Heizungsgesetz 2026 abgeschafft? Alles was Sie jetzt wissen müssen

Die Bundesregierung hat angekündigt, das umstrittene Heizungsgesetz zu reformieren. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Hausbesitzer? Während die Politik noch über Details diskutiert, herrscht Unsicherheit: Darf meine Gasheizung weiterlaufen? Lohnt sich jetzt noch der Umstieg auf eine Wärmepumpe? Und wie sieht es mit den attraktiven Förderungen von bis zu 70 % aus?

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    Die gute Nachricht lautet: Trotz aller Diskussionen bleiben die Grundprinzipien des klimafreundlichen Heizens erhalten. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird nicht abgeschafft, sondern unter einem neuen Namen fortgeführt. Die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD arbeitet an einem „Gebäudemodernisierungsgesetz", das flexibler gestaltet werden soll, ohne die Klimaschutzziele aufzugeben.

    Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Niemand muss seine funktionierende Heizung sofort austauschen. Gleichzeitig sollten Sie jetzt aktiv werden, wenn Sie ohnehin einen Heizungstausch planen. Denn die aktuellen Förderungen sind historisch hoch und könnten nach der Reform reduziert werden.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Reform statt Abschaffung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird im Jahr 2026 reformiert und in „Gebäudemodernisierungsgesetz" umbenannt. Die grundlegenden Prinzipien des klimafreundlichen Heizens bleiben jedoch erhalten.

    Checkmark

    Bestandsschutz für Ihre Heizung: Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben werden und müssen nicht sofort ausgetauscht werden. Eine Austauschpflicht greift erst bei irreparablen Defekten oder nach 30 Jahren.

    Checkmark

    Förderung jetzt sichern: Die attraktiven Förderungen für Wärmepumpen von bis zu 70 % gelten aktuell weiterhin, könnten jedoch in Zukunft reduziert werden. Wer jetzt handelt, sichert sich maximale Zuschüsse von bis zu 21.000 €.

    Checkmark

    Steigende CO₂-Kosten: Der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe steigt im Jahr 2026 auf bis zu 65 € pro Tonne. Ein Vier-Personen-Haushalt mit Gasheizung zahlt ab 2028 etwa 1.000 € mehr pro Jahr.

    Checkmark

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    Was ist das Heizungsgesetz und warum wird es reformiert?

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht seit 2020 und legt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland fest. Erst durch die Novelle im Januar 2024 wurde es zum viel diskutierten „Heizungsgesetz", da sie konkrete Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen enthält. Das Ziel dabei ist klar: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral heizen, um die Klimaschutzziele des Pariser Abkommens zu erreichen.

    Die Reform wurde notwendig, weil die ursprüngliche Fassung der Ampel-Regierung für erhebliche Verunsicherung sorgte. Begriffe wie „Heizhammer" kursierten, obwohl viele Befürchtungen nicht der Realität entsprachen. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das GEG „technologieoffener, flexibler und einfacher" zu gestalten, ohne dabei die grundlegenden Klimaschutzziele aufzugeben.

    Der Gebäudesektor ist für ein Drittel des deutschen Energieverbrauchs verantwortlich. Ohne eine Wärmewende sind die Klimaziele kaum erreichbar. Zudem drohen hohe EU-Strafzahlungen, falls die Emissionsziele verfehlt werden.

    Was ist das Heizungsgesetz und warum wird es reformiert?

    Die 65-Prozent-Regelung im Fokus

    Im Mittelpunkt der Diskussion steht die sogenannte 65-Prozent-Vorgabe: Neue Heizungen müssen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt seit Januar 2024 für Neubauten in Neubaugebieten und soll schrittweise auch für Bestandsgebäude eingeführt werden, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung vor Ort.

    Folgende Heizungsarten erfüllen die 65-Prozent-Anforderung:

    Die Union möchte diese Vorgabe abschaffen oder deutlich abschwächen, während die SPD sie beibehalten will. Dieser Konflikt verzögert die Reform.

