
Welche Wärmepumpe ist in einem Wasserschutzgebiet möglich? Alle Genehmigung und Richtlinien
Viele Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten befürchten, dass eine Wärmepumpe nicht möglich ist. Dabei sind Luft-Wasser-Wärmepumpen auch in sensiblen Zonen vollständig genehmigungsfrei – eine effiziente Alternative, die sich problemlos realisieren lässt. Unsere Experten beraten Sie kostenlos zur passenden Wärmepumpe für Ihr Wasserschutzgebiet.
Sie planen eine Wärmepumpe, doch Ihr Grundstück liegt in einem Wasserschutzgebiet? Viele Hausbesitzer stehen vor der Herausforderung, dass nicht jede Wärmepumpenart in Trinkwasserschutzgebieten zulässig ist. Während Luft-Wasser-Wärmepumpen meist problemlos installiert werden können, gelten für Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen strenge Auflagen. Welche Wärmequelle in Ihrer Region erlaubt ist, welche Genehmigungen Sie benötigen und wie Enter Sie durch den Genehmigungs-Dschungel begleitet – dieser Ratgeber liefert alle Antworten für Ihre transparente und günstige Sanierung.
Wärmepumpe im Wasserschutzgebiet: kurz und kompakt
Ist bei einer Wärmepumpe eine Genehmigung immer verpflichtend?
Ob Sie für Ihre Wärmepumpe eine Genehmigung benötigen, hängt entscheidend von der gewählten Wärmequelle ab. Während Luft-Wasser-Wärmepumpen keine wasserrechtliche Genehmigung erfordern, müssen Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdwärmesonden und Wasser-Wasser-Wärmepumpen bei der zuständigen Wasserbehörde angemeldet werden. Rechtliche Grundlagen bilden das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesbergbaugesetz, die den Schutz des Grundwassers als Lebensmittel sicherstellen. Die Entscheidung über die Genehmigungspflicht trifft die Untere Wasserbehörde nach Prüfung Ihres konkreten Vorhabens.
Für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung sollten Sie eine Vorlaufzeit von etwa vier Wochen einplanen. In der Regel übernehmen beauftragte Fachbetriebe das gesamte Genehmigungsverfahren für Sie – von der Antragsstellung über die Kommunikation mit Behörden bis zur finalen Freigabe. Enter arbeitet mit geprüften Fachbetrieben zusammen, die Sie bei allen Genehmigungsschritten unterstützen und dafür sorgen, dass Ihre Wärmepumpe alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Welche Wärmepumpen sind genehmigungsfrei?
Die gute Nachricht vorweg: Nicht alle Wärmepumpen benötigen eine wasserrechtliche Genehmigung. Entscheidend ist, dass die Anlage keinen Kontakt zum Grundwasser hat und keine tiefen Bohrungen erforderlich sind. Folgende Systeme können Sie in der Regel ohne Genehmigung installieren:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: Alle Ausführungen nutzen ausschließlich Außenluft als Wärmequelle und benötigen keine wasserrechtliche Genehmigung.
- Erdwärmekollektoren: Flächenkollektoren bis maximal 5 Meter Tiefe ohne Grundwasserkontakt sind meist genehmigungsfrei.
- Erdwärmekörbe: Diese kompakten Systeme arbeiten oberflächennah und berühren in der Regel kein Grundwasser.
- Energiezäune: Als Wärmetauscher im Zaun installiert, benötigen sie keine Genehmigung.
Wichtig: Auch bei genehmigungsfreien Systemen müssen Sie in Trinkwasserschutzgebieten besondere Auflagen beachten. In Schutzzone I und II sind selbst Flächenkollektoren meist untersagt. Lassen Sie sich von Enter beraten, welche Lösung für Ihr Grundstück optimal ist.

Für welche Wärmepumpen müssen Sie eine Genehmigung einholen?
Eine wasserrechtliche Genehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Ihre Wärmepumpe:
- das Grundwasser als Wärmequelle nutzt
- oder tiefe Bohrungen ins Erdreich notwendig sind.
Erdwärmesonden mit Tiefenbohrungen (bei Sole-Wasser-Wärmepumpen oder Erdwärmepumpen) von meist 50 bis 100 Metern können verschiedene Gesteinsschichten durchdringen und Grundwasserschichten miteinander verbinden.

