Gasheizung Verbot gekippt? – Das gilt in Neubau und Bestand

Das Gebäudeenergiegesetz – auch Heizungsgesetz genannt – regelt den Einbau neuer Heizungen in Deutschland. Viele Hausbesitzer sehen in diesem Gesetz auch ein Verbot fossiler Heizsysteme. Doch stimmt das? Enter klärt auf, vergleicht als neutrale Plattform die besten Angebote für Ihre neue Heizung und sichern Ihnen bis zu 5.000 € sowie die maximal mögliche Förderung.

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    Gasheizungs-Verbot hin oder her – der Einbau einer neuen Gastherme ist auch 2025 mit erheblichen Risiken verbunden. Vor allem der steigende Gaspreis und die ungewisse Gesetzeslage machen das fossile Heizsystem zum Risikofaktor. Wenn Sie beim Heizen in Zukunft auf Nummer sicher gehen wollen, empfiehlt sich stattdessen der Einbau einer Wärmepumpe oder Pelletheizung. Als neutrale Plattform vergleichen wir für Sie die besten Angebote für Ihre neue Heizung und sichern Ihnen bis zu 5.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Kein generelles Gasheizungsverbot: Für bestehende Gasheizungen gilt Bestandsschutz. Ein Austausch ist nur bei irreparablen Schäden oder Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, erforderlich.

    Checkmark

    Bisher nur Neubauten betroffen: Seit 2024 müssen Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe gilt in Abhängigkeit von der kommunalen Wärmeplanung ab 2028 auch für Bestandsgebäude.

    Checkmark

    Förderung für den Umstieg: Der Umstieg auf moderne Heizsystemen wie die Wärmepumpe oder die Pelletheizung wird mit bis zu 70 % der Anschaffungskosten gefördert. Für Öl und Gas gibt es hingegen keinen Zuschuss.

    Checkmark

    Enter macht es einfach: Als neutrale Plattform vergleichen wir für Sie die besten Angebote für Ihre Wärmepumpe und sichern Ihnen bis zu 5.000 € Ersparnis sowie die maximale Förderung für Ihre neue Heizung. Außerdem stellen unsere Energieeffizienz-Experten sicher, dass Sie alle Regelungen und Fristen des Heizungsgesetzes einhalten.

    Gibt es überhaupt ein Gasheizungsverbot? – Das sagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Die neuste Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – von den Medien auch Heizungsgesetz getauft – zielt darauf ab, den CO₂-Ausstoß im Wärmesektor erheblich zu reduzieren und den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu ebnen. Doch wie wirkt sich das GEG konkret auf Gasheizungen in Neubauten und Bestandsgebäuden aus?

    65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel im Neubau

    Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Diese Regelung gilt vorerst nur für Neubauten in Neubaugebieten, soll in den kommenden Jahren aber auch auf andere Wohngebiete ausgeweitet werden – immer mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung​​​.

    Aktuell kein Gasheizung-Verbot im Bestand

    Bei Bestandsgebäuden gibt es aktuell keine allgemeine Austauschpflicht und auch kein Verbot der Gasheizung; stattdessen dürfen bereits installierte Geräte weiterhin betrieben und repariert werden. Eine Pflicht zum Austausch besteht lediglich für Öl- und Gasheizungen, die mehr als 30 Jahre alt sind und mit einem Konstanttemperaturkessel betrieben werden (§ 72 GEG). Eine Ausnahme von dieser Regel gilt wiederum für Eigentümer, die seit 2002 in ihrer Immobilie wohnen – in diesem Fall greift der Bestandsschutz.

    Regelungen zum Gasheizungs-Verbot im Neubau und Bestand

    Weitere Kernelemente des Heizungsgesetzes 

    Neben dem vermeintlichen Verbot von Gasheizungen sieht die letzte Novelle des GEG noch weitere Regelungen für den Einbau neuer Heizsysteme in Deutschland vor. Zu den wichtigsten Punkten zählen die:

    • Kommunale Wärmeplanung: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis 2026 einen Plan zur kommunalen Wärmeversorgung vorlegen; kleinere Gemeinden haben Zeit bis 2028. Erst danach treten die verschiedenen Pflichten zum Heizungstausch in Kraft.
    • Mindestens-65-Prozent-Vorgabe: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermie oder hybride Systeme​. Gasheizungen erfüllen diese Vorgabe nur, wenn sie in Zukunft auf Biogas oder Wasserstoff (H2-ready-Gasheizungen) umgestellt werden können (Gasheizungen müssen perspektivisch anteilig mit erneuerbaren Gasen betrieben werden: 15 % ab 2029; 30 % ab 2035; 60 % ab 2040)
    • Förderung erneuerbarer Heizsysteme: Wärmepumpen, Pelletheizungen und andere erneuerbare Heizungen werden mit bis zu 70 % Förderung unterstützt, was sie finanziell attraktiver macht​​. Eine Förderung für neue Gasheizungen gibt es nicht mehr.
    • Beratungspflicht: Vor der Installation einer neuen Öl- oder Gasheizung ist eine Energieberatung verpflichtend, die mögliche Alternativen und langfristige Kosten aufzeigt​.