    Die wichtigsten Infos zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Umbenennung in Gebäudemodernisierungsgesetz

    Die Regierung hat beschlossen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in „Gebäudemodernisierungsgesetz" umzubenennen. Diese Namensänderung ist vor allem symbolisch und soll einen Neustart signalisieren. Inhaltlich werden laut Experten nur geringe Änderungen erwartet, da Deutschland sonst seine Klimaschutzziele verfehlen und mit hohen EU-Strafzahlungen rechnen müsste.

    Zeitplan der Reform:

    • Bis Ende Januar 2026: Eckpunkte sollen vorliegen
    • Ende Februar 2026: Geplanter Beschluss des neuen Gesetzes
    • Bis dahin: gelten die alten Regelungen weiterhin

    Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, das neue Gesetz bis Ende Februar 2026 zu verabschieden. Ob dieser Zeitplan eingehalten wird, ist angesichts der Differenzen zwischen Union und SPD jedoch noch nicht klar.

    Gebäudemodernisierungsgesetz: Reform-Zeitplan 2026

    Aktuelle politische Positionen zur Reform

    In der schwarz-roten Koalition bestehen unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gestaltet werden soll. Diese Meinungsverschiedenheiten verzögern die Verabschiedung, die ursprünglich bereits im Januar 2026 erfolgen sollte.

    Union will Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe

    CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn kündigte an, das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung abzuschaffen. Die Union strebt insbesondere eine Abschaffung oder deutliche Abschwächung der 65-Prozent-Anforderung an.

    Die Position der Union umfasst folgende Punkte:

    • CO₂-Preis als Steuerungsinstrument: Fossiles Heizen wird durch steigende CO₂-Kosten automatisch unattraktiver.
    • Technologieoffenheit: Hausbesitzer sollen selbst entscheiden können, welche Heizung sie einbauen.
    • Weniger Verbote: Es soll keine starren Vorgaben für Heizungstypen geben.
    • Förderung statt Zwang: Finanzielle Anreize sollen gesetzliche Verpflichtungen ersetzen.

    Die Union argumentiert, dass durch den steigenden CO₂-Preis Gas- und Ölheizungen ohnehin teurer werden. Ein gesetzlicher Zwang sei daher nicht notwendig. Auch das Verbot alter Gaskessel könnte ihrer Ansicht nach aufgehoben werden.

    Entwicklung CO2-Preis

    SPD setzt auf Beibehaltung und soziale Balance

    Die SPD möchte die Grundprinzipien des aktuellen Heizungsgesetzes weitgehend beibehalten. Bauministerin Verena Hubertz und Umweltminister Carsten Schneider warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz.

    Die Positionen der SPD im Überblick:

    • Die 65-Prozent-Regelung bleibt erhalten und dient als wichtiger Maßstab für den Fortschritt beim Heizen.
    • Es wird eine sozial gestaffelte Förderung angestrebt, bei der einkommensschwache Haushalte höhere Zuschüsse erhalten.
    • Der Schutz vor einer fossilen Kostenfalle soll gewährleistet werden, um zu verhindern, dass Hausbesitzer in teure Gas- und Ölheizungen investieren.

    SPD-Fraktionschef Matthias Miersch spricht sich dafür aus, an der 65-Prozent-Vorgabe festzuhalten. Die Sozialdemokraten warnen, dass diejenigen, die jetzt noch auf Gas- oder Ölheizungen setzen, aufgrund steigender CO₂-Preise langfristig mit deutlich höheren Heizkosten rechnen müssen.

    Experten gehen davon aus, dass die finale Version des Gesetzes nur geringe Änderungen enthalten wird. Dies geschieht vor allem, um die EU-Vorgaben einzuhalten und Strafzahlungen zu vermeiden.

    Was ändert sich konkret für Hausbesitzer?

    Trotz aller politischen Diskussionen ändert sich für die meisten Hausbesitzer zunächst wenig. Die wichtigste Botschaft lautet: Niemand muss seine funktionierende Heizung sofort austauschen.

