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    BAFA-Förderung: Wir informieren über die neuen staatlichen Förderungen 2024

    Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihr Zuhause energetisch modernisieren und dabei finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Genau das ermöglicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Jahr 2024. Die BAFA-Förderungen sind Teil eines umfassenden Plans, der darauf abzielt, Energieeffizienz zu fördern und CO₂-Emissionen zu reduzieren. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die aktuellen BAFA-Zuschüsse, von den Fördermöglichkeiten bis hin zu den notwendigen Schritten zur Beantragung.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen am Gebäude zuständig.

    Checkmark

    Eines der Hauptziele der staatlichen Förderprogramme ist es, einen finanziellen Anreiz für innovative Technologien und erneuerbare Energien zu geben.

    Checkmark

    Im Jahr 2024 umfasst die BAFA-Förderung eine breite Palette von Maßnahmen zur Energieeffizienz, vom Fenstertausch bis hin zur Fassadendämmung.

    Checkmark

    Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann den Fördersatz um zusätzliche 5 % erhöhen.

    Checkmark

    Enter kann Ihnen dabei helfen, einen Überblick über die verschiedenen Förderungen und alle förderfähigen Kosten zu erhalten und unterstützt Sie gern bei der Antragstellung. Wir begleiten Sie zuverlässig von Anfang bis Ende Ihrer Baumaßnahmen, damit Sie die maximale Förderhöhe von 20 % ausgezahlt bekommen.

    Was versteht man unter der BAFA-Förderung?

    Die BAFA-Förderung ist eine Initiative des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die darauf abzielt, Investitionen in energieeffiziente und umweltschonende Heizungs- und Energiesysteme finanziell zu unterstützen. Diese Förderungen sind Teil des Engagements der Bundesregierung, die CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Energieeffizienz in privaten und gewerblichen Gebäuden zu steigern. Mit einem breiten Spektrum an förderfähigen Maßnahmen, von der Installation erneuerbarer Energiesysteme bis hin zur Optimierung bestehender Heizungssysteme, bietet die BAFA-Förderung eine wesentliche finanzielle Erleichterung für energetische Sanierungsvorhaben.

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    Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt das Herzstück der staatlichen Unterstützung zur Gebäudesanierung dar. Diese Förderung vereint die zentralen Programme des Bundes, die auf die energetische Optimierung von Gebäuden abzielen. Über das BAFA erhalten Sie bei dieser Förderung Zuschüsse, die direkt die Kosten für einzelne qualifizierte Sanierungsmaßnahmen abdecken. Der große Vorteil dabei: Diese finanzielle Unterstützung ist nicht rückzahlungspflichtig. Allerdings ist die Gewährung der Fördermittel an spezifische Bedingungen geknüpft, die bei der Durchführung der Maßnahmen eingehalten werden müssen.

    Die BEG bündelt aber nicht nur die BAFA-Förderung, sondern auch die KfW-Heizungsförderung und den KfW-Kredit (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die KfW-Bank bietet Förderkredite mit Tilgungszuschüssen für umfassende energetische Sanierungen an. Diese Kredite ergänzen die Zuschüsse des BAFA, indem sie zusätzliche finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen bieten.

    Wichtig: Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung im Rahmen der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen), während die KfW die Förderung für größere ganzheitliche Sanierungsprojekte und seit Januar 2024 auch den Heizungstausch übernimmt.

    Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

    Tipp: iSFP-Bonus erhöht den Fördersatz

    Ein wichtiger Aspekt der BAFA-Förderung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Er wird im Rahmen einer professionellen Energieberatung erstellt und bietet eine maßgeschneiderte Übersicht über die effizientesten Sanierungsmaßnahmen für ein Gebäude. Der iSFP ist nicht nur ein Wegweiser für eine nachhaltige Sanierung, sondern erhöht auch den Fördersatz um 5 %. Dieser Bonus macht die BAFA-Förderung noch attraktiver für Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch modernisieren möchten.

