
Wann läuft die Förderung für Wärmepumpen aus?
Wärmepumpe planen und aktuelle Förderkonditionen noch nutzen – jetzt kostenlos beraten lassen.
Verpasse ich den besten Zeitpunkt für eine neue Wärmepumpe? Diese Frage stellen sich gerade tausende Hausbesitzer in Deutschland. Der Grund: Die Bundesregierung hat beschlossen, das Heizungsgesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz abzulösen. Wie sich das auf die Förderlandschaft auswirkt, ist noch unklar. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie lange die aktuelle Förderung für Wärmepumpen gesichert ist, welche Fristen Sie kennen müssen und warum jetzt ein strategisch entscheidender Zeitpunkt für den Heizungstausch ist.
Das Thema kurz und kompakt
Förderung für Wärmepumpen: Was steckt dahinter?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen) ist der Rahmen, in dem alle staatlichen Zuschüsse für energetische Sanierungen gebündelt sind. Sie bildet die Grundlage für die Förderung beim Heizungstausch, bei Dämmmaßnahmen und weiteren Effizienzverbesserungen.
Konkret beantragen Sie die Wärmepumpen-Förderung über das KfW-Programm 458. Seit 2024 läuft die Heizungsförderung ausschließlich über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und nicht mehr über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Das Wichtigste dabei: Sie erhalten einen direkten Zuschuss, der nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt wird. Es handelt sich nicht um einen Kredit, Sie müssen also nichts zurückzahlen.
Benötigen Sie zusätzliche finanzielle Unterstützung, können Sie ergänzend einen zinsgünstigen Ergänzungskredit (KfW 358/359) in Anspruch nehmen.
- Förderprogramm: BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)
- Konkret: KfW-Programm 458 (Heizungsförderung)
- Art: Direkter Zuschuss (keine Rückzahlung)
- Fördergeber: KfW

Wie lange läuft die KfW-Förderung für Wärmepumpen noch?
Die kurze Antwort: Die Förderung für Wärmepumpen läuft vorerst weiter. Doch wer die maximale Fördersumme sichern will, sollte die entscheidenden Fristen kennen. Drei Aspekte sind dabei besonders wichtig.
GEG-Reform 2026: Das ändert sich bei der Förderung
Die schwarz-rote Koalition hat sich am 25. Februar 2026 auf Eckpunkte für das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“ geeinigt. Die beteiligten Ministerien sollen bis Ostern einen Gesetzentwurf vorlegen, das Gesetz soll noch vor Jahresmitte in Kraft treten. Konkret bedeutet das: Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entfällt, und Öl- sowie Gasheizungen werden wieder uneingeschränkt erlaubt. Wie sich das auf die Förderhöhe auswirkt, ist noch offen – Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) hat jedoch bereits Kürzungen angekündigt.
Förderung läuft vorerst weiter
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist noch bis mindestens 2029 gesichert. Das KfW-Programm 458 für die Heizungsförderung läuft dabei unverändert weiter. Derzeit gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Wärmepumpen-Förderung kurzfristig eingestellt oder grundlegend gekürzt wird. Die Grundförderung von 30 % bleibt nach aktuellem Stand stabil bestehen.
Wichtige Deadline: Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt
Der größte Zeitdruck besteht beim Klimageschwindigkeits-Bonus. Dieser Zuschuss von 20 % belohnt den frühzeitigen Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe. Er gilt nur noch bis Ende 2028. Ab 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte, bis er 2037 komplett entfällt.
Degressionspfad des Klimageschwindigkeits-Bonus
Konkret bedeutet das: Bei förderfähigen Kosten von 30.000 € macht allein der Unterschied zwischen 20 % und 17 % Bonus bereits 900 € weniger Zuschuss aus. Wer die maximale Förderung für eine neue Wärmepumpe in Anspruch nehmen möchte, sollte also vor 2029 investieren. Enter unterstützt Sie dabei mit einer kostenlosen digitalen Beratung und einem neutralen Anbietervergleich, durch den Hausbesitzer durchschnittlich 5.800 € zusätzlich sparen.
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen aktuell?
Die KfW-Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe setzt sich aus vier Bausteinen zusammen, die Sie flexibel kombinieren können. Je nach persönlicher Situation erhalten Sie einen Fördersatz zwischen 30 und 70 %. Hier ein Überblick über alle Förderkomponenten:
- Grundförderung (30 %): Diesen Zuschuss erhalten alle Eigentümer beim Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe. Er gilt unabhängig von Einkommen oder Heizungstyp.
- Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %): Wer eine funktionierende fossile Heizung ersetzt, sichert sich diesen Bonus. Voraussetzung: Es handelt sich um eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre in Betrieb ist.
- Effizienzbonus (5 %): Diesen Bonus gibt es für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) oder für die Nutzung von Erdreich bzw. Grundwasser als Wärmequelle.
- Einkommensbonus (30 %): Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € können diesen zusätzlichen Zuschuss in Anspruch nehmen.

