Förderung für denkmalgeschützte Gebäude: Zuschüsse und Steuervorteile nutzen

Bei einer denkmalgerechten Sanierung können Sie durch geschickte Kombination von Bundes-, Landes- und KfW-Förderungen sowie der Denkmal-AfA bis zu 90 % Ihrer Sanierungskosten finanzieren. Enter unterstützt Sie bei der optimalen Förderstrategie und vermittelt spezialisierte Handwerksbetriebe – transparent, günstig und stressfrei. Jetzt kostenlose Beratung anfragen und maximale Fördersumme sichern!

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    Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzt, kennt das Dilemma: Die Sanierung ist oft doppelt so teuer wie bei gewöhnlichen Häusern, aber die Auflagen der Denkmalschutzbehörde lassen wenig Spielraum. Die gute Nachricht: Der Staat honoriert den Erhalt unseres kulturellen Erbes mit einer Vielzahl an Förderprogrammen. Von Bundeszuschüssen über zinsgünstige KfW-Kredite bis hin zur steuerlichen Denkmal-AfA – bei geschickter Kombination können Sie bis zu 90 % Ihrer Sanierungskosten über Förderungen finanzieren.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Bundesförderung: Bis zu 50 % der Sanierungskosten über Denkmalschutz-Sonderprogramme und weitere Bundesprogramme.

    Checkmark

    Landesförderung: Zusätzlich 10–30 % je nach Bundesland durch Landesdenkmalämter und Stiftungen.

    Checkmark

    Steuervorteile: Denkmal-AfA ermöglicht Absetzung von bis zu 90 % der Modernisierungskosten über mehrere Jahre.

    Checkmark

    KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse mit erleichterten Anforderungen für Baudenkmäler.

    Checkmark

    Kombinationsmöglichkeit: Enter hilft bei der optimalen Fördermittelkombination für maximale Einsparungen. Durch unseren neutralen Handwerkervergleich können Sie sich zusätzlich bis zu 28.000 € Ersparnis bei Ihren Sanierungsmaßnahmen sichern.

    Besonderheiten bei denkmalgeschützten Gebäuden

    Denkmalgeschützte Gebäude stehen unter besonderem Schutz und unterliegen strengen Auflagen, die jeden Eingriff in die Bausubstanz regeln. Diese Beschränkungen führen zu erhöhten Sanierungskosten, werden aber durch umfangreiche Fördermöglichkeiten kompensiert. Die Kenntnis der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen ist entscheidend für eine erfolgreiche und wirtschaftliche Sanierung.

    Infografik zeigt Förderung für denkmalgeschützte Gebäude bei Vermietung und Eigennutzung mit Abschreibungssätzen

    Auflagen und Genehmigungsverfahren

    Jede bauliche Veränderung an einem denkmalgeschützten Gebäude benötigt die Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Diese prüft, ob die geplanten Maßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind und die historische Substanz erhalten bleibt. Das Genehmigungsverfahren kann mehrere Monate dauern und erfordert detaillierte Planungsunterlagen. Oftmals sind spezielle Gutachten und die Einbindung von Restauratoren notwendig. Enter arbeitet mit erfahrenen Planern zusammen, die das komplexe Genehmigungsverfahren kennen und beschleunigen können.

    Erhöhte Sanierungskosten

    Die denkmalgerechte Sanierung verursacht durchschnittlich 20–40 % höhere Kosten als bei gewöhnlichen Gebäuden. Grund sind die Verwendung historischer Materialien, traditionelle Handwerkstechniken und aufwendige Restaurierungsarbeiten. Beispielsweise kostet die Sanierung historischer Kastenfenster das Drei- bis Vierfache neuer Kunststofffenster. Diese Mehrkosten werden jedoch durch die speziellen Förderprogramme für Denkmäler ausgeglichen. Bei einer 100.000 €-Sanierung entstehen zwar 30.000 € Mehrkosten, doch die zusätzlichen Förderungen von bis zu 50.000 € überkompensieren diese deutlich. Enter kennt die denkmalschutzrechtlichen Anforderungen genau und arbeitet ausschließlich mit spezialisierten Handwerkern zusammen, die Erfahrung mit historischen Bautechniken haben.

    Thermografie-Analyse für Förderung denkmalgeschützter Gebäude zur energetischen Modernisierung

    Bundesförderung für Baudenkmäler

    Der Bund unterstützt Denkmaleigentümer mit verschiedenen Förderprogrammen beim Erhalt national bedeutsamer Kulturdenkmäler. Das wichtigste ist das Denkmalschutz-Sonderprogramm, das bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten übernimmt. Daneben existieren weitere Bundesprogramme wie KulturInvest und INK, die sich an kulturelle Einrichtungen richten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und muss stets mit Landes- oder Kommunalmitteln kofinanziert werden.

