
Wann läuft die Förderung für Wärmepumpen aus?
Der Geschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt bereits ab der zweiten Jahreshälfte 2028 vollständig. Wer jetzt handelt, sichert sich die höchsten Zuschüsse und profitiert von unserer Fördergarantie – 100 % garantierte Auszahlung der KfW-Förderung. Lassen Sie sich jetzt kostenlos digital beraten.
Verpasse ich den besten Zeitpunkt für eine neue Wärmepumpe? Diese Frage stellen sich gerade tausende Hausbesitzer in Deutschland. Der Grund: Die Bundesregierung hat beschlossen, das Heizungsgesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz abzulösen. Wie sich das auf die Förderlandschaft auswirkt, ist noch unklar. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie lange die aktuelle Förderung für Wärmepumpen gesichert ist, welche Fristen Sie kennen müssen und warum jetzt ein strategisch entscheidender Zeitpunkt für den Heizungstausch ist. Gut zu wissen: Als Deutschlands größter Energieberater sichert Enter Ihnen mit der Fördergarantie die 100 % garantierte Auszahlung Ihrer KfW-Förderung – damit kein Fördereuro verloren geht.
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Das Thema kurz und kompakt
Förderung gesichert: Die BEG-Förderung für Wärmepumpen ist bis mindestens 2029 gesichert. Die GEG-Reform ist jedoch beschlossen und soll vor Jahresmitte in Kraft treten – wie sie die Förderkonditionen verändert, ist noch offen.
Geschwindigkeitsbonus: Der Bonus liegt aktuell bei 16 % und sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er ab der zweiten Jahreshälfte 2028 vollständig entfällt.
Maximale Förderung: Aktuell erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € einen Zuschuss von bis zu 22.400 € für eine neue Wärmepumpe.
Enter-Vorteil: Als Deutschlands größter Energieberater spart Enter Hausbesitzern durchschnittlich 3.360 € jährliche Energiekosten – plus durchschnittlich 5.800 € durch unseren neutralen Anbietervergleich.
Förderung für Wärmepumpen: Was steckt dahinter?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen) ist der Rahmen, in dem alle staatlichen Zuschüsse für energetische Sanierungen gebündelt sind. Sie bildet die Grundlage für die Förderung beim Heizungstausch, bei Dämmmaßnahmen und weiteren Effizienzverbesserungen.
Konkret beantragen Sie die Wärmepumpen-Förderung über das KfW-Programm 458. Seit 2024 läuft die Heizungsförderung ausschließlich über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und nicht mehr über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Das Wichtigste dabei: Sie erhalten einen direkten Zuschuss, der nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt wird. Es handelt sich nicht um einen Kredit, Sie müssen also nichts zurückzahlen.
Benötigen Sie zusätzliche finanzielle Unterstützung, können Sie ergänzend einen zinsgünstigen Ergänzungskredit (KfW 358/359) in Anspruch nehmen.
- Förderprogramm: BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)
- Konkret: KfW-Programm 458 (Heizungsförderung)
- Art: Direkter Zuschuss (keine Rückzahlung)
- Fördergeber: KfW

Wie lange läuft die KfW-Förderung für Wärmepumpen noch?
Die kurze Antwort: Die Förderung für Wärmepumpen läuft vorerst weiter. Doch wer die maximale Fördersumme sichern will, sollte die entscheidenden Fristen kennen. Drei Aspekte sind dabei besonders wichtig.
GEG-Reform 2026: Das ändert sich bei der Förderung
Die schwarz-rote Koalition hat sich am 25. Februar 2026 auf Eckpunkte für das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz" geeinigt. Die beteiligten Ministerien sollen bis Ostern einen Gesetzentwurf vorlegen, das Gesetz soll noch vor Jahresmitte in Kraft treten. Konkret bedeutet das: Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entfällt, und Öl- sowie Gasheizungen werden wieder uneingeschränkt erlaubt. Wie sich das auf die Förderhöhe auswirkt, ist noch offen – Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) hat jedoch bereits Kürzungen angekündigt.
Förderung läuft vorerst weiter
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist noch bis mindestens 2029 gesichert. Das KfW-Programm 458 für die Heizungsförderung läuft dabei unverändert weiter. Derzeit gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Wärmepumpen-Förderung kurzfristig eingestellt oder grundlegend gekürzt wird. Die Grundförderung von 30 % bleibt nach aktuellem Stand stabil bestehen.
