli 2026 noch im parlamentarischen Verfahren – das Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 geplant. Wer jetzt handelt, sichert sich noch den aktuell gültigen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 16 % KfW-Förderung, der bereits seit Juli 2026 im Halbjahrestakt um 4 Prozentpunkte sinkt – Enter übernimmt den kompletten Förderantrag mit 100 % Fördergarantie.

    Gebäudemodernisierungsgesetz Förderung: Bis zu 80 % Zuschuss beim Heizungstausch

    Die Bundesförderung für den Heizungstausch bleibt bestehen. Die Koalition hat angekündigt, die Förderung bis mindestens 2029 fortzuführen. Eigentümer, die jetzt auf erneuerbare Energien umsteigen, profitieren weiterhin von attraktiven Zuschüssen. Die einzelnen Förderkomponenten im Überblick:

    • Grundförderung: 30 % der Investitionskosten – unabhängig vom Einkommen, für alle Eigentümer.
    • Effizienzbonus: Entfällt seit Juli 2026 vollständig und wird für keine Wärmepumpenart mehr gewährt.
    • Geschwindigkeitsbonus: Aktuell (seit Juli 2026) 16 % extra, der Bonus sinkt bereits im Halbjahrestakt um 4 Prozentpunkte und entfällt ab der zweiten Jahreshälfte 2028 vollständig.
    • Einkommensbonus: Gestaffelt nach Haushaltseinkommen – 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € und 0 % ab 50.001 € Jahreseinkommen.

    Die Förderkomponenten lassen sich je nach Einkommensgruppe bis maximal 80 % kombinieren. Gedeckelt sind die förderfähigen Kosten seit Juli 2026 auf 28.000 € pro Wohneinheit – das ergibt für Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 € einen maximalen Zuschuss von bis zu 22.400 € pro Einfamilienhaus. Daneben bleibt auch die BAFA-Förderung für Dämmung, Fenster und weitere Einzelmaßnahmen mit einer Basisförderung von 15 % bestehen – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich dieser Satz auf bis zu 20 %.

    Wichtig für die Planung: Seit Januar 2026 gelten verschärfte Lärmschutzanforderungen für die KfW-Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen. Das Außengerät muss mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen – nicht alle am Markt verfügbaren Modelle erfüllen diese Anforderung. Lassen Sie sich bei der Auswahl beraten, um die Förderung nicht zu gefährden.

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    Mieterschutz: Was Vermieter und Mieter wissen müssen

    Das GModG enthält auch neue Regelungen zur Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern – ein Aspekt, der im öffentlichen Diskurs bislang wenig Aufmerksamkeit bekommen hat, für Vermieter aber erhebliche finanzielle Konsequenzen hat.

    • CO₂-Abgabe und Netzentgelte ab 2028: Bei neu eingebauten fossilen Heizungen sollen die CO₂-Kosten sowie die Gasnetzentgelte ab 2028 hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.
    • Bio-Treppe-Kosten ab 2029: Auch die Mehrkosten durch die Bio-Treppe sollen bis zu einem Brennstoffanteil von maximal 30 % hälftig geteilt werden. Übersteigt der Bio-Anteil 30 %, trägt der Vermieter die Kosten vollständig.
    • Planungshinweis für Vermieter: Wer als Vermieter heute noch eine neue Gasheizung einbaut, trägt ab 2028 dauerhaft einen Teil der steigenden Betriebskosten. Eine Wärmepumpe oder Hybridlösung kann diese Kostenrisiken langfristig deutlich reduzieren.

    Fazit: Mehr Freiheit beim Heizen – jetzt mit Enter die beste Entscheidung treffen

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt Eigentümern mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch. Doch eines ist klar: Fossile Brennstoffe werden durch CO₂-Abgabe, Bio-Treppe und steigende Netzentgelte langfristig teurer. Die Förderungen bleiben attraktiv – besonders der aktuell gültige Geschwindigkeitsbonus von 16 % macht schnelles Handeln lohnend, da er bereits im Halbjahrestakt weiter sinkt.

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    FAQ

    Was ändert sich mit dem neuen Heizungsgesetz 2026 für Hausbesitzer?