Wasser-Wasser-Wärmepumpen fördern Grundwasser direkt über einen Förderbrunnen und leiten es nach der Wärmeentnahme über einen Schluckbrunnen zurück. Da Grundwasser als Trinkwasser streng geschützt ist, prüft die Untere Wasserbehörde jedes Vorhaben individuell.
Für Wasser-Wasser-Wärmepumpen benötigen Sie zusätzlich zur behördlichen Genehmigung ein hydrogeologisches Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Dieses bewertet die Grundwasserverhältnisse auf Ihrem Grundstück und stellt sicher, dass die Anlage keine Gefahr für die Trinkwasserqualität darstellt.

Sind Erdwärmesonden in Wasserschutzgebieten zulässig?
Die Zulässigkeit von Erdwärmesonden in Wasserschutzgebieten hängt maßgeblich von der jeweiligen Schutzzone ab. Während in den inneren Zonen I und II Tiefenbohrungen grundsätzlich verboten sind, können in Zone III unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen möglich sein. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Regelungen in den verschiedenen Schutzzonen:
In Zone III/IIIA kann die Wasserbehörde Erdwärmesonden genehmigen, wenn diese in einem Geringleiter außerhalb des genutzten Grundwasserleiters eingerichtet werden. Als Alternative erlauben einige Behörden den Betrieb mit reinem Wasser statt Frostschutzmittel – dies erfordert allerdings eine großzügigere Dimensionierung der Sonden. In Karstgebieten mit hohen Grundwasserfließgeschwindigkeiten erteilen Behörden häufig keine Genehmigung für Erdwärmesonden, da die Bohrarbeiten das Grundwasser gefährden könnten. Erdwärmekollektoren bis 5 Meter Tiefe sind in Zone III oft zulässig, sofern kein Grundwasserkontakt besteht.

Genehmigungen für den Bau einer Wärmepumpe im Überblick
Der Bau einer Wärmepumpe unterliegt verschiedenen rechtlichen Regelungen, die primär dem Schutz des Grundwassers dienen. Das Wasserhaushaltsgesetz bildet die zentrale Rechtsgrundlage für alle Vorhaben, die das Grundwasser berühren könnten. Ergänzend greift das Bundesbergbaugesetz bei Tiefenbohrungen. Zuständig für die Prüfung Ihres Vorhabens sind die Untere Wasserbehörde sowie die Bergbehörde – je nach Art der geplanten Wärmepumpe und Wärmequelle.
Planen Sie für die gesamte Genehmigungsphase eine Vorlaufzeit von etwa zwei Monaten ein. In dieser Zeit prüfen die Behörden Ihre Anträge, fordern gegebenenfalls zusätzliche Informationen an und treffen ihre Entscheidung. Die folgenden Abschnitte erläutern im Detail, welche Genehmigungen für welche Wärmepumpenart erforderlich sind und was Sie bei der Wärmepumpeninstallation beachten müssen.
Vorrangig das Wasserhaushaltsgesetz beachten
Das Wasserhaushaltsgesetz schützt das Grundwasser als wichtigstes Trinkwasserreservoir und regelt alle Vorhaben, die dieses berühren könnten. Wenn Sie eine Wärmepumpe mit Erdwärmesonden oder Grundwassernutzung planen, müssen Sie Ihr Vorhaben bei der Unteren Wasserbehörde anmelden. Diese prüft, ob Ihre geplante Anlage das Grundwasser gefährden könnte und entscheidet über die Genehmigung. Für die Bearbeitung sollten Sie etwa vier Wochen einplanen. Die Behörde kann Auflagen erteilen, beispielsweise zur Verwendung bestimmter Frostschutzmittel oder zur Tiefe der Bohrung.
In Wasserschutzgebieten gelten besonders strenge Regelungen. Hier hat der Grundwasserschutz absoluten Vorrang vor der Erdwärmenutzung. Die Wasserbehörde prüft jeden Antrag individuell und berücksichtigt dabei die Schutzzone, die geologischen Bedingungen und mögliche Risiken für das Trinkwasser. In sensiblen Bereichen kann die Behörde den Einsatz wassergefährdender Sole untersagen und stattdessen den Betrieb mit reinem Wasser vorschreiben. Enter unterstützt Sie bei der Kommunikation mit der Wasserbehörde und sorgt dafür, dass alle Auflagen erfüllt werden.
Bohrung nach Bundesbergbaugesetz anmelden
Nach dem Bundesbergbaugesetz gilt Erdwärme als „bergfreier Bodenschatz“, dessen Nutzung über eine Wärmepumpe in der Regel keine bergbauliche Genehmigung erfordert. Dennoch müssen Sie Bohrungen für Erdwärmesonden bei der zuständigen Bergbehörde anmelden – dies übernimmt üblicherweise das beauftragte Bohrunternehmen für Sie. Erst ab einer Bohrtiefe von 100 Metern wird eine bergbauliche Genehmigung nach Bergrecht erforderlich, wobei für typische Wärmepumpen-Projekte meist geringere Tiefen ausreichen und die einfache Anmeldung genügt.
Richtlinien der einzelnen Bundesländer
Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften zur Nutzung von Erdwärme und Grundwasser, weshalb die Regelungen regional stark variieren können. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer lokalen Wasserbehörde über die geltenden Bestimmungen in Ihrer Region. Viele Bundesländer stellen kostenlose Leitfäden zur Verfügung, die alle wichtigen Informationen zu Genehmigungsverfahren und Auflagen enthalten. Potenzialkarten der geologischen Landesdienste zeigen Ihnen zudem die Bodenbeschaffenheit und Eignung Ihres Grundstücks für verschiedene Wärmequellen. Enter kennt die regionalen Vorschriften und arbeitet mit lokalen Experten zusammen, die Ihr Vorhaben optimal umsetzen.