Wichtige Deadline: Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt
Der größte Zeitdruck besteht beim Klimageschwindigkeits-Bonus. Dieser Zuschuss von 20 % belohnt den frühzeitigen Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe. Er gilt nur noch bis Ende 2028. Ab 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte, bis er 2037 komplett entfällt.
Degressionspfad des Geschwindigkeitsbonus
| Zeitraum | Geschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| Seit Juli 2026 | 16 % |
| I. 2027 | 12 % |
| II. 2027 | 8 % |
| I. 2028 | 4 % |
| II. 2028 | Entfällt |
Konkret bedeutet das: Bei förderfähigen Kosten von 28.000 € macht allein der Unterschied zwischen 16 % und 12 % Bonus bereits 1.120 € weniger Zuschuss aus. Wer die maximale Förderung für eine neue Wärmepumpe in Anspruch nehmen möchte, sollte also vor 2029 investieren. Enter unterstützt Sie dabei mit einer kostenlosen digitalen Beratung, ganzheitlicher Gebäudeanalyse und Fördergarantie – so ist die 100 % garantierte Auszahlung Ihrer KfW-Förderung gesichert.
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen aktuell?
Die KfW-Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe setzt sich aus vier Bausteinen zusammen, die Sie flexibel kombinieren können. Je nach persönlicher Situation erhalten Sie einen Fördersatz zwischen 30 und 70 %. Hier ein Überblick über alle Förderkomponenten:
- Grundförderung (30 %): Diesen Zuschuss erhalten alle Eigentümer beim Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe. Er gilt unabhängig von Einkommen oder Heizungstyp.
- Geschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %, seit Juli 2026 mit halbjährlicher Absenkung um 4 Prozentpunkte): Wer eine funktionierende fossile Heizung ersetzt, sichert sich diesen Bonus. Voraussetzung: Es handelt sich um eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre in Betrieb ist.
- Einkommensbonus (bis zu 40 %): Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € erhalten 40 %, bis 40.000 € Einkommen 30 % Bonus.
Experten-Tipp: Die maximale Fördersumme liegt aktuell bei 22.400 €. Diesen Betrag erhalten Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 €, die Grundförderung und Geschwindigkeitsbonus kombinieren und die förderfähigen Kosten von 28.000 € ausschöpfen.

Wer kann die Wärmepumpen-Förderung beantragen?
Nicht jeder Eigentümer profitiert im gleichen Umfang von der KfW-Förderung für Wärmepumpen. Welche Boni Sie in Anspruch nehmen können, hängt davon ab, ob Sie Ihr Haus selbst bewohnen, vermieten oder Teil einer Eigentümergemeinschaft sind. Außerdem muss Ihre Wärmepumpenanlage bestimmte technische Anforderungen erfüllen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Selbstnutzende Eigentümer: Voller Zugang zu allen Bausteinen der Förderung, einschließlich Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus. Maximaler Fördersatz: Bis zu 80 %.
- Vermieter: Nur Grundförderung (30 %) möglich. Kein Geschwindigkeitsbonus, kein Einkommensbonus. Maximaler Fördersatz: 30 %.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Ebenfalls antragsberechtigt. Die förderfähigen Kosten werden auf die einzelnen Wohneinheiten aufgeteilt.
- Neubauten: Kein Zuschuss über KfW 458. Der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen, damit die Heizungsförderung greift.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW gestellt werden. Ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist jedoch zulässig. So können Sie bereits planen, ohne die Förderzusage abwarten zu müssen.
Technische Mindestanforderungen
- Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0
- Ab 2026 verschärfte Schallanforderungen: Die Wärmepumpe muss 10 dB leiser sein als der gesetzliche Grenzwert (statt bisher 5 dB)
- Natürliche Kältemittel wie Propan (R290) empfohlen und zunehmend gefordert
- Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage ist Pflicht

Lohnt sich die Wärmepumpen-Förderung noch – oder lieber abwarten?
Erfahrungsgemäß werden Förderprogramme in Deutschland eher gekürzt als ausgeweitet. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab 2029 automatisch alle zwei Jahre. Hinzu kommt: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 soll noch vor Jahresmitte in Kraft treten – und Wirtschaftsministerin Reiche hat bereits Förderkürzungen angekündigt. Wer wartet, riskiert also nicht nur weniger Geld vom Staat, sondern auch den Verlust von Planungssicherheit.
