KfW-Förderung Sanierung 2025: So sparen Sie Energie und Kosten

Sichern Sie sich attraktive KfW-Kredite mit besonders günstigen Zinsen für Ihre energetische Sanierung! Mit einer Energieberatung durch Enter garantieren wir Ihnen die maximale Förderhöhe

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KfW-Förderung Sanierung 2025: So sparen Sie Energie und Kosten

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    Steigende Energiepreise und neue gesetzliche Vorgaben machen die energetische Sanierung Ihrer Immobilie wichtiger denn je. Doch wie lassen sich die Kosten für Dämmung, Heizungstausch oder neue Fenster finanzieren? Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen attraktive Förderkredite und Zuschüsse, die Ihre Investitionen deutlich reduzieren. Enter gibt Ihnen in diesem Ratgeber einen Überblick über die unterschiedlichen Fördermittel und sichert Ihnen die maximale Fördersumme.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Attraktive Förderungen für Sanierung und Neubau: Die KfW unterstützt private Eigentümer, Unternehmen und Wohnbaugenossenschaften mit Förderkrediten und Zuschüssen für Bestandsgebäude und Neubauten.

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    Mehr Tilgungszuschuss bei besserer Energieeffizienz: Je niedriger der Energiebedarf Ihres Hauses nach der Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss – bis zu 45 % des Kreditbetrags werden erlassen.

    Checkmark

    Neu seit 2024 – Heizungsförderung über die KfW als Einzelmaßnahme: Der Heizungstausch wird direkt über die KfW gefördert – mit Zuschüssen von bis zu 70 %, wenn erneuerbare Energiequellen genutzt werden.

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    Unser Rundum-Service: Enter ist als Energieberater an Ihrer Seite und steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung. Wir erstellen Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und beraten Sie rund um das Thema energetische Sanierung und KfW-Fördermöglichkeiten.

    Was genau ist die KfW und wie fördert sie die energetische Sanierung?

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Förderbank, die diverse Förderprogramme anbietet, die Ihnen bei der energetischen Sanierung Ihres Hauses helfen können. Diese Programme sind besonders darauf ausgelegt, den Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Eigentümer zum Sanieren zu bewegen, indem diese langfristig Betriebskosten einsparen können. Sie können in diesem Rahmen auch eine Immobilie kaufen und anschließend mithilfe des Wohngebäudekredits energetisch sanieren, um Heizkosten zu sparen. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergibt die KfW zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Projekte, die den Energieverbrauch von Immobilien nachhaltig senken – ganz egal, ob es sich um Wohneigentum oder um Unternehmensgebäude handelt.

    Für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Ferner werden auch größere Sanierungs- oder Neubauprojekte (BEG WG, BEG NWG oder BEG KFW) über die BEG gefördert. Folgende Maßnahmen stehen Ihnen dabei zur Verfügung, um die Energieeffizienz Ihres Hauses zu verbessern:

    Welche Sanierungsmaßnahmen werden von der KfW gefördert?

    In 2022 wurde die Förderung neu ausgerichtet, sodass verschiedene Anlaufstellen für unterschiedliche Maßnahmen verantwortlich sind. Folgendes gilt seit 2024: 

    BEG-Förderstruktur 2024: BAFA und KfW – ermöglichen Ihnen die Sanierung Ihres Hauses. Am besten nutzen Sie in diesem Zusammenhang die Fachplanung und Baubegleitung von Enter.

    KfW-Förderprogramme und Voraussetzungen

    Bei allen Maßnahmen, für die Sie eine Förderung erhalten möchten, müssen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung bestimmter Wärmeleitfähigkeiten (U-Werte) für Bauteile wie Fenster, Dach oder Fassade. Wir zeigen Ihnen, die wichtigsten Förderprogramme und die damit verbundenen Zuschüsse und Voraussetzungen, damit Sie Ihr Haus zu einem Effizienzhaus machen können.

