
Sanierungspflicht bei Erbe: Darauf mĂŒssen Sie achten!
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Wer eine Ă€ltere Immobilie erbt, muss sich nicht nur mit dem emotionalen Wert auseinandersetzen, sondern auch mit rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen. Was also tun, wenn man ein Haus erbt? Diese Frage ist nicht einfach mit âverkaufen" oder âbehalten" beantwortet, denn die energetische Sanierungspflicht wirft zusĂ€tzliche Fragen auf. Wer muss sanieren? Was ist gesetzlich vorgeschrieben? Gibt es Ausnahmen? Dieser Artikel beleuchtet, worauf Sie bei der Sanierungspflicht bei einem Erbe achten mĂŒssen und wie Enter Sie dabei unterstĂŒtzen kann. Als neutrale Plattform vergleichen wir fĂŒr Sie die besten Angebote fĂŒr WĂ€rmepumpe, DĂ€mmung, Fenster & Co. und sichern Ihnen bis zu 28.000 ⏠Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung.

Das Thema kurz und kompakt
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FĂŒr wen gilt die Sanierungspflicht bei einem Erbe?
Die Sanierungspflicht betrifft nach GebĂ€udeenergiegesetz (GEG) in erster Linie HĂ€user, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden und deren energetische Ausstattung nicht den aktuellen Standards entspricht. Dies bedeutet konkret, dass Erben solcher GebĂ€ude in der Regel verpflichtet sind, energetische Modernisierungen vorzunehmen, um den Energieverbrauch und die COâ-Emissionen zu senken. Dies sieht auch die EU-GebĂ€uderichtlinie vor. Laut dem deutschen Institut fĂŒr Altersvorsorge fand in Deutschland in den Jahren 2015 bis 2024 ein enormer Vermögenstransfer durch Erbschaften statt. Insgesamt werden in diesem Zeitraum Erbschaften im Wert von rund 3.067 Milliarden ⏠geschĂ€tzt. Davon entfallen 1.293 Milliarden ⏠auf Immobilien, was deutlich zeigt, wie viele Menschen HĂ€user oder Wohnungen erben, die potenziell unter die Sanierungspflicht fallen und wann eine Zwangssanierung ansteht.

Die Pflicht zur energetischen Sanierung tritt meist in Kraft, sobald das Haus den EigentĂŒmer wechselt, sei es durch Erbschaft oder Verkauf. Erben haben in der Regel zwei Jahre Zeit, um die notwendigen MaĂnahmen zu ergreifen. Dabei sollten Sie frĂŒhzeitig prĂŒfen, welche Bereiche des Hauses sanierungsbedĂŒrftig sind, um rechtzeitig handeln zu können.
Enter kann Sie dabei unterstĂŒtzen, den energetischen Ist-Zustand des Hauses genau zu ermitteln und Sie bei der Planung und DurchfĂŒhrung der Sanierung begleiten. Als neutrale Plattform vergleichen wir fĂŒr Sie die besten Angebote fĂŒr WĂ€rmepumpe, DĂ€mmung, Fenster & Co. und sichern Ihnen bis zu 28.000 ⏠Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung.
Was ist eine Erbgemeinschaft?
Eine Erbgemeinschaft â auch Erbengemeinschaft genannt â entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Erbe antreten. In der Regel handelt es sich dabei um Geschwister oder andere nahe Verwandte, die zusammen als Erben eines Hauses oder einer anderen Immobilie eingesetzt wurden. Alle Miterben sind gemeinsam fĂŒr das geerbte Eigentum verantwortlich und besitzen es zu gleichen Teilen, bis die Erbengemeinschaft aufgelöst wird â entweder durch Verkauf oder durch eine einvernehmliche Teilung der Erbmasse.

