
Was ist die EU-GebÀuderichtlinie?
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Die EU-GebĂ€uderichtlinie (EPBD) revolutioniert die Energieeffizienz von GebĂ€uden in Europa. Mit neuen Mindeststandards fĂŒr WohngebĂ€ude bis 2030 und dem Ziel eines emissionsfreien GebĂ€udebestands bis 2050 stehen Eigenheimbesitzer vor wichtigen Entscheidungen. Diese Richtlinie betrifft Millionen von Haushalten in Deutschland und bietet gleichzeitig Chancen fĂŒr erhebliche Kosteneinsparungen. Als neutrale Marktplatz-Plattform fĂŒr energetische Sanierungen hilft Enter Ihnen, diese Chance zu nutzen â mit kostenloser Vor-Ort-Beratung, geprĂŒften Handwerkern und maximaler Förderung.
Das Thema kurz und kompakt
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Was beinhaltet die EU-GebÀuderichtlinie?
Die EU-GebĂ€uderichtlinie (EPBD â Energy Performance of Buildings Directive) ist das zentrale Regelwerk der EuropĂ€ischen Union fĂŒr die Energieeffizienz von GebĂ€uden. Die ĂŒberarbeitete Fassung von 2021 legt ehrgeizige Ziele fest: Bis 2050 soll der gesamte GebĂ€udebestand in Europa emissionsfrei werden. FĂŒr Deutschland bedeutet dies konkrete Handlungsanforderungen fĂŒr Millionen von Eigenheimbesitzern.
Die Richtlinie fĂŒhrt EU-weite Mindeststandards fĂŒr die Gesamtenergieeffizienz ein und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung in nationales Recht. Deutschland arbeitet derzeit an der ĂberfĂŒhrung der EPBD-Anforderungen in die deutsche Gesetzgebung, wobei bereits bestehende Regelungen wie das GebĂ€udeenergiegesetz (GEG) angepasst werden mĂŒssen.
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Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union ist die Neufassung der EU-GebĂ€uderichtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie verfolgt den âWorst-Firstâ-Ansatz, bei dem zunĂ€chst die energetisch schlechtesten GebĂ€ude saniert werden mĂŒssen, um den Mindestvorgaben fĂŒr die Gesamtenergieeffizienz zu entsprechen. So soll der GebĂ€udebereich schneller klimaneutral gestaltet und werden.

Das NullemissionsgebÀude
Ein NullemissionsgebĂ€ude ist das Ziel der EU-GebĂ€uderichtlinie fĂŒr das Jahr 2050. Diese GebĂ€ude zeichnen sich durch einen sehr niedrigen Energieverbrauch aus, wobei die benötigte Energie vollstĂ€ndig oder nahezu vollstĂ€ndig aus erneuerbaren Quellen stammt. NullemissionsgebĂ€ude entsprechen der Energieeffizienzklasse A im Energieausweis.
Der Weg zu einem NullemissionsgebĂ€ude fĂŒhrt ĂŒber verschiedene Energieeffizienzklassen von G (schlechteste) bis A (beste). GebĂ€ude der Klasse G verbrauchen etwa zehnmal mehr Energie als GebĂ€ude der Klasse A. Die EU-GebĂ€uderichtlinie setzt zunĂ€chst auf die Verbesserung der schlechtesten GebĂ€ude.

Die Lebenszyklusbetrachtung bei Neubauten
Die ĂŒberarbeitete EPBD-Richtlinie fĂŒhrt neue Anforderungen fĂŒr Neubauten ein, die ĂŒber die reine Energieeffizienz und Energieeinsparung hinausgehen. Bauherren mĂŒssen kĂŒnftig das Treibhausgaspotenzial ĂŒber den gesamten Lebenszyklus des GebĂ€udes berĂŒcksichtigen. Dies umfasst die Herstellung der Baumaterialien, den Bau selbst, die Nutzungsphase und schlieĂlich den RĂŒckbau.
FĂŒr Bauherren und Investoren bedeutet dies eine ganzheitliche Betrachtung der Umweltauswirkungen. Materialien mit geringem COâ-FuĂabdruck werden wichtiger, ebenso wie die Planung fĂŒr spĂ€tere Sanierungen und die Wiederverwertbarkeit von Bauteilen. Diese Lebenszyklusbetrachtung wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf Finanzierungskonditionen und Immobilienwerte haben.
Anforderungen an den GebÀudebestand
FĂŒr bestehende GebĂ€ude definiert die EU-GebĂ€uderichtlinie klare Mindeststandards. Die 15 % der GebĂ€ude mit der schlechtesten Energieeffizienz in jedem Land werden automatisch in die Klasse G eingestuft. Diese GebĂ€ude mĂŒssen bis 2030 mindestens die Klasse F erreichen, bis 2033 die Klasse E.
Ăffentliche GebĂ€ude und NichtwohngebĂ€ude haben strengere Fristen: Sie mĂŒssen ihre Ziele jeweils 3 Jahre frĂŒher erreichen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale GebĂ€uderenovierungsplĂ€ne zu erstellen, die den Weg zu diesen Zielen aufzeigen. Eine Sanierungspflicht besteht jedoch nur bei Verkauf oder umfassender Renovierung.

