
Heizperiode 2025: Darauf sollten Sie achten
Die Heizperiode folgt den bewährten Zeiträumen, bringt jedoch durch gestiegene Energiepreise neue Herausforderungen mit sich. Während Eigenheimbesitzer flexibel entscheiden können, wann sie heizen, gelten für Vermieter klare Verpflichtungen gegenüber ihren Mietern. Der energetische Zustand Ihres Gebäudes bestimmt maßgeblich, ab welcher Außentemperatur das Heizen sinnvoll wird. Jetzt kostenlos zu den sinnvollsten Sanierungsmaßnahmen beraten lassen.
Die Temperaturen sinken und viele Hausbesitzer fragen sich: Wann muss die Heizung wieder anspringen? Die Heizperiode 2025 bringt bei steigenden Energiepreisen besondere Herausforderungen mit sich. Während es keine bundesweite gesetzliche Heizpflicht gibt, haben sich bestimmte Zeiträume etabliert – und für Mieter gelten spezielle Regelungen. Erfahren Sie, ab wann Sie heizen sollten, welche Temperaturen optimal sind und wie Sie Ihre Heizkosten effektiv senken können.
Das Wichtigste zur Heizperiode im Überblick
Wann beginnt die Heizperiode?
Die Heizperiode in Deutschland beginnt traditionell am 1. Oktober und endet am 30. April. Diese Zeitspanne hat sich über Jahre etabliert und wird von der Rechtsprechung als Orientierung herangezogen. Dennoch gibt es keine bundesweite gesetzliche Regelung – die tatsächlichen Heizzeiten hängen stark von regionalen Gegebenheiten und der individuellen Witterung ab. In milden Herbstmonaten kann das Heizen später beginnen, während kalte Frühjahre eine längere Heizperiode erfordern.
Ab wann sollte ich heizen?
Der energetische Zustand Ihres Gebäudes ist der entscheidende Faktor dafür, ab welcher Außentemperatur Sie die Heizung einschalten sollten. Gut gedämmte Häuser benötigen deutlich weniger Heizenergie und können auch bei niedrigeren Außentemperaturen noch angenehme Raumtemperaturen halten. Enter hilft Ihnen dabei, den energetischen Zustand Ihres Hauses zu bewerten und die optimalen Sanierungsmaßnahmen zu finden.

Heizen nach Außentemperaturen
Je nach Baujahr und energetischem Standard Ihres Gebäudes sollten Sie bei verschiedenen Außentemperaturen mit dem Heizen beginnen. Diese Richtwerte basieren auf der Wärmedämmung und dem Energieverbrauch typischer Gebäudetypen:
Die optimale Raumtemperatur
Haben Sie den richtigen Zeitpunkt zum Heizen gefunden, kommt es auf die optimale Raumtemperatur an. Diese variiert je nach Nutzung des Raumes und kann Ihre Heizkosten erheblich beeinflussen. Bereits ein Grad weniger spart etwa 6 % Heizenergie:
- Schlafzimmer: 16–18 °C – niedrigere Temperaturen fördern einen erholsamen Schlaf.
- Küche: 18–20 °C – durch Kochen und Backen entsteht zusätzliche Wärme.
- Wohn- und Kinderzimmer: 19–20 °C – optimaler Komfort für Aufenthaltsräume.
- Badezimmer: 21 °C – höhere Temperatur für Wohlbefinden beim Duschen.
Moderne Heizungsanlagen mit programmierbaren Thermostaten helfen dabei, diese Temperaturen energieeffizient zu erreichen. Enter bringt Sie direkt mit geprüften Handwerkern zusammen, die Ihre Heizung optimal einstellen und bei Bedarf modernisieren können.
Heizpflicht: Ist die Heizperiode gesetzlich geregelt?
Eine gesetzliche Heizpflicht existiert in Deutschland nicht – weder für Eigenheimbesitzer noch für Mieter. Die Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April ist lediglich ein Richtwert, der sich durch jahrelange Rechtsprechung etabliert hat. Das Landgericht Berlin definierte beispielsweise diesen Zeitraum als Standard für Mietverhältnisse. Dennoch sind die rechtlichen Rahmenbedingungen je nach Wohnsituation unterschiedlich geregelt.
Eigenheimbesitzer genießen völlige Entscheidungsfreiheit: Sie können heizen, wann immer es ihnen zu kalt wird – auch außerhalb der üblichen Heizperiode. Anders verhält es sich bei vermieteten Objekten: Hier haben Mieter klare Ansprüche auf bestimmte Mindesttemperaturen. Vermieter müssen sicherstellen, dass tagsüber mindestens 20 °C in Wohnräumen und 21 °C in Bädern erreicht werden können. Nachts dürfen die Temperaturen auf 18 °C abgesenkt werden, jedoch nicht darunter.
Die Rechtsprechung hat außerdem festgelegt, dass die Heizung auch außerhalb der regulären Heizperiode funktionieren muss, wenn die Außentemperatur unter 16 °C fällt und mindestens zwei Tage nicht über 20 °C steigt. Bei Verstößen können Mieter eine Mietminderung geltend machen oder im Extremfall sogar fristlos kündigen.
Heizperiode im Jahr 2025
Die Heizperiode 2025 steht vor besonderen Herausforderungen: Während sich die durchschnittlichen Temperaturen in Deutschland weiter erwärmen – 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen –, bleiben die Energiepreise auf einem hohen Niveau. Diese Entwicklung erfordert eine bewusste Anpassung des Heizverhaltens. Viele Hausbesitzer können durch intelligentes Heizen und moderne Technik ihre Energiekosten erheblich senken, ohne auf Komfort zu verzichten.
Klimatische Veränderungen führen dazu, dass die traditionelle Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April zunehmend flexibler gehandhabt werden muss. Milde Herbst- und Frühjahrsperioden ermöglichen es, später mit dem Heizen zu beginnen oder früher aufzuhören. Gleichzeitig können unerwartete Kältephasen auch außerhalb der üblichen Heizzeit auftreten.