Wer kann die Wärmepumpen-Förderung beantragen?
Nicht jeder Eigentümer profitiert im gleichen Umfang von der KfW-Förderung für Wärmepumpen. Welche Boni Sie in Anspruch nehmen können, hängt davon ab, ob Sie Ihr Haus selbst bewohnen, vermieten oder Teil einer Eigentümergemeinschaft sind. Außerdem muss Ihre Wärmepumpenanlage bestimmte technische Anforderungen erfüllen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Selbstnutzende Eigentümer: Voller Zugang zu allen Bausteinen der Förderung, einschließlich Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus. Maximaler Fördersatz: bis zu 70 %.
- Vermieter: Grundförderung (30 %) und Effizienzbonus (5 %) möglich. Kein Klimabonus, kein Einkommensbonus. Maximaler Fördersatz: bis zu 35 %.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Ebenfalls antragsberechtigt. Die förderfähigen Kosten werden auf die einzelnen Wohneinheiten aufgeteilt.
- Neubauten: Kein Zuschuss über KfW 458. Der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen, damit die Heizungsförderung greift.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW gestellt werden. Ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist jedoch zulässig. So können Sie bereits planen, ohne die Förderzusage abwarten zu müssen.
Technische Mindestanforderungen
- Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0
- Ab 2026 verschärfte Schallanforderungen: Die Wärmepumpe muss 10 dB leiser sein als der gesetzliche Grenzwert (statt bisher 5 dB)
- Natürliche Kältemittel wie Propan (R290) empfohlen und zunehmend gefordert
- Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage ist Pflicht

Lohnt sich die Wärmepumpen-Förderung noch – oder lieber abwarten?
Erfahrungsgemäß werden Förderprogramme in Deutschland eher gekürzt als ausgeweitet. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab 2029 automatisch alle zwei Jahre. Hinzu kommt: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 soll noch vor Jahresmitte in Kraft treten – und Wirtschaftsministerin Reiche hat bereits Förderkürzungen angekündigt. Wer wartet, riskiert also nicht nur weniger Geld vom Staat, sondern auch den Verlust von Planungssicherheit.
Neben der maximalen Förderung sparen Hausbesitzer sofort bei den laufenden Kosten. Die durchschnittliche Energiekosteneinsparung liegt bei 3.360 € jährlich. Steigende CO₂-Preise machen den Betrieb fossiler Heizungen wie Gas und Öl zusätzlich teurer. Jedes Jahr ohne Wärmepumpe kostet also bares Geld.
Die aktuelle Förderlage bietet die beste Grundlage für einen wirtschaftlich sinnvollen Heizungstausch. Enter hilft Ihnen, diese Chance optimal zu nutzen – mit kostenloser digitaler Beratung, neutralem Anbietervergleich und einem Förderservice, der die maximale Fördersumme sichert.
Fazit: Jetzt mit Enter die Wärmepumpen-Förderung sichern
Drei Erkenntnisse sollten Sie aus diesem Artikel mitnehmen: Erstens läuft die Förderung für Wärmepumpen vorerst weiter, doch die GEG-Reform ist beschlossen und soll noch vor Jahresmitte in Kraft treten – wie stark die Konditionen sich verändern, ist noch offen. Zweitens endet der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % Ende 2028 und sinkt danach schrittweise. Wer vorher handelt, sichert sich die maximale Fördersumme von bis zu 21.000 €. Drittens war der Einstieg in eine Wärmepumpe nie günstiger: Bis zu 70 % Zuschuss plus durchschnittlich 5.800 € Ersparnis durch unseren neutralen Anbietervergleich senken Ihren Eigenanteil erheblich.
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FAQ
Wann läuft die Förderung für Wärmepumpen aus?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis mindestens 2029 angelegt. Die Grundförderung von 30 % bleibt vorerst bestehen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % gilt jedoch nur noch bis Ende 2028 und sinkt danach alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte, bis er 2037 entfällt.
Wann läuft die BAFA-Förderung für Wärmepumpen aus?
Die BAFA ist seit 2024 nicht mehr für die Wärmepumpen-Förderung zuständig. Zuschüsse beim Heizungstausch beantragen Sie ausschließlich über die KfW (Programm 458). Die BAFA fördert weiterhin Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung.
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
Selbstnutzende Eigentümer erhalten zwischen 30 und 70 % Zuschuss. Der Fördersatz hängt von der Kombination aus Grundförderung, Klimabonus, Effizienzbonus und Einkommensbonus ab. Bei förderfähigen Kosten von maximal 30.000 € pro Wohneinheit sind bis zu 21.000 € Zuschuss möglich.
Kann ich Wärmepumpen-Förderung auch im Neubau beantragen?
Nein, die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) gilt ausschließlich für Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten stehen andere Förderprogramme bereit, etwa der KfW-Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau“.
Was passiert, wenn ich zu spät einen Antrag stelle?
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW eingereicht werden. Ohne vorherige Antragstellung verfällt der Anspruch auf den Zuschuss vollständig. Zulässig ist jedoch ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, der die Förderzusage voraussetzt.


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