    Enter bietet einen umfassenden Service zur Erstellung Ihres iSFP. Mit einer professionellen Energieberatung und detaillierter Vor-Ort-Datenaufnahme entwickelt Enter einen individuellen Sanierungsfahrplan, der genau auf Ihr Zuhause zugeschnitten ist. Maßnahmen aus einem iSFP können 15 Jahre lang umgesetzt werden, um den Bonus zu bekommen. Jetzt zusätzliche 5 % sichern mit unserem Förderservice!

    Was wird gefördert und wie hoch sind die Fördersätze? 

    Die BEG-Förderung 2024 deckt eine Vielzahl von Maßnahmen ab, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Die Höhe der Fördersätze variiert je nach Art der Maßnahme und umfasst sowohl finanzielle Zuschüsse als auch verbesserte Konditionen bei der Kreditvergabe.

    Fördersätze KfW-Heizungstausch

    Grundfördersatz Effizienzbonus Klima-Geschwindigkeitsbonus Einkommensbonus Maximale Förderung für Selbstnutzer
    Wärmepumpe 30 % 5 % 20 % 30 % 70 %
    Solarthermie 30 % - 20 % 30 % 70 %
    Biomasse 30 % - 20 % 30 % 70 %
    Gebäude-/Wärmenetz 30 % - 20 % 30 % 70 %
    Wasserstofffähige Gasbrennwerttherme 30 % - 20 % 30 % 70 %

    Für den Heizungstausch muss die neue Heizanlage auf mindestens 65 % erneuerbaren Energien basieren (z. B. Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpen, Biomasse, Hybridheizungen oder Solarthermie). Diese Regelung ist ab spätestens 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich.

    • Grundförderung: 30 % Zuschuss für den Austausch alter fossiler Heizungen durch neue Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren​​.
    • Effizienz-Bonus: Zusätzlich 5 % Förderung für Wärmepumpen, die Wasser oder Erdreich als Wärmequelle nutzen​​ oder ein natürliches Kältemittel verwenden.
    • Klima-Geschwindigkeitsbonus: Bis zu 20 % Bonus bis zum 31. Dezember 2028 für den Austausch von älteren Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen durch selbstnutzende Eigentümer​​ (Bonus wird danach schrittweise reduziert).
    • Einkommensabhängiger Bonus: 30 % zusätzlicher Bonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 €​​.
    • Ölheizungsaustausch-Bonus: Ersetzen einer Ölheizung durch eine förderfähige Biomasseanlage, mit Solarunterstützung, erhöht den Fördersatz um weitere 10 %​​.

    Die Boni sind kumulierbar und die maximale Zuschussförderung beträgt für selbstnutzende Eigentümer bis zu 70 % und für Vermieter bis zu 35 %​​.

    Fördersätze Einzelmaßnahme Heizungstausch

    Fördersätze BAFA-Effizienz-Einzelmaßnahmen

    Grundfördersatz iSFP-Bonus Summe Förderung
    Gebäudehülle (z. B. Fenster, Fassade, Dach, Zwischendecken) 15 % 5 % 20 %
    Anlagentechnik 15 % 5 % 20 %
    Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 % 5 % 20 %
    Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen) 50 % - 50 %

    Effizienz-Einzelmaßnahmen im Kontext der BAFA-Förderung beziehen sich auf spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Diese Maßnahmen können sich auf verschiedene Aspekte des Gebäudes konzentrieren, um dessen Gesamtenergieeffizienz zu steigern. Förderfähige Effizienz-Einzelmaßnahmen umfassen:

