Was ist die EU-Gebäuderichtlinie?

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Was ist die EU-Gebäuderichtlinie?

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    Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) revolutioniert die Energieeffizienz von Gebäuden in Europa. Mit neuen Mindeststandards für Wohngebäude bis 2030 und dem Ziel eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050 stehen Eigenheimbesitzer vor wichtigen Entscheidungen. Diese Richtlinie betrifft Millionen von Haushalten in Deutschland und bietet gleichzeitig Chancen für erhebliche Kosteneinsparungen. Als neutrale Marktplatz-Plattform für energetische Sanierungen hilft Enter Ihnen, diese Chance zu nutzen – mit kostenloser Vor-Ort-Beratung, geprüften Handwerkern und maximaler Förderung.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Mindeststandards für Gebäudeenergieeffizienz: Wohngebäude müssen bis 2030 mindestens Energieeffizienzklasse F und bis 2033 Klasse E erreichen. Die 15 % energetisch schlechtesten Gebäude (Klasse G) sind besonders betroffen.

    Checkmark

    Zeitpläne für Sanierungen: Öffentliche und Nichtwohngebäude müssen bereits bis 2027 auf Klasse F und bis 2030 auf Klasse E verbessert werden. Private Wohngebäude haben drei Jahre länger Zeit.

    Checkmark

    Fördermöglichkeiten nutzen: Bis zu 150 Milliarden Euro stehen EU-weit für energetische Sanierungen zur Verfügung. In Deutschland können Sie bis zu 28.000 € bei Dämmung sparen plus 20 % BAFA-Förderung erhalten.

    Checkmark

    Emissionsfreie Zukunft: Bis 2050 soll der gesamte europäische Gebäudebestand emissionsfrei werden – ein ambitioniertes Ziel, das bereits heute strategische Sanierungsplanung erfordert.

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    Was beinhaltet die EU-Gebäuderichtlinie?

    Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) ist das zentrale Regelwerk der Europäischen Union für die Energieeffizienz von Gebäuden. Die überarbeitete Fassung von 2021 legt ehrgeizige Ziele fest: Bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand in Europa emissionsfrei werden. Für Deutschland bedeutet dies konkrete Handlungsanforderungen für Millionen von Eigenheimbesitzern.

    Checkmark

    Experten-Tipp: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist Teil des umfassenden „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission, das darauf abzielt, die CO₂-Emissionen bis 2030 um 55 % zu reduzieren. Mit der Novelle der Energieeffizienzrichtlinie trägt die EU dem großen Einsparpotenzial im Gebäudesektor Rechnung, der für etwa 40 % des Energieverbrauchs in Europa verantwortlich ist.

    Die Richtlinie führt EU-weite Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz ein und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung in nationales Recht. Deutschland arbeitet derzeit an der Überführung der EPBD-Anforderungen in die deutsche Gesetzgebung, wobei bereits bestehende Regelungen wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst werden müssen.

    Gebäudetyp Zielklasse Frist
    Öffentliche Gebäude Klasse F
    Klasse E
    2027
    2030
    Nichtwohngebäude Klasse F
    Klasse E
    2027
    2030
    Wohngebäude Klasse F
    Klasse E
    2030
    2033

    ‍

    Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie verfolgt den „Worst-First“-Ansatz, bei dem zunächst die energetisch schlechtesten Gebäude saniert werden müssen, um den Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz zu entsprechen. So soll der Gebäudebereich schneller klimaneutral gestaltet und werden.

    Vergleich eines sanierten und unsanierten Altbaus – visuelle Darstellung der Ziele der EU-Gebäuderichtlinie für Bestandsgebäude.

    Das Nullemissionsgebäude

    Ein Nullemissionsgebäude ist das Ziel der EU-Gebäuderichtlinie für das Jahr 2050. Diese Gebäude zeichnen sich durch einen sehr niedrigen Energieverbrauch aus, wobei die benötigte Energie vollständig oder nahezu vollständig aus erneuerbaren Quellen stammt. Nullemissionsgebäude entsprechen der Energieeffizienzklasse A im Energieausweis.

    Der Weg zu einem Nullemissionsgebäude führt über verschiedene Energieeffizienzklassen von G (schlechteste) bis A (beste). Gebäude der Klasse G verbrauchen etwa zehnmal mehr Energie als Gebäude der Klasse A. Die EU-Gebäuderichtlinie setzt zunächst auf die Verbesserung der schlechtesten Gebäude.

    Klinkerhaus mit mehreren Solarpanels auf Dach und Fassade – energetische Maßnahmen entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie.