    Die Heizungsförderung: bis zu 21.000 € Zuschuss sichern

    Seit Januar 2024 wird die Förderung des Heizungstausches als Einzelmaßnahme nicht mehr über das BAFA, sondern direkt über die KfW abgewickelt. Damit soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme noch gezielter unterstützt werden. Folgende Zuschüsse stehen Ihnen für Ihr Vorhaben zur Verfügung:

    • Basisförderung: 30 % Förderung für den Einbau einer neuen, umweltfreundlichen Heizung (zum Beispiel für Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen und Hybridheizungen, sofern die neue Heizung auf Basis von 65 % erneuerbaren Energien funktioniert. Die 65%-EE-Pflicht ist ab spätestens 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich.
    • Einkommensabhängiger Bonus: 30 % zusätzlicher Zuschuss für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 €.
    • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % zusätzlicher Förderung für den schnellen Austausch älterer fossiler Heizungen (Gas, Öl, Biomasse, Kohle, Nachtspeicher) – gültig bis 2028, danach schrittweise Reduzierung.
    • Effizienzbonus: 5 % extra für den Einbau von Wärmepumpen, die erneuerbare Energiequellen wie Erdwärme, Wasser oder natürliche Kältemittel nutzen​​.
    • Emissionsminderungszuschlag: Wenn Sie Biomasseanlagen installieren, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ nachweislich nicht überschreiten, qualifizieren Sie sich für den Emissionsminderungszuschlag. Dieser Zuschlag beträgt 2.500 € und wird unabhängig von der Obergrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt.

    Die Boni sind kumulierbar und die maximale Zuschussförderung beträgt für Eigentümer, die Ihr Wohneigentum selbst nutzen, bis zu 70 %. Vermieter erhalten bis zu 35 %​​. Die förderfähige Investitionssumme liegt bei max. 30.000 € pro Wohneinheit pro Kalenderjahr (bei 70 % also bis zu 21.000 € + Emissionsminderungszuschlag).

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    Experten-Hinweis: Die Förderung gilt auch für Fachplanung und Baubegleitung durch dena-zertifizierte Energieeffizienz-Experten mit bis zu 50 %. Enter qualifiziert sich für diesen Zuschuss und sichert Ihnen garantiert die maximale Fördersumme!

    Neue KfW-Zuschüsse: Die Heizungsförderung ist möglich, wenn Ihre neue Heizung zu 65 % erneuerbare Energiequellen einsetzt

    Neubau: bis zu 270.000 € Förderkredit sichern

    Wenn Sie ein neues Haus oder eine Eigen­tums­wohnung kaufen wollen und gewisse Voraussetzungen erfüllen, können Sie von Förderkrediten der KfW profitieren, um eine bestehende Immobilie energieeffizient sanieren zu lassen. Ein umweltfreundliches Wohngebäude erfüllt strikte Anforderungen in drei Schlüsselbereichen:

    1. Energieeffizienz: Ihr Haus muss mindestens den Standard Effizienzhaus 40 erreichen. Das bedeutet, Ihr Gebäude verbraucht nur 40 % der Primärenergie eines vergleichbaren Referenzgebäudes. Optional können auch höhere Effizienzklassen wie Effizienzhaus 55, 70, 85 oder Effizienzhaus Denkmal angestrebt werden – jeweils auch in einer EE-Variante (Erneuerbare-Energien-Klasse).
    2. Nachhaltigkeit: Das Gebäude muss den Kriterien des staatlichen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) genügen. Es darf daher nur eine begrenzte Menge an Treib­haus­gasen im Lebenszyklus aus­stoßen – der Grenz­wert liegt bei 24 kg CO₂ Äqu./(m² a).
    3. CO₂-Ausstoß: Das Gebäude verwendet keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizungen. Zudem muss Ihre Heizung mindestens zu 65 % aus erneuer­baren Energien gespeist werden.

    Folgende Förderprogramme in Form von Krediten sind möglich, um Ihre Sanierung zu unterstützen:

    • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredit Nr. 297, 298): Erreichen Sie die Effizienz­haus-Stufe 40, fördert die KfW Ihr Vorhaben mit einem Kredit­betrag von bis zu 100.000 € je Wohnung. Der maximale Kredit­betrag steigt auf 150.000 €, wenn Ihr Haus die Stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude mit QNG” erfüllt. Ein Förderkredit wird ab 2,59 % effektivem Jahreszins gewährt.
    • Wohneigentum für Familien (Kredit Nr. 300): Dieser Kredit ist speziell für Familien mit Kindern ausgerichtet, die klimafreundlich bauen wollen. Der Kredithöchstbetrag hängt vom Einkommen ab und kann zwischen 170.000 und 270.000 € liegen (Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins).

