Gasheizung Verbot gekippt? Was seit dem GModG 2026 in Neubau und Bestand gilt

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 29. Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt – die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht entfällt, doch die neue Biotreppe und steigende CO₂-Kosten machen fossile Heizungen langfristig teuer. Wer jetzt auf eine Wärmepumpe umsteigt, sichert sich durchschnittlich 3.360 € jährliche Energiekosteneinsparung und zusätzlich durchschnittlich 5.800 € durch unseren neutralen Anbietervergleich – plus bis zu 70 % KfW-Förderung (max. 21.000 €) mit unserer 100 % garantierten Auszahlung. Als Deutschlands größter Energieberater analysieren wir Ihr Gebäude ganzheitlich und finden die perfekt dimensionierte Lösung für Ihr Zuhause.

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    Seit dem 29. Juli 2026 gilt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ein komplett neuer Rechtsrahmen – das viel diskutierte Gasheizung Verbot gekippt, die 65-%-Regel abgeschafft. Was das konkret für Neubau und Bestand bedeutet, welche Kosten durch Biotreppe und CO₂-Preis trotzdem drohen und wann sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe jetzt lohnt – hier erfahren Sie es.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    GEG durch GModG ersetzt: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die viel diskutierte 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht wurde abgeschafft – Gas- und Ölheizungen dürfen wieder ohne diese Auflage eingebaut werden.

    Checkmark

    Bestandsschutz bleibt – Biotreppe kommt: Bestehende Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 jedoch die sogenannte Biotreppe: steigende Pflichtanteile klimafreundlicher Brennstoffe bis hin zu 60 % ab 2040.

    Checkmark

    Kostenrisiken bleiben erheblich: Steigende CO₂-Preise, wachsende Gasnetzentgelte und teure Biogas-Pflichtanteile machen neue Gasheizungen langfristig teuer – unabhängig vom Gesetz. Alternativen wie die Wärmepumpe oder die Pelletheizung sind wirtschaftlich deutlich attraktiver.

    Checkmark

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    Wurde das Gasheizungsverbot gekippt? – Das sagt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

    Ja – aber nicht ganz so, wie viele es verstehen. Ein generelles Gasheizungsverbot hat es in Deutschland nie gegeben. Was es gab, war die sogenannte 65-%-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die neue Heizungen zur überwiegenden Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtete. Diese Regel wurde am 29. Juli 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgeschafft. Gas- und Ölheizungen dürfen seitdem wieder ohne diese Auflage eingebaut werden – sowohl im Neubau als auch im Bestand.

    Das bedeutet aber nicht, dass Gasheizungen wieder uneingeschränkt zukunftssicher sind. Das GModG führt neue Pflichten ein, und die wirtschaftlichen Risiken fossiler Heizsysteme sind größer denn je. Was konkret gilt, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

    GEG vs. GModG: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

    Regelung Altes GEG (bis Juli 2026) Neues GModG (ab Juli 2026)
    65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht Ja – für alle neuen Heizungen Abgeschafft
    Neue Gasheizung im Neubau Nur mit 65 % EE-Anteil erlaubt Wieder uneingeschränkt erlaubt
    Neue Gasheizung im Bestand Nur mit 65 % EE-Anteil (nach Wärmeplanung) Wieder uneingeschränkt erlaubt
    Beratungspflicht vor Gasheizungs-Einbau Verpflichtend Abgeschafft
    Grüngasquoten für neue Gasheizungen 15 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 Biotreppe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040
    Kommunale Wärmeplanung Auslöser für Heizungspflichten Entkoppelt von Heizungspflichten
    Klimaneutralität 2045 Ziel Weiterhin nationales Ziel

    Was gilt weiterhin: Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel

    Auch unter dem GModG gilt: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind und mit einem Konstanttemperaturkessel betrieben werden, müssen ausgetauscht werden (§ 72 GEG, nun GModG). Eine Ausnahme gilt für Eigentümer, die seit mindestens Januar 2002 selbst in ihrer Immobilie wohnen – in diesem Fall greift der Bestandsschutz, und die Pflicht geht erst beim Eigentümerwechsel auf den Nachfolger über.

    Regelungen zum Gasheizungs-Verbot im Neubau und Bestand

    Was bedeutet die Biotreppe für neue Gasheizungen?

    Das GModG führt mit der sogenannten Biotreppe (§ 43 GModG) eine neue Pflicht für alle nach dem 29. Juli 2026 eingebauten Gas- und Ölheizungen ein. Wer heute noch eine neue Gasheizung installiert, muss sie so auslegen, dass sie künftig steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe wie Biogas oder synthetisches Methan verarbeiten kann. Die Pflichtanteile steigen schrittweise:

    Jahr Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
    Ab 2029 10 %
    Ab 2030 15 %
    Ab 2035 30 %
    Ab 2040 60 %
    Ab 2045 100 % (Klimaneutralität)

    Hinzu kommt die Grüngasquote: Ab 2028 werden Gasversorger verpflichtet, ihrem Netzgas einen Mindestanteil grüner Gase beizumischen. Das betrifft alle Gaskunden – auch Haushalte mit bestehenden Gasheizungen.