    Bestandsschutz: Ihre aktuelle Heizung darf weiterlaufen

    Bestehende Öl- und Gasheizungen genießen Bestandsschutz. Sie dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionieren und repariert werden können.

    Eine Austauschpflicht besteht nur in zwei Fällen:

    1. Heizungshavarie: Ihre Heizung ist irreparabel defekt und kann nicht mehr repariert werden.
    2. 30-Jahre-Regelung: Ihre Heizung ist ein Konstanttemperaturkessel und älter als 30 Jahre.

    Moderne Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der 30-Jahre-Regelung ausgenommen und dürfen bis 2045 weiterlaufen. Danach müssen alle Heizungen klimaneutral betrieben oder ausgetauscht werden. Diese Regelung galt bereits vor der GEG-Novelle und wird voraussichtlich auch im neuen Gesetz beibehalten.

    Bei Heizungsausfall: Wenn Ihre Heizung kaputtgeht, haben Sie fünf Jahre Zeit für den Austausch. Innerhalb dieser Frist dürfen Sie auch eine Übergangslösung, wie zum Beispiel eine gebrauchte Gasheizung, einbauen.

    Gesetzliche Austauschpflicht nach GEG für Heizungen

    Neue Heizungen: Diese Regeln gelten aktuell

    Wenn Sie heute eine neue Heizungsanlage einbauen, gelten unterschiedliche Regelungen, abhängig davon, wo Sie wohnen:

    Gebäudeart Regelung Zeitpunkt
    Neubau in Neubaugebiet 65 % erneuerbare Energien verpflichtend Seit Januar 2024
    Bestandsgebäude in Großstädten (>100.000 Einwohner) 65 % erneuerbare Energien nach kommunaler Wärmeplanung Spätestens ab Juni 2026
    Bestandsgebäude in kleineren Kommunen 65 % erneuerbare Energien nach kommunaler Wärmeplanung Spätestens ab Juni 2028

    Übergangsfristen und kommunale Wärmeplanung

    Die kommunale Wärmeplanung ist für Ihre Entscheidung von großer Bedeutung: Ihre Stadt oder Gemeinde muss bis Mitte 2026 (bei Großstädten) beziehungsweise bis Mitte 2028 (bei kleineren Kommunen) festlegen, wo Fernwärmenetze oder Wasserstoffnetze entstehen sollen. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt die verbindliche Vorgabe von 65 %.

    Wichtig ist, dass Sie auch während der Übergangszeit noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen dürfen. Ab 2029 müssen diese Heizungen jedoch schrittweise auf Bioenergie umgestellt werden:

    • Ab 2029: mindestens 15 %
    • Ab 2035: mindestens 30 %
    • Ab 2040: mindestens 60 %

    Von dieser Pflicht ausgenommen sind H2-Ready-Gasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sind.

    Förderung für Wärmepumpen: Was passiert damit?

    Die Förderung ist für viele Hausbesitzer der entscheidende Faktor beim Heizungstausch. Aktuell gibt es sehr attraktive Zuschüsse – doch wie lange noch?

    Aktuelle Förderung: Bis zu 70 % Zuschuss

    Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie derzeit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Für Privatpersonen liegt die maximale Fördersumme bei 21.000 €.

    Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen:

    • 30 % Grundförderung: Diese erhalten alle Antragsteller beim Heizungstausch.
    • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Dieser gilt für den Austausch funktionierender fossiler Heizungen bis Ende 2028.
    • 30 % Einkommens-Bonus: Er wird gewährt, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 € liegt.
    • 5 % Effizienz-Bonus: Für besonders effiziente Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan.

    Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € gedeckelt.