    Wird das Gasheizung-Verbot 2026 gekippt?

    Die Frage, ob das Gasheizungsverbot oder wesentliche Bestandteile des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch dieses oder nächstes Jahr gekippt werden, ist aktuell Dauerthema in Medien und Politik. Der Grund: Die Bundestagswahlen vom Februar könnten Änderungen am Heizungsgesetz zur Folge haben könnte. Die CDU/CSU etwa hatte angekündigt, das Heizungsgesetz nach den Neuwahlen 2025 zu überarbeiten oder teilweise zurückzunehmen.

    Aber: Selbst wenn die Bundesregierung Anpassungen am GEG vornehmen sollte, werden vermutlich nicht alle bestehende Regelungen rückwirkend aufgehoben. Allerdings könnten die regierenden Parteien veranlassen, dass Gas- und Ölheizungen länger betrieben werden können oder in Zukunft nicht auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Klar ist aktuell nur: Bis neue Gesetze verabschiedet werden, gilt vorerst noch die aktuelle Fassung des Gebäudeenergiegesetzes.

    Gasheizung und Heizungsrohre an der Wand im Keller montiert

    Lohnt sich die Anschaffung einer Gasheizung 2025 noch?

    Die Anschaffung einer neuen Gasheizung lohnt sich heute kaum noch. Die steigenden Gasheizung-Kosten infolge teurer Brennstoffe, zunehmender CO₂-Abgaben und gesetzlicher Vorgaben zum Heizen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie machen Alternativen wirtschaftlich deutlich attraktiver:

    • Teurer Energieträger: Mit einem Preis von 11 bis 13 Cent pro Kilowattstunde ist Gas heute fast doppelt so teuer wie noch vor wenigen Jahren. Zum Vergleich: Eigentümer einer Wärmepumpe zahlen derzeit nur ca. 7 bis 10 Cent pro Kilowattstunde Wärme (vom Tarif & Effizienz abhängig), bei einer Pelletheizung liegen die Kosten sogar nur bei 6 bis 8 ct/kWh.
    • CO₂-Preis: Der Preis für eine Tonne CO₂ liegt seit Anfang dieses Jahres bei 55 €. Für Besitzer einer Gasheizung bedeutet das zusätzliche Kosten von etwa 250 € im Jahr 2025 – in Zukunft dürften die Mehrkosten sogar noch höher ausfallen.
    • Anteil erneuerbarer Energien: Gasheizungen, die nach dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden, müssen in Zukunft mit sogenannten grünen Brennstoffen betrieben werden können. 2029 soll der Anteil noch bei 15 % liegen, ab 2045 muss die Gasheizung dann vollständig „grün heizen". Ob und zu welchem Preis diese Brennstoffe verfügbar sein werden, ist aktuell noch unklar.
    Mindestanteil grüner Brennstoffe für neue Gasheizungen bis 2045

    Alternative zur Gasheizung: Wärmepumpe, Pelletheizung und Co.

    Alternative Heizsysteme wie die Wärmepumpe und die Pelletheizung erfüllen die 65 %-Regelung des GEG und gelten als zukunftssichere Optionen. Die Wärmepumpe nutzt Energie aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder Wasser, während Pelletheizungen durch die Verbrennung von Biomasse Wärme erzeugen.

    Die größten Vorteile der Wärmepumpe

    Die größten Vorteile der Wärmepumpe sind ihre Effizienz und Umweltfreundlichkeit. Das moderne Heizsystem nutzt Umgebungsenergie aus Luft, Wasser oder Erde und erreicht so einen Wirkungsgrad von durchschnittlich 400 %. Dadurch können Hausbesitzer günstig und vor allem mit deutlich weniger CO₂-Emissionen heizen. Da Wärmepumpen bei niedrigen Vorlauftemperaturen besonders effizient arbeiten, lohnt sich der Einbau vor allem im Neubau oder sanierten Bestandsgebäuden.

    Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe vor einem Haus mit schwarzem Auto im Anschnitt

    Die größten Vorteile der Pelletheizung

    Biomasse- oder Pelletheizungen punkten vor allem durch ihre niedrigen Kosten und ihren komfortablen Betrieb. Die moderne Heizung nutzt Holzpellets zum Heizen und erfüllt damit ebenfalls die Anforderungen des GEG, zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben zu werden. Der größte Nachteil der Pelletheizung ist, dass deutlich sie deutlich mehr Platz im Einfamilienhaus benötigt als eine Gasheizung oder Wärmepumpe. Der Einbau lohnt sich daher vor allem in Altbauten mit großem Keller oder Hauswirtschaftsraum.