In Bezug auf die Sanierungspflicht bei einem Erbe bedeutet dies, dass alle Miterben gemeinsam fĂŒr die DurchfĂŒhrung der erforderlichen energetischen Sanierungen verantwortlich sind. Das kann oft zu Herausforderungen fĂŒhren, da die Entscheidungen ĂŒber notwendige MaĂnahmen im Konsens getroffen werden mĂŒssen. Die Sanierungskosten mĂŒssen von Erbengemeinschaften gemeinsam getragen werden, was bei Uneinigkeiten zu Verzögerungen fĂŒhren kannââ.
Besonders kompliziert wird es, wenn nicht alle Erben in der Lage sind, die finanziellen Verpflichtungen einer Sanierung zu ĂŒbernehmen. Hier kann es zu Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft kommen, was die Umsetzung der Sanierungspflicht nach GebĂ€udeenergiegesetz (GEG) erschwert. Um solche Situationen zu vermeiden, ist es ratsam, einen Fachberater hinzuzuziehen, der die Interessen aller Beteiligten koordiniert und eine einvernehmliche Lösung findet.

Was fÀllt unter die Sanierungspflicht bei Erbe?
Die Sanierungspflicht umfasst verschiedene MaĂnahmen, die darauf abzielen, den energetischen Zustand eines GebĂ€udes zu verbessern. Diese MaĂnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und den COâ-AusstoĂ zu reduzieren. Erben eines Hauses mĂŒssen folgende Bereiche besonders beachten:
Heizungssysteme
Ein zentrales Element der Sanierungspflicht ist die Modernisierung veralteter Heizungen. Ein besonders kritischer Punkt ist die Heizungsanlage. Heizkessel, die Ă€lter als 30 Jahre sind, mĂŒssen in den meisten FĂ€llen ersetzt werden. Das betrifft vor allem Ăl- und Gasheizungen, die nicht den Effizienzanforderungen entsprechen.

DĂ€mmmaĂnahmen
Neben der Heizungsanlage spielen auch die DĂ€mmung der obersten Geschossdecke sowie von DĂ€chern und Fassaden eine zentrale Rolle. UngedĂ€mmte oder schlecht gedĂ€mmte DĂ€cher tragen erheblich zu hohen Energieverlusten bei. Daher mĂŒssen DĂ€cher von WohngebĂ€uden, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen, nachtrĂ€glich gedĂ€mmt werden. Diese DĂ€mmpflicht ist besonders wichtig fĂŒr HĂ€user, die vor dem Jahr 2002 gebaut wurden, da bei ihnen oft keine ausreichende DĂ€mmung vorhanden istâ.

Auch AuĂenwĂ€nde mĂŒssen den aktuellen DĂ€mmstandards entsprechen. GebĂ€ude, deren Fassade unzureichend gedĂ€mmt ist, mĂŒssen in der Regel nachgebessert werden, um WĂ€rmeverluste zu minimieren. Dies trĂ€gt nicht nur zur Energieeinsparung, sondern auch zur Wertsteigerung der Immobilie bei. Diese Verpflichtung betrifft in erster Linie Ein- und ZweifamilienhĂ€user, bei denen der WĂ€rmeverlust besonders hoch ist. HĂ€user mit unzureichender DĂ€mmung tragen erheblich zu hohen Energiekosten und einem unnötig groĂen COâ-FuĂabdruck beiâ. DĂ€mmung: Bis zu 28.000 ⏠sparen + 20 % Förderung sichern
Fenster und TĂŒren
Alte Fenster und TĂŒren mit schlechter WĂ€rmedĂ€mmung mĂŒssen durch moderne, wĂ€rmegedĂ€mmte Modelle ersetzt werden. Doppel- oder Dreifachverglasungen sind heute Standard, um WĂ€rmeverlust zu vermeiden und den Energieverbrauch zu senken. Die genauen Vorgaben können je nach GebĂ€udezustand und Art des GebĂ€udes variieren. Daher empfiehlt sich eine individuelle Bewertung des Hauses durch einen Energieberater, der die erforderlichen MaĂnahmen festlegt und einen Plan fĂŒr die Sanierung erstellt. Enter bietet hier umfassende UnterstĂŒtzung, indem es den energetischen Zustand des Hauses analysiert und die notwendigen Schritte festlegtâ.
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Sanierungspflicht fĂŒr Erben: Die Ausnahme von der Regel
Nicht jede Immobilie unterliegt uneingeschrĂ€nkt der Sanierungspflicht beim Erbe. Es gibt Ausnahmen, die die neuen EigentĂŒmer von der Verpflichtung zur energetischen Modernisierung befreien können. Diese Ausnahmen sind in der Regel gesetzlich geregelt und betreffen vor allem FĂ€lle, in denen eine Sanierung unverhĂ€ltnismĂ€Ăig oder technisch nicht machbar ist.
DenkmalgeschĂŒtzte GebĂ€ude
Historische GebĂ€ude, die unter Denkmalschutz stehen, sind in vielen FĂ€llen von der Sanierungspflicht ausgenommen. Die Anforderungen des Denkmalschutzes stehen oft im Widerspruch zu modernen energetischen Standards, da eine umfangreiche Sanierung die historische Substanz des GebĂ€udes beeintrĂ€chtigen könnte. In solchen FĂ€llen können Erben eine Befreiung von der Sanierungspflicht beantragen. Allerdings mĂŒssen sie nachweisen, dass die Erhaltung des Denkmals ohne Sanierung gewĂ€hrleistet bleibtââ.

