EU-Taxonomie-Grundlagen einfach erklÀrt

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    Stellen Sie sich vor, Sie mĂŒssen plötzlich nachweisen, wie „grĂŒn" Ihr Unternehmen wirklich ist – und zwar nicht mit vagen Aussagen, sondern mit prĂ€zisen Kennzahlen. Genau das verlangt die EU-Taxonomie von immer mehr Unternehmen. Diese Verordnung definiert erstmals europaweit einheitlich, welche wirtschaftlichen AktivitĂ€ten als nachhaltig gelten und welche nicht. FĂŒr betroffene Unternehmen bedeutet das neue Berichtspflichten, kann aber auch Wettbewerbsvorteile und bessere Finanzierungskonditionen bringen – besonders wenn Sie jetzt die richtigen Weichen stellen.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Klassifizierungssystem fĂŒr Nachhaltigkeit: Die EU-Taxonomie definiert verbindlich, welche WirtschaftsaktivitĂ€ten als nachhaltig gelten. Unternehmen ab einer bestimmten GrĂ¶ĂŸe mĂŒssen in Nachhaltigkeitsberichten offenlegen, wie sie zu den sechs zentralen Umweltzielen beitragen.

    Checkmark

    Direkte Auswirkungen auf Finanzen: Berichtspflichtige Unternehmen mĂŒssen den Anteil ihrer taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) transparent machen. Dies beeinflusst zunehmend ihre Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten am Kapitalmarkt.

    Checkmark

    Energetische Optimierung als SchlĂŒssel: Als neutrale Plattform vergleicht Enter fĂŒr Sie die besten Angebote fĂŒr WĂ€rmepumpe, DĂ€mmung, Fenster & Co. und sichert Ihnen bis zu 28.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung – ein entscheidender Schritt fĂŒr bessere Berichtsergebnisse und zukunftsfĂ€higes Wirtschaften.

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    Was ist die EU-Taxonomie und warum wurde sie beschlossen?

    Die EU-Taxonomie wurde im Rahmen des europÀischen Green Deals entwickelt, mit dem die EU das ehrgeizige Ziel verfolgt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Es handelt sich dabei um ein Klassifizierungssystem, das ein EU-weites VerstÀndnis von nachhaltigen wirtschaftlichen AktivitÀten festlegt und standardisiert.

    Mit dem Beschluss des Green Deals im Jahr 2019 stellte die EuropĂ€ische Union die Weichen fĂŒr mehr Nachhaltigkeit bei Investitionen, beispielsweise in den Bereichen erneuerbare Energien, BiodiversitĂ€t oder Kreislaufwirtschaft. Um diese Klimaziele zu erreichen, beinhaltet der Green Deal einen Investitionsplan von 1 Billion Euro ĂŒber die nĂ€chsten 10 Jahre. Trotz dieser enormen Investitionssumme ist die EU zur Erreichung der Pariser Klimaziele auf die UnterstĂŒtzung der Privatwirtschaft angewiesen.

    Die EU-Taxonomie ist daher neben der Offenlegungsverordnung (SFRD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine der drei SĂ€ulen der „Sustainable Finance Strategy" der EU. Sie alle tragen dazu bei, Finanzströme auf den europĂ€ischen KapitalmĂ€rkten in nachhaltige Investitionen, also Unternehmen mit „grĂŒnen WirtschaftstĂ€tigkeiten", zu lenken.

    Auswirkungen EU-Taxonomie

    Die Taxonomie basiert auf sechs klar definierten Umweltzielen, die den Rahmen fĂŒr nachhaltige WirtschaftsaktivitĂ€ten bilden:

    1. Klimaschutz durch Verringerung von Treibhausgasemissionen.
    2. Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen.
    3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen.
    4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit Ressourcenschonung.
    5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
    6. Schutz und Wiederherstellung der BiodiversitĂ€t und der Ökosysteme.

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    Damit eine WirtschaftsaktivitĂ€t als taxonomiekonform gilt, muss sie vier Kriterien kumulativ erfĂŒllen. Sie muss:

    1. einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten,
    2. keine signifikante BeeintrĂ€chtigung eines der anderen Umweltziele verursachen (Do No Significant Harm – DNSH),
    3. soziale Mindeststandards wie die UN-Leitprinzipien fĂŒr Wirtschaft und Menschenrechte einhalten,
    4. die technischen Bewertungskriterien erfĂŒllen, die von der EU-Kommission fĂŒr die jeweilige WirtschaftsaktivitĂ€t festgelegt wurden.