    Ob und zu welchem Preis Biogas in ausreichenden Mengen verfügbar sein wird, ist heute noch offen. Experten warnen vor erheblichen Mehrkosten, wenn die Nachfrage nach klimafreundlichen Brennstoffen durch gesetzliche Pflichten steigt.

    Wasserstoff als Alternative? Ein kritischer Blick

    Viele Hersteller bewerben sogenannte H2-ready-Gasheizungen als zukunftssichere Lösung. Die Realität ist ernüchternder: Die Bundesregierung priorisiert Wasserstoff für die Industrie. Ein flächendeckendes Wasserstoffnetz für Privathaushalte wird nach aktuellen Planungen nicht vor 2035 realistisch – und selbst dann zu geschätzten Kosten von 0,20 bis 0,35 € pro Kilowattstunde, was Wasserstoff als Heizbrennstoff wirtschaftlich kaum attraktiv macht. Wer auf H2-ready setzt, geht ein erhebliches Kostenwetten ein.

    Gasheizung und Heizungsrohre an der Wand im Keller montiert

    Lohnt sich eine neue Gasheizung trotzdem noch?

    Das GModG erlaubt den Einbau neuer Gasheizungen wieder – doch wirtschaftlich sinnvoll ist das in den meisten Fällen nicht. Drei strukturelle Kostenrisiken sprechen klar dagegen:

    1. Steigende Gaspreise und CO₂-Kosten

    Gas kostet für Bestandskunden aktuell rund 11 bis 12 Cent pro Kilowattstunde, in der Grundversorgung sogar bis zu 13,60 Cent. Neukunden finden zwar Tarife um die 10 Cent, doch dieser Vorteil ist nicht dauerhaft gesichert. Zum Vergleich: Wärmepumpenbesitzer zahlen derzeit rund 7 bis 10 Cent pro Kilowattstunde Wärme (je nach Tarif und Effizienz), Pelletheizungen liegen bei 6 bis 8 Cent.

    Hinzu kommt der CO₂-Preis: Seit 2026 gilt in Deutschland ein Preiskorridor von 55 bis 65 € pro Tonne CO₂ (auktionsbasiert). Für eine typische Gasheizung bedeutet das bereits heute Mehrkosten von rund 250 bis 300 € pro Jahr – Tendenz steigend. Ab 2028 tritt zudem der europäische Emissionshandel ETS 2 in Kraft, der CO₂-Preise von 100 bis 300 € pro Tonne erwarten lässt. Das könnte für Gasheizungsbesitzer zusätzliche Jahreskosten von bis zu 1.000 € bedeuten.

    2. Steigende Gasnetzentgelte

    Je mehr Haushalte auf Wärmepumpen umsteigen, desto weniger Kunden teilen sich die Kosten für Wartung und Betrieb des Gasnetzes. Das Fraunhofer-Institut warnt in einer aktuellen Studie zur Gasnetzplanung, dass die Netzentgelte bis 2045 auf das Zehnfache steigen könnten – von heute rund 300 bis 400 € auf bis zu 3.300 bis 4.300 € pro Jahr. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, könnte diesen Kostenanstieg über die gesamte Nutzungsdauer tragen.

    3. Teure Biotreppe-Pflichten

    Ab 2029 müssen Besitzer neu eingebauter Gasheizungen steigende Anteile teurer Biogase beimischen. Da die Verfügbarkeit klimafreundlicher Gase begrenzt ist und die Nachfrage durch gesetzliche Pflichten steigt, dürften die Preise erheblich über dem heutigen Erdgaspreis liegen. Das IW Köln kommt in einer Analyse zu dem Ergebnis, dass Gasheizungsbesitzer über eine typische Nutzungsdauer von 20 Jahren deutlich mehr zahlen werden als Wärmepumpenbesitzer.

    Mindestanteil grüner Brennstoffe für neue Gasheizungen bis 2045

    Kostenvergleich: Gasheizung vs. Wärmepumpe

    Kostenfaktor Neue Gasheizung Wärmepumpe
    Energiekosten heute (ct/kWh Wärme) 11–13 ct 7–10 ct
    CO₂-Kosten jährlich (2026) ~250–300 € Keine (Strom)
    CO₂-Kosten jährlich (ab 2028, ETS 2) Bis zu 1.000 € Deutlich geringer
    Gasnetzentgelte (Prognose 2045) Bis zu 4.300 €/Jahr Entfällt
    Biotreppe-Mehrkosten ab 2029 Steigend, Preis offen Keine
    Staatliche Förderung Keine Bis zu 70 % (KfW)

    Alternative zur Gasheizung: Wärmepumpe, Pelletheizung und Co.