Regelungen fĂŒr Heizung und PV-Anlagen
Die EU-GebĂ€uderichtlinie setzt klare Vorgaben fĂŒr Heizsysteme und Photovoltaik-Anlagen, die Deutschland bereits durch das Heizungsgesetz und verschiedene Solar-Pflichten auf LĂ€nderebene umsetzt. WĂ€hrend die EPBD den Rahmen vorgibt, gehen nationale Regelungen oft ĂŒber die Mindestanforderungen hinaus und schaffen zusĂ€tzliche Anreize fĂŒr klimafreundliche Technologien.
FĂŒr Heizsysteme fordert die EPBD eine schrittweise Abkehr von fossilen Brennstoffen, was oft einen Heizungstausch erfordert. Das deutsche Heizungsgesetz verstĂ€rkt diese Vorgaben durch die 65-%-Regel fĂŒr erneuerbare Energien bei neuen Heizungen.

Bei Photovoltaik-Anlagen empfiehlt die EPBD eine stĂ€rkere Integration in die GebĂ€udeplanung. Mehrere BundeslĂ€nder haben bereits Solar-Pflichten eingefĂŒhrt, die ĂŒber die EU-Vorgaben hinausgehen. Die Energieeffizienzklasse Ihres Hauses bestimmt, welche MaĂnahmen prioritĂ€r umgesetzt werden sollten.
An wen richtet sich die EPBD-Richtlinie?
Die EU-GebĂ€uderichtlinie betrifft grundsĂ€tzlich alle GebĂ€udeeigentĂŒmer in Deutschland, wobei die konkreten Anforderungen je nach GebĂ€udetyp und Nutzung variieren. Die Richtlinie unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Zielgruppen, die jeweils spezifische Verpflichtungen und Fristen einhalten mĂŒssen.
In Deutschland wird die Sanierungspflicht voraussichtlich durch eine weitere Novellierung des GebĂ€udeenergiegesetzes (GEG) verankert werden, um die EU-Vorgaben rechtssicher umzusetzen. Die Umsetzung in nationales Recht könnte die genauen Anforderungen und ZeitplĂ€ne fĂŒr deutsche Immobilienbesitzer noch konkretisieren.
- Eigenheimbesitzer sind die gröĂte betroffene Gruppe. WohngebĂ€ude mĂŒssen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse F erreichen und bis 2033 auf Klasse E verbessert werden. Dies betrifft insbesondere die schlechtesten 15 % des deutschen GebĂ€udebestands.
- Vermieter unterliegen denselben Anforderungen, mĂŒssen jedoch zusĂ€tzlich die Auswirkungen auf die Mieter berĂŒcksichtigen.
- Ăffentliche GebĂ€ude und NichtwohngebĂ€ude haben strengere Fristen. Zu diesem GebĂ€udetyp zĂ€hlen BĂŒrogebĂ€ude, Schulen, KrankenhĂ€user und VerwaltungsgebĂ€ude.
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Wichtige Ausnahmen gelten fĂŒr denkmalgeschĂŒtzte GebĂ€ude und SommerhĂ€user. Frans Timmermans, KommissionsvizeprĂ€sident, stellte ausdrĂŒcklich klar: âDas kulturelle Erbe ist geschĂŒtzt, SommerhĂ€user können ausgenommen werden.â Diese GebĂ€ude können von den Mindeststandards befreit werden, wenn die Renovierung das historische Erscheinungsbild beeintrĂ€chtigen wĂŒrde.
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FAQ
Was besagt die EU-GebÀuderichtlinie?
Die EU-GebĂ€uderichtlinie (EPBD) ist das zentrale Regelwerk der EuropĂ€ischen Union fĂŒr die Energieeffizienz von GebĂ€uden. Sie legt verbindliche Mindeststandards fĂŒr die Gesamtenergieeffizienz fest und definiert den Weg zu einem emissionsfreien GebĂ€udebestand bis 2050. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale GebĂ€uderenovierungsplĂ€ne zu erstellen und umfasst sowohl Neubauten als auch BestandsgebĂ€ude.