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    Die nachfolgende Übersicht gibt die delegierten Rechtsakte zur EU Tax-VO wieder:

    Angabepflichten und technische Bewertungskriterien zu geregelt in delegierter Verordnung
    Art und Umfang der ökologisch nachhaltigen WirtschaftstÀtigkeiten (Art. 8 EU Tax-VO) Del. VO (EU) 2021/2178, 2023/2486 und 2022/1214
    Klimaschutz (Art. 10 Abs. 3 EU Tax-VO) Del. VO (EU) 2021/2139 und 2023/2485 (Klimaschutz und Klimawandel)
    Del. VO (EU) 2022/1214 (Atomenergie und Gas)
    Anpassung an den Klimawandel (Art. 11 Abs. 3 EU Tax-VO)
    Schutz der Wasser- und Meeresressourcen (Art. 12 Abs. 2 EU Tax-VO) DEL. VO (EU) 2023/2486
    StÀrkung der Kreislaufwirtschaft (Art. 13 Abs. 2 EU Tax-VO) DEL. VO (EU) 2023/2486
    Verringerung der Umweltverschmutzung (Art. 14 Abs. 2 EU Tax-VO) DEL. VO (EU) 2023/2486
    Schutz der biologischen Vielfalt (Art. 15 Abs. 2 EU Tax-VO) DEL. VO (EU) 2023/2486

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    Wer ist berichtspflichtig?

    Die Berichtspflichten zur EU-Taxonomie treffen zunÀchst Unternehmen von öffentlichem Interesse, werden aber schrittweise ausgeweitet:

    • Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen.
    • Börsennotierte Unternehmen (mit Ausnahme von Mikrounternehmen).
    • Banken und Versicherungen.
    • Ab 2027: Ausweitung auf große Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz ĂŒber 450 Mio. Euro.

    Was ist zu berichten?

    Die berichtspflichtigen Unternehmen haben drei „grĂŒne" Kennzahlen zu ermitteln und zu erlĂ€utern:

    1. Umsatzerlöse: Der Anteil der Umsatzerlöse, die aus dem Verkauf von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen stammen, welche mit als ökologisch nachhaltig klassifizierten WirtschaftstÀtigkeiten verbunden sind.
    2. Investitionsausgaben (CapEx): Die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit VermögensgegenstÀnden oder Prozessen stehen, welche mit als ökologisch nachhaltig klassifizierten WirtschaftstÀtigkeiten verbunden sind.
    3. Betriebsausgaben (OpEx): Analog zu den Investitionsausgaben mĂŒssen auch die Betriebsausgaben, die mit nachhaltigen WirtschaftstĂ€tigkeiten verbunden sind, angegeben werden.
    Nachhaltig wirtschaften mit EU-Taxonomie

    Was kommt mit der EU-Taxonomie auf die Unternehmen zu?

    Die EU-Taxonomie fĂŒhrt mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) standardisierte Nachhaltigkeitsberichte mit vorgegebenen nicht-finanziellen Kennzahlen ein. Betroffene Unternehmen mĂŒssen transparent darstellen, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihre wirtschaftliche Lage beeinflussen und umgekehrt, wie ihr wirtschaftliches Handeln verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit beeinflusst.

    Der Prozess besteht aus vier wesentlichen Schritten:

    1. Identifizierung taxonomiefÀhiger AktivitÀten: Welche WirtschaftsaktivitÀten fallen grundsÀtzlich unter die Taxonomie?
    2. PrĂŒfung der TaxonomiekonformitĂ€t: ErfĂŒllen diese AktivitĂ€ten die technischen Bewertungskriterien?
    3. Berechnung der Kennzahlen: Ermittlung und Berichterstattung der drei zentralen Kennzahlen (Umsatz, CapEx und OpEx).
    4. Berichterstattung: Veröffentlichung der Ergebnisse in der nichtfinanziellen ErklÀrung oder im Nachhaltigkeitsbericht.

    Die CSRD-Daten sind auch fĂŒr die Finanzierung wichtig, da Banken und Finanzinstitute ihre Green Asset Ratio (GAR) – das VerhĂ€ltnis von Taxonomie-konformen Aktiva zum Gesamt-Exposure – offenlegen mĂŒssen. Dies schafft ein Wechselspiel zwischen Unternehmen und Finanzinstituten, da beide Seiten voneinander abhĂ€ngig sind.