    Aktuelle KfW-Heizungsförderung: Bis zu 70 Prozent Zuschuss

    Rechenbeispiel Luft-Wasser-Wärmepumpe:

    • Kosten: 30.000 €
    • Grundförderung (30 %): 9.000 €
    • Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %): 6.000 €
    • Effizienz-Bonus (5 %): 1.500 €
    • Gesamt-Förderung: 16.500 €
    • Eigenanteil: 13.500 €

    Mit dem zusätzlichen Einkommensbonus reduziert sich der Eigenanteil auf nur noch 9.000 €, was weniger ist als die Kosten vieler neuer Gasheizungen. Vergleichen Sie jetzt Wärmepumpen-Angebote. 

    Bleibt die Förderung nach der Reform bestehen?

    Die Bundesregierung hat grundsätzlich signalisiert, dass Förderungen erhalten bleiben sollen. Im Haushalt 2026 ist jedoch bereits eine Kürzung der BEG-Mittel um 3,36 Milliarden € vorgesehen, von 15,32 auf 11,96 Milliarden €.

    Das könnte folgende Folgen haben:

    • Niedrigere Fördersätze, zum Beispiel statt 70 % nur noch 50 % oder weniger
    • Strengere Voraussetzungen für die Förderung
    • Kürzere Fristen für die Antragstellung
    • Frühere Erschöpfung des Budgets

    Eine vollständige Abschaffung der Förderungen gilt als unwahrscheinlich, da sich beide Regierungsparteien grundsätzlich positiv dazu geäußert haben. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell gültigen Fördersätze. Wer abwartet, riskiert deutlich niedrigere Zuschüsse.

    Die Heizungsbranche warnt bereits vor erneuter Verunsicherung am Markt, ähnlich wie im Jahr 2024, als das ursprüngliche Heizungsgesetz für Chaos sorgte.

    Wärmepumpe jetzt einbauen oder abwarten?

    Viele Hausbesitzer fragen sich, ob sie jetzt noch eine Wärmepumpe einbauen sollen oder lieber abwarten, bis das neue Gesetz verabschiedet wird. Die Argumente sprechen eindeutig für ein zeitnahes Handeln.

    Darum lohnt sich der Umstieg jetzt

    1. Maximale Förderung sichern

    Die derzeitigen Fördersätze von bis zu 70 % sind historisch hoch. Niemand kann garantieren, dass sie nach der Reform in dieser Höhe erhalten bleiben. Die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt für 2026 deuten bereits darauf hin, dass die Zuschüsse sinken könnten. Wer jetzt handelt, sichert sich bis zu 21.000 € staatliche Unterstützung.

    2. Steigende CO₂-Kosten vermeiden

    Der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe steigt kontinuierlich an:

    • 2025: 55 € pro Tonne
    • 2026: 55 bis 65 € pro Tonne
    • Ab 2027: Emissionshandel mit weiter steigenden Preisen

    Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) geht davon aus, dass ein Vier-Personen-Haushalt mit Gasheizung ab 2028 mit etwa 1.000 € höheren Heizkosten pro Jahr rechnen muss. Bei Ölheizungen fallen die Mehrkosten noch höher aus.

    3. Langfristig sparen

    Wärmepumpen sind drei- bis fünfmal effizienter als Gas- und Ölheizungen. Im Vergleich zu einer Gasheizung sparen Sie:

    • Ohne Photovoltaik: 800 bis 1.000 € pro Jahr
    • Mit Photovoltaik: bis zu 1.400 € pro Jahr

    Die Investition amortisiert sich innerhalb von 5 bis 15 Jahren, abhängig von der Entwicklung der Energiepreise.

    4. Langfristige Planungssicherheit

    Mit einer Wärmepumpe sind Sie für die kommenden 20 bis 25 Jahre gut abgesichert, unabhängig davon, wie sich das Heizungsgesetz weiterentwickelt. Bereits heute erfüllen Sie alle Anforderungen, die voraussichtlich auch im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz gelten werden.

    5. Wertsteigerung der Immobilie

    Eine moderne, klimafreundliche Heizung erhöht den Wert Ihrer Immobilie und verbessert die Energieeffizienzklasse. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Ihr Haus später verkaufen oder vermieten möchten.