    Bestandsgebäude: weniger zurückzahlen dank Tilgungszuschuss

    Auch für bestehende Wohngebäude und Altbauten bietet die KfW attraktive Fördermöglichkeiten – je nach Art und Umfang der Sanierung:

    • Wohngebäude-Kredit KfW (Kredit Nr. 261): Wenn Sie Ihre Immobilie zu einem Effizienz­haus sanieren und dabei Ihre Heizung erneuern möchten, ist dieser Kredit geeignet. Gefördert werden alle energetischen Maß­nahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen, mit bis zu 150.000 € Kredit je Wohn­einheit (zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe).
    • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Kredit Nr. 358, 359): Dieser Kredit wird für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden gewährt, mit bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit (Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins).
    • Erneuerbare Energien nutzen (Kredit Nr. 270): Für die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energiequellen (z. B. Photovoltaik, Windkraft, Biogas) können Sie Förderdarlehen von bis zu 150 Mio. € pro Vorhaben erhalten – bei einem effektiven Jahreszins ab 5,21 %.
    Alt-Text: Experten-Zitat: Der Wohngebäude Kredit 262 lässt sich mit der neuen Heizungsförderung kombinieren. Die Energieeffizienz Experten von Enter beraten Sie gerne zu allen Kombinationsmöglichkeiten

    Serielle Sanierung oder Komplettsanierung

    Kombinieren Sie mehrere Maßnahmen zu einer umfassenden Sanierung, spricht man von einer Komplettsanierung. Wenn Sie die Maßnahmen mit vorgefertigten Modulen für Fassade und Dach durchführen, ist es eine „serielle Sanierung“. Beide Arten der Sanierung werden von der KfW mit dem Kredit 261 gefördert.

    Welche Besonderheiten der Förderung gibt es bei der Laufzeit, Zinsbindung und Sondertilgung?

    Der Wohngebäude-Kredit (261) der KfW ist besonders flexibel gestaltet und bietet Ihnen neben einem günstigen Zinssatz besondere Tilgungszuschüsse. Das bedeutet: Sie müssen diesen Kreditbetrag für Ihr Haus nicht vollständig zurückzahlen. Die KfW bietet zwei unterschiedliche Darlehenstypen mit spezifischen Vorteilen:

    Annuitätendarlehen

    Bei dieser klassischen Finanzierungsform zahlen Sie in den ersten Jahren nur die Zinsen (tilgungsfreie Anlaufzeit). Anschließend folgen gleichbleibende monatliche Raten, bestehend aus Zins und Tilgung. Diese Variante eignet sich besonders für langfristige Sanierungsprojekte mit planbaren monatlichen Belastungen.

    Endfälliges Darlehen

    Hier zahlen Sie während der gesamten Kreditlaufzeit nur die Zinsen. Die vollständige Rückzahlung erfolgt erst am Ende der Laufzeit in einer Summe. Diese Förderung ist ideal, wenn Sie anschließend das Haus oder eine Wohnung innerhalb der Immobilie zum Kauf anbieten möchten oder eine andere größere Auszahlung geplant ist. Folgende Tabelle stellt die Konditionen beider Darlehensarten übersichtlich zusammen:

    Darlehensart Laufzeit tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung Sollzins pro Jahr Effektivzins pro Jahr
    Annuitätendarlehen 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre 2,22 % 2,24 %
    Annuitätendarlehen 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre 2,77 % 2,81 %
    Annuitätendarlehen 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre 2,90 % 1,44 %
    Endfälliges Darlehen 4 bis 10 Jahre endfällig wie Laufzeit 2,97 % 3,01 %

    Quelle: KfW 2024

    Dabei gilt, je besser Ihr Effizienzhaus sein soll, desto höher der Kreditbetrag selbst. Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, welches Effizienzhaus welchen Tilgungszuschuss erreichen kann: 

    Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit Euro je Wohneinheit
    Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 € bis zu 24.000 €
    Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse 25 % von max. 150.000 € bis zu 37.500 €
    Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse 25 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 37.500 €
    Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 € bis zu 18.000 €
    Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse 20 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 30.000 €
    Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse 20 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 30.000 €
    Effizienzhaus 70 10 % von max. 120.000 € bis zu 12.000 €
    Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse 15 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 22.500 €
    Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse 15 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 22.500 €
    Effizienzhaus 85 5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 6.000 €
    Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse 10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 15.000 €
    Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse 10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 15.000 €
    Effizienzhaus Denkmal 5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 6.000 €
    Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse 10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 15.000 €
    Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse 10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 15.000 €

    Wer kann die KfW-Förderung beantragen und wie ist der Ablauf?

    Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können eine Finanzierung für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden über die KfW beantragen. Der Förderantrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden, da alle Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung umsetzen, nicht förderfähig sind.

    Unsere Energieeffizienz-Experten unterstützen Sie bei jedem Schritt des Prozesses und stellen sicher, dass Sie die maximale Fördersumme erhalten und alle Anforderungen korrekt erfüllen.

    Checkmark

    Experten-Tipp: Alternativ zur KfW-Förderung können Sie energetische Sanierungsmaßnahmen auch als Steuerbonus geltend machen – eine lohnende Option, wenn Sie keine Förderkredite in Anspruch nehmen möchten.

    Ehepaar Graß aus Brandenburg

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    Sparen jetzt 2.100 € Energiekosten/Jahr

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    83 % weniger Primärenergiebedarf

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    Baujahr 1989 | Wohnfläche 188 m²

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    Ölheizung von 1990

    Liese & Arend aus Berlin

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    Sparen jetzt 1.650 € Energiekosten/Jahr

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    81 % weniger Primärenergiebedarf

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    Baujahr 1935 | Wohnfläche 113 m²

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    Ölheizung von 2003

    Schritt für Schritt zur KfW-Förderung mit Enter

    1. Termin zur Energieberatung mit Enter vereinbaren
    2. Gemeinsam die Fördermöglichkeiten prüfen und nutzen
    3. KfW-Förderantrag stellen mit Enter
    4. Sanierung starten
    5. Zuschuss- oder Kredit-Förderung sichern

    Fazit: Jetzt KfW-Fördermittel mit Enter beantragen und Tausende € bei der Haussanierung sparen!

    In der Regel ist die KfW-Förderung, insbesondere bei großen Sanierungs- oder Neubauprojekten, lohnenswert. Die energetische Haussanierung ist eine der sinnvollsten Maßnahmen, um Ihren Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Sie können bereits im Vorhinein den KfW-Förderungsrechner verwenden, um ungefähr zu erfahren, wie die Finanzierung Ihrer Maßnahmen funktioniert. Der Sanierungsrechner von Enter zeigt Ihnen, wo Ihre Einsparpotenziale liegen. Gemeinsam finden wir die besten Maßnahmen, um Ihr Zuhause energieeffizient zu machen. Vereinbaren Sie heute Ihr kostenloses Erstgespräch mit einem unserer zertifizierten Energieeffizienz-Experten!

    Ihre Vorteile mit Enter

    • Individuelle Beratung und Planung: Enter bietet eine detaillierte Energieberatung an, bei der der energetische Zustand Ihrer Immobilie analysiert wird. Basierend auf dieser Analyse erstellen unsere Energieeffizienz-Experten von Enter einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der genau auf Ihre Bedürfnisse und die Anforderungen der KfW-Förderprogramme zugeschnitten ist.
    • Unterstützung bei der Förderantragstellung: Das Expertenteam von Enter navigiert für Sie durch den komplexen Prozess der Antragstellung für KfW-Fördermittel. Enter übernimmt alle notwendigen administrativen Schritte, von der ersten Antragsvorbereitung bis zur endgültigen Einreichung, und stellen sicher, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt und fristgerecht bei der KfW eingereicht werden. Mit uns erzielen Sie die maximale Förderhöhe!
    • Qualifiziertes Handwerkernetzwerk: Durch Zugang zu einem qualitätsgeprüften Handwerkernetzwerk stellt Enter sicher, dass die Sanierungsmaßnahmen professionell und gemäß den technischen Anforderungen der KfW umgesetzt werden. Dies ist entscheidend, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten.