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Die Installation einer Wärmepumpe wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – ausgeführt durch die KfW-Heizungsförderung (Nr. 458) – großzügig unterstützt – auch in Wasserschutzgebieten:
- Sie erhalten eine Basisförderung von 30 % der förderfähigen Kosten, die durch verschiedene Boni auf bis zu 70 % gesteigert werden kann.
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Enter unterstützt Sie mit einem umfassenden Förderservice: Wir prüfen Ihre individuelle Förderhöhe, stellen alle Anträge fristgerecht und sorgen dafür, dass Sie die maximale Förderung für Ihre Wärmepumpe im Wasserschutzgebiet erhalten. So wird Ihre umweltfreundliche Heizung nicht nur genehmigungsfähig, sondern auch besonders günstig.

Tipp: Wärmepumpen-Genehmigung richtig beantragen mit Enter
Der Genehmigungsprozess für Ihre Wärmepumpe muss nicht kompliziert sein. Enter begleitet Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Installation – transparent, günstig und stressfrei. In einem kostenlosen Videogespräch analysiert unser Energieeffizienz-Experte Ihre Situation digital und zeigt Ihnen die besten Lösungen für Ihr Wasserschutzgebiet. Unsere geprüften Fachbetriebe übernehmen alle Genehmigungsverfahren und kommunizieren direkt mit den Behörden, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Alle Vorteile mit Enter:
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FAQ – Häufige Fragen zu Wärmepumpen in Wasserschutzgebieten
Wo darf eine Wärmepumpe nicht aufgestellt werden?
Luft-Wasser-Wärmepumpen benötigen ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze, um Lärmschutzvorschriften einzuhalten. Erdwärmesonden sind in Wasserschutzzone I und II grundsätzlich verboten. In Karstgebieten mit hohen Grundwasserfließgeschwindigkeiten untersagen Behörden Tiefenbohrungen häufig vollständig. Beachten Sie immer die regional geltenden Mindestabstände zum Nachbargrundstück, um Konflikte zu vermeiden.
Was ist in Wasserschutzgebieten nicht erlaubt?
In Schutzzone I und II sind Erdwärmesonden mit Tiefenbohrungen grundsätzlich verboten, da sie Grundwasserschichten verbinden könnten. Der Einsatz wassergefährdender Frostschutzmittel kann stark eingeschränkt oder untersagt sein. In Zone III entscheidet die Wasserbehörde im Einzelfall – hier sind Ausnahmen mit strengen Auflagen möglich, beispielsweise beim Betrieb mit reinem Wasser statt Sole.
Welche Bohrtiefe wird für eine Grundwasserwärmepumpe empfohlen?
Die optimale Bohrtiefe richtet sich nach dem Grundwasserstand an Ihrem Standort und liegt typischerweise zwischen 5 und 15 Metern. Der Förderbrunnen muss tief genug sein, um ganzjährig ausreichend Wasser fördern zu können, während der Schluckbrunnen meist etwas flacher angelegt wird. Ein Fachbetrieb ermittelt durch eine Probebohrung die exakte Tiefe für Ihr Grundstück.
Welche Wärmequellen sind grundsätzlich genehmigungsfrei?
Außenluft als Wärmequelle ist immer genehmigungsfrei – daher können Sie Luft-Wasser-Wärmepumpen ohne wasserrechtliche Genehmigung installieren. Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe bis 5 Meter Tiefe benötigen meist keine Genehmigung, sofern kein Kontakt zum Grundwasser besteht. Auch Energiezäune sind genehmigungsfrei, da sie oberflächennah arbeiten und das Grundwasser nicht berühren.


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