Neben der maximalen Förderung sparen Hausbesitzer sofort bei den laufenden Kosten. Die durchschnittliche Energiekosteneinsparung liegt bei 3.360 € jährlich. Steigende CO₂-Preise machen den Betrieb fossiler Heizungen wie Gas und Öl zusätzlich teurer. Jedes Jahr ohne Wärmepumpe kostet also bares Geld.
| Jetzt handeln | Abwarten |
|---|---|
| Bis zu 80 % Zuschuss gesichert | Förderkürzungen durch Gebäudemodernisierungsgesetz angekündigt |
| Klimabonus 20 % noch verfügbar | Klimabonus sinkt schrittweise |
| Sofort Heizkosten sparen | Weiter steigende Gas-/Ölpreise |
| Planungssicherheit vor Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes | Förderbedingungen ab Jahresmitte unklar |
Die aktuelle Förderlage bietet die beste Grundlage für einen wirtschaftlich sinnvollen Heizungstausch. Enter hilft Ihnen, diese Chance optimal zu nutzen – mit kostenloser digitaler Beratung, ganzheitlicher Gebäudeanalyse und einem Förderservice, der die 100 % garantierte Auszahlung Ihrer KfW-Förderung sicherstellt.
Fazit: Jetzt mit Enter die Wärmepumpen-Förderung sichern
Drei Erkenntnisse sollten Sie aus diesem Artikel mitnehmen: Erstens läuft die Förderung für Wärmepumpen vorerst weiter, doch die GEG-Reform ist beschlossen und soll noch vor Jahresmitte in Kraft treten – wie stark die Konditionen sich verändern, ist noch offen. Zweitens sinkt der Geschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % halbjährlich weiter und entfällt bereits zur zweiten Jahreshälfte 2028 vollständig. Wer jetzt handelt, sichert sich die maximale Fördersumme von bis zu 22.400 €. Drittens war der Einstieg in eine Wärmepumpe nie günstiger: Bis zu 80 % Zuschuss, durchschnittlich 3.360 € jährliche Energiekosteneinsparung und durchschnittlich 5.800 € durch unseren neutralen Anbietervergleich senken Ihren Eigenanteil erheblich.
Enter begleitet Sie als Deutschlands größter Energieberater von der ganzheitlichen Gebäudeanalyse über die perfekt dimensionierte Wärmepumpe bis zur fertigen Installation. Kostenlose digitale Beratung, Fördergarantie mit 100 % garantierter Auszahlung der KfW-Förderung und Effizienzgarantie – mindestens 3× so effizient wie Ihre fossile Altanlage – machen Ihr Projekt stressfrei. Über 37.000 erfolgreiche Projekte und mehr als 150 Mio. € gesicherte Fördermittel sprechen für sich.
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FAQ
Wann läuft die Förderung für Wärmepumpen aus?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis mindestens 2029 angelegt. Die Grundförderung von 30 % bleibt vorerst bestehen. Der Geschwindigkeitsbonus liegt aktuell bei 16 % und sinkt seit Juli 2026 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er ab der zweiten Jahreshälfte 2028 vollständig entfällt.
Wann läuft die BAFA-Förderung für Wärmepumpen aus?
Die BAFA ist seit 2024 nicht mehr für die Wärmepumpen-Förderung zuständig. Zuschüsse beim Heizungstausch beantragen Sie ausschließlich über die KfW (Programm 458). Die BAFA fördert weiterhin Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung.
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
Selbstnutzende Eigentümer erhalten je nach Einkommen und Zeitraum zwischen 30 und 80 % Zuschuss. Der Fördersatz hängt von der Kombination aus Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus ab (einen Effizienzbonus gibt es aktuell nicht mehr). Bei förderfähigen Kosten von maximal 28.000 € pro Wohneinheit sind aktuell bis zu 22.400 € Zuschuss möglich. Enter bietet Ihnen eine Fördergarantie: die 100 % garantierte Auszahlung der KfW-Förderung.
Kann ich Wärmepumpen-Förderung auch im Neubau beantragen?
Nein, die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) gilt ausschließlich für Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten stehen andere Förderprogramme bereit, etwa der KfW-Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau".
Was passiert, wenn ich zu spät einen Antrag stelle?
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW eingereicht werden. Ohne vorherige Antragstellung verfällt der Anspruch auf den Zuschuss vollständig. Zulässig ist jedoch ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, der die Förderzusage voraussetzt. Enter übernimmt den gesamten KfW-Förderantrag für Sie – von der Antragstellung bis zur Auszahlung.

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