    • Gebäudehülle: Maßnahmen zur Verbesserung der Isolierung und Dämmung des Gebäudes, wie z. B. Fassadendämmung, Dachsanierung oder der Austausch von Fenstern und Türen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Energieverlust durch Wände, Dach und Fenster zu reduzieren.
    • Anlagentechnik (ohne Heizung): Investitionen in energieeffiziente Systeme und Geräte, die nicht direkt mit dem Heizsystem verbunden sind, wie beispielsweise energieeffiziente Lüftungsanlagen oder moderne Regelungstechnik für bestehende Anlagen.
    • Heizungsoptimierung (Anlageneffizienz): Verbesserungen an bestehenden Heizsystemen, die deren Effizienz erhöhen. Dies kann den Austausch veralteter Komponenten, die Installation moderner Regeltechnik oder das Einbringen von Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung umfassen.
    • Emissionsminderung: Maßnahmen, die darauf abzielen, die Umweltbelastung durch die Reduzierung von Emissionen, wie CO₂ oder Partikel, zu verringern. Dies kann auch den Einbau von Emissionskontrollsystemen wie Partikelfiltern beinhalten.

    Der iSFP-Bonus, der den regulären Fördersatz von 15 % um 5 % erhöht, wird gewährt, wenn die Maßnahme Teil eines im Rahmen einer Energieberatung erstellten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist und innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird​​. Die maximale Förderung beträgt bis zu 20 %

    Fördersätze Effizienz-Einzelmaßnahmen

    Förderfähige Investitionssummen

    Ohne iSFP Mit iSFP
    Einzelmaßnahmen max. 30.000 € pro Wohneinheit pro Kalenderjahr max. 60.000 € pro Wohneinheit pro Kalenderjahr
    Heizungstausch max. 30.000 € für die erste Wohneinheit pro Kalenderjahr max. 30.000 € für die erste Wohneinheit pro Kalenderjahr
    Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben max. 60.000 € für die erste Wohneinheit pro Kalenderjahr max. 90.000 € für die erste Wohneinheit pro Kalenderjahr

    Förderung Wärmepumpe, Solarthermie und Pelletheizung

    Die Förderung von Heizungsanlagen ist bereits seit längerer Zeit ein besonderes Anliegen der deutschen Bundesregierung. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird der Einbau von umweltfreundlichen, effizienten Heizungssystemen seit Januar 2024 von der KfW gefördert. Seit der Novellierung für 2024 gilt die Bezuschussung für Heizungsanlagen, die mit mind. 65 % erneuerbaren Energien laufen. Das bedeutet: Gas-, Öl- und Kohleheizungen sind in den meisten Fällen von der Förderung ausgenommen. Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Pelletheizungen oder eine Gas-Hybridheizung werden mit mindestens 30 % und maximal 70 % bezuschusst.

    Spezifische Voraussetzungen: Für Biomasseheizungen mit Holzpellets gibt es spezifische Anforderungen bezüglich des Feinstaubausstoßes. Demnach dürfen nicht mehr als 2,5 mg/m³ Feinstaub ausgestoßen werden. Außerdem sind Pelletheizungen nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe förderfähig. Bei Einbau eines Partikelabscheiders, der die Emissionsgrenzwerte einhält, wird ein zusätzlicher Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € gewährt​​. Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mind. 2,7 vorweisen. Die JAZ ist eine Kennzahl, die die Effizienz einer Wärmepumpe über ein ganzes Jahr hinweg beschreibt. Sie gibt an, wie viel Energie die Wärmepumpe im Verhältnis zur zugeführten Energie effektiv nutzen kann.

    BAFA-Förderung Wärmepumpe, Solarthermie und Pelletheizung

    BAFA-Förderung Dämmung

    Erst mit einer effektiven Gebäudehülle und der richtigen Wärmedämmung ist Energiesparen richtig möglich. Zur Gebäudehülle zählen alle Bauteile eines Hauses, die den beheizten Teil des Gebäudes abgrenzen, z. B. das Dach, die Fassade/Außenwände, die Bodenplatte, die Kellerdecke, die Geschossdecke und ggf. die Perimeterdämmung für Kellerräume

    Diese Bauteile müssen fachmännisch abgedichtet und gedämmt sein, damit die Wärme effizient genutzt werden und im Haus bleiben kann. Eine gut gedämmte Kellerdecke spart bereits einen großen Anteil an Heizkosten und Wärme, die andernfalls über den ungedämmten Fußboden verloren ginge. Ähnliches gilt für die Geschossdeckendämmung oder die Dachdämmung.