    Handwerker führt Sanierungsarbeiten durch

    FAQs

    Was wird von der KfW gefördert?

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse und Kreditdarlehen mit Tilgungszuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen. Der Tilgungszuschuss richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz-Stufe des Gebäudes. Die Förderungen umfassen unter anderem Komplettsanierungen und den Heizungstausch.

    Welche KfW-Zuschüsse gibt es 2025?

    Im Jahr 2025 bietet die KfW Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen und den Neubau von Wohngebäuden. Die Zuschüsse basieren auf dem erreichten Energiestandard des Gebäudes und werden je nach Effizienzhaus-Stufe gewährt. Die Förderstufen sind KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal, wobei auch die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) berücksichtigt wird. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Energiestandard und beträgt zwischen 5 % und 25 % der Kreditsumme und kann um verschiedene Förderboni erweitert werden. Außerdem übernimmt die KfW seit Januar 2024 die Heizungsförderung mit bis zu 70 % Zuschuss.

    Wie kann man die KfW-Förderung beantragen?

    Die Beantragung der KfW-Förderung erfolgt online über das KfW-Zuschussportal oder über Ihre Bank, bevor mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen wird. Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen bereitzuhalten und sicherzustellen, dass alle technischen Anforderungen erfüllt sind. Mit unserem Förderservice übernehmen wir den lästigen Papierkram für Sie und sichern Ihnen die maximale Fördersumme!

    Welche KfW-Förderungen gibt es für Bestandsgebäude und Altbausanierung?

    Für Bestandsgebäude und Altbauten bietet die KfW Förderkredite für umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude-Kredit 261) sowie für einzelne energetische Maßnahmen wie Heizungserneuerung, Dämmung und Fensteraustausch (Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit).

    Kann ich die KfW-Förderprogramme miteinander kombinieren?

    Ja, verschiedene KfW-Förderprogramme können unter bestimmten Bedingungen miteinander kombiniert werden, um die finanzielle Unterstützung zu maximieren. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Kombinationsregeln und Voraussetzungen jedes Programms zu beachten. Unsere Energieeffizienz-Experten für KfW und BAFA-Förderung beraten Sie gern zu möglichen Kombinationen.

    Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und warum lohnt er sich?

    Der iSFP ist ein Fahrplan für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie – Schritt für Schritt und abgestimmt auf Ihre bauliche Situation. Mit einem iSFP sichern Sie sich nicht nur bis zu 5 % zusätzliche Förderung auf Effizienz-Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung oder Fenstertausch), sondern erhalten auch eine klare Orientierung, welche Maßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind. Enter erstellt diesen Plan für Sie im Rahmen einer geförderten Energieberatung.

    Wie lange dauert der KfW-Förderantragsprozess von der Einreichung bis zur Genehmigung?

    Der Antragsprozess für KfW-Fördermittel nimmt in der Regel 2–4 Wochen in Anspruch. Bei der Heizungsförderung können Sie nach Antragseingang bereits mit den Maßnahmen beginnen, während bei anderen Programmen die Zusage abgewartet werden muss. Mit professioneller Unterstützung durch einen Energieberater lässt sich der Prozess beschleunigen, da alle Unterlagen von Anfang an korrekt und vollständig eingereicht werden.

    Gibt es spezielle KfW-Fördermöglichkeiten für denkmalgeschützte Gebäude?

    Ja, die KfW bietet mit dem „Effizienzhaus-Denkmal“ eine spezielle Förderstufe für historische und denkmalgeschützte Gebäude an. Diese berücksichtigt die besonderen Anforderungen und Einschränkungen bei der energetischen Sanierung von Baudenkmälern. Der Tilgungszuschuss beträgt hier 5 % (bis zu 6.000 € je Wohneinheit) beim Basisstandard und kann auf 10 % (bis zu 15.000 €) erhöht werden.

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