    Diese Risiken birgt das Abwarten

    • Reduzierte Förderung: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Fördersätze sinken, da die Kürzungen im Haushalt für 2026 bereits beschlossen wurden.
    • Marktchaos: Die Heizungsbranche warnt vor erneuter Verunsicherung und möglichen Lieferengpässen, falls das neue Gesetz in Kraft tritt.
    • Steigende Kosten: Jedes Jahr, das Sie Ihre fossile Heizung weiter nutzen, steigen Ihre Heizkosten aufgrund des zunehmenden CO₂-Preises.
    • Verpasste Ersparnisse: Eine Wärmepumpe amortisiert sich durch niedrigere Betriebskosten – je früher Sie umsteigen, desto mehr sparen Sie insgesamt
    • Kapazitäten bei Installateuren: Viele Fachbetriebe sind ausgelastet, sodass Wartezeiten von sechs bis acht Monaten üblich sind. Wer zu lange wartet, muss möglicherweise noch länger warten.

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    Die Reform des Heizungsgesetzes sorgt für Unsicherheit – gleichzeitig drohen Kürzungen bei der Förderung. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell gültigen Fördersätze von bis zu 70 %, bevor diese möglicherweise reduziert werden.

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    Ölheizung von 2003

    FAQ

    Wann wird das Heizungsgesetz gekippt?

    Das Gebäudeenergiegesetz wird nicht vollständig aufgehoben, sondern reformiert. Die Bundesregierung plant, bis Ende Februar 2026 ein neues „Gebäudemodernisierungsgesetz" zu verabschieden. Erste Eckpunkte sollen bis Ende Januar 2026 vorliegen. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen weiterhin. Die Grundprinzipien des klimafreundlichen Heizens bleiben voraussichtlich erhalten, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Strafzahlungen zu vermeiden.

    Was bedeutet die Abschaffung des Heizungsgesetzes für Hausbesitzer?

    Für die meisten Hausbesitzer ändert sich wenig. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden, ein sofortiger Austausch ist nicht verpflichtend. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 % erneuerbare Energien nutzen sollen, bleibt voraussichtlich in ähnlicher Form bestehen, könnte jedoch flexibler gestaltet werden. Die größte Unsicherheit besteht bei den Fördersätzen: Im Haushalt 2026 sind bereits Kürzungen der Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um 3,36 Milliarden € vorgesehen. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell gültigen Fördersätze von bis zu 70 %.

    Kann ich nach 2025 noch eine Gasheizung einbauen?

    Ja, in Bestandsgebäuden ist der Einbau von Gasheizungen bis zur kommunalen Wärmeplanung, spätestens bis Juni 2026 beziehungsweise 2028, weiterhin möglich. Allerdings sollten Sie sich über die wirtschaftlichen Risiken beraten lassen. Ab 2029 müssen Sie die Heizung schrittweise auf Biogas umstellen: 15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. H2-Ready-Gasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sind, sind von dieser Pflicht ausgenommen. Wichtig ist, dass fossile Heizungen keine Förderung erhalten, im Gegensatz zu Wärmepumpen, die mit Zuschüssen von bis zu 70 % gefördert werden. Zudem steigen die CO₂-Kosten kontinuierlich.

    Bleibt die Wärmepumpen-Förderung bestehen?

    Die Grundförderung für Wärmepumpen wird voraussichtlich erhalten bleiben, könnte jedoch in der Höhe reduziert werden. Im Bundeshaushalt 2026 sind bereits Kürzungen der BEG-Mittel um 3,36 Milliarden € vorgesehen – von 15,32 auf 11,96 Milliarden €. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell gültigen Fördersätze von bis zu 70 % und maximal 21.000 € Zuschuss. Eine vollständige Abschaffung der Förderung gilt als unwahrscheinlich, da sich beide Regierungsparteien grundsätzlich positiv zu Förderungen geäußert haben. Experten erwarten jedoch niedrigere Fördersätze nach der Reform.

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