    Je nachdem, wie der Dachstuhl genutzt werden soll, sind unterschiedliche Dämmarten sinnvoll. Ist der Dachboden als zusätzlicher Wohnraum gedacht, ist eine Dachdämmung die einzige Möglichkeit, die Wärme effektiv zu nutzen. Soll er hingegen lediglich als Stauraum genutzt werden, reicht es aus, die oberste Geschossdecke zu dämmen. Diese bildet dann die Grenze zum beheizten Wohnraum. Fast 40 % der Wärme gehen über ungedämmte Geschossdecken und Dächer verloren.

    Einzelmaßnahmen, durch die die Gebäudehülle effizienter werden, fördert das BAFA mit 15 %. Ist die entsprechende Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan aufgelistet, gibt es weitere 5 % Zuschuss. Voraussetzung für die 20 % ist, dass ein Energieberater den Förderantrag stellt.

    BAFA-Förderung Dämmung

    BAFA-Förderung Fenster und Türen

    Zur Optimierung der Gebäudehülle zählen auch sämtliche Maßnahmen an Türen und Fenstern, beispielsweise die Ausstattung mit außenliegenden Rollläden, die vor Hitze schützen und der Austausch alter, ineffizienter Fenster.

    Bei der Wahl Ihrer neuen Fenster gibt es einiges zu beachten. Einerseits ist die richtige Verglasung maßgeblich für die Energieeffizienz der Fenster – für die Fenster-Förderung durch das BAFA kommen lediglich dreifach verglaste Fensterscheiben in frage, da diese durch die zusätzlichen Glasschichten und die dazwischen liegenden Lufträume besonders gut isolieren. Die Wärmedichtigkeit von Bauteilen wird auch U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) genannt. Mit diesem wird angegeben, wie viel Wärme über einen Quadratmeter eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin verloren geht (W/m²K). Je höher dieser Wert ist, desto mehr Wärme geht verloren.

    Andererseits ist die Kombination mit dem richtigen Rahmenmaterial wichtig: Zwischen Fensterrahmen und Fensterscheibe darf kein zu großes U-Wert-Gefälle sein.

    Mit dem richtigen Sonnenschutz an Ihren Fenstern könne Sie den Lichteinfall im Sommer regulieren und verhindern, dass sich Ihr Haus unnötig aufheizt. Auch im Winter sind Rollläden und Co. hilfreich: Sie bieten eine zusätzliche Dämmschicht gegen die Kälte und halten die Heizwärme in den Räumen.

    Für die Installation von Sonnenschutzvorrichtungen und den Austausch von Fenster und Türen gewährt das BAFA aktuell einen Förderzuschuss von 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie auch hier den iSFP-Bonus von 5 % und können sich ganze 20 % sichern.

    BAFA-Förderung Fenster und Türen

    Schritt für Schritt: Wie beantrage ich die BAFA-Förderung?

    Wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme planen und hierfür gerne die Förderangebote der BAFA beantragen möchtest, ist die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater in der Regel Pflicht. Der Antragsprozess für die BAFA-Förderung mit Enter gestaltet sich wie folgt:

    1. Führen Sie eine Energie- bzw. Fördermittelberatung inklusive iSFP mit uns durch.
    2. Nach der Energieberatung können Sie in ein paar Klicks die relevanten Angaben zu Ihrem Sanierungsvorhaben mit uns teilen.
    3. Bei uns könne Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir beantragen direkt die Förderung beim BAFA. Dafür müssen Sie uns nur eine Vollmacht ausstellen.
    4. Nachdem wir grünes Licht vom BAFA (Zuwendungsbescheid) bekommen haben, können Sie unseren Handwerker-Service nutzen und die Maßnahmen durchführen lassen.
    5. Nach Abschluss der Maßnahmen erstellen wir die technische Projektbeschreibung (TPB) und den Verwendungsnachweis. Diese werden ebenfalls von uns beim BAFA eingereicht.
    Schritt für Schritt: Wie beantrage ich die BAFA-Förderung?