    Die Lebenszyklusbetrachtung bei Neubauten

    Die überarbeitete EPBD-Richtlinie führt neue Anforderungen für Neubauten ein, die über die reine Energieeffizienz und Energieeinsparung hinausgehen. Bauherren müssen künftig das Treibhausgaspotenzial über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes berücksichtigen. Dies umfasst die Herstellung der Baumaterialien, den Bau selbst, die Nutzungsphase und schließlich den Rückbau.

    Für Bauherren und Investoren bedeutet dies eine ganzheitliche Betrachtung der Umweltauswirkungen. Materialien mit geringem CO₂-Fußabdruck werden wichtiger, ebenso wie die Planung für spätere Sanierungen und die Wiederverwertbarkeit von Bauteilen. Diese Lebenszyklusbetrachtung wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf Finanzierungskonditionen und Immobilienwerte haben.

    Anforderungen an den Gebäudebestand

    Für bestehende Gebäude definiert die EU-Gebäuderichtlinie klare Mindeststandards. Die 15 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz in jedem Land werden automatisch in die Klasse G eingestuft. Diese Gebäude müssen bis 2030 mindestens die Klasse F erreichen, bis 2033 die Klasse E.

    Öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude haben strengere Fristen: Sie müssen ihre Ziele jeweils 3 Jahre früher erreichen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Gebäuderenovierungspläne zu erstellen, die den Weg zu diesen Zielen aufzeigen. Eine Sanierungspflicht besteht jedoch nur bei Verkauf oder umfassender Renovierung.

    Infografik zum Renovierungsfahrplan für Wohngebäude mit Reduktionszielen beim Primärenergieverbrauch gemäß EU-Gebäuderichtlinie.

    Regelungen fĂĽr Heizung und PV-Anlagen

    Die EU-Gebäuderichtlinie setzt klare Vorgaben für Heizsysteme und Photovoltaik-Anlagen, die Deutschland bereits durch das Heizungsgesetz und verschiedene Solar-Pflichten auf Länderebene umsetzt. Während die EPBD den Rahmen vorgibt, gehen nationale Regelungen oft über die Mindestanforderungen hinaus und schaffen zusätzliche Anreize für klimafreundliche Technologien.

    Checkmark

    Experten-Tipp: Ein Kernziel der Richtlinie ist die deutliche Reduzierung der Emissionen aus fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich durch den Umstieg auf erneuerbare Energien. Die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll durch moderne Heizsysteme und die Integration erneuerbarer Energiequellen deutlich verbessert werden..

    Für Heizsysteme fordert die EPBD eine schrittweise Abkehr von fossilen Brennstoffen, was oft einen Heizungstausch erfordert. Das deutsche Heizungsgesetz verstärkt diese Vorgaben durch die 65-%-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen.

    Photovoltaikanlage auf rotem Ziegeldach eines Einfamilienhauses – nachhaltige Energieerzeugung im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie.

    Bei Photovoltaik-Anlagen empfiehlt die EPBD eine stärkere Integration in die Gebäudeplanung. Mehrere Bundesländer haben bereits Solar-Pflichten eingeführt, die über die EU-Vorgaben hinausgehen. Die Energieeffizienzklasse Ihres Hauses bestimmt, welche Maßnahmen prioritär umgesetzt werden sollten.

    An wen richtet sich die EPBD-Richtlinie?

    Die EU-Gebäuderichtlinie betrifft grundsätzlich alle Gebäudeeigentümer in Deutschland, wobei die konkreten Anforderungen je nach Gebäudetyp und Nutzung variieren. Die Richtlinie unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Zielgruppen, die jeweils spezifische Verpflichtungen und Fristen einhalten müssen.

    In Deutschland wird die Sanierungspflicht voraussichtlich durch eine weitere Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verankert werden, um die EU-Vorgaben rechtssicher umzusetzen. Die Umsetzung in nationales Recht könnte die genauen Anforderungen und Zeitpläne für deutsche Immobilienbesitzer noch konkretisieren.

    • Eigenheimbesitzer sind die größte betroffene Gruppe. Wohngebäude mĂĽssen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse F erreichen und bis 2033 auf Klasse E verbessert werden. Dies betrifft insbesondere die schlechtesten 15 % des deutschen Gebäudebestands.
    • Vermieter unterliegen denselben Anforderungen, mĂĽssen jedoch zusätzlich die Auswirkungen auf die Mieter berĂĽcksichtigen.
    • Ă–ffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude haben strengere Fristen. Zu diesem Gebäudetyp zählen BĂĽrogebäude, Schulen, Krankenhäuser und Verwaltungsgebäude.