    Alternative Heizsysteme wie die Wärmepumpe und die Pelletheizung sind nicht nur gesetzeskonform – sie sind auch wirtschaftlich die deutlich attraktivere Wahl. Beide Systeme werden staatlich gefördert, arbeiten mit erneuerbaren Energien und sind von den Kostenrisiken fossiler Heizsysteme weitgehend unabhängig.

    Die größten Vorteile der Wärmepumpe

    Die größten Vorteile der Wärmepumpe sind ihre Effizienz und Umweltfreundlichkeit. Das moderne Heizsystem nutzt Umgebungsenergie aus Luft, Wasser oder Erde und erreicht so einen Wirkungsgrad von durchschnittlich 400 %. Dadurch können Hausbesitzer günstig und mit deutlich weniger CO₂-Emissionen heizen. Da Wärmepumpen bei niedrigen Vorlauftemperaturen besonders effizient arbeiten, lohnt sich der Einbau vor allem im Neubau oder sanierten Bestandsgebäuden.

    Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe vor einem Haus mit schwarzem Auto im Anschnitt

    Die größten Vorteile der Pelletheizung

    Biomasse- oder Pelletheizungen punkten vor allem durch ihre niedrigen Kosten und ihren komfortablen Betrieb. Die moderne Heizung nutzt Holzpellets zum Heizen und erfüllt damit die Anforderungen des GModG an klimafreundliches Heizen. Der größte Nachteil der Pelletheizung ist, dass sie deutlich mehr Platz im Einfamilienhaus benötigt als eine Gasheizung oder Wärmepumpe. Der Einbau lohnt sich daher vor allem in Altbauten mit großem Keller oder Hauswirtschaftsraum.

    Pelletheizung mit offenem Pellettank im Heizungskeller eines Hauses

    Bis zu 70 % Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien

    Die staatliche KfW-Förderung für klimafreundliche Heizsysteme macht den Umstieg auf erneuerbare Energien besonders attraktiv. Hauseigentümer können Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten erhalten, wenn sie eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder andere förderfähige Heizung installieren. Die förderfähigen Kosten wurden seit Juli 2026 auf 28.000 € angepasst, der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 €. Die Förderung setzt sich zusammen aus:

    • Basisförderung in Höhe von 30 %
    • Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 16 % (sinkt seit Juli 2026 im Halbjahrestakt um je 4 Prozentpunkte, bis er ab dem zweiten Halbjahr 2028 vollständig entfällt – wer früher handelt, profitiert mehr)
    • Einkommensabhängiger Bonus gestaffelt nach Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €, ab 50.001 € entfällt der Bonus. Für Familien mit minderjährigen Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze um je 10.000 € pro Kind.

    Für neue Gas- oder Ölheizungen gibt es hingegen keine staatliche Förderung. Das macht den wirtschaftlichen Vorteil erneuerbarer Heizsysteme noch deutlicher.

    Fazit: Mit Enter auf Wärmepumpe umsteigen und durchschnittlich 3.360 € jährlich sparen

    Das Gasheizungsverbot wurde nie als solches beschlossen – und die 65-%-Regel des alten GEG ist mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) seit dem 29. Juli 2026 tatsächlich Geschichte. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder ohne diese Auflage eingebaut werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine neue Gasheizung heute eine kluge Entscheidung wäre.

    Steigende CO₂-Preise, wachsende Gasnetzentgelte, teure Biotreppe-Pflichtanteile und die fehlende staatliche Förderung machen fossile Heizsysteme langfristig zur teuren Wahl. Moderne Alternativen wie die Wärmepumpe oder die Pelletheizung punkten durch Effizienz, Zukunftssicherheit und eine attraktive Förderung von bis zu 70 %.

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    FAQ: Gasheizung Verbot gekippt – die wichtigsten Fragen und Antworten

    Wurde das Heizungsgesetz gekippt?

    Ja – das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 29. Juli 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Die viel diskutierte 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht ist damit abgeschafft. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder ohne diese Auflage eingebaut werden – sowohl im Neubau als auch im Bestand. Das bedeutet jedoch nicht, dass Gasheizungen wieder uneingeschränkt zukunftssicher sind: Die neue Biotreppe, steigende CO₂-Preise und wachsende Gasnetzentgelte bleiben als Kostenrisiken bestehen.

    Kann ich nach 2025 noch eine neue Gasheizung einbauen?