    Wann muss das Förderprogramm beim BAFA beantragt werden? Welche Fristen gibt es?

    Die Beantragung der BAFA-Förderung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Sie können ein Unternehmen erst beauftragen und mit der Umsetzung beginnen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Es ist jedoch möglich und ratsam, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und Angebote von Handwerksfirmen einzuholen​​. Die Antragstellung ist für einzelne Effizienzmaßnahmen ab dem 1. Januar 2024 und für den Heizungstausch ab dem 27. Februar 2024 für Selbstnutzer in Einfamilienhäusern möglich. Für andere Benutzergruppen erfolgt die Freigabe gestaffelt im Verlauf des Jahres 2024. 

    Eine Übergangsregelung ermöglicht es, den Heizungstausch sofort zu beauftragen und den Förderantrag nachzureichen​​. So profitieren Sie schon jetzt von den neuen Fördersätzen. Diese Übergangsregelung gilt für alle Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden.

    Tipp: Ergänzungskredit von der KfW

    Im Jahr 2024 bietet die KfW-Bank wieder Ergänzungskredite an, die mit einer BAFA-Förderung kombiniert werden können. Diese Kredite sind besonders attraktiv, da sie vergleichsweise günstige Zinssätze bieten. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 90.000 € werden die Zinssätze sogar noch weiter verbilligt – um bis zu 25 % gegenüber den regulären KfW-Zinssätzen. Diese Option ermöglicht es Ihnen, Ihr Haus schrittweise energetisch zu sanieren, ohne jede Maßnahme vollständig vorfinanzieren zu müssen. Sobald das BAFA den Zuschuss nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt hat, ist dieser für die Kredittilgung zu verwenden​​.

    Welche Rolle spielen Energieberater bei der Förderung? BAFA-Förderung für Energieberatung und Baubegleitung

    Energieberater spielen eine entscheidende Rolle bei der BAFA-Förderung für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen und Baubegleitung. Sie unterstützen Eigentümer dabei, die bestmögliche Förderung zu erhalten und den Sanierungsprozess effektiv zu gestalten.

    • Bundesförderung für Energieberatung im Wohngebäude: Die BAFA bietet eine Förderung für Energieberatung an, die Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben unterstützt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss bis zu 1.300 Euro, während er bei größeren Objekten auf bis zu 1.700 Euro ansteigen kann. Der Fördersatz liegt immer bei 80 % der Kosten. Die Förderung wird direkt an den Energieberater ausgezahlt, nachdem dieser den Zuschuss beantragt und die Beratung durchgeführt hat.​​
    • Bundesförderung für Fachplanung und Baubegleitung: Energieberater sind unerlässlich, wenn es um Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder am Gebäudenetz geht. Für bestimmte Maßnahmen, wie zum Beispiel bei Wärmeerzeugern oder zur Heizungsoptimierung, kann die Erklärung eines Fachunternehmers ausreichen. Wer jedoch Energieeffizienz-Experten für Fachplanung und Baubegleitung einbindet, kann mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten rechnen.
    Welche ergänzenden Fördermöglichkeiten gibt es?

    Steuerbonus statt BAFA-Förderung

    Wenn Sie sich fragen, wie Sie den Steuerbonus anstelle der BAFA-Förderung nutzen können und wie hoch er ist, gibt es einige wichtige Informationen, die Sie kennen sollten. Beachten Sie jedoch, dass der Steuerbonus und die BAFA-Förderung nicht kombinierbar sind.

    • Steuerbonus statt BAFA-Förderung: Der Steuerbonus bietet eine finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen. Durch den Steuerbonus können Hausbesitzer einen Teil der Kosten steuerlich absetzen und somit Steuervorteile erzielen.
    • Höhe des Steuerbonus: Die genaue Höhe des Steuerbonus hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art und des Umfangs der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. In der Regel können bis zu 20 % der Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt steuerlich abgesetzt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 40.000 Euro.

