Förderstopp 2025: Wie sicher sind Ihre Sanierungsförderungen unter der neuen Regierung?

Die BEG-Förderung läuft 2025 unterbrechungsfrei weiter – doch Änderungen sind angekündigt. Sichern Sie sich jetzt bis zu 21.000 € Förderung für Ihre Heizung oder 12.000 € für Dämmmaßnahmen, bevor die GEG-Reform kommt.

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Förderstopp 2025: Wie sicher sind Ihre Sanierungsförderungen unter der neuen Regierung?

Die BEG-Förderung läuft 2025 unterbrechungsfrei weiter – doch Änderungen sind angekündigt. Sichern Sie sich jetzt bis zu 21.000 € Förderung für Ihre Heizung oder 12.000 € für Dämmmaßnahmen, bevor die GEG-Reform kommt.

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    Stehen Ihre Sanierungspläne vor dem Aus? Diese Frage beschäftigt derzeit viele Hausbesitzer, nachdem sich die politische Landschaft in Deutschland grundlegend verändert hat. Die neue CDU/CSU-SPD-Regierung, die seit Mai 2025 im Amt ist, hat bereits erste Signale gesendet – doch was bedeutet das konkret für Ihre geplante Energieberatung oder den Heizungstausch?

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Förderung gesichert: Die BEG-Programme laufen 2025 unterbrechungsfrei weiter, das Bundesfinanzministerium hat zusätzliche 1,22 Milliarden Euro bewilligt.

    Checkmark

    GEG-Reform geplant: Die neue CDU/CSU-SPD-Regierung will das Gebäudeenergiegesetz überarbeiten, konkrete Details stehen jedoch noch aus.

    Checkmark

    Handlungsempfehlung: Wer konkrete Sanierungspläne hat, sollte Förderanträge jetzt stellen, bevor mögliche Änderungen in Kraft treten. Enter sichert mit dem Förderservice die maximale Fördersumme.Jetzt beraten lassen!

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    Förderstopp? Aktuelle Fördersituation unter der neuen Regierung 

    Entgegen vieler Befürchtungen gibt es aktuell keinen Förderstopp bei der BEG-Förderung. Die neue CDU/CSU-SPD-Koalition, die seit Mai 2025 regiert, hat die Kontinuität der wichtigsten Förderprogramme sichergestellt. Das ist eine erleichternde Nachricht für alle Hausbesitzer, die ihre Sanierungsvorhaben bereits geplant haben.

    Das Bundesfinanzministerium hat Ende März 2025 entscheidende Weichen gestellt und die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit zusätzlichen 1,22 Milliarden Euro aufgestockt. Ohne diese Maßnahme hätte bereits ein Förderstopp von KfW und BAFA gedroht, da die ursprünglich eingeplanten Mittel nur bis April gereicht hätten. Zusätzlich wurden 300 Millionen Euro für die Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ bereitgestellt.

    BEG-Förderstruktur seit 2024

    Kein Förderstopp – Wärmepumpen-Förderung und Einzelmaßnahmen bleiben bestehen

    Die Heizungsförderung über das KfW-Programm 458 läuft damit unterbrechungsfrei weiter. Eigentümer können weiterhin bis zu 70 % Zuschuss für den Wärmepumpen-Einbau oder den Einbau anderer energieeffizienter Heizsysteme wie Solarthermie oder Biomasse erhalten – das entspricht maximal 21.000 € Förderung pro Wohneinheit. 

    Module der neuen Wärmepumpen-Förderung 2025

    Auch die Einzelmaßnahmen-Förderung über das BAFA bleibt bestehen: Für Dämmmaßnahmen, neue Fenster oder Türen, sowie die Heizungsoptimierung gibt es weiterhin bis zu 20 % Zuschuss.

    Fördersätze Effizienz-Einzelmaßnahmen
    Checkmark

    Experten-Tipp: Bereits genehmigte Förderanträge sind durch einen Bestandsschutz abgesichert. Wer also schon eine Förderzusage erhalten hat, kann seine Sanierung planungssicher durchführen. Die Programme stehen derzeit im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung, bis der neue Bundeshaushalt verabschiedet wird. Einzige Ausnahme bildet das KfW-Programm 455-B für Maßnahmen zur Barrierefreiheit, das seit Anfang 2025 nicht mehr verfügbar ist.

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    Klima- und Transformationsfonds sichert Finanzierung

    Die finanzielle Grundlage für die BEG-Förderung bildet der Klima- und Transformationsfonds (KTF), der trotz des Endes der Ampel-Koalition seine zentrale Rolle behält. Aus diesem Transformationsfonds fließen 2025 weiterhin 14,35 Milliarden Euro in Energieeffizienz-Maßnahmen im Gebäudebereich – das schafft Vertrauen in die Kontinuität der Wärmepumpen-Förderung und anderer Programme.

    Anders als bei einer direkten Haushaltssperre können bereits bewilligte Anträge planmäßig abgewickelt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat signalisiert, den KTF als zentrales Instrument zu erhalten. Wer jetzt einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, sichert sich langfristige Planungssicherheit beim energieeffizienten Wohnen – das Geld für Sanierungen bleibt trotz politischer Veränderungen im neuen Bundeshaushalt verfügbar.

    Was plant die neue Regierung?