    Besondere Bedeutung fĂŒr den Immobiliensektor

    FĂŒr Unternehmen mit eigenen Immobilien bietet die EU-Taxonomie eine besondere Chance. Die Energieeffizienz von GebĂ€uden ist ein zentraler Aspekt der EU-Taxonomie-Verordnung und energetische GebĂ€udesanierungen werden explizit als taxonomiekonforme WirtschaftsaktivitĂ€ten eingestuft. Konkret bedeutet dies, dass Investitionen in:

    direkt die CapEx-Kennzahl verbessern und gleichzeitig langfristig Betriebskosten senken. Diese doppelte Dividende macht energetische Sanierungen zu einer strategisch klugen Investition fĂŒr Unternehmen jeder GrĂ¶ĂŸe.

    Besonders attraktiv: Viele der taxonomiekonformen Maßnahmen im GebĂ€udesektor werden staatlich gefördert. So können Unternehmen nicht nur ihre Taxonomie-KonformitĂ€t verbessern, sondern dies auch noch zu gĂŒnstigen Konditionen umsetzen. Als neutrale Plattform vergleicht Enter fĂŒr Sie die besten Angebote fĂŒr WĂ€rmepumpe, DĂ€mmung, Fenster & Co. und sichert Ihnen bis zu 28.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung. Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.

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    Wie geht „nachhaltig wirtschaften"?

    Nachhaltiges Wirtschaften im Sinne der EU-Taxonomie bedeutet mehr als nur grĂŒne AbsichtserklĂ€rungen. Es erfordert konkrete Maßnahmen, die messbare Ergebnisse liefern und in den Nachhaltigkeitsberichten dokumentiert werden können. Besonders fĂŒr Unternehmen mit eigenen Immobilien bietet die energetische Optimierung ihrer GebĂ€ude einen direkten Weg, taxonomiekonforme Investitionen zu tĂ€tigen und gleichzeitig Betriebskosten zu senken.

    Energieeffizienz als SchlĂŒsselfaktor

    Die Energieeffizienz von GebĂ€uden ist ein zentraler Hebel fĂŒr Unternehmen, um ihre Taxonomie-KonformitĂ€t zu verbessern. Dies liegt daran, dass Immobilien einen erheblichen Teil des CO₂-Fußabdrucks vieler Unternehmen ausmachen. Die EU-Taxonomie bewertet GebĂ€udesanierungen, die zu einer PrimĂ€renergieeinsparung von mindestens 30 % fĂŒhren, grundsĂ€tzlich als taxonomiekonform.

    Zu den wirksamsten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in UnternehmensgebĂ€uden zĂ€hlen:

    Diese Maßnahmen erhöhen nicht nur den Anteil taxonomiekonformer Investitionsausgaben (CapEx), sondern senken gleichzeitig die laufenden Energiekosten und verbessern die CO₂-Bilanz des Unternehmens.

    Wie geht „nachhaltig wirtschaften"?

    Ausblick: Wie geht es weiter mit der EU-Taxonomie?

    Die EU-Taxonomie befindet sich in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess. Seit 2022 wird sie fĂŒr den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel angewendet. Im April 2023 folgten delegierte Rechtsakte fĂŒr die ĂŒbrigen vier Umweltziele. Perspektivisch sollen die Verordnungen der EU-Taxonomie auch auf soziale Ziele ausgeweitet werden.

    UnabhĂ€ngig davon werden Gesetze, Verordnungen und Standards mit Nachhaltigkeitsrelevanz, die von der EU oder ihren Mitgliedsstaaten erlassen werden, kĂŒnftig auf die EU-Taxonomie als gemeinsames VerstĂ€ndnis von Nachhaltigkeit aufbauen. Das sorgt fĂŒr ein dynamisches Umfeld, in dem sich Unternehmen wie Banken stetig auf VerĂ€nderungen einstellen mĂŒssen.

    Die zeitliche Entwicklung sieht wie folgt aus:

    • 2023: VollstĂ€ndige Angabepflichten fĂŒr die klimabezogenen Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel).
    • 2024: VollstĂ€ndige Angabepflichten fĂŒr die klimabezogenen Umweltziele und vereinfachte Angabepflichten fĂŒr die nicht-klimabezogenen Umweltziele.
    • 2025: VollstĂ€ndige Angabepflichten fĂŒr alle sechs Umweltziele.