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    Mehrere Einfamilienhäuser mit Satteldach unter blauem Himmel – energetische Sanierung im Fokus der EU-Gebäuderichtlinie.

    Wichtige Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Gebäude und Sommerhäuser. Frans Timmermans, Kommissionsvizepräsident, stellte ausdrücklich klar: „Das kulturelle Erbe ist geschützt, Sommerhäuser können ausgenommen werden.“ Diese Gebäude können von den Mindeststandards befreit werden, wenn die Renovierung das historische Erscheinungsbild beeinträchtigen würde.

    Checkmark

    Experten-Tipp: Experten schätzen, dass in Deutschland etwa 4–5 Millionen Wohngebäude von den neuen Anforderungen betroffen sein werden. Enter unterstützt alle Zielgruppen dabei, ihre Gebäude kosteneffizient und mit maximaler Förderung zu sanieren.

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    Unser Energieeffizienz-Experte kommt kostenlos zu Ihnen nach Hause und hilft Ihnen, die beste Lösung für Ihre EU-konforme Sanierung zu finden. Dabei analysiert er vor Ort Ihren Gebäudezustand und zeigt Ihnen auf, welche Maßnahmen notwendig sind, um die neuen Mindeststandards zu erfüllen. Als neutrale Plattform vergleichen wir für Sie die besten Angebote und sichern Ihnen die maximale Förderung.

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    Ă–lheizung von 1990

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    Ă–lheizung von 2003

    FAQ

    Was besagt die EU-Gebäuderichtlinie?

    Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist das zentrale Regelwerk der Europäischen Union für die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie legt verbindliche Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz fest und definiert den Weg zu einem emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Gebäuderenovierungspläne zu erstellen und umfasst sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude.

    Kernelemente sind die Einführung von Energieeffizienzklassen, wobei die 15 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz in die Klasse G eingestuft werden. Die Richtlinie schreibt außerdem vor, dass alle neuen öffentlichen Gebäude ab 2030 und alle neuen Gebäude ab 2033 Nullemissionsgebäude sein müssen. Die im Frühjahr 2023 verabschiedete Neufassung der Richtlinie setzt einen klaren Kurs für den Gebäudesektor, der für einen Großteil der CO₂-Emissionen in Europa verantwortlich ist. Nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist sie offiziell in Kraft getreten.

    Was bedeutet die neue EU-Gebäuderichtlinie für Hauseigentümer?

    Für Hauseigentümer bringt die EPBD sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Wohngebäude müssen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse F und bis 2033 die Klasse E erreichen. Dies bedeutet konkret: Falls Ihr Haus derzeit in die schlechteste Kategorie G fällt, sind energetische Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Gleichzeitig bietet die Richtlinie erhebliche Finanzierungsunterstützung durch EU-Mittel und nationale Förderprogramme. Die Wertsteigerung Ihrer Immobilie durch eine EU-konforme Sanierung macht die Investition langfristig rentabel.

    Welche Anforderungen stellt die neue EU-Gebäuderichtlinie an die Sanierung des Gebäudebestands?

    Die EPBD definiert klare Mindeststandards für die Sanierung bestehender Gebäude. Öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude müssen bis 2027 mindestens die Energieeffizienzklasse F und bis 2030 die Klasse E erreichen. Für Wohngebäude gelten die Fristen 2030 (Klasse F) und 2033 (Klasse E). Die Richtlinie unterscheidet zwischen oberflächlichen und umfassenden Renovierungen, wobei umfassende Sanierungen höhere finanzielle Anreize erhalten. Wichtig ist: Es gibt keine Verkaufs- oder Vermietungsverbote für Gebäude der Klasse G. Die Sanierungspflicht wird durch die Mitgliedstaaten individuell ausgestaltet.

    Welche Häuser müssen bis 2030 saniert werden?

    Bis 2030 müssen alle Wohngebäude, die aktuell in die Energieeffizienzklasse G fallen, auf mindestens Klasse F saniert werden. Dies betrifft die 15 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz in Deutschland – schätzungsweise mehrere Millionen Wohneinheiten. Ausnahmen gibt es für denkmalgeschützte Gebäude und Sommerhäuser. Die Dämmungspflicht und andere energetische Maßnahmen richten sich nach dem individuellen Zustand Ihres Gebäudes.

    Wo finde ich weitere Informationen zur EU-Gebäuderichtlinie?

    Aktuelle Informationen zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Enter hält Sie zudem mit unserem Newsletter über alle relevanten Entwicklungen auf dem Laufenden und berät Sie individuell zu den Auswirkungen auf Ihre Immobilie.

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