    Voraussetzungen für den Steuerbonus: Um den Steuerbonus nutzen zu können, müssen die energetischen Anforderungen erfüllt werden, die auch für die BAFA-Förderung gelten. Es ist wichtig, die genauen Vorgaben und Bedingungen für den Steuerbonus gemäß § 35c EStG zu beachten.

    Fazit: Fördermittel erhalten ganz einfach dank Enter und BAFA

    Sie möchten energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen und dabei von attraktiven Fördermitteln profitieren? Mit Enter als Ihrem professionellen Rund-um-Sanierungspartner und der BAFA-Förderung haben Sie die ideale Kombination, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. 

    Dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude und den neuen Förderkonditionen ist die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden für viele Hausbesitzer möglich geworden. Eine professionelle Energieberatung mit Enter sichert Ihnen die maximale Fördersumme. Gemeinsam begehen wir Ihre Immobilie, sodass wir einen individuellen Sanierungsfahrplan für Sie aufsetzen können. Wir erstellen ein 3D-Modell Ihres Hauses und erklären Ihnen genau, worauf es ankommt und wie Sie am sinnvollsten vorgehen können, damit sich die Sanierungen auch wirklich lohnen.

    Mit Enter und der BAFA-Förderung an Ihrer Seite steht einer erfolgreichen energetischen Sanierung nichts im Wege. Melden Sie sich noch heute bei uns, vereinbaren Sie einen Beratungstermin und sichern Sie sich die Fördermittel, die Sie verdienen.

    FAQs

    Was wird bei der BAFA gefördert?

    Seit 2023 ist das BAFA im Rahmen der BEG für Einzelmaßnahmen an Gebäuden zuständig. Dazu gehören Sanierungen der Gebäudehülle wie der Austausch von Fenstern und Türen sowie der Ersatz oder Einbau von Dämmungen (Fassade, Dach, Geschossdecke, Kellerdecke). Der Heizungstausch wird seit Januar 2024 durch die KfW bezuschusst, insofern die neue Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien heizt (mind. 65 %): Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen und Hybridheizungen. Darüber hinaus bezuschusst das BAFA Maßnahmen für die Anlagentechnik wie beispielsweise den Einbau, Austausch und die Modernisierung von Lüftungsanlagen, Smart Home Technik und Innenbeleuchtungssysteme.

    Wer stellt den Antrag auf BAFA-Förderung?

    In der Regel stellt der Eigentümer oder Mieter des Gebäudes den Antrag auf BAFA-Förderung. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden und die Antragsfristen beachtet werden. Alternativ können Sie Ihrem Energie-Effizienz-Experten von Enter eine Vollmacht ausstellen, damit er für Sie die Antragstellung übernehmen kann. So können Sie sich voll auf Ihre Bauphase konzentrieren und bekommst garantiert die maximale Fördersumme ausgezahlt.

    Wie wird die Förderung beantragt?

    Die Beantragung der BAFA-Förderung erfolgt online über das BAFA-Portal. Dort müssen die erforderlichen Angaben gemacht und die entsprechenden Nachweise hochgeladen werden. Enter, als Rund-um-Sanierungspartner, übernimmt diesen Part gerne für Sie. 

    Wie bekommt man die BAFA-Förderung?

    Um die BAFA-Förderung zu erhalten, muss der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllen und alle geforderten Maßnahmen nachweisen. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags erfolgt die Auszahlung der Fördermittel. Wichtig: Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

    Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

    Die BAFA-Förderung fällt je nach Einzelmaßnahme unterschiedlich aus. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden inklusive iSFP-Bonus (5 %) mit bis zu 20 % bezuschusst. Genauere Informationen zu Ihrem Gebäude kann Ihnen einer unserer Energieberater geben.