    Nachhaltigkeit ist auf dem Vormarsch: RĂŒsten Sie sich fĂŒr die Zukunft mit Enter

    Die wachsende Bedeutung der EU-Taxonomie und die zunehmenden Berichtspflichten stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen. Gleichzeitig bieten diese Entwicklungen aber auch Chancen, sich als nachhaltiges Unternehmen zu positionieren und von entsprechenden Förderungen und Finanzierungsvorteilen zu profitieren. Als neutrale Plattform vergleichen wir fĂŒr Sie die besten Angebote fĂŒr WĂ€rmepumpe, DĂ€mmung, Fenster & Co. und sichern Ihnen bis zu 28.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung.

    Ihr Partner fĂŒr nachhaltige Entwicklung

    Als Rundum-Sanierungspartner hilft Enter Ihnen, die Anforderungen der EU-Taxonomie effizient umzusetzen. Wir unterstĂŒtzen Bestandshalter dabei, ihre Klimaziele kosteneffizient zu erreichen:

    • Softwarebasierte Bestandsanalyse und individuelle Portfoliostrategie
    • Deutschlandweite Vor-Ort-Datenaufnahme durch Enter-Energieexperten
    • DIN-konforme Sanierungskonzepte und ESG-Reportings

    Vorteile einer frĂŒhzeitigen Anpassung

    Unternehmen, die sich frĂŒhzeitig mit den Anforderungen der EU-Taxonomie auseinandersetzen, profitieren in mehrfacher Hinsicht:

    • Wettbewerbsvorteil: Ein nachweislich nachhaltiges GeschĂ€ftsmodell wird von Investoren, Kunden und Partnern zunehmend geschĂ€tzt und gefordert.
    • Bessere Finanzierungskonditionen: Taxonomie-konforme Unternehmen können von gĂŒnstigeren Finanzierungskonditionen profitieren, da Banken ihre Green Asset Ratio (GAR) verbessern wollen.
    • Vorbereitung auf kommende Regulierungen: Die EU-Taxonomie wird kontinuierlich erweitert. Wer jetzt handelt, ist auf zukĂŒnftige Anforderungen besser vorbereitet.

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    FAQ

    Was ist die EU-Taxonomie?

    Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem der EuropĂ€ischen Union, das klare Kriterien fĂŒr umweltfreundliche und nachhaltige WirtschaftsaktivitĂ€ten definiert. Sie wurde im Rahmen des Green Deals entwickelt und soll Kapitalströme in nachhaltige Investitionen lenken, indem sie Transparenz und Vergleichbarkeit schafft. Unternehmen mĂŒssen anhand vorgegebener Kriterien offenlegen, ob und wie „grĂŒn" sie wirtschaften und investieren.

    Was sind die 6 Umweltziele in der Taxonomie?

    Die EU-Taxonomie definiert sechs zentrale Umweltziele:

    1. Klimaschutz
    2. Anpassung an den Klimawandel
    3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
    4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
    5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
    6. Schutz und Wiederherstellung der BiodiversitĂ€t und der Ökosysteme

    Eine WirtschaftsaktivitÀt gilt nur dann als nachhaltig, wenn sie zu mindestens einem dieser Ziele wesentlich beitrÀgt und gleichzeitig keines der anderen Ziele erheblich beeintrÀchtigt.

    Was bedeutet die EU-Taxonomie fĂŒr Unternehmen?

    FĂŒr Unternehmen bedeutet die EU-Taxonomie in erster Linie neue Berichtspflichten. Je nach GrĂ¶ĂŸe und Branche mĂŒssen sie offenlegen, inwieweit ihre AktivitĂ€ten mit der Taxonomie ĂŒbereinstimmen. Dazu mĂŒssen sie drei zentrale Kennzahlen ermitteln: den Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx).

    Diese Offenlegung schafft Transparenz fĂŒr Investoren und Kunden. Gleichzeitig bietet die EU-Taxonomie Unternehmen die Chance, sich als nachhaltig zu positionieren und von verbesserten Finanzierungsbedingungen zu profitieren, da Kapitalströme zunehmend in taxonomiekonforme AktivitĂ€ten gelenkt werden.

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