    BEG-Förderung seit 2024

    Für eine erfolgreiche Antragstellung ist die nationale Bedeutung des Denkmals entscheidend. Diese bemisst sich an der geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Relevanz des Objekts über die regionalen Grenzen hinaus. Das jeweilige Landesamt für Denkmalpflege prüft die Anträge und leitet sie an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien weiter. Mit den Sanierungsmaßnahmen darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden.

    Programm Förderhöhe Zielgruppe Antragsfrist
    Denkmalschutz-Sonderprogramm (DS XIV) bis 50 % National bedeutsame Denkmäler 17. November 2025
    KulturInvest bis 50 % Kulturelle Einrichtungen ab 500.000 € Jährlich variierend
    INK (Investitionen nationale Kultureinrichtungen) bis 50 % Nationale Kultureinrichtungen Laufend
    RZBau-Einzelvorhaben bis 50 % Besonders bedeutende Einzelprojekte Nach Verfügbarkeit

    Enter verfügt über umfassende Expertise bei der Beantragung von Bundesmitteln und unterstützt Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen für eine erfolgreiche Antragstellung.

    Landesförderungen für denkmalgeschützte Gebäude

    Neben den Bundesprogrammen bietet jedes Bundesland eigene Fördermöglichkeiten für Denkmaleigentümer. Diese regionalen Programme ergänzen die Bundesförderung und können oft miteinander kombiniert werden. Die Förderquoten variieren je nach Bundesland zwischen 10 und 30 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bayern stellt beispielsweise über das Landesamt für Denkmalpflege und die Bayerische Landesstiftung umfangreiche Mittel bereit, während Nordrhein-Westfalen einen besonderen Schwerpunkt auf die Sanierung von Fachwerkhäusern legt.

    Saniertes Fachwerkhaus neben verfallener Immobilie - Förderung für denkmalgeschützte Gebäude ermöglicht Restaurierung

    Die Antragstellung erfolgt über die jeweiligen Landesdenkmalämter oder spezielle Förderstellen der Bundesländer. Wichtig ist die frühzeitige Kontaktaufnahme, da die verfügbaren Mittel oft begrenzt sind und nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Viele Landesprogramme haben feste Antragsfristen oder sind an bestimmte Haushaltsjahre gebunden. Die Kombination mit Bundesmitteln ist in der Regel möglich und erwünscht, da so eine höhere Gesamtförderquote erreicht werden kann.

    Bundesland Programm Förderhöhe Besonderheiten
    Bayern Bayerische Landesstiftung bis 30 % Kombinierbar mit Bundesmitteln
    Nordrhein-Westfalen Denkmalförderung NRW bis 25 % Schwerpunkt Fachwerk und Industriedenkmäler
    Baden-Württemberg Denkmalschutz-Sonderprogramm bis 20 % Fokus auf Kirchen und öffentliche Gebäude
    Hessen Hessische Denkmalförderung bis 20 % Besondere Förderung für Privatbesitzer
    Sachsen Denkmalpflege-Förderrichtlinie bis 30 % Erhöhte Förderung in strukturschwachen Gebieten

    Enter unterstützt Sie bei der Beantragung von Landes- und Kommunalförderungen und sorgt für die optimale Abstimmung aller Fördermittel für Ihre Denkmalsanierung.

    Steuerliche Absetzbarkeit für Baudenkmäler

    Die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) ist oft die lukrativste Förderform für Denkmaleigentümer. Während andere Förderungen als Zuschüsse gewährt werden, ermöglicht die steuerliche Absetzung eine Reduzierung der Steuerlast über mehrere Jahre. Bis zu 90 % der Sanierungskosten können so steuerlich geltend gemacht werden – ein enormer finanzieller Vorteil, der die hohen Kosten einer denkmalgerechten Sanierung erheblich abfedert.

    Historische Fassaden zeigen Bedarf für Förderung für denkmalgeschützte Gebäude zur Sanierung

    Unterschied zwischen selbstgenutzten und vermieteten Denkmälern

    Die steuerlichen Vorteile unterscheiden sich je nach Nutzungsart des Denkmals erheblich. Vermietete Denkmäler profitieren von der höchsten Absetzungsquote: 8 Jahre lang können 9 % der Sanierungskosten abgesetzt werden, gefolgt von weiteren 4 Jahren mit 7 % jährlich. Das entspricht insgesamt 100 % der investierten Kosten. Selbstgenutzte Denkmäler ermöglichen eine Absetzung von 10 Jahre lang 9 % der Modernisierungskosten, also insgesamt 90 % der Investition.

