Förderung Heizung: Bis zu 40 % sparen!


Warum sollest du deine alte Öl- oder Gasheizung austauschen?
5 gute Gründe für einen Heizungstausch:
- Ist deine Heizung in die Jahre gekommen, arbeitet sie wahrscheinlich ineffizient und verursacht unnötige Kosten im Vergleich zu modernen Anlagen. Das Effizienzlabel gibt Auskunft über den Effizienzzustand deiner Heizung.
- Das Heizen mit Gas oder Öl setzt CO2 frei. Du kannst deinen CO2-Ausstoß stark verringern, wenn du mit erneuerbaren Energien heizt.
- Steigende Gas und Ölpreise in Kombination mit der CO2-Steuer sorgen für hohe Heizkosten. Die CO2-Steuer steigt jedes Jahr bis mindestens 2026.
- Einen Konstanttemperatur-Kessel (auch Standard-Heizkessel) musst du nach 30 Betriebsjahren stillgelegen oder ausbauen. Eine Ausnahme: Wenn Du mindestens seit 1. Februar 2002 im eigenen Haus lebst und dieses nicht mehr als zwei Wohnungen hat, darf ein Standardkessel auch länger als 30 Jahre laufen (§ 73 GEG).
Förderung der Heizung für ein Bestandsgebäude
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Heizungstausch gefördert.
Es gibt zwei Möglichkeit in der BEG eine Förderung für eine Heizung zu bekommen:
- Heizungstausch im Rahmen einer Einzelmaßnahme (BEG EM)
- Heizungstausch im Zuge einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WM)
In dieser Tabelle findest die Förderprozente für die Einzelmaßnahme Heizungstausch:
* Maximal geförderte Kosten: 60.000€ pro Wohneinheit (mind. 2.000€).
** EE ist die Abkürzung für Erneuerbare-Energien. Bei EE-Hybriden setzen alle eingebundenen Wärmeerzeuger auf regenerative Energieträger z.B. Wärmepumpe und Solarthermie.
*** Für den Austausch von Öl, Gas-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen gibt es einen Bonus, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden: die Bestandsheizung funktioniert noch, Gasheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen) und nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
**** Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich erschlossen wird.
***** Bei Einhaltung des Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Hinweis:
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erlangst du einen detaillierten Überblick über den energetischen Ist-Zustand deiner Immobilie. Zusätzlich erhältst du einen Plan zur Umsetzung von zukünftigen Sanierungsmaßnahmen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Fragen: Welche Heizung ist die richtige für mein Haus? Welche Maßnahmen kann ich umsetzen, um das Optimum aus meiner Heizung herauszuholen? Viele Sanierungen, die im Rahmen eines iSFPs umgesetzt werden, erhalten 5% mehr Fördergelder (iSFP-Bonus). Die Kosten für den Sanierungsfahrplan werden vom BAFA mit 80% bezuschusst und belaufen sich bei Enter effektiv auf 390€.
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Welche Voraussetzungen gibt es für die Förderung?
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
- Es muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.
- Es muss ein Wärmemengenzähler zur Effizienzmessung eingebaut werden.
- Verschiedenen Fördermittel können kombiniert werden, solange die Fördersumme nicht die förderfähigen Kosten übersteigt.
- Nicht zulässig ist eine Kombination mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (§ 35c Einkommenssteuergesetz).
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die unterschiedlichen Heizungsanlagen findest du auf der BAFA Webseite.
Was zählt zu den förderfähigen Kosten?
Zu den förderfähig zählen alle Kosten, die beim Heizungstausch entstehen und für die Funktionsfähigkeit notwendig sind. Dazu gehören folgende Kosten:
- Heizgerät
- Installation der neuen Heizung
- Ausbau und Entsorgung der alten Anlage inkl. Tank
- Optimierung des Verteilsystems (Flächenheizkörper, hydraulischer Abgleich, ...)
- neuer Schornstein
- Fachplanung und Baubegleitung
- Wiederherstellung von Wänden und Böden nach dem Einbau der Heizungsanlage
- ...
Das offizielle BAFA-Merkblatt für die förderfähigen Kosten findest du hier.
Heizungsförderung im Zuge einer Komplettsanierung
Eine Heizung kann auch im Zuge einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus von der KfW gefördert werden.
Der Effizienzhausstandard besagt, dass ein neues oder saniertes Gebäude nur noch einen Teil des Energiebedarfs eines Referenzgebäudes haben darf. Ein Effizienzhaus 40 darf noch höchstens 40% der Energie für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung des Referenzgebäudes benötigen. Um einen Effizienzhausstandard zu erreichen, müssen oft mehrere Maßnahmen umgesetzt werden wie z. B. die Dämmung von Keller, Dach und Außenwand, Tausch der Fenster und natürlich auch ein Wechsel der Heizungsanlage.
Förderung der Heizung für einen Neubau
Heizsysteme werden im Neubau nicht als Einzelmaßnahme gefördert, sondern nur Rahmen einer Effizienzhausförderung. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich am erreichten Energieeffizienzstandard.
KfW Förderung für eine Brennstoffzellenheizung
Das Förderprogramm KfW 433 bezuschusst Brennstoffheizungen mit 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung. Anders als bei der Förderung im Rahmen des BEG ist es beim Programm KfW 433 unerheblich, ob es sich um eine Brennstoffzellenheizung im Neu- oder Bestandsbau handelt.
Die Förderung setzt sich aus zusammen aus:
- einem Festbetrag von 6.800€
- einem leistungsabhängigen Betrag von 550€ je angefangene 100W elektrische Leistung
Insgesamt ist die Förderung auf maximal 40% der förderfähigen Kosten beschränkt. Der Zuschuss beträgt maximal 34.300€ je Brennstoffzelle.
Ausgeschlossen ist eine Kombination mit den folgenden Förderungen:
- Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, KWKAusVO)
- § 35c Einkommensteuergesetz
Alternative: steuerliche Förderung
Es gibt eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommenssteuergesetz). Es können 20% (max. 40.000€) über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Kosten für eine Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung lassen sich mit bis zu 50% absetzen.
Diese Steuerermäßigung ist nicht kombinierbar mit den Förderprogrammen von der KfW und BAFA.
Welche regionale Förderungen für die Heizung gibt es?
Neben den bundesweiten Förderungen von KfW und BAFA gibt es noch weitere regionale Programme. Diese lassen sich häufig mit den bundesweiten Programmen kombinieren. Es lohnt sich also zu gucken, welche regionalen Förderprogramme noch genutzt werden können. Ein Beispiel hierfür ist das Berliner Förderprogramm "Effiziente GebäudePLUS".
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Fazit
Für den Heizungstausch gibt es hohe Förderzuschüsse. Wenn du dein Förderpotenzial voll ausschöpfen willst, solltest du einen Energieberater zu Rate ziehen und dir einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Eine neue Heizung spart nicht nur Nebenkosten, sondern verringert auch den CO2-Ausstoß!

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