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das bisherige Heizungsgesetz (GEG §§ 71–71p) ablösen – steht aber Stand Juli 2026 noch nicht in Kraft. Die zentrale Änderung: Die 65-Prozent-Regelung, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten, entfällt ersatzlos auf Gebäudeebene. Stattdessen kommt die sogenannte Bio-Treppe – eine stufenweise steigende Beimischpflicht für klimaneutrale Brennstoffe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Förderungen für den Heizungstausch bleiben bis mindestens 2029 bestehen, aktuell mit bis zu 80 % Zuschuss (abhängig vom Haushaltseinkommen). Eigentümer haben damit mehr Wahlfreiheit, sollten aber die langfristigen Kostenrisiken fossiler Brennstoffe durch CO₂-Abgabe, Bio-Treppe und steigende Netzentgelte im Blick behalten.

    Wird das Heizungsgesetz 2026 abgeschafft?

    Ja, die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat beschlossen, das bisherige Heizungsgesetz (GEG § 71) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zu ersetzen. Stand Juli 2026 ist das Gesetz jedoch noch nicht verabschiedet – die erste Lesung im Bundestag fand am 11. Juni 2026 statt, das Inkrafttreten ist nun für den 1. November 2026 geplant. Bis dahin gilt das bestehende GEG weiter; die 65-%-EE-Pflicht für Großstädte wurde per Gesetz (verkündet am 26. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt) ebenfalls auf den 31. Oktober 2026 verschoben. Kernziel bleibt klimaneutrales Heizen bis 2045 – allerdings mit flexibleren, technologieoffeneren Regeln. Die bisherigen Betriebsverbote für alte Kessel und die Beratungspflicht vor dem Einbau fossiler Heizungen werden mit dem GModG gestrichen. Eine Evaluierung ist für 2030 vorgesehen, um zu prüfen, ob die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele ausreichen.

    Was ist der aktuelle Stand des Gebäudemodernisierungsgesetzes?

    Das GModG durchläuft Stand Juli 2026 noch das parlamentarische Verfahren. Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 13. Mai 2026, die erste Lesung im Bundestag am 11. Juni 2026. Am 22. Juni 2026 fand eine Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss statt – bei der massive Kritik geäußert wurde: Der Nationale Normenkontrollrat bezeichnete den Entwurf als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben" der vergangenen Jahre. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hält es für „eher zweifelhaft", ob das Gesetz einer Verfassungsklage standhält. Ob die Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause gelingt, war Stand Juli 2026 offen. Das voraussichtliche Inkrafttreten ist der 1. November 2026.

    Brauche ich einen Energieberater für den Heizungstausch?

    Eine gesetzliche Beratungspflicht vor dem Einbau einer fossilen Heizung entfällt mit dem GModG. Dennoch ist die Einschätzung eines Experten empfehlenswert – besonders bei der Frage, welches Heizsystem langfristig die geringsten Kosten verursacht. Faktoren wie CO₂-Abgabe, steigende Gasnetzentgelte, die kommende Bio-Treppe und die Grüngasquote machen die Kalkulation komplex. Bei Enter – Deutschlands größtem Energieberater – erhalten Sie eine kostenlose digitale Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten, der Ihre individuelle Situation analysiert und die günstigsten Optionen aufzeigt. Dank der Fördergarantie ist die 100 % garantierte Auszahlung Ihrer KfW-Förderung dabei sichergestellt.

    Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung beim Heizungstausch?

    Die kommunale Wärmeplanung legt fest, wo künftig Fernwärme, Wasserstoffnetze oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen vorgesehen sind. Mit dem GModG wird die direkte Kopplung zwischen Wärmeplanung und Heizungstausch aufgelöst – dennoch bleibt sie ein wichtiger Orientierungsrahmen für jeden Eigentümer. Denn wer heute eine neue Heizung plant, sollte wissen, ob in seiner Kommune mittelfristig ein Wärmenetz entsteht oder ob eine eigene Lösung die bessere Wahl ist. Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern wird der Planungsaufwand zudem um rund 80 % reduziert.

    Was bedeutet die Bio-Treppe konkret für meine Heizkosten?

    Wer nach dem 1. Januar 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe – etwa Biomethan oder grünen Wasserstoff – einsetzen. Diese Brennstoffe sind deutlich teurer als konventionelles Erdgas. Eine Studie des Öko-Instituts errechnet, dass die Wärmekosten durch die Bio-Treppe von rund 11 ct/kWh heute auf rund 15 ct/kWh ab 2029 steigen könnten – und bis 2040 auf rund 25 ct/kWh. Wer jetzt auf eine Wärmepumpe oder Hybridheizung umsteigt, umgeht diese Kostensteigerung vollständig – und sichert sich zugleich den aktuell gültigen Geschwindigkeitsbonus von 16 % KfW-Förderung, der im Halbjahrestakt weiter sinkt.

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