    Ja, das ist auch 2026 und darüber hinaus möglich – ohne die frühere 65-%-Auflage und ohne Beratungspflicht. Das GModG erlaubt den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen im Neubau und im Bestand wieder uneingeschränkt. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gasheizung einbaut, muss jedoch die sogenannte Biotreppe beachten: Ab 2029 sind steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe wie Biogas vorgeschrieben – beginnend mit 10 % ab 2029 und steigend auf 60 % ab 2040. Wirtschaftlich sinnvoll ist eine neue Gasheizung in den meisten Fällen dennoch nicht, da staatliche Förderung entfällt und die Betriebskosten durch CO₂-Preis und Biotreppe langfristig stark steigen werden.

    Was passiert, wenn 2026 meine Gasheizung kaputtgeht?

    Ist Ihre Heizung irreparabel defekt, können Sie unter dem GModG sofort eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lassen – die frühere 65-%-Pflicht gilt nicht mehr. Für im Havariefall neu eingebaute fossile Heizungen gilt eine 12-monatige Übergangsfrist, in der die Biotreppe-Anforderungen noch nicht greifen. Danach gelten die regulären Biotreppe-Pflichten. Als Deutschlands größter Energieberater unterstützt Enter Sie mit einer ganzheitlichen Gebäudeanalyse dabei, die perfekt dimensionierte Wärmepumpe für Ihr Zuhause zu finden – mit durchschnittlich 3.360 € jährlicher Energiekosteneinsparung und 100 % garantierter Auszahlung der KfW-Förderung.

    Welche Gasheizung hat Bestandsschutz?

    Grundsätzlich genießen alle funktionsfähigen Gasheizungen in Deutschland Bestandsschutz – sie dürfen weiter betrieben und repariert werden. Eine Ausnahme gilt weiterhin für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind: Diese müssen ausgetauscht werden. Bewohnen Sie Ihre Immobilie jedoch bereits seit mindestens Januar 2002 selbst, können Sie Bestandsschutz geltend machen. Die Austauschpflicht geht in diesem Fall erst beim nächsten Eigentümerwechsel auf den Nachfolger über.

    Muss ich meine Gasheizung 2026 wirklich austauschen?

    Nein – eine allgemeine Austauschpflicht für funktionierende Gasheizungen gibt es nicht. Das GModG hat die 65-%-Regel abgeschafft und keine neue Betriebsverbotspflicht eingeführt. Ausgetauscht werden müssen nur Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind (mit der Eigentümer-Ausnahme für Selbstnutzer seit Januar 2002). Für alle anderen Gasheizungen gilt: Solange das Gerät funktioniert, darf es weiter betrieben werden.

    Wie lange darf meine Gasheizung noch betrieben werden?

    Bestehende Gasheizungen dürfen nach aktuellem Stand des GModG weiter betrieben werden – ein konkretes Betriebsverbot für bestehende Anlagen gibt es nicht. Das nationale Klimaschutzziel der Klimaneutralität bis 2045 bedeutet in der Praxis, dass ab 2045 nur noch vollständig klimaneutral geheizt werden darf. Für neu eingebaute Gasheizungen schreibt die Biotreppe bis dahin steigende Pflichtanteile klimafreundlicher Brennstoffe vor – bis zu 100 % ab 2045. Ob und zu welchem Preis diese Brennstoffe verfügbar sein werden, ist noch offen.

    Welche Heizung eignet sich für den Altbau ab 2026?

    Für Altbauten empfiehlt sich unter dem GModG besonders die Luft-Wasser-Wärmepumpe, die auch bei älteren Gebäuden mit moderaten Vorlauftemperaturen effizient arbeitet – vor allem nach einer Dämmmaßnahme oder einem hydraulischen Abgleich. Alternativ bietet sich die Pelletheizung an, die besonders in Altbauten mit großem Keller oder Hauswirtschaftsraum punktet und ebenfalls staatlich gefördert wird. Beide Systeme sind von den Kostenrisiken der Biotreppe und steigenden Gasnetzentgelten unabhängig und erhalten bis zu 70 % KfW-Förderung.

    Was kostet eine neue Gasheizung 2026?

    Für eine neue Gasheizung im Einfamilienhaus müssen Sie mit 6.000 bis 9.000 € für Gerät und Einbau rechnen. Weitere Ausgaben entstehen möglicherweise durch eine notwendige Schornsteinsanierung, einen Warmwasserspeicher sowie einen hydraulischen Abgleich. Hinzu kommen langfristige Mehrkosten durch den CO₂-Preiskorridor (55–65 €/t in 2026, mit deutlichem Anstieg ab 2028 durch den EU-Emissionshandel ETS 2) sowie die Biotreppe-Pflichtanteile ab 2029. Staatliche Förderung gibt es für neue Gasheizungen nicht. Eine Wärmepumpe hingegen wird mit bis zu 70 % KfW-Förderung bezuschusst – bei förderfähigen Kosten von bis zu 28.000 € beträgt der maximale Zuschuss 22.400 €.

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