Unzumutbare finanzielle Belastung
In FĂ€llen, in denen die Sanierung eine unzumutbare finanzielle Belastung fĂŒr die Erben darstellen wĂŒrde, können diese eine Ausnahme von der Pflicht beantragen. Dies gilt insbesondere, wenn die Kosten der Sanierung in keinem angemessenen VerhĂ€ltnis zum Wert des Hauses stehen oder die finanzielle Lage des Erben eine solche Investition nicht zulĂ€sst. In diesen FĂ€llen kann es sein, dass Erben Befreiungen oder FristverlĂ€ngerungen erhaltenâ.
Technische Unmöglichkeit
Manchmal ist es aus technischen GrĂŒnden nicht möglich, bestimmte SanierungsmaĂnahmen durchzufĂŒhren. Dies kann beispielsweise bei sehr alten oder baulich komplizierten Strukturen der Fall sein, bei denen die Umsetzung moderner DĂ€mmtechniken oder Heizungssysteme nicht ohne erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz möglich ist. In solchen FĂ€llen kann ebenfalls eine Befreiung beantragt werdenâ.

Eigennutzung durch den Erben
Wenn der Erbe das Haus selbst bewohnt und die Immobilie ĂŒber eine WohnflĂ€che von weniger als 50 mÂČ verfĂŒgt, gelten ebenfalls Sonderregelungen. In solchen FĂ€llen greift die Sanierungspflicht oft nicht, da der Energieverbrauch in Relation zur WohnflĂ€che als gering eingestuft wirdâ.
Enter unterstĂŒtzt EigentĂŒmer von geerbten Immobilien dabei, zu prĂŒfen, ob das geerbte Haus unter eine dieser Ausnahmen fĂ€llt, und begleitet sie durch den Prozess einer Sanierung. Kostenlose Vor-Ort-Beratung anfragen
Zu erwartende Kosten einer energetischen Sanierung
Die Kosten einer energetischen Sanierung variieren je nach Art und Umfang der durchzufĂŒhrenden MaĂnahmen. FĂŒr Erben eines Hauses ist es entscheidend, im Vorfeld eine realistische EinschĂ€tzung der Kosten zu erhalten, um eine fundierte Entscheidung ĂŒber den Sanierungsumfang treffen zu können. Nachfolgend sind die typischen Kostenpunkte aufgelistet, die bei einer energetischen Sanierung anfallen können.
Der Austausch einer veralteten Heizungsanlage ist in vielen FÀllen Pflicht. Hierbei können die Kosten stark variieren, je nachdem, welche Art von Heizsystem eingebaut wird:
- Gas-Brennwertheizungen: etwa 7.000 bis 12.000 âŹ.
- WĂ€rmepumpen: etwa 10.000 bis 25.000 âŹ, abhĂ€ngig von der Art der WĂ€rmepumpe und der GröĂe des Hausesâ.
- Solarthermieanlagen als ErgĂ€nzung: etwa 9.000 bis 15.000 âŹâ.