    Ein zentrales Vorhaben ist die Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes. Die neue Bundesregierung will die geltenden Vorgaben „auf ihre Praktikabilität, regionale Umsetzbarkeit und soziale Verträglichkeit hin überprüfen“. Konkret bedeutet das: Die 65-%-Regel für erneuerbare Energien beim Heizen bleibt grundsätzlich bestehen, könnte aber flexibler gestaltet werden. Auch die Übergangsfristen für bestehende Gebäude und die Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung stehen auf dem Prüfstand.

    Der neue Kanzler Friedrich Merz (CDU) setzt dabei auf „Eigenverantwortung und finanzielle Zumutbarkeit“ statt auf pauschale Vorgaben. Katherina Reiche (CDU) als neue Wirtschaftsministerin dürfte verstärkt auf Technologieoffenheit und Marktanreize setzen – was sich auf die Förderfähigkeit einzelner Heizsysteme auswirken könnte.

    Förderung wird fortgeführt – aber mit Finanzierungsvorbehalt

    Zur Förderung selbst bekennt sich die Koalition klar: „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude und die Heizungsförderung werden fortgeführt, mit dem Ziel, Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und soziale Ausgewogenheit in Einklang zu bringen.“ Allerdings steht ein wichtiger Vorbehalt im Raum: Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Die Förderlandschaft bleibt also grundsätzlich bestehen, könnte aber bei veränderter Haushaltslage kurzfristig angepasst werden.

    Ein weiterer Fokus liegt auf der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und der stärkeren Berücksichtigung regionaler Unterschiede. Statt eines „One-Size-Fits-All“-Ansatzes sollen künftig lokale Gegebenheiten stärker berücksichtigt werden. Die EU-Gebäuderichtlinie muss jedoch weiterhin umgesetzt werden – hier hat Deutschland keine Wahl.

    So sichern Sie sich Ihre Förderung

    Angesichts der politischen Unsicherheiten ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln. Wer konkrete Sanierungspläne hat, sollte seine Förderanträge zeitnah stellen, solange die aktuellen Programme noch unverändert verfügbar sind.

    Besonders wertvoll ist derzeit ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser bringt Ihnen nicht nur 5 % zusätzliche Förderung auf alle Einzelmaßnahmen, sondern erhöht auch die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit. Bei einer 20-%-Förderung bedeutet das bis zu 12.000 € statt nur 6.000 € Zuschuss.

    Checkmark

    Experten-Tipp: Der Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn bei BAFA oder KfW eingereicht werden. Enter unterstützt Sie dabei, die maximale Fördersumme auszuschöpfen – mit unserem Förderservice übernehmen wir die komplette Antragstellung und sichern Ihnen die höchstmögliche Förderung.

    Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

    Falls sich die Förderlandschaft ändern sollte, gibt es weitere Optionen: Viele Bundesländer und Kommunen – beispielsweise Berlin, NRW oder Bayern – bieten eigene Förderprogramme an, die sich mit den Bundesprogrammen kombinieren lassen. Der KfW-Ergänzungskredit bleibt ebenfalls verfügbar – hier erhalten Sie zinsgünstige Darlehen für bereits bezuschusste Maßnahmen.

    Als dritte Säule steht die steuerliche Abschreibung zur Verfügung. 20 % der Sanierungskosten können über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden – eine Alternative, falls Zuschüsse gekürzt werden sollten.

    Jetzt mit Enter sanieren, bevor der Förderstopp kommt

    Wer seine Sanierung schon länger plant, sollte jetzt aktiv werden. Die BEG-Förderung läuft zwar 2025 weiter und wurde sogar aufgestockt – doch die politischen Signale der neuen Regierung deuten auf kommende Veränderungen hin.

    Der Förderstopp ist aktuell kein Thema, aber die angekündigte GEG-Reform und der Finanzierungsvorbehalt im Koalitionsvertrag zeigen: Stillstand gibt es in der Förderlandschaft nicht. Wer die heutigen attraktiven Konditionen nutzen möchte – bis zu 21.000 € für eine Wärmepumpe oder 12.000 € für Dämmmaßnahmen – sollte seine Förderanträge zeitnah stellen.

    Enter steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Mit unserer Energieberatung erstellen wir Ihren individuellen Sanierungsfahrplan, der Ihnen 5 % zusätzliche Förderung sichert. Unser Förderservice übernimmt die komplette Antragstellung – mit der Enter Fördergarantie erhalten Sie garantiert die maximale Fördersumme.

    Die kommunale Wärmeplanung wird ab 2026/2028 neue Rahmenbedingungen schaffen. Wer vorher saniert, behält die maximale Entscheidungsfreiheit und profitiert von den aktuellen Förderprogrammen.

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    FAQ

    Sind meine bereits genehmigten Förderungen sicher?

    Ja, bereits bewilligte Förderanträge sind durch Bestandsschutz abgesichert. Die Fördermittel bleiben für drei Jahre nach Zusage reserviert.

    Wann kommt die angekündigte GEG-Reform? 

    Die neue Bundesregierung hat eine Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes angekündigt, konkrete Termine stehen aber noch nicht fest. Erste Änderungen sind frühestens 2026 zu erwarten.

    Welche Änderungen sind zu erwarten? 

    Der Fokus liegt auf mehr Flexibilität und regionaler Anpassung. Die 65-%-Regel für erneuerbare Energien bleibt grundsätzlich bestehen, könnte aber praktikablere Übergangsfristen erhalten.

    Wie unterstützt Enter bei der Antragstellung? 

    Enter übernimmt mit dem Förderservice die komplette Antragstellung bei BAFA und KfW. Mit der Enter Fördergarantie sichern wir Ihnen die maximale Fördersumme – von der Energieberatung bis zur Umsetzung.

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