    Pelletheizung mit offenem Pellettank im Heizungskeller eines Hauses

    Bis zu 70 % Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien

    Die staatliche KfW-Förderung für klimafreundliche Heizsysteme macht den Umstieg auf erneuerbare Energien besonders attraktiv. Hauseigentümer können Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten erhalten, wenn sie eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder andere förderfähige Heizung installieren. Die Förderung setzt sich zusammen aus:

    • Basisförderung in Höhe von 30 % 
    • Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % (sinkt ab 1. Januar 2029 auf 17 %, danach verringert sich der Bonus um weitere 3 % alle zwei Jahre)
    • Einkommensabhängigen Bonus in Höhe von 30 % (bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 €)
    • Effizienzbonus in Höhe von 5 % für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel oder das Erdreich bzw. Grundwasser als Wärmequelle nutzen
    Bis zu 70 % Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien: Förderbausteine

    Fazit: Mit Enter auf Wärmepumpe umsteigen und bis zu 5.000 € sparen

    Auch wenn es in den Medien mitunter so dargestellt wurde – ein faktisches Verbot der Gasheizung hat es nie gegeben, entsprechend kann ein solches auch nicht gekippt werden. Was stimmt: Das GEG bzw. das Heizungsgesetz enthält aktuell noch verschiedene Regelungen, die den Einbau von Öl- und Gasheizungen in Zukunft deutlich einschränken werden. Ob und in welchem Umfang diese Vorschriften durch die neue Bundesregierung angepasst werden, ist jedoch noch völlig unklar.

    Aber auch ohne Verbot lohnt sich der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen heute nur noch in den allerwenigsten Fällen. Das liegt sowohl an den steigenden Preisen für fossile Energieträger, als auch an nachhaltigen Alternativen wie der Wärmepumpe oder der Pelletheizung. Die beiden modernen Heizsysteme punkten vor allem durch ihre Effizienz, Zukunftssicherheit und die attraktive Förderung von bis zu 70 %. 

    Als neutrale Plattform vergleichen wir für Sie die besten Angebote für Ihre Wärmepumpe und sichern Ihnen bis zu 5.000 € Ersparnis sowie die maximale Förderung. Außerdem stellen wir sicher, dass Sie alle Vorgaben des GEG einhalten.

    Ehepaar Graß aus Brandenburg

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    Ölheizung von 1990

    Liese & Arend aus Berlin

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    Ölheizung von 2003

    FAQ

    Gas-Brennwerttherme Verbot: Kann ich ab 2025 noch eine neue Gasheizung einbauen?

    Im Bestand können Sie auch nach 2025 noch eine neue Gasheizung einbauen, solange in Ihrer Kommune noch keine Wärmeplanung vorliegt. Allerdings müssen Gasheizungen, die nach 2024 eingebaut werden, in Zukunft auf den Betrieb mit grünen Brennstoffen wie Biogas oder Methan umgerüstet werden können. Zudem besteht beim Einbau einer neuen Gasheizung eine Beratungspflicht für die Eigentümer.

    Was passiert, wenn 2025 meine Gasheizung kaputtgeht?

    Ist Ihre Heizung kaputt und sind keine Reparaturen am Gerät mehr möglich, müssen Sie eine neue Heizung einbauen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Allerdings gelten im Havariefall (also beim vollständigen Ausfall der Heizungsanlage) großzügige Übergangsfristen von bis zu 5 Jahren. Als neutrale Plattform vergleichen wir für Sie die besten Angebote für Ihre neue Wärmepumpe und sichern Ihnen bis zu 5.000 € Ersparnis sowie die maximal mögliche Förderung.

    Welche Gasheizung hat Bestandsschutz?

    Grundsätzlich „genießen" alle funktionsfähigen Gasheizungen in Deutschland Bestandsschutz. Eine Ausnahme gilt nur für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind – diese müssen ausgetauscht werden. Bewohnen Sie Ihre Immobilie jedoch bereits seit mindestens Januar 2002, können auch Sie Bestandsschutz geltend machen. Die Austauschpflicht geht in diesem Fall auf den nächsten Eigentümer über.

    Wie lange darf meine Gasheizung noch betrieben werden?

    Bestehende Gasheizungen dürfen nach aktuellem Stand des GEG noch bis zum 31. Dezember 2044 weiter betrieben werden. Erst ab 2045 gilt dann ein Verbot für den Einbau neuer Gasheizungen – ob das Heizungsgesetz in seiner aktuellen Fassung bis dahin bestehen bleibt, ist jedoch ungewiss.

    Was kostet eine neue Gasheizung?

    Für eine neue Gasheizung im Einfamilienhaus müssen Sie mit 6.000 bis 9.000 € für Gerät und Einbau rechnen. Entscheiden Sie sich für eine förderfähige Hybrid-Lösung in Kombination mit einer Solaranlage, erhöhen sich die Investitionskosten auf 15.000 bis 20.000 €. Weitere Ausgaben entstehen möglicherweise durch eine notwendige Schornsteinsanierung, einen Warmwasserspeicher sowie einen hydraulischen Abgleich.

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