Heizperiode nach Bundesland
Regionale Unterschiede prägen die Heizperiode in Deutschland erheblich. Während im Süden oft bereits Mitte September geheizt werden muss, können nördliche Küstenregionen von milderen Temperaturen profitieren:
Nicht heizen ist keine gute Option
Angesichts hoher Energiepreise erwägen manche Hausbesitzer, weniger oder gar nicht zu heizen. Diese vermeintliche Sparmaßnahme kann jedoch zu erheblichen Folgeschäden führen, die die eingesparten Heizkosten um ein Vielfaches übersteigen. Bereits bei Temperaturen unter 12 °C in Wohnräumen steigt das Schimmelrisiko drastisch an. Eingefrorene Wasserleitungen können Reparaturkosten von mehreren tausend Euro verursachen.
Die Kosten-Nutzen-Rechnung zeigt: Eine kontrollierte Grundheizung von 16 bis 18 °C verursacht deutlich geringere Kosten als die Beseitigung von Frostschäden oder Schimmelbefall. Zudem verlieren ungeheizte Räume ihre Bausubstanz schneller, was langfristig den Immobilienwert mindert.
Wie teuer ist das Heizen in diesem Jahr?
Die Heizkosten variieren erheblich je nach gewähltem Heizsystem und energetischem Zustand des Gebäudes. Aktuelle Daten zeigen, dass die durchschnittlichen Heizkosten für eine 70 m² große Wohnung zwischen 750 und 1.335 € pro Jahr liegen, während ein 110 m² großes Einfamilienhaus jährlich zwischen 1.465 und 2.345 € für das Heizen aufwendet. Diese Unterschiede resultieren hauptsächlich aus den verschiedenen Energieträgern und deren aktuellen Marktpreisen.

