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    BEG-Reform senkt Förderprozente kurzfristig

    Das sind die wichtigsten Änderungen

    • Die Förderprozente werden gesenkt, um mehr Bürgern Zugang zu den Fördermitteln zu ermöglichen. Weiter wird argumentiert, dass aufgrund steigender Energiepreise Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahme grundsätzlich schneller rentabel sind. Im Durchschnitt reduzieren sich die Fördersätze um 5-10 Prozentpunkte.
    • Die Förderfähigkeit von Gasheizungen wird komplett aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready Gasheizungen und Gashybridheizungen.
    • Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus: Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10% gewährt, sofern deren Inbetriebnahme 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus immer gewährt.
    • Die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen über die KfW wird aufgehoben. Dies vereinfacht die Zuständigkeiten: Komplettsanierungen (systemische Sanierung) laufen über die KfW. Für Einzelmaßnahmen ist ausschließlich das BAFA zuständig.

    Wann treten welche Änderungen in Kraft?

    Ab 28.07.2022 (KfW):

    • Die Kreditförderung in der BEG EM wird gestrichen.
    • Die Zuschussförderung für Komplettsanierungen wird nur noch für kommunale Antragsteller gewährt.
    • Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen wird gestrichen.
    • Die Förderprozente für Komplettsanierungen werden angepasst.
    • Die Förderung des EH/EG 100 wird gestrichen.
    • Der iSFP-Bonus für Komplettsanierungen wird gestrichen.

    Ab 15.08.2022 (BAFA):

    • Die Förderprozente für Einzelmaßnahmen werden angepasst.
    • Der iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung und für Komplettsanierungen wird gestrichen.
    • Der Heizungs-Tausch-Bonus wird eingeführt.
    • Der Wärmepumpenbonus wird eingeführt.

    Ab 22.09.2022 (KfW):

    • Es wird ein Bonus für Worst Performing Buildings in Höhe von 5% eingeführt, wenn diese auf das Niveau EH/EG 40 oder EH/EG 55 saniert werden.

    Ab Anfang 2023:

    • Anpassung an der Neubauförderung: Hierzu werden sich das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium abstimmen und ein neues Programm erarbeiten. Anfang 2023 soll dann das neu gestaltete Programm zur Neubauförderung vorgestellt werden.

    So ändern sich die maximalen Förderprozente für BEG Einzelmaßnahmen

    BEG Einzelmaßnahme Max. Förderungen aktuell Max. Förderung ab 15.08.2022
    Wärmepumpe 50% 40%
    Dämmen 25% 20%
    Sonnenschutz 25% 20%
    Fenster 25% 20%
    Biomasseanlage 50% 20%
    Solarthermieanlage 35% 35%

    Mehr Informationen zu den aktuellen Förderkondition findest du hier.

    Fazit

    Die BEG-Reform erhöht die Gesamtmittel, schafft Klarheit in den Zuständigkeiten und steigert die Fördereffizienz. Insgesamt sinken die Förderprozente im Durchschnitt um 5-10 Prozentpunkte. So sollen mehr Bürger eine Förderung bekommen. Die Änderungen an der BEG WG und BEG NWG treten am 28.07.2022 in Kraft. Anträge für die BEG EM Zuschussförderung beim BAFA können bis zum 14.08.2022 24 Uhr nach den bislang geltenden Bestimmungen gestellt werden. Gerne unterstützen wir dich im Rahmen unseres Förderservices dabei deinen BAFA BEG-EM Antrag noch vor dem 14.08.2022 zustellen.

    Weitere Informationen zu den Änderungen an der BEG findest du im BAFA Dossier. Die Änderungsbekanntmachung findest du hier. Das BAFA FAQ rund um die BEG-Reform findest du hier.

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