    Checkmark

    Experten-Tipp: Bei einer 100.000 €-Sanierung bedeutet das für Vermieter eine Steuerersparnis von bis zu 42.000 € (bei 42 % Grenzsteuersatz), während Selbstnutzer immerhin 37.800 € sparen können. Diese Beträge werden über die entsprechenden Jahre verteilt und reduzieren die jährliche Steuerlast erheblich.

    Voraussetzungen und Abgrenzung

    Entscheidend für die Denkmal-AfA ist, dass nur denkmalschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen absetzbar sind. Reine Modernisierungen für höheren Wohnkomfort, wie eine neue Einbauküche oder ein Wellness-Bad, fallen nicht unter die Denkmal-AfA. Die Denkmalschutzbehörde muss die Notwendigkeit der Maßnahmen bestätigen. Typische förderfähige Arbeiten sind die Restaurierung historischer Fassaden, die Sanierung von Dachstühlen oder die denkmalgerechte Erneuerung von Fenstern nach historischen Vorbildern.

    Förderung für Denkmalgeschützte Gebäude: alte Fassade

    KfW-Förderung für denkmalgeschützte Gebäude

    Die KfW bietet für Baudenkmäler spezielle Förderprogramme mit erleichterten technischen Anforderungen. Diese Programme berücksichtigen, dass bei denkmalgeschützten Gebäuden oft nicht die gleichen energetischen Standards wie bei Neubauten erreicht werden können. Das Effizienzhaus Denkmal ermöglicht zinsgünstige Kredite mit attraktiven Tilgungszuschüssen, selbst wenn die üblichen Effizienzhaus-Standards nicht vollständig erfüllt werden.

    KfW Förderprogramme zeigen Förderung für denkmalgeschützte Gebäude mit drei Finanzierungsoptionen bis 150.000 Euro

    KfW-Programm 261: Effizienzhaus Denkmal

    Das Programm 261 bietet für die Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von 5 %. Der effektive Jahreszins liegt bei günstigen 0,01 % bis 2,24 %. Besonders vorteilhaft: Die technischen Mindestanforderungen sind an die besonderen Gegebenheiten von Baudenkmälern angepasst. So gelten beispielsweise für die Fassadendämmung erhöhte U-Werte von 0,45 W/(m²K) statt der üblichen 0,24 W/(m²K).

    Heizungsförderung und Einzelmaßnahmen

    Über das KfW-Programm 458 erhalten Denkmaleigentümer bis zu 70 % Zuschuss für den Heizungstausch auf erneuerbare Energien. Die BAFA-Einzelmaßnahmenförderung unterstützt mit 15–20 % Zuschuss auch einzelne Sanierungsschritte wie Fenstertausch oder Dämmmaßnahmen. Für Fenster in Baudenkmälern gelten angepasste U-Werte von 1,4 W/(m²K), bei glasteilenden Sprossen sogar 1,6 W/(m²K).

    Bauteil Standard-U-Wert Denkmal-U-Wert Förderung
    Außenwand 0,24 W/(m²K) 0,45 W/(m²K) 15–20 %
    Fenster 1,3 W/(m²K) 1,4 W/(m²K) 15–20 %
    Dach 0,14 W/(m²K) Höchstmögliche Dämmdicke 15–20 %

    Sichern Sie sich die volle Fördersumme: Enter unterstützt Sie bei der Sanierung Ihres Denkmals

    Als Deutschlands neutraler Sanierungsvergleich verfügt Enter über umfassende Expertise bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude. Unsere Energieeffizienz-Experten kennen die besonderen Anforderungen des Denkmalschutzes und arbeiten ausschließlich mit spezialisierten Handwerkern zusammen, die Erfahrung mit historischen Bautechniken haben. Von der ersten kostenlosen Beratung bis zur fertigen Sanierung begleiten wir Sie durch den komplexen Prozess – transparent, günstig und stressfrei.

    Historische Gebäudereihe mit renoviertem und sanierungsbedürftigem Haus - Förderung für denkmalgeschützte Gebäude möglich

    Schritt 1: Umfassende Beratung zu allen Fördermöglichkeiten

    Enter kennt alle verfügbaren staatlichen und regionalen Förderprogramme für denkmalgeschützte Gebäude und erstellt für Sie eine maßgeschneiderte Förderstrategie. In einem kostenlosen Videogespräch analysiert unser Energieeffizienz-Experte Ihre Situation und zeigt Ihnen die optimale Kombination aus Bundes-, Landes- und KfW-Förderung sowie steuerlichen Vorteilen. Dabei berücksichtigen wir die speziellen Anforderungen der Denkmalschutzbehörde und sorgen dafür, dass alle Maßnahmen förderfähig sind.