Besonders deutlich werden die Kostenunterschiede beim direkten Vergleich der Heizkosten pro Quadratmeter und Jahr. Wärmepumpen führen mit durchschnittlich 13,00 € pro m² bei einem Verbrauch von nur 36 kWh/m², gefolgt von Holzpellets mit 12,00 € bei 119 kWh/m². Deutlich teurer wird es bei Erdgas mit 29,00 € pro m² bei 131 kWh/m² Verbrauch. Diese Zahlen verdeutlichen, warum immer mehr Hausbesitzer auf moderne Heizsysteme umsteigen.
Energiespartipps von Enter
Effizientes Heizen beginnt nicht erst beim Einschalten der Heizung, sondern bereits bei der optimalen Einstellung und Wartung Ihrer Heizungsanlage. Mit gezielten Maßnahmen können Sie Ihre Heizkosten erheblich senken, ohne auf Komfort zu verzichten. Enter hat die wirksamsten Energiesparmaßnahmen für Sie zusammengestellt – von kostenlosen Sofortmaßnahmen bis hin zu geförderten Modernisierungen, die sich langfristig auszahlen.
Sofort umsetzbare Maßnahmen für Ihre Heizperiode
Diese bewährten Energiesparmaßnahmen können Sie teilweise sofort umsetzen oder durch unsere geprüften Handwerker professionell durchführen lassen:
- Hydraulischer Abgleich: Bis zu 190 € jährlich sparen durch optimale Wärmeverteilung in allen Räumen.
- Heizungspumpe tauschen: Bis zu 145 € sparen mit einer modernen, energieeffizienten Umwälzpumpe.
- Heizungsrohre dämmen: Bis zu 680 € sparen durch Reduzierung der Wärmeverluste in unbeheizten Bereichen.
- Elektronische Thermostate: Bis zu 233 € sparen durch präzise Temperaturregelung und Zeitprogramme.
- Optimale Raumtemperatur: Bis zu 155 € sparen – bereits ein Grad weniger spart 6 % Heizenergie.
- Richtig lüften: Bis zu 289 € sparen durch Stoßlüften statt Dauerlüften bei gekippten Fenstern.
- Fenster abdichten: Bis zu 150 € sparen durch das Schließen von Wärmelecks an Fenstern und Türen.

Geförderten Modernisierungen
Langfristig senken Sie Ihre Heizkosten am effektivsten durch geförderte Sanierungsmaßnahmen. Der Staat unterstützt energetische Modernisierungen mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 70 % der Investitionskosten. Enter begleitet Sie von der Planung bis zur Umsetzung und sichert Ihnen die maximale Förderhöhe.
- Wärmepumpe einbauen: Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird mit bis zu 70 % der Kosten gefördert. Bei durchschnittlichen Investitionskosten von 30.000 € erhalten Sie bis zu 21.000 € staatliche Unterstützung. Die jährlichen Heizkosten sinken auf nur 13 € pro m² – das entspricht einer Ersparnis von über 50 % gegenüber Gasheizungen.
- Wärmedämmung: Eine professionelle Außendämmung reduziert Wärmeverluste um bis zu 35 %. Bei Kosten von 60.000 € erhalten Sie bis zu 20 % Förderung (12.000 €) vom BAFA. Die Investition amortisiert sich durch Heizkosteneinsparungen von 800 bis 1.200 € jährlich bereits nach 10–12 Jahren.
- Fenster austauschen: Moderne Dreifachverglasung reduziert Wärmeverluste um bis zu 50 %. Für den Austausch aller Fenster in einem Einfamilienhaus erhalten Sie ebenfalls bis zu 20 % Förderung.
- iSFP-Bonus sichern: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöhen sich viele Fördersätze um weitere 5 %. Enter erstellt Ihren iSFP und zeigt Ihnen die optimale Reihenfolge der Sanierungsschritte für maximale Einsparungen.

Heizperiode: Das müssen Vermieter und Mieter beachten
Die Heizperiode bringt für Vermieter und Mieter unterschiedliche Rechte und Pflichten mit sich, die oft zu Streitigkeiten führen. Während Vermieter gesetzlich verpflichtet sind, eine funktionsfähige Heizung bereitzustellen, müssen Mieter bestimmte Mindesttemperaturen einhalten, um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden. Die Rechtsprechung hat klare Regelungen entwickelt, auch wenn keine bundesweite gesetzliche Heizpflicht existiert.
Vermieter müssen sicherstellen, dass die Heizungsanlage das ganze Jahr über funktionsfähig ist – nicht nur während der offiziellen Heizperiode, sondern auch außerhalb der Heizperiode. Konkret bedeutet dies:
- Sobald die Außentemperatur unter 16 °C fällt und in den folgenden zwei Tagen nicht über 20 °C steigt, muss die Heizung eingeschaltet werden.
- Tagsüber zwischen 6 und 23 Uhr müssen mindestens 20 °C in Wohnräumen und 21 °C in Bädern erreicht werden können.
- Nachts darf die Temperatur auf 18 °C abgesenkt werden, jedoch nicht darunter.
Mieter haben bei Heizungsausfällen das Recht auf Mietminderung, müssen aber auch ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Sie sind verpflichtet, durch angemessenes Heizen und Lüften Schäden wie Schimmelbefall oder eingefrorene Rohre zu verhindern. Wer dauerhaft zu wenig heizt und dadurch Bausubstanzschäden verursacht, kann für die Reparaturkosten haftbar gemacht werden.