Eine schlecht oder gar nicht gedĂ€mmte DachflĂ€che ist eine der gröĂten Schwachstellen in Bezug auf den Energieverlust eines Hauses. Die Kosten fĂŒr die DachdĂ€mmung liegen je nach GröĂe und KomplexitĂ€t der Dachkonstruktion bei etwa 50 bis 120 ⏠pro Quadratmeterâ. Die DĂ€mmung der AuĂenwĂ€nde ist eine weitere zentrale MaĂnahme. Hier sind die Kosten abhĂ€ngig von der Art der DĂ€mmung (zum Beispiel bei vorgehĂ€ngten Fassaden) und der FlĂ€che zwischen 100 und 200 ⏠pro Quadratmeterâ.
Der Austausch von alten Fenstern und TĂŒren gegen moderne, wĂ€rmeisolierte Modelle trĂ€gt erheblich zur Senkung des Energieverbrauchs bei. Die Kosten können hierbei je nach GröĂe und Material zwischen etwa 500 bis 1.000 ⏠pro Fenster oder 1.000 bis 3.000 ⏠pro TĂŒrââ liegen. Weitere Kosten können fĂŒr hydraulische Abgleiche, den Einbau von Smart-Home-Technologien oder die Installation einer Photovoltaikanlage anfallen. Eine PV-Anlage kann zwischen 9.000 und 25.000 ⏠kosten, abhĂ€ngig von der genutzten DachflĂ€cheââ.
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Haus geerbt: Förderungen fĂŒr die Sanierungspflicht
Die Kosten einer energetischen Sanierung können erheblich sein, doch zum GlĂŒck gibt es eine Vielzahl an staatlichen Förderprogrammen, die Erben finanziell entlasten können. Diese Förderungen zielen darauf ab, die energetische Sanierung von Immobilien zu unterstĂŒtzen und die COâ-Emissionen zu senken. Das zentrale Förderprogramm fĂŒr energetische Sanierungen in Deutschland ist die Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG). Diese bietet den Rahmen fĂŒr verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten. Mit unserem Förderrechner bekommen Sie einen ersten Ăberblick ĂŒber verfĂŒgbaren Fördertöpfe fĂŒr Ihre Immobilie:
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Die Kreditanstalt fĂŒr Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgĂŒnstige Kredite fĂŒr energetische Sanierungen sowie ZuschĂŒsse fĂŒr den Heizungstausch an. ZusĂ€tzlich gibt es auch direkte TilgungszuschĂŒsse, die einen Teil der Sanierungskosten abdecken. Die maximale Kredithöhe betrĂ€gt 120.000 ⏠pro Wohneinheit, und ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 % ist möglichâ. Bei der Installation einer WĂ€rmepumpe können bis zu 70 % der Kosten ĂŒbernommen werden, abhĂ€ngig vom Einkommensbonus oder der Art der WĂ€rmepumpeâ. Das Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert zudem energetische EinzelmaĂnahmen, wie beispielsweise die DĂ€mmung oder den Austausch von Fenstern und TĂŒren, mit ZuschĂŒssen von bis zu 20 %, um die Energieeffizienz von GebĂ€uden zu verbessern.Â
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Sanierungspflicht bei Erbe meistern mit Enter
Die Sanierungspflicht bei Erbe kann fĂŒr viele Erben zunĂ€chst wie eine Herausforderung erscheinen. Doch mit einer sorgfĂ€ltigen Planung und den richtigen Partnern an Ihrer Seite ist es möglich, diese Aufgabe effizient zu bewĂ€ltigen. Insbesondere durch den Einsatz von modernen Technologien und staatlichen Förderprogrammen lassen sich die notwendigen Sanierungen nicht nur zĂŒgig, sondern auch kostensparend umsetzen.
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FAQ