    Schritt 2: Geprüfte Handwerker für Denkmalsanierungen

    Über 100 qualitätsgeprüfte Handwerksbetriebe in unserem Netzwerk sind auf denkmalgerechte Sanierungen spezialisiert. Sie beherrschen traditionelle Handwerkstechniken und kennen die Besonderheiten historischer Materialien. Enter vermittelt Ihnen die besten Angebote und sorgt für transparente Preise – oft bis zu 28.000 € günstiger als bei herkömmlichen Anbietern. Durch unseren Marktplatz-Ansatz profitieren Sie von echtem Wettbewerb und fairen Konditionen.

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    FAQ

    Welche Steuervorteile gibt es bei denkmalgeschützten Häusern?

    Bei denkmalgeschützten Gebäuden profitieren Eigentümer von der Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung). Vermieter können über 12 Jahre bis zu 100 % der Sanierungskosten absetzen (8 Jahre lang 9 %, dann 4 Jahre lang 7 % jährlich). Selbstnutzer können 10 Jahre lang 9 % der Modernisierungskosten absetzen, insgesamt also 90 %. Entscheidend ist, dass nur denkmalschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen absetzbar sind und die Denkmalschutzbehörde die Notwendigkeit bestätigt. Bei einer 100.000 €-Sanierung und 42 % Grenzsteuersatz ergibt sich eine Steuerersparnis von bis zu 42.000 € für Vermieter bzw. 37.800 € für Selbstnutzer. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bietet zusätzlich Beratung zu steuerlichen Fragen an.

    Welche Vorteile gibt es bei denkmalgeschützten Gebäuden?

    Trotz der hohen Sanierungskosten profitieren Besitzer von mehreren Vorteilen: Umfangreiche Förderprogramme ermöglichen Zuwendungen von bis zu 90 % der Gesamtkosten durch Kombination von Bundes-, Landes- und kommunalen Programmen. Die Denkmal-AfA bietet erhebliche Steuervorteile über mehrere Jahre. KfW-Programme stellen zinsgünstige Kredite mit erleichterten technischen Anforderungen bereit, die den Besonderheiten historischer Bausubstanz Rechnung tragen. Zudem steigert die denkmalgerechte Sanierung den Wert der Immobilie erheblich und sichert den Erhalt bedeutsamer Kulturdenkmäler für zukünftige Generationen.

    Was fördert Denkmalschutz?

    Gefördert werden alle denkmalschutzrechtlich erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmals. Dazu gehören die Restaurierung historischer Fassaden, denkmalgerechte Dämmmaßnahmen, die Sanierung von Dachstühlen, die Erneuerung von Fenstern nach historischen Vorbildern und die Sanierung von Fachwerkhäusern. Nicht förderfähig sind hingegen reine Modernisierungen für höheren Wohnkomfort wie Wellness-Bäder oder moderne Einbauküchen. Die Denkmalschutzbehörde muss die denkmalpflegerische Notwendigkeit der Baumaßnahme bestätigen. Förderungen gibt es sowohl auf Bundesebene (bis zu 50 %), auf Landesebene (10–30 %) als auch über KfW-Programme mit Tilgungszuschüssen.

    Welche Möglichkeiten gibt es, ein Darlehen für ein denkmalgeschütztes Haus zu erhalten?

    Für denkmalgeschützte Gebäude bietet die KfW spezielle Förderkredite mit erleichterten Anforderungen. Das Programm 261 stellt bis zu 150.000 € pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von 5 % zur Verfügung. Der effektive Jahreszins liegt bei günstigen 0,01 % bis 2,24 %. Besonders vorteilhaft sind die angepassten technischen Mindestanforderungen für Baudenkmäler – so gelten etwa für die Fassadendämmung erhöhte U-Werte. Über das Programm 458 gibt es bis zu 70 % Zuschuss für den Heizungstausch. Zusätzlich lassen sich diese Kredite mit dem KfW-Ergänzungskredit kombinieren, um die Finanzierung zwischen Förderzuschüssen und Gesamtkosten zu optimieren. Enter unterstützt Sie bei der optimalen Kombination aller Finanzierungsmöglichkeiten.

    Wie funktioniert das Bund-Länder-Programm für denkmalgeschützte Gebäude?

    Das Bund-Länder-Programm für den städtebaulichen Denkmalschutz ist ein Gemeinschaftsprogramm zur Förderung von Baudenkmälern in städtebaulich bedeutsamen historischen Quartieren. Im Rahmen dieses Programms können Denkmaleigentümer Fördermittel für die Erhaltung ihrer Häuser beantragen. Die Förderung unterstützt insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnen-Qualität in historischen Gebäuden. Die Kombination aus Bundes- und Landesmitteln ermöglicht es, auch umfangreiche Sanierungsprojekte wirtschaftlich umzusetzen und das kulturelle Erbe für kommende Generationen zu bewahren.

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