Kernelemente sind die EinfĂŒhrung von Energieeffizienzklassen, wobei die 15 % der GebĂ€ude mit der schlechtesten Energieeffizienz in die Klasse G eingestuft werden. Die Richtlinie schreibt auĂerdem vor, dass alle neuen öffentlichen GebĂ€ude ab 2030 und alle neuen GebĂ€ude ab 2033 NullemissionsgebĂ€ude sein mĂŒssen. Die im FrĂŒhjahr 2023 verabschiedete Neufassung der Richtlinie setzt einen klaren Kurs fĂŒr den GebĂ€udesektor, der fĂŒr einen GroĂteil der COâ-Emissionen in Europa verantwortlich ist. Nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist sie offiziell in Kraft getreten.
Was bedeutet die neue EU-GebĂ€uderichtlinie fĂŒr HauseigentĂŒmer?
FĂŒr HauseigentĂŒmer bringt die EPBD sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. WohngebĂ€ude mĂŒssen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse F und bis 2033 die Klasse E erreichen. Dies bedeutet konkret: Falls Ihr Haus derzeit in die schlechteste Kategorie G fĂ€llt, sind energetische SanierungsmaĂnahmen erforderlich. Gleichzeitig bietet die Richtlinie erhebliche FinanzierungsunterstĂŒtzung durch EU-Mittel und nationale Förderprogramme. Die Wertsteigerung Ihrer Immobilie durch eine EU-konforme Sanierung macht die Investition langfristig rentabel.
Welche Anforderungen stellt die neue EU-GebÀuderichtlinie an die Sanierung des GebÀudebestands?
Die EPBD definiert klare Mindeststandards fĂŒr die Sanierung bestehender GebĂ€ude. Ăffentliche GebĂ€ude und NichtwohngebĂ€ude mĂŒssen bis 2027 mindestens die Energieeffizienzklasse F und bis 2030 die Klasse E erreichen. FĂŒr WohngebĂ€ude gelten die Fristen 2030 (Klasse F) und 2033 (Klasse E). Die Richtlinie unterscheidet zwischen oberflĂ€chlichen und umfassenden Renovierungen, wobei umfassende Sanierungen höhere finanzielle Anreize erhalten. Wichtig ist: Es gibt keine Verkaufs- oder Vermietungsverbote fĂŒr GebĂ€ude der Klasse G. Die Sanierungspflicht wird durch die Mitgliedstaaten individuell ausgestaltet.
Welche HĂ€user mĂŒssen bis 2030 saniert werden?
Bis 2030 mĂŒssen alle WohngebĂ€ude, die aktuell in die Energieeffizienzklasse G fallen, auf mindestens Klasse F saniert werden. Dies betrifft die 15 % der GebĂ€ude mit der schlechtesten Energieeffizienz in Deutschland â schĂ€tzungsweise mehrere Millionen Wohneinheiten. Ausnahmen gibt es fĂŒr denkmalgeschĂŒtzte GebĂ€ude und SommerhĂ€user. Die DĂ€mmungspflicht und andere energetische MaĂnahmen richten sich nach dem individuellen Zustand Ihres GebĂ€udes.
Wo finde ich weitere Informationen zur EU-GebÀuderichtlinie?
Aktuelle Informationen zur Umsetzung der EU-GebĂ€uderichtlinie in Deutschland finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz sowie bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Enter hĂ€lt Sie zudem mit unserem Newsletter ĂŒber alle relevanten Entwicklungen auf dem Laufenden und berĂ€t Sie individuell zu den Auswirkungen auf Ihre Immobilie.

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Was lohnt sich wirklich?
WofĂŒr gibt es Fördermittel?
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