Fazit: Jetzt Heizkosten senken mit Enter
Die Heizperiode 2025 stellt Hausbesitzer vor die Herausforderung, bei hohen Energiepreisen effizient zu heizen. Der energetische Zustand Ihres Gebäudes bestimmt maßgeblich, ab wann geheizt werden muss – unsanierte Altbauten benötigen bereits bei 15–17 °C Heizwärme, gut gedämmte Häuser erst bei deutlich niedrigeren Temperaturen.
Mit Sofortmaßnahmen wie hydraulischem Abgleich oder elektronischen Thermostaten sparen Sie mehrere hundert Euro jährlich. Langfristig lohnen sich geförderte Modernisierungen wie Heizungstausch oder Dämmmaßnahmen mit bis zu 70 % staatlicher Förderung. Diese Sanierungen reduzieren Ihre Heizkosten erheblich und steigern gleichzeitig den Immobilienwert. Enter begleitet Sie von der kostenlosen Beratung bis zur fertigen Sanierung und sichert Ihnen die maximale Förderung.
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FAQ
Ab welcher Außentemperatur muss die Heizung eingeschaltet werden?
Die Heizung sollte eingeschaltet werden, wenn die Außentemperatur je nach Gebäudetyp bestimmte Schwellenwerte unterschreitet. Unsanierte Altbauten benötigen bereits bei 15–17 °C Heizwärme, während gut gedämmte Niedrigenergiehäuser erst bei 11–14 °C geheizt werden müssen. Für Vermieter gilt: Sobald die Außentemperatur unter 16 °C fällt und mindestens zwei Tage nicht über 20 °C steigt, muss die Heizung funktionsfähig sein.
Wie lange ist die gesetzliche Heizperiode?
Eine gesetzliche Heizperiode existiert in Deutschland nicht. Der etablierte Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April basiert auf Gerichtsurteilen und dient als Orientierung. Eigenheimbesitzer können völlig frei entscheiden, wann sie heizen. Vermieter müssen jedoch sicherstellen, dass Mieter ganzjährig Anspruch auf funktionierende Heizungen haben, wenn die Temperaturen entsprechend niedrig sind.
Wann endet die Heizperiode?
Traditionell endet die Heizperiode am 30. April. Je nach Witterung und Region kann sie jedoch auch bis Mitte oder Ende Mai andauern. Entscheidend sind die tatsächlichen Temperaturen: Solange die Außentemperatur unter den gebäudespezifischen Schwellenwerten liegt oder in vermieteten Objekten die Mindesttemperaturen nicht erreicht werden, sollte weiter geheizt werden.
Ist 18 Grad in der Wohnung zu kalt?
18 °C gelten als Mindesttemperatur für die Nachtabsenkung in Mietwohnungen. Tagsüber sollten Wohnräume mindestens 20 Grad Celsius erreichen können. Dauerhaft niedrigere Temperaturen erhöhen das Schimmelrisiko erheblich und können zu Bausubstanzschäden führen. Für das Wohlbefinden sind je nach Raum 19–21 °C optimal, wobei bereits ein Grad weniger etwa sechs Prozent Heizenergie spart.
Können Mieter die Miete mindern, wenn die Heizung nicht funktioniert?
Ja, bei defekten Heizungen haben Mieter das Recht auf Mietminderung nach § 536 BGB. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Mängelanzeige beim Vermieter. Die Höhe der Minderung hängt vom Umfang des Mangels ab – bei komplettem Heizungsausfall im Winter sind Minderungen von 20 bis 50 % möglich. Wichtig: Zuerst sollte immer der Vermieter kontaktiert und zur Reparatur aufgefordert werden.
Welche Heizkosten sind normal?
Die Heizkosten variieren stark, je nach Heizsystem und Gebäudezustand. Für eine 70 m² Wohnung liegen sie zwischen 750 und 1.335 € jährlich, für ein 110 m² Einfamilienhaus zwischen 1.465–2.345 €. Wärmepumpen sind mit 13 € pro m²/Jahr am günstigsten, während Erdgas mit 29 € pro m²/Jahr deutlich teurer ist.


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