Muss wer erbt, sanieren?
Ja, Erben eines Hauses, das vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurde und energetisch nicht auf dem neuesten Stand ist, mĂŒssen bestimmte SanierungsmaĂnahmen vornehmen. Dies betrifft vor allem den Austausch alter Heizungen sowie die DĂ€mmung von DĂ€chern und Fassadenââ.
Wer ist von der Sanierungspflicht ausgenommen?
Es gibt Ausnahmen. HĂ€user, die unter Denkmalschutz stehen, sind hĂ€ufig von der Sanierungspflicht befreit. Ebenso können Erben in HĂ€rtefĂ€llen eine Befreiung beantragen, wenn die Sanierung eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen wĂŒrdeââ.
Kann ich ein geerbtes Haus ohne Sanierung verkaufen?
GrundsĂ€tzlich ja, aber der KĂ€ufer ist dann verpflichtet, die notwendigen Sanierungspflichten innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf nachzukommen. Ein Verkauf ohne Sanierung ist also möglich, aber der KĂ€ufer muss die gesetzlich vorgeschriebenen MaĂnahmen umsetzenâ.
Wann mĂŒssen Erben sanieren?
NeueigentĂŒmer haben in der Regel zwei Jahre Zeit, um den erforderlichen Sanierungs- und Renovierungspflichten nachzukommen. Dies gilt insbesondere fĂŒr den Austausch alter Heizungen und die Verbesserung der DĂ€mmung. Es ist wichtig, die Fristen dieser Pflichten im Blick zu behalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeidenââ.
Welche HĂ€user mĂŒssen bis 2030 saniert werden?
Alle Bestandsimmobilien, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden und nicht den aktuellen energetischen Standards entsprechen, mĂŒssen bis 2030 teilweise saniert werden. Besonders betroffen sind GebĂ€ude, deren Heizungsanlagen veraltet oder DĂ€cher und Fassaden schlecht gedĂ€mmt sind. Ziel ist es, den COâ-AusstoĂ und den Energieverbrauch dieser HĂ€user zu reduzierenâ. Das gilt sowohl fĂŒr den Hauskauf als auch fĂŒr ein Erbe oder eine Schenkung.
Wann muss die Heizung bei einem EigentĂŒmerwechsel ausgetauscht werden?
Heizungsanlagen, die Ă€lter als 30 Jahre sind, mĂŒssen bei einem EigentĂŒmerwechsel ausgetauscht werden. Das betrifft vor allem Ăl- und Gasheizungen, die nicht den aktuellen Effizienzstandards entsprechen. Erben oder KĂ€ufer eines solchen Hauses haben in der Regel zwei Jahre Zeit, um die Heizungsanlage zu erneuernââ.
Welche SanierungsmaĂnahmen sind Pflicht?
Zu den PflichtmaĂnahmen zĂ€hlen vor allem:
- Der Austausch alter Heizungsanlagen (Ă€lter als 30 Jahre)
- Die DĂ€mmung von DĂ€chern und AuĂenwĂ€nden, falls diese nicht den energetischen Mindestanforderungen entsprechen
- Der Austausch von Fenstern und TĂŒren, die nicht den aktuellen WĂ€rmeschutzstandards entsprechen. Diese MaĂnahmen zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz der GebĂ€ude zu verbessernââ.
Was tun mit dem geerbten Elternhaus?
Wenn Sie ein Haus erben, sollten Sie zunĂ€chst den energetischen Zustand des Hauses ĂŒberprĂŒfen. Ist das Haus Ă€lter und entspricht nicht den aktuellen Energieanforderungen, können Sanierungen erforderlich sein. Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- Selbst sanieren und das Haus bewohnen oder vermieten
- Das Haus verkaufen â hier sollte der KĂ€ufer ĂŒber die notwendige Sanierung informiert werden
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